Mercedes Sprinter 519 Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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D4N1
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Mercedes Sprinter 519 Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben

#1 

Beitrag von D4N1 »

 Themenstarter

Hallo,
ist es möglich die Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben ? Momentan ist maximal 90kmh möglich. Wo kann ich das machen lassen ?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
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v-dulli
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Re: Mercedes Sprinter 519 Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben

#2 

Beitrag von v-dulli »

D4N1 hat geschrieben: 26 Mär 2018 20:17 Hallo,
ist es möglich die Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben ? Momentan ist maximal 90kmh möglich. Wo kann ich das machen lassen ?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Das Fahrzeug unterliegt der EG90-Zulassung und somit wäre die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung illegal.
Gruß aus OWL
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Re: Mercedes Sprinter 519 Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben

#3 

Beitrag von bikeraper »

Es ist machbar. Muss im Steuergerät gemacht werden, aber wie geschrieben, kannst damit in Teufels Küche kommen, wenn das 11. Gebot missachtet wird. Aber ansonsten schaffen das die Chip Tuner, wenn sie denn Ahnung haben.
319er fahn muss man sich leisten können
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Darth Fader
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Re: Mercedes Sprinter 519 Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben

#4 

Beitrag von Darth Fader »

Naja, da der Threadstarter ja eh auf 3,5t ablasten wollte, fällt danach ja auch die Geschwindigkeitsbegrenzung. Ergibt dann einen viel zu schweren 3,5 Tonner mit ausreichend PS - und vermutlich viel zu schlechter Achsuntersetzung, um richtig schnell zu sein... :roll: :oops:
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Re: Mercedes Sprinter 519 Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben

#5 

Beitrag von v-dulli »

Darth Fader hat geschrieben: 04 Apr 2018 11:00 Naja, da der Threadstarter ja eh auf 3,5t ablasten wollte, fällt danach ja auch die Geschwindigkeitsbegrenzung. Ergibt dann einen viel zu schweren 3,5 Tonner mit ausreichend PS - und vermutlich viel zu schlechter Achsuntersetzung, um richtig schnell zu sein... :roll: :oops:
Wenn das erledigt ist lässt sich, wahrscheinlich, auch die EG90 problemlos über MB aufheben.
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Re: Mercedes Sprinter 519 Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben

#6 

Beitrag von Solofahrer »

v-dulli hat geschrieben: 04 Apr 2018 11:09
Darth Fader hat geschrieben: 04 Apr 2018 11:00 Naja, da der Threadstarter ja eh auf 3,5t ablasten wollte, fällt danach ja auch die Geschwindigkeitsbegrenzung. Ergibt dann einen viel zu schweren 3,5 Tonner mit ausreichend PS - und vermutlich viel zu schlechter Achsuntersetzung, um richtig schnell zu sein... :roll: :oops:
Wenn das erledigt ist lässt sich, wahrscheinlich, auch die EG90 problemlos über MB aufheben.
... und jeder Polizist wird dann das Fahrzeug wegen der Zwillingsbereifung von der Überholspur holen und die Papiere kontrollieren wollen. Damit wäre dann eine Zeitersparnis auf der Reise auch wieder hinfällig. :shock:
keep on travelling,
Axel

seit 7/18 mit einem La Stada Nova"S" auf Sprinter 319 BlueTEC (W906/OM642) Automatik unterwegs, mein neuntes Reisemobil seit 1974 :D
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Re: Mercedes Sprinter 519 Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben

#7 

Beitrag von Handyfreax »

Ja das ist Möglich und macht MB.
bei einem 418 Single Achse gemacht worden. Muss allerdings Abgelastet sein und bei 130kmh ist dann Trotzdem Schluss.
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Re: Mercedes Sprinter 519 Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben

#8 

Beitrag von Vanagaudi »

Die 519 mit WoMo-Zulassung sind auch alle ohne Begrenzer. Zwar ist hierzulande nur eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h zugelassen, aber ein Begrenzer ist keine Pflicht. Mit ordentlicher Begründung ist eine Umprogrammierung bei einer Vertragswerkstatt kein Problem.

Ein Händler, der hier im großen Stil Reimporte anbietet, vertreibt alle 519 als 3,5t-Ablastversion ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Worin jetzt der Vorteil liegt, einen 5t-Kipper mit 3,5t zGG ohne Begrenzer anzubieten, erschließt sich mir allerdings nicht. Vielleicht eine Zoll-Sache? Denn eine nachträgliche Auflastung wird gleich mit angeboten.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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