Zusätzliche Bremsleuchten
Zusätzliche Bremsleuchten
Hallo,
neulich ist bei unseren Sprinter das rechte Bremslicht ausgefallen (Defekte Lampe).Beim Wechseln der Lampe kam mir die Idee, die nicht genutzten Nebelschlussleuchten als zusazzbremsleuchten zu nutzen. Die StVZO erlaubt zusätzlich Bremsleuchten. Hat jemand von Euch sowas schon gemacht.?
VG
Martin
neulich ist bei unseren Sprinter das rechte Bremslicht ausgefallen (Defekte Lampe).Beim Wechseln der Lampe kam mir die Idee, die nicht genutzten Nebelschlussleuchten als zusazzbremsleuchten zu nutzen. Die StVZO erlaubt zusätzlich Bremsleuchten. Hat jemand von Euch sowas schon gemacht.?
VG
Martin
Heike & Martin mit
Käthe: W903 311CDI 4x4 ZG3 L2H1, EZ 06.2006
Käthe II W903 311CDI 4x4 ZG3 L2H1, mit Spenden von Käthe
Käthe: W903 311CDI 4x4 ZG3 L2H1, EZ 06.2006
Käthe II W903 311CDI 4x4 ZG3 L2H1, mit Spenden von Käthe
- v-dulli
- Wohnt hier
- Beiträge: 4993
- Registriert: 14 Jul 2010 21:15
- Wohnort: OWL
- Galerie
- Fahrerkarte
Re: Zusätzliche Bremsleuchten
Ist so nicht zulässig.
Für die 3. Bremsleuchte gibt es genau definierte anbauvorschriften.
Für die 3. Bremsleuchte gibt es genau definierte anbauvorschriften.
Gruß aus OWL
v-dulli (Helmut)
____________________________________________________________________________________________
NCV3 316CDI, 7G+, Hymer GCS 4x2 i=3,923, + GLK 250CDI BlueTec 4M, 7G+
v-dulli (Helmut)
____________________________________________________________________________________________
NCV3 316CDI, 7G+, Hymer GCS 4x2 i=3,923, + GLK 250CDI BlueTec 4M, 7G+
Re: Zusätzliche Bremsleuchten
Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche....
frei nach F.W. Bernstein
frei nach F.W. Bernstein
Re: Zusätzliche Bremsleuchten
Da hat er völlig Recht, wenn eine (oder zwei) zusätzliche Bremsleuchte (n) installiert werden soll (en) gibt es diverse Bausätze und Möglichkeiten die StVZo konform sind.
Anbauvorschriften für die KFZ-Beleuchtung in Bezug auf Höhe usw. müssen in den vorgegebenen Toleranzen eingehalten werden. Schaust du hier StVZO (Beleuchtung):
https://www.fahrzeug-elektrik.de/Egh.htm
(läßt sich nicht gut darstellen, am besten auf der Seite nachlesen)
Bremsleuchten
Zweck: Eine Leuchte, die dazu dient, anderen Verkehrsteilnehmern hinter dem Fahrzeug anzuzeigen, dass sein Führer die Betriebsbremse betätigt. Mindest- und Höchstwerte
der Lichtstärke aller Leuchten sind vorgeschrieben.
Vorhandensein: Kategorien S1 oder S2 für alle Fahrzeugklassen vorgeschrieben Kat. S3 für Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben,
sonst zulässig
Anzahl: 2 der Kat. S1 oder S2, 1 der Kat. S3 (in Ausnahmefällen 1 Kat. S3 und Typ "D" oder 2 Kat. S3)
Farbe: rot
Anordnung: Höhe bei Kategorie S1, S2 min. 350 mm über der Fahrbahn; Höhe bei Kat. S1, S2 max. 1500 mm über der Fahrbahn; in Ausnahmefällen darf die Höhe max. 2100 mm
betragen;Höhe bei Kategorie S3 min. 850 mm über der Fahrbahn oder max. 150 mm unter der Heckscheibe;symmetrisch zur Mitte Kat. S1 und S2 am Fahrzeugheck,
Kat. S3 ohne bes. Vorschrift
Sichtbarkeit: 15° nach oben und unten (Kategorien S1 und S2); min. 5° nach unten bei Anbauhöhe < 750 mm; 15° nach oben und 5° nach unten (Kategorien S3); 45°
nach rechts und links (Kategorien S1 und S2); 10° nach rechts und links (Kategorien S3);
Ausrichtung: nach hinten
Schaltung: Aufleuchten bei Betätigung der Betriebsbremse, zulässig auch bei Betätigung eines Retarders oder ähnl.
Kontrolle: zulässige Anzeige einer Funktionsstörung
Quelle: StVZO § 53
Bemerkung: Die EU Zulassungsbehörde hat blinkende Bremsleuchten im Frühjahr 2005 genehmigt.
Anbauvorschriften für die KFZ-Beleuchtung in Bezug auf Höhe usw. müssen in den vorgegebenen Toleranzen eingehalten werden. Schaust du hier StVZO (Beleuchtung):
https://www.fahrzeug-elektrik.de/Egh.htm
(läßt sich nicht gut darstellen, am besten auf der Seite nachlesen)
Bremsleuchten
Zweck: Eine Leuchte, die dazu dient, anderen Verkehrsteilnehmern hinter dem Fahrzeug anzuzeigen, dass sein Führer die Betriebsbremse betätigt. Mindest- und Höchstwerte
der Lichtstärke aller Leuchten sind vorgeschrieben.
Vorhandensein: Kategorien S1 oder S2 für alle Fahrzeugklassen vorgeschrieben Kat. S3 für Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben,
sonst zulässig
Anzahl: 2 der Kat. S1 oder S2, 1 der Kat. S3 (in Ausnahmefällen 1 Kat. S3 und Typ "D" oder 2 Kat. S3)
Farbe: rot
Anordnung: Höhe bei Kategorie S1, S2 min. 350 mm über der Fahrbahn; Höhe bei Kat. S1, S2 max. 1500 mm über der Fahrbahn; in Ausnahmefällen darf die Höhe max. 2100 mm
betragen;Höhe bei Kategorie S3 min. 850 mm über der Fahrbahn oder max. 150 mm unter der Heckscheibe;symmetrisch zur Mitte Kat. S1 und S2 am Fahrzeugheck,
Kat. S3 ohne bes. Vorschrift
Sichtbarkeit: 15° nach oben und unten (Kategorien S1 und S2); min. 5° nach unten bei Anbauhöhe < 750 mm; 15° nach oben und 5° nach unten (Kategorien S3); 45°
nach rechts und links (Kategorien S1 und S2); 10° nach rechts und links (Kategorien S3);
Ausrichtung: nach hinten
Schaltung: Aufleuchten bei Betätigung der Betriebsbremse, zulässig auch bei Betätigung eines Retarders oder ähnl.
Kontrolle: zulässige Anzeige einer Funktionsstörung
Quelle: StVZO § 53
Bemerkung: Die EU Zulassungsbehörde hat blinkende Bremsleuchten im Frühjahr 2005 genehmigt.
Re: Zusätzliche Bremsleuchten
Ich möchte ja auch keine 3. Bremsleuchte sondern 2 zusätzliche. Wie In §53 Abs 2 der StVZO beschrieben:
Die Mindesthöhe haben die zur Zeit leeren Leuchten, sonst hätten sie ja auch als Nebelschlussleuchten verwendet werden können.Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1 000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.
Aber ich werde das mal mit dem Ingenieure ausdiskutieren und vom Ergebnis berichten.
VG Martin
Heike & Martin mit
Käthe: W903 311CDI 4x4 ZG3 L2H1, EZ 06.2006
Käthe II W903 311CDI 4x4 ZG3 L2H1, mit Spenden von Käthe
Käthe: W903 311CDI 4x4 ZG3 L2H1, EZ 06.2006
Käthe II W903 311CDI 4x4 ZG3 L2H1, mit Spenden von Käthe
Re: Zusätzliche Bremsleuchten
Schlußendlich liegt es daran, ob die Scheinwerferkammer dafür zugelassen ist. Vermutlich nicht. Thema erledigt.
Was ich aber gemacht habe ist eine zusätzliche 5W Birne und damit 2x Schlußlicht pro Seite. Die NSL wurde dann extern montiert.
Was ich aber gemacht habe ist eine zusätzliche 5W Birne und damit 2x Schlußlicht pro Seite. Die NSL wurde dann extern montiert.
´98 Sprinter 312D, Carthago Mondial 41R
Re: Zusätzliche Bremsleuchten
Wie Maik 80 auch schon geschrieben hat muss der Scheinwerfer dafür zugelassen sein, wird so nicht gehen (Streuscheibe anders), du kannst (theoretisch) wie z.B. beim Müllwagen oder RTW oben zwei zusätzliche Brems- Leuchten und Blinker anbringen, oder dir theoretisch neben die serienmäßigen Rückleuchten ein weiteres Paar an`s Blech nageln, haben z.B. manche LKW.Käthe hat geschrieben: ↑02 Jan 2020 22:26Ich möchte ja auch keine 3. Bremsleuchte sondern 2 zusätzliche. Wie In §53 Abs 2 der StVZO beschrieben:
Die Mindesthöhe haben die zur Zeit leeren Leuchten, sonst hätten sie ja auch als Nebelschlussleuchten verwendet werden können.Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1 000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.
Aber ich werde das mal mit dem Ingenieure ausdiskutieren und vom Ergebnis berichten.
VG Martin
Eins habe ich nicht verstanden, du brauchst mindestens eine Nebelschlussleuchte (besser zwei) wiso sind dann die Kammern in den normalen Rückleuchten frei?
Wozu das Ganze, wenn die zwei Bremsleuchten die gefordert sind funktionieren, den Sinn verstehe ich nicht.
Gruß
Jo
Re: Zusätzliche Bremsleuchten
Also hast du die Fassungen, die grundsätzlich für die NSL gedacht sind, umfunktioniert?
2013er 906 313 L3H2 als WoMo Selbstausbau für 3.
Standort Mitteldeutschland.
Standort Mitteldeutschland.
Re: Zusätzliche Bremsleuchten
Ja, habe einfach ein Kabel vom Schlußlicht (2Fadenbirne) abgezweigt und an die Fassung der NSL geklemmt (auf beiden Seiten).
Damit habe ich 2x Schlußlicht, aber weiterhin nur 1x Bremslicht (pro Seite).
NSL wie gesagt, extern montiert.
Den Tüv hat es nicht interessiert, da die Beleuchtung ansich ordnungsgemäß funktioniert und alle Funktionen gegeben sind.
´98 Sprinter 312D, Carthago Mondial 41R
Re: Zusätzliche Bremsleuchten
Ist zwar so nicht zulässig, aber was soll`s, wenn es dir so gefällt und der Tüv-Mensch es nicht merkt/merken will.
Gibt Dinge von größerer Bedeutung, denke ich.
Gibt Dinge von größerer Bedeutung, denke ich.
Re: Zusätzliche Bremsleuchten
Also ich sehe keinen Unterschied zwischen Bremslicht oder Rücklicht in einer Nebellichtkammer. Beides wird nicht zulässig sein, aber das mit dem Rücklicht ist auch eine Idee.
Heike & Martin mit
Käthe: W903 311CDI 4x4 ZG3 L2H1, EZ 06.2006
Käthe II W903 311CDI 4x4 ZG3 L2H1, mit Spenden von Käthe
Käthe: W903 311CDI 4x4 ZG3 L2H1, EZ 06.2006
Käthe II W903 311CDI 4x4 ZG3 L2H1, mit Spenden von Käthe
Re: Zusätzliche Bremsleuchten
Hallo Jo,Gelöschter User hat geschrieben: ↑03 Jan 2020 17:51
Eins habe ich nicht verstanden, du brauchst mindestens eine Nebelschlussleuchte (besser zwei) wiso sind dann die Kammern in den normalen Rückleuchten frei?
Wozu das Ganze, wenn die zwei Bremsleuchten die gefordert sind funktionieren, den Sinn verstehe ich nicht.
beim Werksallrad sind das Nebelschlusslicht und der Rückfahrscheinwerfer in die Stoßstange gewandert. Vermutlich wegen der vorgeschrieben Maximalhöhe.
Beim Lampenträger sind die Fassungen nicht mit den Leuchtmitteln bestückt. Das würde allerdings auch keinen Sinn ergeben, da beim Stecker des Kabelbaums der jeweilige Pin nicht belegt ist.
Mir reicht eine NSL, die wird sowieso nur sehr selten benötigt. Da der Sprinter ein LKW war hat er keine dritte Bremsleuchte und ich finde Redundanz beim Bremslicht wichtiger als beim Rûcklicht.
Vh
Martin
Heike & Martin mit
Käthe: W903 311CDI 4x4 ZG3 L2H1, EZ 06.2006
Käthe II W903 311CDI 4x4 ZG3 L2H1, mit Spenden von Käthe
Käthe: W903 311CDI 4x4 ZG3 L2H1, EZ 06.2006
Käthe II W903 311CDI 4x4 ZG3 L2H1, mit Spenden von Käthe
Re: Zusätzliche Bremsleuchten
Bremslicht ist schon ziemlich hell, das ganze dann in doppelter Ausführung ist, vor allem bei Nässe und den damitverbundenen Reflexionen, schon eine Provokation an den Hintermann.
´98 Sprinter 312D, Carthago Mondial 41R
Re: Zusätzliche Bremsleuchten
Meine ganz persönliche Meinung:
Darauf wie du das siehst kommt es hier in D. leider nicht an.
Ob du wegen so einer belanglosen "Frickelei", wegen ein paar "Lichtlein" deine allgemeine Betriebserlaubnis und damit auch Vers.-Schutz auf`s Spiel setzen magst ist ganz allein deine Angelegenheit. Der Hersteller spielt in einer anderen Liga
Wenn du mit dem Wagen in Afrika oder Russland rum fährst ist es eh wurscht.
Hast du hier in D. z.B. einen Unfall mit Personenschaden und bekommst eine Teilschuld zugewiesen (oft schon weil du einfach am allg. Verkehr teil nimmst) kannst du relativ sicher sein
der Gutachter von der Versicherung findet es und damit die Möglichkeit für die Vers. "nicht zahlen zu müssen".
Die verstehen da leider keinen Spaß, da gehen dann bei dir "noch ein paar rote Lichter an".
Re: Zusätzliche Bremsleuchten
Es fahren ziemlich viele Wohnmobile mit einem Moped-Zusatzheckträger rum. Und auch noch einige PKW mit Fahrrad-AHK Trägern.
Alle haben völlig legal doppelte Leuchten, also auch doppelte Bremslichter.
So wirklich habe ich mich davon noch nie geblendet gefühlt.
Positiver Nebeneffekt: Ich habe bei mir 4 Bremslichter, 4 Blinker und sage und schreibe 8 Rücklichter (die Original LKW Rücklichteinheit hat allein 3 Rücklichter a 5W pro Seite -- warum auch immer).
-dm-
Alle haben völlig legal doppelte Leuchten, also auch doppelte Bremslichter.
So wirklich habe ich mich davon noch nie geblendet gefühlt.
Positiver Nebeneffekt: Ich habe bei mir 4 Bremslichter, 4 Blinker und sage und schreibe 8 Rücklichter (die Original LKW Rücklichteinheit hat allein 3 Rücklichter a 5W pro Seite -- warum auch immer).
-dm-
ES KÖNNT SO EINFACH SEIN ! Isses aber nicht!