Zulassung für Privat- und Werksverkehr

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
Antworten
Gelöschter User

Zulassung für Privat- und Werksverkehr

#1 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Ein fröhliches Hallo in die Runde,

ich bin stolzer Besitzer eines neuen gebrauchten 319 L3H2 Bj 2015, der bislang als LKW für gewerblichen Güterverkehr zugelassen ist.
Da ich jedoch nichts gewerblich machen möchte und mir - neben dem Spaß am 6 Ender - eine wohnmobilnahe Nutzung vorschwebt, dachte ich mir mit dem Ziel einer günstigeren Versicherungsprämie eine Zulassung für Privat- und Werksverkehr zu machen. Die Kriterien für Wohnmobil halte ich - wenigstens auf Sicht- noch nicht ein.

Meine Fragen in die Runde:
- Gehe ich da einfach zur Zulassungsstelle hin und lasse die Nutzung Umschreiben oder muss ich die geänderte Nutzung erst beim TÜV eintragen lassen? Am Fahrzeug selbst wird ja nichts verändert.
- Welcher Pannenschutzbrief bietet bei dieser Fahrzeuggröße gute Leistungen? Den ADAC Truck Service möchte ich lieber nicht buchen.

Ciao
Volker
ihc.ralf
Kennt sich schon aus
Kennt sich schon aus
Beiträge: 60
Registriert: 03 Nov 2017 18:10

Re: Zulassung für Privat- und Werksverkehr

#2 

Beitrag von ihc.ralf »

hi
wenn dein Auto als lkw zugelassen ist ( steht in der zulassungsbescheinigung ) , bleibt das auch ein lkw
gewerblich , privat oder überhaupt nicht genutzt , macht für die Zulassung keinen unterschied
günstige steuerlast

ein separater punkt ist die Versicherung
normal wird der als lkw " im Werkverkehr " versichert
kann man aber teilweise auch mit einigen Versicherern aushandeln

sinnvoll wird für dich der umbau zum sonstigen Kfz wohnmobil
weniger Versicherung , bissi mehr steuern

dafür mußt du erst zum tüv , abnehmen lassen und dann zur Zulassungsstelle

soweit in kürze
ralf
VW LT 35 - 2,8TDI Bj.2006
cappulino
Fast schon Admin
Fast schon Admin
Beiträge: 1005
Registriert: 18 Okt 2014 20:47
Wohnort: die Lichtstadt an der Saale

Re: Zulassung für Privat- und Werksverkehr

#3 

Beitrag von cappulino »

Mader 2.5TDi
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 169
Registriert: 05 Feb 2015 17:30

Re: Zulassung für Privat- und Werksverkehr

#4 

Beitrag von Mader 2.5TDi »

Hallo Volker!
Wenn du das mit dem WoMo fest vorhast, kannst du auch gleich schon in der Umbauphase als Womo versichern - nur einfach mal die Versicherung fragen! Meiner (Spezialmakler Jahn&Partner) war das völlig egal, ob die Zulassung nun als Lkw, Pkw oder So.-Kfz erfolgt.
Die KfzSt ist ja wiederun als Lkw günstiger. Hier ist ab einem bestimmten Zeitpunkt ausschließlich die Zulassung entscheidend.
Gruß,
Fritz
Sprinter 213CDI
Motor OM651.955
Automatik 722.6 (5-Gang)
EZ 10/2010
bommel
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 235
Registriert: 22 Okt 2012 15:59
Wohnort: Görlitz Niederschlesien

Galerie

Re: Zulassung für Privat- und Werksverkehr

#5 

Beitrag von bommel »

Hallo Volker,

den ADAC Truck Service brauchst Du nicht wenn Deiner ein 3,5 t ist. Bis 3,5 t kannst Du ganz normales
ADAC Mitglied werden. Ein Schutzbrief bei der Versicherung kostet zwar nicht viel (meist 30 Euro / Jahr) aber die Leistungen
sind beschissen. In der Regel ist nämlich NUR das Fahrzeug Versichert und nicht Du. Das heist - bist Du mal mit einem anderen Auto Unterwegs bist Du nicht abgesichert.
Wenn ADAC dann bitte die Plus-Mitgliedschaft (es gibt auch AVD usw da kenne ich mich aber nicht so aus) oder wenn Partner und Kinder dann die Familienmitgliedschaft.
Da bekommt man Rundumschutz für faires Geld. Mir hat der ADAC schon oft geholfen, musst halt bei Panne immer dazu sagen das Du einen 3,5 t mit langen Radstand hast
damit die auch den richtigen Schlepper los schicken :lol: Mein alter LT war viel defekt da hat sich der Beitrag mehr als gerechnet. Mit meinem Crafter hoffe ich mal das ich
den ADAC nicht brauche aber mich beruhigt es zu wissen das ich abgesichert bin. Und Bei Plus gibt es sogar 7 Tage kostenlos ein Leihwagen und Dein Auto wird wenn gewünscht
zum Heimatort geschleppt (dauer aber meist bis zu 2 Wochen) Genau Bedingungen bitte mal selbst auf der ADAC Seite erlesen.

Lass das mit einem Schutzbrief und Versichere Dich lieber richtig :D
Gruß Jochen
Sprinter 317 /L3H2/ fast volle Hütte...Snoecks Kabine / 7 Sitzer
Transporterfahrer aus Überzeugung! :D
bommel
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 235
Registriert: 22 Okt 2012 15:59
Wohnort: Görlitz Niederschlesien

Galerie

Re: Zulassung für Privat- und Werksverkehr

#6 

Beitrag von bommel »

Noch etwas Volker,

Zulassung bekommst Du nur als LKW (wenn nicht umgebaut zu WoMo)
Du musst nur bei der Versicherung angeben das es ein reines Privatfahrzeug ist. Das Problem bei LKW ist das viele Vers. im Schadensfall immer nur Netto zahlen weil die denken
LKW = Firmenfahrzeug. Was ich schon der Mwst hinterher gerannt bin :roll: . Desweiteren im Kleingedruckten darauf achten das im Kaskoschadensfall nicht ein Abzug "neu für alt" gilt!
Dann wird es teuer im Schadensfall.
Und bitte KEINE Werkstattbindung vereinbaren, der gröste Mist den es gibt!!! :oops:

Gruß Jochen
Sprinter 317 /L3H2/ fast volle Hütte...Snoecks Kabine / 7 Sitzer
Transporterfahrer aus Überzeugung! :D
Gelöschter User

Re: Zulassung für Privat- und Werksverkehr

#7 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Mader 2.5TDi hat geschrieben: 21 Feb 2018 16:11 Hallo Volker!
Wenn du das mit dem WoMo fest vorhast, kannst du auch gleich schon in der Umbauphase als Womo versichern - nur einfach mal die Versicherung fragen! Meiner (Spezialmakler Jahn&Partner) war das völlig egal, ob die Zulassung nun als Lkw, Pkw oder So.-Kfz erfolgt.
Die KfzSt ist ja wiederun als Lkw günstiger. Hier ist ab einem bestimmten Zeitpunkt ausschließlich die Zulassung entscheidend.
Gruß,
Fritz
Hallo Fritz,
ich habe bei J....&P.... angefragt,
die wollen vor Hereinnahme in die Deckung ( Versicherung ) ein auf meine Kosten zu erstellendes Wertgutachten, was aber nur akzeptiert wird, wenn es bei deren Hausgutachter erstellt wird.
D.h., da müsste ich erstmal zum Wertgutachten hinfahren, und dann das Wertgutachten selbst bezahlen, damit ich Versicherungsbeiträge bezahlen kann.
Da denke ich nochmal darüber nach....
Liebe Grüße
Volker
Benutzeravatar
krankerfrank
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 184
Registriert: 21 Dez 2013 12:05

Re: Zulassung für Privat- und Werksverkehr

#8 

Beitrag von krankerfrank »

Moin,

Also Ich verstehe das Problem nicht. Bin zu meiner Vers. und hab das Teil als Privatgenutzter LKW Versichert und fertig. Kein Gutachten oder Ohne MwSt oder sonst ein Geschiss.
Wie ein Normales Auto auch.
Ich werde meine Transe auch nicht als Womo Zulassen, das was ich an Versicherung Spare leg ich an der Steuer wieder drauf. Und Interessieren tuts eh keinen.

Gruß Frank
2X Sprinter 316 Koffer 906
3X Sprinter 316 Maxi 906
1X Sprinter 314 Maxi 907
1X Transit Doka L4H3 Bj.04.16
1X Transit Koffer L5 Bj.2017
1X Smart Cabrio 453 B.
Gefühlt 20 Vespas
Benutzeravatar
Darth Fader
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 1513
Registriert: 14 Okt 2016 11:55
Wohnort: Marcipan-City

Fahrerkarte

Re: Zulassung für Privat- und Werksverkehr

#9 

Beitrag von Darth Fader »

Huch, mach mir keine Angst :roll:
Nicht dass ich am Ende feststelle, daß meine Versicherung genauso schlecht ist, wie deine...
Meine Kalkulation sagt:
+ € 30,- Steuer
- €350,- Versicherung
~ 300,- Ersparnis / Jahr

Ich hab den Einäugigen vor einem Jahr einfach als LKW angemeldet, dieses Jahr kommt entlich die Umstellung auf SoKFZ. Ich brauche das "sonstiges KFZ" aber, weil ich als WoMo um das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger herum komme. Als Gespann mit 7t zul.gesGewicht ist das ganz angenehm.
Mein Rollheim:
W906, 316 Bj.2012 Mixto Wohntransporter 192tkm



"Der Sprinter von Mercedes ist und bleibt m.E. der Einäugige unter den Blinden"
Benutzeravatar
Mopedfahrer
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 1663
Registriert: 07 Aug 2014 15:39
Wohnort: Nordbayern

Fahrerkarte

Re: Zulassung für Privat- und Werksverkehr

#10 

Beitrag von Mopedfahrer »

Gelöschter User hat geschrieben: 23 Feb 2018 06:25 ich habe bei J....&P.... angefragt,
die wollen vor Hereinnahme in die Deckung ( Versicherung ) ein auf meine Kosten zu erstellendes Wertgutachten, was aber nur akzeptiert wird, wenn es bei deren Hausgutachter erstellt wird.
D.h., da müsste ich erstmal zum Wertgutachten hinfahren, und dann das Wertgutachten selbst bezahlen, damit ich Versicherungsbeiträge bezahlen kann.
Da denke ich nochmal darüber nach....
Liebe Grüße
Volker
Das mit dem Gutachten wollte meine Versicherung (HUK) auch.
Ich konnte das allerdings bei einem Schätzer meiner Wahl machen. Gekostet hat mich das Gutachten 80 €.
Diese 80 € hab ich aber gerne ausgegeben, denn jetzt habe ich ein Gutachten über den Zeitwert meines Wohnmobils.
Sollte die Karre mal geklaut werden habe ich ein (auch von der Versicherung) anerkanntes Dokument und komme so (hoffentlich) einfacher zu meinem Geld.
Ansonsten müsste ich beweisen was ich alles in dem Fahrzeug verbaut hatte. Selbst wenn sie das alles ersetzen, wird die Arbeit, die ich investiert habe, nicht ersetzt.
In meiner verbrieften Schätzsumme ist sowohl das Fahrzeug, als auch die verbauten Geräte und die Arbeitszeit berücksichtigt.
Auf die Versicherungssumme hatte der Zeitwert keinen Einfluss, der wurde nach dem normalen Tarif berechnet.

Das Ganze geht bei dir natürlich erst dann wenn du mit dem Ausbau fertig bist und im Brief die Umschreibung zum Wohnmobil drin hast.
Wie der Makler schon einen Wohnmobiltarif verkaufen kann obwohl es noch keins ist ist mir ein Rätsel :shock:
Viele Grüße Anton

One Life. Live it.

315 CDI 4x4, Bj. 2008
Antworten