Zoll stellt Sprinter auf PKW um

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
Antworten
Benutzeravatar
Vanagaudi
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 6937
Registriert: 18 Mai 2013 15:34
Wohnort: Schlootkuhlen

Galerie
Fahrerkarte

Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#286 

Beitrag von Vanagaudi »

Dieselolli hat geschrieben: 17 Feb 2019 22:54Ich denke nun ernsthaft darüber nach, den Wagen über einen Tschechen zuzulassen um ihn mir halten zu können. Dann habe ich offiziell eben kein eigenes Auto mehr sondern nutze nur ein"Fremdes-Fahrzeug"!
Das funktioniert nicht:
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 KraftStG

Personenfahrzeuge mit Zulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind bei vorübergehendem Aufenthalt im Inland von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn die Fahrzeuge durch Privatpersonen genutzt werden, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben. Zu den Personenfahrzeugen zählen neben Pkw der Fahrzeugklasse M1 auch zwei- oder dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kfz der Fahrzeugklasse L und Wohnmobile einschließlich ihrer Anhänger.
Du müsstest zusätzlich deinen Wohnsitz verlegen. Dann gilt der Im- bzw. Export des Fahrzeugs auch als Umzugsgut, das hätte sonst in Tschechien auch noch versteuert werden müssen.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Benutzeravatar
Darth Fader
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 1513
Registriert: 14 Okt 2016 11:55
Wohnort: Marcipan-City

Fahrerkarte

Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#287 

Beitrag von Darth Fader »

Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 KraftStG hat geschrieben:Personenfahrzeuge mit Zulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind bei vorübergehendem Aufenthalt im Inland von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn die Fahrzeuge durch Privatpersonen genutzt werden, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben. Zu den Personenfahrzeugen zählen neben Pkw der Fahrzeugklasse M1 auch zwei- oder dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kfz der Fahrzeugklasse L und Wohnmobile einschließlich ihrer Anhänger.
Ja, nee.
Wenn es sich von Haus aus um einen PKW handeln würde, dann hättest du ja Recht. Aber das Elend mit der Steuerumstellung trifft ja LKW. :evil:
(ich bin grad zu faul nachzuschauen, was das doofe Gesetz dann dazu sagt und welche Rechtsnormen gelten, wenn ein Deutscher ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug dauerhaft fährt.)
Mein Rollheim:
W906, 316 Bj.2012 Mixto Wohntransporter 192tkm



"Der Sprinter von Mercedes ist und bleibt m.E. der Einäugige unter den Blinden"
Benutzeravatar
Fluse
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 1896
Registriert: 05 Jun 2009 15:49
Wohnort: Sauerland

Galerie

Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#288 

Beitrag von Fluse »

Moin,

......... das ist dann Steuerhinterziehung und wird dementsprechend bestraft.

Wer in D seinen Hauptwohnsitz hat darf nicht zum Schein oder zur Vermeidung von Steuern ein auf ein Drittland angemeldetes Fahrzeug dauerhaft benutzen.
Gruß Frank
Ein Leben ohne Sprinter ist möglich, aber sinnlos.!
99 % iger, Seit 1996 mit Sprintern unterwegs!
319 CDI Edition20 Bj.10/2015 Mitlhoda .
Sprintertreffen 2010-11-12-13-15-16-17-18-19
Wer flauschiges Fell hat, ist klar im Vorteil.
Benutzeravatar
Vanagaudi
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 6937
Registriert: 18 Mai 2013 15:34
Wohnort: Schlootkuhlen

Galerie
Fahrerkarte

Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#289 

Beitrag von Vanagaudi »

Aber darum geht es doch, die LKW mit mehr als drei Sitzplätzen werden zu PKW degradiert.
Nichtsteuerbarkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG

Ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte und verwendete Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 Kilogramm, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen sind, unterliegen in Deutschland nicht der Kraftfahrzeugsteuer.
Und über dreieinhalb Tonnen kommen unsere Fahrzeuge in der Regel auch nicht.

Was kaum jemand kennt: Gewerblich vermietete Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, aber in Deutschland genutzt werden, unterliegen der deutschen Kraftfahrzeugsteuer. Steuerpflichtig ist der Mieter und jeder einzelne Fahrer.
Fluse hat geschrieben: 19 Feb 2019 13:19......... das ist dann Steuerhinterziehung und wird dementsprechend bestraft.
Nicht ganz, mit einem Wohnsitz in Deutschland darfst du für ein europäisches Unternehmen deren LKWs (Gütertransport über 3,5t) durch Deutschland kutschieren.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Benutzeravatar
Dieselolli
Wird so langsam nervig
Wird so langsam nervig
Beiträge: 574
Registriert: 19 Nov 2016 18:28
Wohnort: Görlitz/Schlesien

Galerie
Fahrerkarte

Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#290 

Beitrag von Dieselolli »

Danke,
Ich hatte ursprünglich den Plan, den Transporter als solchen bis zum 30. Lebensjahr so fahren und erst dann, wenn er Oldtimerstatus hat, ihn zum Neunsitzer ümzurüsten und eintragen lassen, weil mit 191 € Oldtimer-Steuern würde er geringfügig mehr kosten, als mit der LKW Steuer.
Ergo, Soll heißen, wenn ich jetzt die Sitzbankgewinde mit Schrauben zuschweiße und die Sitze allesamt austragen lasse, habe ich womöglich dann in knapp 10 Jahren ein technisches, wie behördliches Problem. "Behördliches Problem" in sofern, als das ich erfuhr, daß man ein Fahrzeug nur einmal umschreiben lassen darf und kann! Würde ich es jetzt also auf reinen Transporter umschreiben lassen, könnte ich es in zehn Jahren nie wieder rückgängig auf die Busversion machen lassen.

LG Olli
Mercedes Benz T1N (kurz) Produktionsstättenverlass: 20.08.1998, W902, 208D Dieselmotor OM 601, 2300 ccm, 79 turbinenlose PS mit 58 Kilowatt, Luxusversion mit Differentialsperre, Drehzahlmesser und Zentralveriegelung.
Benutzeravatar
Darth Fader
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 1513
Registriert: 14 Okt 2016 11:55
Wohnort: Marcipan-City

Fahrerkarte

Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#291 

Beitrag von Darth Fader »

Vanagaudi hat geschrieben: 19 Feb 2019 13:27 Aber darum geht es doch, die LKW mit mehr als drei Sitzplätzen werden zu PKW degradiert.
Nichtsteuerbarkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG

Ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte und verwendete Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 Kilogramm, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen sind, unterliegen in Deutschland nicht der Kraftfahrzeugsteuer.
Und über dreieinhalb Tonnen kommen unsere Fahrzeuge in der Regel auch nicht.

Was kaum jemand kennt: Gewerblich vermietete Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, aber in Deutschland genutzt werden, unterliegen der deutschen Kraftfahrzeugsteuer. Steuerpflichtig ist der Mieter und jeder einzelne Fahrer.
Fluse hat geschrieben: 19 Feb 2019 13:19......... das ist dann Steuerhinterziehung und wird dementsprechend bestraft.
Nicht ganz, mit einem Wohnsitz in Deutschland darfst du für ein europäisches Unternehmen deren LKWs (Gütertransport über 3,5t) durch Deutschland kutschieren.
Deswegen verstehe ich das ganze ja nicht.
- Dieselolli hat lt. Zulassungsrecht einen LKW (der dann im Ausland in Klasse N1 zugelassen würde?)
- somit fiele der primär unter ausländisches Steuerrecht
- und er wird ja auch nicht gemietet, sondern kosten- & verpflichtungsfrei Olli zur Verfügung gestellt.

Somit müsste ja die ganze Diskussion über Steuerpflichtigkeit oder nicht dann auch mit dem ausländischen Finanzamt durchgekaspert werden - oder bei einer Zollkontrolle die Klassifizierung des Fahrzeuges geklärt werden.
Mir wäre der Weg zu kompliziert & hakelig, weil ja das Damoklesschwert "dauerhafte Nutzung" und Steuerhinterziehung wieder im Raum stünde.


@Olli: letzendlich kannst du das auch monetär durchkalkulieren. Eine Umschreibung kostet dich auch TÜV- & Zulassungsgebühren. Dazu die Umbaukosten. Und das Ganze in 10 Jahren evtl. retour. Lohnt das wirklich bei der Steuerersparnis?
Mein Rollheim:
W906, 316 Bj.2012 Mixto Wohntransporter 192tkm



"Der Sprinter von Mercedes ist und bleibt m.E. der Einäugige unter den Blinden"
Benutzeravatar
Dieselolli
Wird so langsam nervig
Wird so langsam nervig
Beiträge: 574
Registriert: 19 Nov 2016 18:28
Wohnort: Görlitz/Schlesien

Galerie
Fahrerkarte

Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#292 

Beitrag von Dieselolli »

Hallo Darth Vader, irgendwie schwindet mir hierbei nicht nur bald die Sinne, sondern vor allem auch die Übersicht, sei es nun im Paragraphen-Dschungel oder über die Finanzen mit Mehrbelastung und Ersparnis. Es iss doch schier zum narrisch werden und verzeifeln, dieses ganze Steuer- und Verkehrsecht! Das iss sie, unsere Bürokratie! Glaube, diese machen es sich andere Länder nicht und trotzdem läuft der Verkehr bei denen auch. Habe Mal durchgerechnet: in 10 Jahren bin ich 4810,- massive Euro's an Mehrbelastung los. Das iss schon ne menge Stange Geld. Würde ja auch die Umrüstung von Euro 1 auf Euro 2 oder 3 in Kauf nehmen, wenn es den ein Anbieter dazu gäbe. Damit komme ich wenigstens von 27€ auf 16€ pro 100 ccm runter, das iss wenigstens ne kleine Ersparnis.
.
Mercedes Benz T1N (kurz) Produktionsstättenverlass: 20.08.1998, W902, 208D Dieselmotor OM 601, 2300 ccm, 79 turbinenlose PS mit 58 Kilowatt, Luxusversion mit Differentialsperre, Drehzahlmesser und Zentralveriegelung.
Benutzeravatar
Darth Fader
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 1513
Registriert: 14 Okt 2016 11:55
Wohnort: Marcipan-City

Fahrerkarte

Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#293 

Beitrag von Darth Fader »

Dieselolli hat geschrieben: 19 Feb 2019 15:24Damit komme ich wenigstens von 27€ auf 16€ pro 100 ccm runter, das iss wenigstens ne kleine Ersparnis.
Das wären dann in 10 Jahren ~2000€ Steuerersparnis. Damit sich der Unfug lohnt, solltest du dann für den Umbau incl. Umschreibung deutlich weniger als diese 2000€ bezahlen müssen... :|
Mein Rollheim:
W906, 316 Bj.2012 Mixto Wohntransporter 192tkm



"Der Sprinter von Mercedes ist und bleibt m.E. der Einäugige unter den Blinden"
Benutzeravatar
Surfsprinter
Fast schon Admin
Fast schon Admin
Beiträge: 1267
Registriert: 01 Jan 2005 00:00
Wohnort: Nordsee

Galerie

Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#294 

Beitrag von Surfsprinter »

Und bedenke, dass das Ganze steuerlich absetzbar ist. Was bleibt danach noch als Eigenanteil übrig?
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Surfsprinter für den Beitrag:
Rohbau (19 Feb 2019 18:55)
316 Mixto, Bj 5/18, Womo-Ausbau für 5 Personen, Heckbetten + el. Hubbett, Küche, Bad...
und VW T6 DIY-Womo
Davor T3, T4 kurz, T4 lang TDI, T5, Sprinter W903, Westfalia Nugget


Camping bedeutet, die eigene Verwahrlosung als Erholung zu empfinden...
Benutzeravatar
Dieselolli
Wird so langsam nervig
Wird so langsam nervig
Beiträge: 574
Registriert: 19 Nov 2016 18:28
Wohnort: Görlitz/Schlesien

Galerie
Fahrerkarte

Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#295 

Beitrag von Dieselolli »

Ja, nur für Erwerbstätige, kann man dies von der Steuer absetzen, nicht so als Arbeitsloser.
Mercedes Benz T1N (kurz) Produktionsstättenverlass: 20.08.1998, W902, 208D Dieselmotor OM 601, 2300 ccm, 79 turbinenlose PS mit 58 Kilowatt, Luxusversion mit Differentialsperre, Drehzahlmesser und Zentralveriegelung.
Benutzeravatar
Kühltaxi
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 3318
Registriert: 25 Mai 2007 21:45
Wohnort: Mechernich
Kontaktdaten:

Galerie

Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#296 

Beitrag von Kühltaxi »

Geh doch erstmal zum Zollamt bei dir und laß sie mal ausmessen wie ich schon schrieb. Vielleicht hast du ja Glück.
Ich war dabei:

SprinterTreffen: 2010, 2018
Weihnachtstreffen Lauf: 2007, 2008, 2010, 2012, 2013, 2014
Treffen in Bonn: 2007
Werksbesichtigung Düsseldorf: 2008, 2013
Benutzeravatar
Darth Fader
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 1513
Registriert: 14 Okt 2016 11:55
Wohnort: Marcipan-City

Fahrerkarte

Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#297 

Beitrag von Darth Fader »

...was mir gerade noch so einfällt, wenn es doch nicht passt:
- Diskutier mit einem TÜV-Prüfer ggf. mal, ob er dir eine andere Sitzbank einträgt, welche mit passend dimensionierter Adapterplatte in den ursprünglichen Punkten verankert ist. Analog zu den hier von anderen Mitgliedern verbauten Doppelbeifahrerbänken in 2ter Reihe. Kannst ja mal messen, ob mit so einer Lösung die Ladefläche vergrößert werden könnte. :wink: Zumindest würde es die Typisierung des Fahrzeugs nicht ändern.
Mein Rollheim:
W906, 316 Bj.2012 Mixto Wohntransporter 192tkm



"Der Sprinter von Mercedes ist und bleibt m.E. der Einäugige unter den Blinden"
Benutzeravatar
derHenry
Wird so langsam nervig
Wird so langsam nervig
Beiträge: 692
Registriert: 11 Nov 2015 13:16
Wohnort: Südlich München

Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#298 

Beitrag von derHenry »

Habe meinen Beitrag gelöscht.
Zuletzt geändert von derHenry am 20 Feb 2019 14:11, insgesamt 1-mal geändert.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor derHenry für den Beitrag (Insgesamt 4):
rollieexpress (20 Feb 2019 11:15), Sepp (20 Feb 2019 11:36), VW LT 35 (20 Feb 2019 12:53), Dieselolli (20 Feb 2019 14:32)
2016 Bj 319er 4x4 Achleitner mit Innenausbau zum schnellen herausnehmen
https://sprinter-forum.de/viewtopic.php ... 6&start=75

Man sollte reisen vor dem Sterben , sonst reisen nur die Erben.
rollieexpress
Fühlt sich wie zu Hause
Fühlt sich wie zu Hause
Beiträge: 494
Registriert: 01 Dez 2017 12:33
Wohnort: Wandlitz

Galerie

Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#299 

Beitrag von rollieexpress »

Sorry!
Zuletzt geändert von rollieexpress am 20 Feb 2019 15:57, insgesamt 1-mal geändert.
Gruss Jens

MB 316 CDI Kombi EZ: 03.2013
Sepp
Wird so langsam nervig
Wird so langsam nervig
Beiträge: 510
Registriert: 05 Mär 2009 10:20
Wohnort: 33154

Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#300 

Beitrag von Sepp »

Genau das lag mir auch auf der Zunge ... Danke!
Sprinter 903.622 Doppelkabine - 313CDI - 04/2002 - mit Tischer 360S als Wechselaufbau - D5WS und original Klimaanlage nachgerüstet - 2x Recaro Ergomed SAB Klima auf Schwingsitzkonsole - Brock RC15T in 6,5x16 ET63 mit 225/75R16 BF Goodrich A/T KO2
Antworten