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Johan Turbo hat geschrieben: ↑26 Jan 2018 14:13Hast du die optionscode L04?
Das ist ein dauerfahrlicht dan man nicht adshalten kan.
Und Mercedes isn nicht bereit die code zu entfernen.
Wenn Mercedes den Code L04 nicht entfernen will, muss es dafür einen sachlichen Grund geben. Ein sachlicher Grund wäre zum Beispiel, dass die vorgeschriebenen Tagfahrlichter fehlen, oder dass Dauerfahrlicht vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel in Schweden. Wenn einem die Entfernung des Codes L04 verweigert wird, sollte man da nachfragen.
Nachtrag: L04 Tagesfahrlicht automatisch: Einschalten des Abblendlichts sobald der Wagen läuft.
Absolut verwirrend, es wäre besser gewesen, diese Funktion als "Dauerfahrlicht" zu betiteln.
Zuletzt geändert von Vanagaudi am 27 Jan 2018 13:53, insgesamt 3-mal geändert.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Johan Turbo hat geschrieben: ↑26 Jan 2018 14:13Hast du die optionscode L04?
Das ist ein dauerfahrlicht dan man nicht adshalten kan.
Und Mercedes isn nicht bereit die code zu entfernen.
Wenn Mercedes den Code L04 nicht entfernen will, muss es dafür einen sachlichen Grund geben. Ein sachlicher Grund wäre zum Beispiel, dass die vorgeschriebenen Tagfahrlichter fehlen, oder dass Dauerfahrlicht vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel in Schweden. Wenn einem die Entfernung des Codes L04 verweigert wird, sollte man da nachfragen.
TFL ist von der Erstzulassung abhängig. War zum Zeitpunkt der Erstzulassung das TFL noch nicht Pflicht gilt das auch heute noch.
Dazu kommt dass "automatisch Fahrlicht" nicht mit TFL gleichzusetzen ist.
die genereĺle Idee Fahrzeuge mit einem TagFahrLicht auszustatten finde ich sehr gut, nur sollten die Fahrzeuge auch komplett beleuchtet sein!
Wie oft fuhr ein Fahrzeug vor mir, welches ich bei einbrechender Dämmerung oder in einem Waldstück kaum bis gar nicht gesehen habe. Beim überholen sah ich im Rückspiegel das TFL. Hier finde ich das Thema vom Gesetzgeber total verfehlt!!! Das wäre nach schwedischem Vorbild einfacher und vor allem billiger zu lösen gewesen. Hinzu kommen die unzählig vielen, verschiedenen Arten, was mich immer wieder an Weihnachten erinnert.. Die einen sieht man kaum, die anderen blenden und könnten auch Nachts damit unterwegs sein und meistens sieht es einfach nur völlig daneben aus!
Ich jedenfalls fahre trotz serienmäßigem TFL zu 99% mit eingeschaltetem Licht, weil mir meine Sicherheit wichtig ist! Wäre schön,wenn auch 99% der autofahrenden Bevölkerung es so sehen würden.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Barney für den Beitrag:
da alle Fahrzeuge ab Bj. 2011 ein Tageslicht haben müssen, hat diese auch mein Sprinter ... jedoch sind das Funzeln .....
Es gibt nun die HELLA 1N0 011 988-011 LED, die das Tagesfahrlicht und die Nebelscheinwerfer kombinieren.
Die von Osram gibt es wohl nicht mehr ...
Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht ..... kann man da sich original Anschlüsse nutzen ...von den Neblern und vom Tagesfahrlicht ....
W906 316 CDI, I=3,923, L2H2, Bj 6/16 (EURO VI), Mopf, Highline KI und MFL, AHK, noch ein LKW,
wird in ein Womo für 2 Leute
Davor VW T3 TD Womo DIY mit Hubdach, VW T4 TDI Multivan Allstar
asap hat geschrieben: ↑05 Dez 2020 17:09
Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht ..... kann man da sich original Anschlüsse nutzen ...von den Neblern und vom Tagesfahrlicht ....
Du sollst keine Leichen ausgraben, nur weil du die Antworten in deinem eigenen Fred nicht akzeptieren möchtest. Lies einfach endlich die StVZo!
313CDI, 7Gtronic, I=3,923, L2H2 , Bj 5/2016 Mopf, Ahk, 225/75R16CP, LKW mit Reisemobileigenausbau
Wer weiß was er nicht weiß weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.
JanN hat geschrieben: ↑08 Dez 2020 00:45
Du sollst keine Leichen ausgraben, nur weil du die Antworten in deinem eigenen Fred nicht akzeptieren möchtest. Lies einfach endlich die StVZo!
Lies du erst mal diesen Thread damit du erkennst um was es hier geht .... Hier geht es um die Nutzung der Nebenscheinwerfer als Tagesfahrlicht in Doppel-Funktion. auch habe ich hier keine Frage zur Nutzung der vorhanden Tagesfahrlichter gestellt ...denn diese müssen laut Verordnung deaktiviert werden, da immer nur 2 (links und rechts) Tagesfahrlichter vorhanden sein dürfen.
Und dann solltest du deine Rolle hier als "Oberlehrer" überdenken ....!!!
W906 316 CDI, I=3,923, L2H2, Bj 6/16 (EURO VI), Mopf, Highline KI und MFL, AHK, noch ein LKW,
wird in ein Womo für 2 Leute
Davor VW T3 TD Womo DIY mit Hubdach, VW T4 TDI Multivan Allstar
asap hat geschrieben: ↑08 Dez 2020 01:27
Lies du erst mal diesen Thread damit du erkennst um was es hier geht .... Hier geht es um die Nutzung der Nebenscheinwerfer als Tagesfahrlicht in Doppel-Funktion. auch habe ich hier keine Frage zur Nutzung der vorhanden Tagesfahrlichter gestellt ...denn diese müssen laut Verordnung deaktiviert werden, da immer nur 2 (links und rechts) Tagesfahrlichter vorhanden sein dürfen.
Und dann solltest du deine Rolle hier als "Oberlehrer" überdenken ....!!!
Offensichtlich bist noch immer du derjenige, der nicht liest und nicht erkennt, worum und wie es (nicht) geht, und deshalb undurchdachte Fragen stellt, die er sich leicht selbst beantworten könnte.
Setzen, sechs!
313CDI, 7Gtronic, I=3,923, L2H2 , Bj 5/2016 Mopf, Ahk, 225/75R16CP, LKW mit Reisemobileigenausbau
Wer weiß was er nicht weiß weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.