Soll/muss ich vor Zwei-Jahres-Garantieende zum Freundlichen?

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
luckykay
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#16 

Beitrag von luckykay »

gibt es eigendlich auch eine Garantieverlängerung für den Sprinter als LKW Zulassung?
woffie
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Zwei-Jahres-Garantie und...

#17 

Beitrag von woffie »

 Themenstarter

Hallo FF (Forums-Freunde)!,

Danke für Eure Tipps,und insbesondere
@ Rolli: Danke für Deine PN,
@ Fachmann: Tschuldigung, habe mich wohl "politisch unkorrekt" ausgedrückt:
SELBSTVERSTÄNDLICH GIBT ES KEINEN ANSPRUCH AUF KULANZ, sondern nur eine mehr oder minder gestützte "Hoffnung" (die stirbt bekanntlich zuletzt), zumal in der aktuellen wirtschaftlichen Situation..

Also werde ich den Wagen mindestens bei MB durchchecken und den Ölwechsel machen lassen - möglichst mit von mir mitgebrachtem Öl 10w40 low spash nach 228.51.
Aber vorher geht es ab Freitag erst einmal für ein paar Tage an die Nordsee...und Ende Mai endlich zum Sprinter-Sicherheitstraining - es war für mich ja nicht so einfach, an den Gutschein zu kommen... :D 8)

(Übrigens hat man mir auch Garantieverlängerung für weitere zwei Jahre angeboten, max. 100.000 km. Aber bei meiner niedrigen Jahresfahrleistung rechnet sich das vermutlich GAAARNICH!)

So long!
Wolf
Wolf mit CS-Rondo-Reisekasten 315 CDI, Bj.2007
Arne
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#18 

Beitrag von Arne »

@ luckykay,

ja, die habe ich.
Das läuft über Charter Way und ist eine "Garantieverlängerung" für den Antriebsstrang.
Meines Wissens muss dies aber bei Neuzlassung mit abgeschlossen werden.

Viele Grüsse,

Arne
209 aus Überzeugung
dartom
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#19 

Beitrag von dartom »

Ich würde auf jeden Fall das Fahrzeug durchchecken lassen vor Garantieablauf. Obwohl ich denke dass bei 20000km nicht viel zusammengekommen sein dürfte.

Aber wenn du dich mit Fahrzeugen auskennst, dann schau dir dein Auto selbst auch genau an. Ich will MB nichts unterstellen, aber bei meiner Werkstatt muss ich das selbst machen, weil die suchen nicht nach ihren eigens verschuldeten Mängeln. Wenn ich da nicht hingehe und sage das und das muss noch gemacht werden machen die das nicht.

Und geh unbedingt VOR Ablauf der Garantie hin, meines Wissens müssen Garantiearbeiten auch noch innerhalb der Garantiezeit gemacht werden, ansonsten können sie im MB-System nicht als Garantiearbeiten verbucht werden. So zumindest die Auskunft meiner Werkstatt.
Bernte
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Garantieverlängerung

#20 

Beitrag von Bernte »

Hallo,

eine Garatieverlängerung gibt es für Kauffahrzeuge nicht - hab mich dazu
erkundigt.

Die Charterway-Geschichte gilt nur für Leasing/Mietfahrzeuge entsprechend
den ausgewählten Paketgruppen. Man kann diese Garantieverlängerung auch
"nachkaufen", muß dann allerdings alles nachbezahlen !!

MfG
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Hans
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Re: Garantieverlängerung

#21 

Beitrag von Hans »

Bernte hat geschrieben:Hallo,

eine Garatieverlängerung gibt es für Kauffahrzeuge nicht - hab mich dazu
erkundigt.

Die Charterway-Geschichte gilt nur für Leasing/Mietfahrzeuge entsprechend
den ausgewählten Paketgruppen. Man kann diese Garantieverlängerung auch
"nachkaufen", muß dann allerdings alles nachbezahlen !!

MfG
Mir wurde 2006 die Garantieverlängerung von der Niederlassung für Kauf-Fahrzeug mit "Wohnmobilzulassung" schriftlich angeboten, habe diese aber nicht in Anspruch genommen ! Allerdings unter der Einschränkung vor der Erstzulassung !
E s . g r ü s s t . E u c h . H @ N S ‹(•¿•)› D E R . M O B I L E . S C H W A B E . MOBIL-ECKE .
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