Nachrüsten einer 3. Bremsleuchte erlaubt??

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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Max_LT2
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Nachrüsten einer 3. Bremsleuchte erlaubt??

#1 

Beitrag von Max_LT2 »

 Themenstarter

Hallo

ist eigentlich das Nachrüsten einer 3. Bremsleuchte erlaubt ? Was muss man beachten (Prüfnummmer etc..)?

Möchte eine kleine CCD Kamera als Rückfahrkamera im Bremsleuchtengehäuse unauffällig unterbringen!!

Gruss Max_LT2
LT2 Baujahr 1998 2,5l TDI 75kW mittlerer Radstand, SCA Hochdach
snadro
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Re: Nachrüsten einer 3. Bremsleuchte erlaubt??

#2 

Beitrag von snadro »

Hallo,
Ob das nachrüsten der Bremsleuchte erlaubt ist kann ich dir nicht sagen, aber ich denke schon weil du machst die Sache ja nur sicherer! Ich find das eine gute Idee mit der Kamera! Könntest du, wenn du alles installiert hast, mir die Kosten verraten!? Das würde das Rückwärtsfahren enorm erleichtern! gruss,...sven:n
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jens_voshage
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Re: Nachrüsten einer 3. Bremsleuchte erlaubt??

#3 

Beitrag von jens_voshage »

sowohl das nachrüsten einer einzelnen bremsleuchte als auch das nachrüsten von einem paar zusätzlicher lampeneinheiten (schlusslicht, bremslicht, blinker) über 2 m höhe ist kein problem. wollte das damals beim eintragen vom hochdach beim tüv auch abnehmen lassen, hat sich nie jemand für interessiert. und alle §29-untersuchungen und polizei-kontrollen bin ich auf die zusätzlichen lampen nicht angesprochen worden.
bei der kamera würd ich nur aufpassen, dass die dritte bremsleuchte nicht in die kamera strahlt - sonst siehst du nichts mehr. ich werde daher, wenn ich beim neuen womo die rückleuchten nachgerüstet habe, die dritte bremsleuchte ausbauen und das loch "zuspachteln".
jens
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