kombinationskraftwagen

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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Gelöschter User

kombinationskraftwagen

#1 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

hat jemand den Sprinter als KombinationsKW zugelassen. Welcheu Umbauten sind nötig?
kleiner216
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Re: kombinationskraftwagen

#2 

Beitrag von kleiner216 »

welchen Sinn sollte das haben ???
Andreas
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Max_LT2
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Re: kombinationskraftwagen

#3 

Beitrag von Max_LT2 »

man kann jeden PKW über 2,8 t als Kombikw zulassen, vorteil ist die versteuerung nach gewicht (wie lkw und sonderkfz womo)

gruss max
LT2 Baujahr 1998 2,5l TDI 75kW mittlerer Radstand, SCA Hochdach
donpedro
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Re: kombinationskraftwagen

#4 

Beitrag von donpedro »

Hallo,

ich habe gerade vor drei Tagen meinen Sprinter 312 D 4x4 als PKW Kombi zugelassen und nach Gewicht versteuern lassen. Das Kostet dann nur noch 210 Euro (im Vgl.fast 700 Euro als PKW).
Die Grundlage hierfür ist eine Lücke im Steuergesetz. Man kann jedes Fahrzeug, welches in seiner Bauart sowohl zum Transport von Material als auch zum Personentransport geeignet ist und dessen zulässiges Gesamtgewicht zwischen 2,81 und 3,5 Tonnen liegt, als PKW Kombi zulassen. Bedingung ist ein variabler Laderaum, der auch die Verwendung von Sitzen zum Personentransport ermöglicht. Hier reicht sogar eine umklappbare Rücksitzbank.

Beantragt wird das durch ein formloses Schreiben in folgender Form beim zuständigen Finanzamt:

An das FinanzamtXXX

Hiermit beantrage ich die Versteuerung meines Fahrzeugs: XXX Fgst. Nr: XXX nach Gewicht. Es handelt sich um ein Kombinationskraftfahrzeug. Die Rücksitze sind umklappbar/per Schnellverschluss herrausnehmbar.
Anlage : Kopie des Kfz Briefs/Scheins

UnterschriftXXX

Das Finanzamt muß diesem Antag zustimmen und tut dies in der Regel ohne Widerrede.

Der Vorteil ist, das es keine Auflagen bzl. Sonntagsfahrverbot oder Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, aber trotzdem nach Gewicht versteuert wird.

Diese Regelung ist natürlich nur für Sprinter interessant, die als PKW zugelassen sind.

Noch einfacher kann man keine Steuern sparen.....

Grüsse

Don Pedro ;)
DonPedro
Gelöschter User

Re: kombinationskraftwagen

#5 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Auflastung auf 2,81 t
ist ganz einfach:
Zur MB-Niederlassung gehen, sich eine Unbedecnklichkeitsbescheinigung geben lassen (kostet nichts).
Mit dieser zum TÜV (dort wird der Eintrag im Brief geändert
(zul.ges.Gewicht) kostet ein paar Euro, so um die 30
Dann zur KFZ Zulassungsstelle, wo ein neuer KFZ Schein erstellt wird.
Kopie des KFZ Scheins mit Anschreiben (Antrag auf besteuerung nach Gewiocht .....) an Finanzamt.
Fertig - KFZ Steuer = 172 Euro / Jahr
Gelöschter User

Re: kombinationskraftwagen

#6 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Mein Sprinter hat aber eine LKW Zulassung, reicht da nur ein Schreiben ans Finanzamt? Muß ich nicht mit der Sitzbank zum TÜV?
donpedro
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Re: kombinationskraftwagen

#7 

Beitrag von donpedro »

Hallo Tom,

bei der LKW Zulassung läufts anders. Du mußt die original Befestigungspunkte für die Sitze verwenden und außerdem Fenster im Fahrzeug haben.
Eventuell wird man auch bezüglich des Abgasgutachtens nachfragen. Ab 2,8to. zGG sollte das normalerweise unrelevant sein. Näheres dazu mußt Du beim TÜV erfragen.

Eintragung der Sitzplätze kann nur beim TÜV erfolgen. Steuertechnisch verändert sich (vorrausgesetzt zGG größer als 2,8to.) nichts. Bei weniger als 2,8to. wird sonst teuer, da nach Hubraum versteuert wird. Da hilft dann nur auflasten.

Gruss

Peter
DonPedro
Gelöschter User

Re: kombinationskraftwagen

#8 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

ich will den Sonntagsfahrverbot mit dem Hänger umgehen, ich bin oft mit meinem Boot unterwegs, (am Sonntag - logisch, sonst muß ich arbeiten). Ist eine Umwandlung von LKW ins PKW einfacher?
donpedro
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Re: kombinationskraftwagen

#9 

Beitrag von donpedro »

Hallo,

das Sonntagsfahrverbot gilt, soweit ich weiß erst ab 3,5 To. zGG. Egal ob mit oder ohne Anhänger, zumal es sich bei einem Boot um ein Freizeitgerät handelt. Dabei ist es egal ob Du eine PKW oder LKW Zulassung hast.

Gruss

Peter
DonPedro
Gelöschter User

Re: kombinationskraftwagen

#10 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

falsch, habe schon einmal 75 EUR bezahlt und Punkte bekommen. Es hängt nicht vom GG ab, auch wenn Du mit Fiorino-LKW einen Wohnwagen ziehst ist es verboten.
Gelöschter User

Re: kombinationskraftwagen

#11 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Richtig ':

genaueres steht auch auf der ADAC site !
Schwalbe
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Re: kombinationskraftwagen

#12 

Beitrag von Schwalbe »

Eine interessante Lektüre in diesem Zusammenhang ist das BFH-Urteil: http://www.pkw-auflastung.de/u1.htm in dem festgestellt wurde, daß Kombinationsfahrzeuge über 2,8 t grundsätzlich nach Gewicht zu versteuern sind.
Das hängt also nicht vom Wohlwollen der zuständigen Finanzbeamten ab.

Dies Besteuerung staffelt sich nach angefangenen 200 kg zulässigem Gesamtgewicht:
bis 2,0 to ca 20 dm
von 2,0 bis - ich sag mal 3,5 to sind es dann etwa 23 DM und so steigt es progessiv munter weiter, bis dann der Spediteur mit seinem 40-tonner kaum noch Luft bekommt. (Dies sind alles ca. Werte.
Genaue Werte gibt es sicher im Internet.

Wir haben unseren Sprinter gleich mit Auflastung auf 2950 kg bestellt, damit man dann wenigstens auch - immer fein mit 50 kg Sicherheit - die letzten 150 kg auch noch nutzen kann.
Wir hatten hier ja auch schon einmal das Thema mit der Überladung.
Also: Wennscohn, dennschon.
Auflastung nicht nur auf 2810 kg vornehmen, sondern glich in die Vollen gehen.

Gut Sprint, Guido
213 cdi. Kurz, flach, grün.
Und nochwas: ROT/GRÜN? - Endlich abwählen, diesen Mist!
Gelöschter User

Re: kombinationskraftwagen

#13 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Halle Leute man darf Sonntags mit Fahrzeugen bis 7.5t fahren
ohne anhänger oder Zugmaschine sollo PKW mit Wohnwagen immer
;)
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