A/T Bereifung VW Crafter
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Re: A/T Bereifung VW Crafter
Umcodieren sollte nicht nötig sein, wenn das COC die 225er schon als zulässige Reifengröße nennt. Bei meinem, der ab Werk 235er drauf hat, sind z. B. die 225er auch eingetragen. Der Tacho geht auch genug vor, dass das passt.
Hymer ML-T540 auf Sprinter 316 CDI, 7G-Tronic, Euro VI, Bj. 2015
Re: A/T Bereifung VW Crafter
Wenn die Reifen so in den coc stehen, braucht nichts am Tacho gemacht werden, das passt so. Die Umfänge unterscheiden sich nur geringfügig. So hat mir das beim TÜV erklärt, die 225/75 ko2 könnte ich aufziehen auf die originale Felge und einfach fahren, ich solle nur zur Sicherheit die coc bei den Papieren mitführen, falls sie Reifen nicht im Schein stehen.
Crafter 30, 2014, kurz und hoch, 136 PS BMT, Multivan XL mit WoMo-Zulassung und 2-5 Sitzplätzen (Lübeck)
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A/T Bereifung VW Crafter
NICHTWenn die Reifen so in den coc stehen, braucht nichts am Tacho gemacht werden, das passt so.
Da hast Du Glück gehabt, aber es ist/bleibt trotzdem FALSCH Bei 225/75R16C statt 235/65R16C zeigt der Tacho 4% weniger an, jedoch zeigte der Tacho je nach Profiltyp und -tiefe bereits vorher ca. 3% zu viel an, um eine höhere Geschwindigkeit, als die tatsächlich gefahrene vorzugaukeln, was wiederum für die Schadstoffemission relevant wäre = m.E. gesetzlich legitimierter Betrug ab Werk. Ganz Naive freuen sich noch über den geringen Spritverbrauch lt. Bordcomputer.Die Umfänge unterscheiden sich nur geringfügig. So hat mir das beim TÜV erklärt, ...
Man/wir sollte(n) mal zwischen können/dürfen/müssen differenzieren Wo kein Hahn ist, kräht auch keiner.
324 M272 Bj.07 H1L2 + PRINS 162tkm (immer) noch
324 M273 Bj.08 H2L2 + PRINS 50tkm (hoffentlich) bald
319 OM642 Bj.16 im HYMER ML-I 540 mit 79,5tkm (verkauft)
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Re: A/T Bereifung VW Crafter
Das mit der Voreilung ist zwar richtig aber die Begründung nicht.Rosi hat geschrieben: ↑03 Mai 2018 06:38 jedoch zeigte der Tacho je nach Profiltyp und -tiefe bereits vorher ca. 3% zu viel an, um eine höhere Geschwindigkeit, als die tatsächlich gefahrene vorzugaukeln, was wiederum für die Schadstoffemission relevant wäre = m.E. gesetzlich legitimierter Betrug ab Werk. Ganz Naive freuen sich noch über den geringen Spritverbrauch lt. Bordcomputer.
Man/wir sollte(n) mal zwischen können/dürfen/müssen differenzieren Wo kein Hahn ist, kräht auch keiner.
Der wirkliche Grund für eine Tachovoeeilung ist der dass die Geschwindigkeitsanzeige, per Gesetz, nie weniger anzeigen darf. Da aber die Reifen innerhalb der Normgröße eine Fertigungtoleranz von -2%/ +1,5% aufweisen dürfen und der Verschleiß noch obendrauf kommt muss eine Voreilung eingestellt werden. Zusätzlich sind auch noch unterschiedliche Reifengrößen ab Werk zulässig und die unterscheiden sich oft, zwar im zulässigen Bereich, ebenfalls im Umfang.
Der zulässige Wert ist, sofern er in den letzten Jahren nicht geändert wurde, 7% vom Skallenendwert.
Zur zuverlässigen Verbrauchsermittlung taug der Tacho nur bedingt zumal Mindermengen bei der Zapfsäule inzwischen ebenfalls zulässig sind und noch weitere Faktoren eine Rolle spielen.
Gruß aus OWL
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Re: A/T Bereifung VW Crafter
Ok, da hat mir der Typ wohl Quatsch erzählt.Rosi hat geschrieben: ↑03 Mai 2018 06:38NICHTWenn die Reifen so in den coc stehen, braucht nichts am Tacho gemacht werden, das passt so.Da hast Du Glück gehabt, aber es ist/bleibt trotzdem FALSCH Bei 225/75R16C statt 235/65R16C zeigt der Tacho 4% weniger an, jedoch zeigte der Tacho je nach Profiltyp und -tiefe bereits vorher ca. 3% zu viel an, um eine höhere Geschwindigkeit, als die tatsächlich gefahrene vorzugaukeln, was wiederum für die Schadstoffemission relevant wäre = m.E. gesetzlich legitimierter Betrug ab Werk. Ganz Naive freuen sich noch über den geringen Spritverbrauch lt. Bordcomputer.Die Umfänge unterscheiden sich nur geringfügig. So hat mir das beim TÜV erklärt, ...
Man/wir sollte(n) mal zwischen können/dürfen/müssen differenzieren Wo kein Hahn ist, kräht auch keiner.
Kommt es dabei nicht auch drauf an, mit welchen Reifengröße der Wagen ausgeliefert wurde? Sind die Umfänge der Auslieferung dann im Steuergerät oder Tacho hinterlegt?
Kann man das dann vom Händler einfach kodieren lassen, falls der Tacho tatsächlich zu wenig anzeigen sollte? Ich befürchte, bei VW wird es schwierig, jemanden zu finden, der das hinbekommt... die kommen mit den Mercedes Steuergeräten vom Crafter oft nicht so richtig klar ...
Wir haben auf einen Sprinter vom Kollegen die KO2 225 75 16 statt der 205 drauf, un der Tacho zeigt jetzt exakt die Geschwindigkeit vom GPS an. Das ist natürlich nur ein Handy GPS und nichts geeichtes. Wie prüft der Tüv sowas? Muss man da auf den Prüfstand oder entscheiden die das einfach nach Aktenlage?
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Re: A/T Bereifung VW Crafter
...die Satelliten stehen für alle GPS-Empfänger gleich am Himmel...entweder er findet sie....oder eben nicht.
Mir ist noch kein "falsches" Temposignal untergekommen.
Gruß, Uwe.
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Re: A/T Bereifung VW Crafter
Offtopic:
"GPS" steht für das Amerikanische System, viel Handys / Navis nutzen noch das russische Glonass und ganz neu das Europäische Galileo. Das Chinesische Beidou nutzt kaum einer. Alle Systeme sind unter dem Begrif GNSS zusammengefasst.
Ontopic:
GNSS Empfänger bestimmen ihre Position per Signallaufzeitanalyse (Bahndaten können auf dem Empfänger hinterlegt sein, auch A-GPS Daten genannt, zur Genauigkeitssteigerung) mit min 4 Satelliten im Räumlichen-Kugelschnitt.
Dabei Empfängt der zivile Anwender aber nur eine der Laufzeitfrequenzen des Empfängers, kann also nur näherungsweise bestimmen, da kein Phasenverschiebungsvergleich der 2 Wellen eines Satelliten möglich ist (gilt nur für Zivil), Genauigkeit etwa 10-3 Meter. Das Vermessungswesen und Anwender mit spezialisierten GNSS Empfängern können durch Korrekturdaten 3er die Position umfassenden Referenzstationen Ihre Lage im Stillstand auf bis zu 0,005m genau bestimmen.
Das Prinzip wird auch bei der Geschwindigkeitsberechnung aus GNSS Daten angewandt, dabei bestimmt der Empfänger seine Position 1-2 mal pro Sekunde und ermittelt Leichte Phasenverschiebungen entlang der Trägerwellen der Satelliten (Durch seine Bewegung hervorgerufener Dopplereffekt). Aus der Kombination dieser Daten nimmt der Empfänger quasi seine letzte Position als Referenz, je schneller man sich also bewegt und damit mehr Strecke zwischen den Messungen zurücklegt, desto genauer wird das ganze.
In Kurzform: Ab ca 20 km/h kann der Tacho einpacken was Genauigkeit angeht. Bei freier Sichtverbindung ist das GNSS immer näher an der Wirklichkeit. (Also in der Stadt nicht drauf verlassen)
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Dabei Empfängt der zivile Anwender aber nur eine der Laufzeitfrequenzen des Empfängers, kann also nur näherungsweise bestimmen, da kein Phasenverschiebungsvergleich der 2 Wellen eines Satelliten möglich ist (gilt nur für Zivil), Genauigkeit etwa 10-3 Meter. Das Vermessungswesen und Anwender mit spezialisierten GNSS Empfängern können durch Korrekturdaten 3er die Position umfassenden Referenzstationen Ihre Lage im Stillstand auf bis zu 0,005m genau bestimmen.
Das Prinzip wird auch bei der Geschwindigkeitsberechnung aus GNSS Daten angewandt, dabei bestimmt der Empfänger seine Position 1-2 mal pro Sekunde und ermittelt Leichte Phasenverschiebungen entlang der Trägerwellen der Satelliten (Durch seine Bewegung hervorgerufener Dopplereffekt). Aus der Kombination dieser Daten nimmt der Empfänger quasi seine letzte Position als Referenz, je schneller man sich also bewegt und damit mehr Strecke zwischen den Messungen zurücklegt, desto genauer wird das ganze.
In Kurzform: Ab ca 20 km/h kann der Tacho einpacken was Genauigkeit angeht. Bei freier Sichtverbindung ist das GNSS immer näher an der Wirklichkeit. (Also in der Stadt nicht drauf verlassen)
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- Nordbahner (12 Mai 2018 16:28)
MFG
Julian
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Re: A/T Bereifung VW Crafter
Was im COC steht, kann ich ohne Änderung am Fahrzeug auch in die anderen Fsahrzeugpapiere eintragen lassen. Ergo darf ich auch alle Reifengrößen fahren, die im COC stehen, notfalls nach Änderung der Fahrzeugpapiere.
Wer was anderes behauptet, möge es bitte belegen. Wozu wäre das COC dann überhaupt noch da?
Grüße von Horst
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Re: A/T Bereifung VW Crafter
Vollkommen richtig aber dabei kann es trotzdem vorkommen dass die Elektronik umcodiert werden muss wenn eine Reifengröße zu sehr vom Rest abweicht.hymeraner hat geschrieben: ↑03 Mai 2018 19:27 Was im COC steht, kann ich ohne Änderung am Fahrzeug auch in die anderen Fsahrzeugpapiere eintragen lassen. Ergo darf ich auch alle Reifengrößen fahren, die im COC stehen, notfalls nach Änderung der Fahrzeugpapiere.
Wer was anderes behauptet, möge es bitte belegen. Wozu wäre das COC dann überhaupt noch da?
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Re: A/T Bereifung VW Crafter
Tut sie ja aber nicht, sonst könnte das COC mit einer solchen Reifengröße ja nicht die Übereinstimmung mit allen Vorschriften bescheinigen.
Im konkreten Beispiel sind wohl -- wie auch bei mir -- folgende Reifengrößen (in Klammern die Abrollumfänge) im COC bescheinigt:
Gäbe es mit dieser Abweichung ein Problem, könnten nicht beide Reifengrößen gleichberechtigt im COC bescheinigt sein.
Grüße von Horst
Im konkreten Beispiel sind wohl -- wie auch bei mir -- folgende Reifengrößen (in Klammern die Abrollumfänge) im COC bescheinigt:
- 235/65R16 (2164mm)
- 225/75R16 (2261mm)
Gäbe es mit dieser Abweichung ein Problem, könnten nicht beide Reifengrößen gleichberechtigt im COC bescheinigt sein.
Grüße von Horst
Zuletzt geändert von hymeraner am 03 Mai 2018 22:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: A/T Bereifung VW Crafter
Die von Dir angegebenen Abrollumfänge weichen 0,14% voneinander ab.
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Re: A/T Bereifung VW Crafter
Sorry, falsch angegeben beim 225/75R16 (muss 2261mm heißen; ich hab's oben auch korrigiert). Damit stimmen auch die 4,5% Abweichung...
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Re: A/T Bereifung VW Crafter
Doch, das geht. Beispiele dafür gibt es einige und das schon seit Jahren. Der 638er hatte von 195/70 R15 bis 215/60 R16, der 639er hat von 195/70 R16 bis 245/45 R19 und beim aktuellen 447er ist es genau so. Bei all diesen Typen muss die Elektronik entsprechend der Bereifung codiert werden obwohl alle Räder über die COC-Bescheinigung abgedeckt sind. bei ständigen Wechsel kann man allerdings die größte Größe codieren und danach den kleineren Reifen fahren.hymeraner hat geschrieben: ↑03 Mai 2018 21:55 Tut sie ja aber nicht, sonst könnte das COC mit einer solchen Reifengröße ja nicht die Übereinstimmung mit allen Vorschriften bescheinigen.
Im konkreten Beispiel sind wohl -- wie auch bei mir -- folgende Reifengrößen (in Klammern die Abrollumfänge) im COC bescheinigt:Das sind 4,5% Unterschied, also kein Problem.
- 235/65R16 (2164mm)
- 225/75R16 (2161mm)
Gäbe es mit dieser Abweichung ein Problem, könnten nicht beide Reifengrößen gleichberechtigt im COC bescheinigt sein.
Grüße von Horst
Am NCV3 zulässig
195/75 R16 C
205/75 R 16 C 110/108 R
225/75 R 16 C 116/114 R (118P) - Für Fahrzeuge mit bis Gewichtsvariante 3,88 t und v-max. 141 km/h
245/75 R16 - nur für den Allrad zuschaltbar, Code ZG1 oder ZG3 und einem zul. Gesamtgewicht von 3,5 t verfügbar.
235/65 R 16 C 115/113 R - Bei Code (XL8) Gewichtsvariante 3,88 t, ist bei dieser Reifendimension die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 90 km/h begrenzt.
235/65 R 16 C 118/116 R (115 S) - Für Fahrzeuge bis Gewichtsvariante 3,88 t und v-max. 161 km/h
235/60 R 17
245/75 R16,
285/65 R 16 C (SuSi an der HA)
Gruß aus OWL
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Re: A/T Bereifung VW Crafter
Bei mir stehen von all diesen Reifengrößen nur die schon genannten zwei drin, die ohne Umcodieren gehen. Wenn bei anderen Fahrzeugen mehr drin stehen, wie wird dann dokumentiert, für welche davon das Fahrzeug codiert ist?
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Re: A/T Bereifung VW Crafter
Es wir immer die "Größe" bei Auslieferung codiert und die steht in der Zulassungsbescheinigung.
"Größe" sollte als Rädergruppe verstanden werden denn auch unterschiedliche Größen können "gleichen" Umfang haben.
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