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Eck hat geschrieben: ↑08 Sep 2021 17:30auf 3,5 to abgelastet....LKW Baujahr 2016
und
asap hat geschrieben: ↑08 Sep 2021 17:41EMISSIONSKLASSE EURO 5B+ N1 GR.III/N2
passt irgendwie nicht so recht zusammen. Sollte das nicht Euro VI (für ein in D geliefertes Fahrzeug mit SCR-Kat) oder wenigstens Euro V (für ein im europäischen Ausland geliefertes Fahrzeug ohne SCR-Kat) sein? Also auf jeden Fall eine LKW- und keine PKW-Norm ... mit römischen und nicht mit arabischen Zahlen.
Eck hat geschrieben: ↑08 Sep 2021 19:36
...ich meine hier irgendwo Mal gelesen zu haben das das für Fahrzeuge über 3,5 to gilt.
... dass was genau nur für Fahrzeuge über 3,5 to gilt?
Eck hat geschrieben: ↑08 Sep 2021 19:36
Außerdem hat mich nur Mercedes angeschrieben....nicht das KBA....
Solange das so bleibt, musst du gar nix
Grüße von Horst
Hymer ML-T540 auf Sprinter 316 CDI, 7G-Tronic, Euro VI, Bj. 2015
Eck hat geschrieben: ↑08 Sep 2021 19:36
Außerdem hat mich nur Mercedes angeschrieben....nicht das KBA....
Solange das so bleibt, musst du gar nix
Genauso sehe ich das auch Knollo wurde wegen dessen Caddylacs erst vom Schummler und wegen dessen "Schummel-Software" anschließend vom KBA zur Softwareänderung gezwungen. Nach <200km war der erste Injektor kaputt. Der ADAC, nicht VW schleppte ihn aus Bayern nach Hause Nachdem der zweite Injektor kaputt ging, verkaufte er den Caddy.
324 M272 Bj.07 H1L2 + PRINS 162tkm (immer) noch
324 M273 Bj.08 H2L2 + PRINS 50tkm (hoffentlich) bald
319 OM642 Bj.16 im HYMER ML-I 540 mit 79,5tkm (verkauft)
asap hat geschrieben: ↑08 Sep 2021 17:41EMISSIONSKLASSE EURO 5B+ N1 GR.III/N2
passt irgendwie nicht so recht zusammen. Sollte das nicht Euro VI (für ein in D geliefertes Fahrzeug mit SCR-Kat) oder wenigstens Euro V (für ein im europäischen Ausland geliefertes Fahrzeug ohne SCR-Kat) sein? Also auf jeden Fall eine LKW- und keine PKW-Norm ... mit römischen und nicht mit arabischen Zahlen.
Da hast du Recht, nur ich habe diese Angaben direkt aus der Anzeige der Datenkarte kopiert, so wie es das Portal lastvin.com/de/
anzeigt. Habe mal die Angaben zu meinen Fahrzeug kontrolliert, da wird es auch in arabischen Zahlen angegeben und nicht in römischen.
Daher ist es ein Fehler von lastvin.com/de/ ....
W906 316 CDI, I=3,923, L2H2, Bj 6/16 (EURO VI), Mopf, Highline KI und MFL, AHK, noch ein LKW,
wird in ein Womo für 2 Leute
Davor VW T3 TD Womo DIY mit Hubdach, VW T4 TDI Multivan Allstar
asap hat geschrieben: ↑08 Sep 2021 17:41EMISSIONSKLASSE EURO 5B+ N1 GR.III/N2
passt irgendwie nicht so recht zusammen. Sollte das nicht Euro VI (für ein in D geliefertes Fahrzeug mit SCR-Kat) oder wenigstens Euro V (für ein im europäischen Ausland geliefertes Fahrzeug ohne SCR-Kat) sein? Also auf jeden Fall eine LKW- und keine PKW-Norm ... mit römischen und nicht mit arabischen Zahlen.
Da hast du Recht, nur ich habe diese Angaben direkt aus der Anzeige der Datenkarte kopiert, so wie es das Portal lastvin.com/de/
anzeigt. Habe mal die Angaben zu meinen Fahrzeug kontrolliert, da wird es auch in arabischen Zahlen angegeben und nicht in römischen.
Daher ist es ein Fehler von lastvin.com/de/ ....
Die römischen Ziffern stehen für Abgasnormen, die für schwere Lkw und Busse ab 3,5t gelten. Hier handelt es sich um einen leichten LKW mit zulässige Gesamtmasse vom mehr als 1760 kg (Kategorie N1 Klasse Ill & N2), und damit gilt die Norm Euro 5b. Die Datenkarte ist mit der Angabe des Ausstattungscodes MA4 soweit in Ordnung. Hinweise zur Motorausstattung gibt noch die Motorbezeichnung OM651.955 und das Baujahr nach 2013. Die Abgasanlage kommt hier ohne SCR-Kat aus. Der SCR-Kat wird erst mit Ausstattungscode MP6 und der Abgasnorm Euro VI eingebaut. Ecks Fahrzeug ist zwar ein 513CDI, ist aber auf 3,5t abgelastet, und damit gilt eine andere Abgasnorm.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Vanagaudi hat geschrieben: ↑10 Sep 2021 10:49
Ecks Fahrzeug ist zwar ein 513CDI, ist aber auf 3,5t abgelastet, und damit gilt eine andere Abgasnorm.
Das könnte so sein, wenn er ab Werk abgelastet ist. Meiner wurde erst bei Hymer abgelastet (von 3,88t auf 3,5t) und hat deshalb Euro VI (und keinen Abgas-Rückruf bisher).
Hymer ML-T540 auf Sprinter 316 CDI, 7G-Tronic, Euro VI, Bj. 2015
So, meine „Vorladung“ von Mercedes zum Software-Update lag heute in der Post.
Mal zu den Fakten: gebeten wird möglichst schnell einen Termin zu machen. Das Update ist angeblich besser als die alte Software. Bis 250.000km gibt es Garantie auf die Abgasanlage. Danach nur die gesetzliche Gewährleistung.
Ohne Update droht Stilllegung durch das KBA.
Für den Aufwand spendiert Mercedes einen Ölwechsel.
Moin,
auch ich hatte gestern den Rückruf in der Post.
Den Ölwechsel habe ich nun gerade hinter mir - mal sehen, ob es einen Gutschein gibt, oder die was gleichwertiges als Aufwandsentschädigung machen wollen (mein rechter unterer Ladeluftschlauch ist angenagt...), und ob sie vielleicht auch die ganzen anderen Updates einspielen, die beim letzten Mal rot im Xentry leuchteten, aber mangels Auftrag vom Meister (der jedoch nichts davon wußte und vom Mechaniker auch nicht informiert wurde) nicht eingespielt wurden.
Dass der bereits 2018 vom KBA angeordnete Rückruf von MB nun auch endlich ausgeführt wird, bedeutet dann ja wohl auch, dass MB mit seiner Klage gegen die Anordnung gescheitert ist, was m.E. auch neue Perspektiven für eine erfolgreiche Schadenersatzklage gegen MB durch uns Endverbraucher eröffnen sollte.
Ist da jemand rechtskundig und/oder weiß Genaueres über den Verfahrensverlauf gegen die Rückrufanordnung?
Beste Grüße
Jan
313CDI, 7G-tronic plus, I=3,923, L2H2 , Bj 5/2016 Mopf, Ahk, 225/75R16CP, LKW mit Reisemobileigenausbau
Wer weiß was er nicht weiß weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.
JanN hat geschrieben: ↑12 Sep 2021 17:24
Ist da jemand rechtskundig und/oder weiß Genaueres über den Verfahrensverlauf gegen die Rückrufanordnung?
Irgendein Anwalt aus dem Süddeutschen hat da was an sich gezogen und veröffentlicht dazu regelmäßig im Netz. Da ich das nicht verfolge habe ich keinen Link zur Hand. Die Suchmaschine sollte dir da weiterhelfen können.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Vanagaudi für den Beitrag:
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster und sage mal:
Der BGH wird einen Schadensersatz ablehnen.
In den bisherigen Entscheidungen zum Daimler-Thermofenster hat der BGH stets betont, dass eine sittenwidrige Schädigung erst dann vorliegt, wenn die Personen bei Entwicklung und Verwendung des Thermofensters davon ausgingen, das diues verboten ist. Und das ist eben nicht eindeutig und schwer nachweisbar. Siehe auch
Leider ist die Sache mit dem Thermofenster nicht so "einfach" wie bei VW. Da bin ich persönlich mit der Sammelklage erfolgreicher gewesen als bei einer direkten Klage gegen VW. Bei Daimler ist diese nach meinen derzeitigen Kenntnisstand auf die Modelle GLA/GLC beschränkt.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Tüdelbüdel für den Beitrag (Insgesamt 3):
Ich habe nun eben bei MB mal eine technische Auskunft über die Funktion, die geplanten Wirkungen und die möglichen Folgen des Updates und den konkreten Inhalt der KBA-Anordnung erbeten. Mal schauen, ob ich eine Anwort bekomme, oder ob die das genauso ignorieren, wie meine Anfrage an die hiesige Nfz-Niederlassung nach dem Preis einer Inspektion...
...könnte nämlich sein, dass ich wegen meiner anwaltlichen Schadenersatzforderung bei denen auf einer schwarzen Liste stehe .
313CDI, 7G-tronic plus, I=3,923, L2H2 , Bj 5/2016 Mopf, Ahk, 225/75R16CP, LKW mit Reisemobileigenausbau
Wer weiß was er nicht weiß weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.
Wenn Du die Informationen tatsächlich haben willst: Das KBA ist eine Behörde. Das Informationszugangsgesetz Dein Freund. Die geben Dir gerne eine Aktenkopie!
Tüdelbüdel hat geschrieben: ↑13 Sep 2021 22:10
Wenn Du die Informationen tatsächlich haben willst: Das KBA ist eine Behörde. Das Informationszugangsgesetz Dein Freund. Die geben Dir gerne eine Aktenkopie!
Ich glaube nicht, dass das so einfach geht - Zulassungsunterlagen rücken die auch nicht raus - hab ich schon mal versucht...
313CDI, 7G-tronic plus, I=3,923, L2H2 , Bj 5/2016 Mopf, Ahk, 225/75R16CP, LKW mit Reisemobileigenausbau
Wer weiß was er nicht weiß weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.
Tüdelbüdel hat geschrieben: ↑14 Sep 2021 06:29
Freiwillig sicher nicht, aber bei VW musste das KBA die Unterlagen rausrücken.
Von "gerne geben" kann da ja wohl keine Rede sein, da mußte offenbar bis zur zweithöchsten Instanz hart gerungen werden
Aber ich werde es ggf. versuchen...
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