Wenn ein Bescheid verbindlich ergangen ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung immer, dass Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Damit ist auch die Abbuchung auch erst einmal rechtsgültig. Das ist Fakt egal wie oft hier darüber diskutiert wird.
Zoll stellt Sprinter auf PKW um
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Gruss Jens
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Schon richtig, aber dem "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" muss erst stattgegeben werden, erst danach darf von der Einzugsermächtigung kein Gebrauch mehr gemacht werden. Nun scheint es so, dass sich die Behörde mit dem Entscheid zu dem Antrag zur Aussetzung von Andreas H zu lange Zeit gelassen hat.rollieexpress hat geschrieben: ↑24 Mai 2019 15:24Wenn ein Bescheid verbindlich ergangen ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung immer, dass Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Damit ist auch die Abbuchung auch erst einmal rechtsgültig. Das ist Fakt egal wie oft hier darüber diskutiert wird.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Das mag schon vorkommen, in den Behörden sind die Flure halt lang. Damit muss man da schon rechnen. Oder man ist fix und entzieht dem Zoll gleich nach der Anmeldung die Einzugsermächtigung damit ist man dann immer auf der "sicheren" Seite.
Gruss Jens
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Viel Vergnügen mit der Taktik.
Ich hole mir lieber mein Geld zurück, weil das Finanzamt nämlich (besser als meine Hausbank) verzinst
Und ich umgehe die Problematik, daß das Finanzamt mir einen *Kuckuck* vorbeischickt und meine Karre überraschend stillegt oder mir , wenns gut läuft, vorher kostenpflichtige Mahnungen schreibt oder gar das Konto pfändet (alles schon erlebt).
Das sind mir die paar Kröten nicht wert, weil es angenehmeres gibt, als ab 1. Urlaubstag von der Bank ein "Ja, Sie haben noch Geld auf dem Konto, aber Sie kriegen es nicht" zu hören und auf dem Weg zum Urlaubsfliegen schnell noch einen Zwischenstop in der nächsten Filiale einzulegen.
Ich hole mir lieber mein Geld zurück, weil das Finanzamt nämlich (besser als meine Hausbank) verzinst
Und ich umgehe die Problematik, daß das Finanzamt mir einen *Kuckuck* vorbeischickt und meine Karre überraschend stillegt oder mir , wenns gut läuft, vorher kostenpflichtige Mahnungen schreibt oder gar das Konto pfändet (alles schon erlebt).
Das sind mir die paar Kröten nicht wert, weil es angenehmeres gibt, als ab 1. Urlaubstag von der Bank ein "Ja, Sie haben noch Geld auf dem Konto, aber Sie kriegen es nicht" zu hören und auf dem Weg zum Urlaubsfliegen schnell noch einen Zwischenstop in der nächsten Filiale einzulegen.
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- WilleWutz (24 Mai 2019 19:55)
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"Der Sprinter von Mercedes ist und bleibt m.E. der Einäugige unter den Blinden"
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Das Finanzamt schon, aber beim Zoll habe ich vergeblich auf eine Zinszahlung gewartet. Das haben die nicht auf dem Plan, da gibt es nur eine Rückerstattung.Darth Fader hat geschrieben: ↑24 Mai 2019 17:17[...] weil das Finanzamt nämlich (besser als meine Hausbank) verzinst
Trotzdem ist es besser zu zahlen, sonst wird der Wagen möglicherweise von Amtswegen still gelegt.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Oh man ist hier was los ....
Vielleicht sollten wir jemanden vom Zoll zum Treffen einladen.
Gestern beim Zoll hat mir der Beamte bestätigt, wer rechtzeitig ein Einspruch erhebt, bei dem wird nicht autom. abgebucht! Das wäre Rechtswidrig.
Ich habe auch den Einspruch gemacht und zusätzlich die Aussetzung beantragt und es wurde nichts abgebucht. ( Danke Vanagaudi )
Ich wünsche jedem der es noch vor sich hat, viel Glück !!
Gruß Holgi
Vielleicht sollten wir jemanden vom Zoll zum Treffen einladen.
Gestern beim Zoll hat mir der Beamte bestätigt, wer rechtzeitig ein Einspruch erhebt, bei dem wird nicht autom. abgebucht! Das wäre Rechtswidrig.
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Bj. Juli / 2010, 201.000 km
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
So erzählt Dir eben jeder "Beamte" seinen sich zurechtgelegten Vers. Nur sitzt der nicht in der Kasse da arbeiten eben nur Automaten.
Gruss Jens
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Moin,
letzten Samstag hatte ich ja die Post zur neuen Einstufung Besteuerung als PKW.
Montag hatte ich per Mail Einspruch eingelegt mit einigen Begründungen und Fotos vom Innenraum.
Heute ist der neue Steuerbescheid per Post gekommen, Steuer wie gehabt 210 € ohne irgendeine Begründung.
So schnell hat sich für mich die Sache erledigt.
Bringe die Schreiben mal mit zum Treffen zum Abgleich falls Interesse besteht.
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Montag hatte ich per Mail Einspruch eingelegt mit einigen Begründungen und Fotos vom Innenraum.
Heute ist der neue Steuerbescheid per Post gekommen, Steuer wie gehabt 210 € ohne irgendeine Begründung.
So schnell hat sich für mich die Sache erledigt.
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Gruß Frank
Ein Leben ohne Sprinter ist möglich, aber sinnlos.!
99 % iger, Seit 1996 mit Sprintern unterwegs!
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Wer flauschiges Fell hat, ist klar im Vorteil.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Glückwunsch Fluse.
Das ist aber die Ausnahme, alle machen das nicht.
Gruß
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Moin Holger,
bin selbst mehr als überrascht von dem Ergebnis.
Hatte mich auf einiges an verschenkter Lebenszeit eingestellt nachdem was hier alles beschrieben wurde.
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Hatte mich auf einiges an verschenkter Lebenszeit eingestellt nachdem was hier alles beschrieben wurde.
Gruß Frank
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Moin Frank
Kann ich bestätigen, mich hat die ganze Aktion eine Woche Zeit gekostet.
Ente gut, alles gut.
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Bj. Juli / 2010, 201.000 km
Rückfahrkamera, C Schienen, 2DIN Radio, 4x100 Ah Batterien, Sitzbank 3-5, Drehsitze, zwei Airbag, AHK, Tempomat mit Limiter, WR 1500 W, Ladebooster WA 121525 D+, Airtronic 3900, 390W Solar mit MPPT, 2. Kupplung
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Hallo,
habe heute mein schreiben vom Widerspruch erhalten
Ich habe ein Sprinter 01/2013 mittlerer Radstand 6 Sitze eingetragen und LKW Steuer bzw Eintragung im Schein VAN.....
Vorn sind bei mir 2 Einzelsitze ab Werk und hinten einmal Halterung für eine Sitzbank (Ab WQerk Doppelsitzbank).#
Hatte Widerspruch eingelegt mit Verweis auf Gew. Tätigkeit ohne Personentransport und Foto von geöffneter Heckklappe ohne Sitzbank .
Kann mir vielleicht jemand, der ein ähnliches Fahrzeug hat, Unterlagen zusenden oder eventl. Widerspruchsbescheide..-..
habe heute mein schreiben vom Widerspruch erhalten
Ich habe ein Sprinter 01/2013 mittlerer Radstand 6 Sitze eingetragen und LKW Steuer bzw Eintragung im Schein VAN.....
Vorn sind bei mir 2 Einzelsitze ab Werk und hinten einmal Halterung für eine Sitzbank (Ab WQerk Doppelsitzbank).#
Hatte Widerspruch eingelegt mit Verweis auf Gew. Tätigkeit ohne Personentransport und Foto von geöffneter Heckklappe ohne Sitzbank .
Kann mir vielleicht jemand, der ein ähnliches Fahrzeug hat, Unterlagen zusenden oder eventl. Widerspruchsbescheide..-..
- Exilaltbier
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
.....Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.... gibts das überhaupt?
Ich kenne nur: ....Antrag auf Aussetzung der gerichtlichen Beitreibung.....und bis dahin wird nicht bezahlt weil 1.Zwangs-Einzugsermächtigung direkt nach KFZ-Anmeldung und Bezahlung des 1.Steuerjahres widerrufen wird und 2.sofort Widerspruch gegen den neuen Steuerbescheid, einhergehend ohne Begleichung bis zur endgültigen Klärung eingereicht wird.
So ist in den meisten Fällen eine schnelle Bearbeitung gewährleistet und man hält sich die anschließende Möglichkeit einer rechtmäßigen Zahlung unter Aussetzung der gerichtlichen Beitreibung einer beanstandeten Berechnung( oft die erzwungene Beitreibung einer ungerechtfertigten Steuererhöhung durch die Hintertür) offen
Ich kenne nur: ....Antrag auf Aussetzung der gerichtlichen Beitreibung.....und bis dahin wird nicht bezahlt weil 1.Zwangs-Einzugsermächtigung direkt nach KFZ-Anmeldung und Bezahlung des 1.Steuerjahres widerrufen wird und 2.sofort Widerspruch gegen den neuen Steuerbescheid, einhergehend ohne Begleichung bis zur endgültigen Klärung eingereicht wird.
So ist in den meisten Fällen eine schnelle Bearbeitung gewährleistet und man hält sich die anschließende Möglichkeit einer rechtmäßigen Zahlung unter Aussetzung der gerichtlichen Beitreibung einer beanstandeten Berechnung( oft die erzwungene Beitreibung einer ungerechtfertigten Steuererhöhung durch die Hintertür) offen
CamperVan, 2014 Mopf, 216CDI, 7G+, L2H1, 2x4, 100L, 245/70/16 AT
Stete Skepsis wennmanim Netzis !
1St.gebr. WetWiperSys. kompl.2xArm 2x Balkenwischer/Schläuche Zust. 1A zu verk.
Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
So würde ich es auch machen und das sollte, wie man hier im Thema nachlesen kann, zum Erfolg führen. Auf alle Fälle Widerspruch einlegen und die Aussetzung der Zahlung bis zur Klärung beantragen.
Die nette Dame empfiehlt erst die Änderung der Sitzplatzanzahl, später legt sie aber einen Termin fest, bis zu diesem die Änderung vorgenommen werden muß. Ihr sollte/könnte doch bekannt sein, das auch mit 6Sitzplätzen (ab mit.Radstand) der LKW-Besteuerung rechtlich nichts im Wege steht. Was kommt als nächstes: muß man von 4x4 auf 4x2 zurückrüsten, weil man den Antrieb nicht oder nur sehr selten braucht?
Die nette Dame empfiehlt erst die Änderung der Sitzplatzanzahl, später legt sie aber einen Termin fest, bis zu diesem die Änderung vorgenommen werden muß. Ihr sollte/könnte doch bekannt sein, das auch mit 6Sitzplätzen (ab mit.Radstand) der LKW-Besteuerung rechtlich nichts im Wege steht. Was kommt als nächstes: muß man von 4x4 auf 4x2 zurückrüsten, weil man den Antrieb nicht oder nur sehr selten braucht?
Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Hallo,
vielleicht hat einer den genauen Gesetzestext oder §........
vielleicht hat einer den genauen Gesetzestext oder §........