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didisan hat geschrieben: ↑22 Mär 2019 18:21Gleich mal ausprobiert und geht auch noch. Dann hoffe ich, es bleibt so. Ich wollte nur sicher gehen, dass der fehlende Schalter nicht in irgend einer Situation zu Problemen führt.
Da du jetzt ohne einen funktionierenden Getriebeneutralstellungssensor fährst, und die Berganfahrhilfe dabei augenscheinlich funktioniert, gehe ich davon aus, dass das ESP dauerhaft einen eingelegten Gang erkennt.
Probier mal folgende Prozedur:
Halte an einer Steigung (oder Gefälle) über 4% bei eingelegtem Gang an, ohne die Handbremse zu betätigen.
Nimm bei stehendem Wagen den Gang heraus.
Löse die Fußbremse.
Rollt der Wagen nun sofort los, hat das ESP die Getriebeleerlaufstellung erkannt. So sollte es sein.
Bleibt der Wagen noch 2 Sekunden am Berg stehen, bevor er losrollt, hat das ESP einen eingelegten Gang erkannt. Das wäre ein Fehler.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Vanagaudi für den Beitrag:
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Vanagaudi hat geschrieben: ↑23 Mär 2019 22:05
Probier mal folgende Prozedur:
Halte an einer Steigung (oder Gefälle) über 4% bei eingelegtem Gang an, ohne die Handbremse zu betätigen.
Nimm bei stehendem Wagen den Gang heraus.
Löse die Fußbremse.
Rollt der Wagen nun sofort los, hat das ESP die Getriebeleerlaufstellung erkannt. So sollte es sein.
Eben extra eine Testfahrt gemacht. Genau so ist es, rollt direkt los, aber nur, wenn ich die Kupplung NICHT trete. Du hattest nicht geschrieben, ob getreten oder nicht. Bei getretener Kupplung beibt er stehen, auch ohne eingelegtem Gang (das ist dann wohl meine Berganfahrhilfe?).
Ist das jetzt so ok oder muss ich mir Gedanken machen?
Was mich wundert: Wenn das irgend ein Sicherheitsaspekt wäre, warum hat das nicht jedes Getriebe? Der Getriebhändler meinte, er habe schon viele davon verkauft und keines hatte die Bohrung für den Schalter. Meine Werkstatt hat das auch noch nie gesehen.
Danke
Didi
VS30 317, OM 654, 6/2023, L2H2
216, OM 651, Kombi, mittelhoch, mittellang, 7/2009
Alle, die die gleiche Meinung vertreten, können trotzdem Unrecht haben!
In den Unterlagen ist die Kupplung gar nicht erwähnt. Ich kann die Funktion in Bezug auf das AAS nicht verifizieren. Aber anscheinend hat sie dennoch eine Funktion. Wenn die Kupplung nicht getreten ist, und der Wagen dennoch steht, kann kein Gang eingelegt sein. Dies scheint eine Art Hilfsentscheidung zu sein.
Du solltest dir aber aus folgendem Grund Gedanken machen:
Du hältst Beispielsweise an einer Steigung vor einer Ampel, Kupplung und Fußbremse sind betätigt. Etwas gedankenverloren nimmst du den Gang heraus, und nur diese eine Aktion. Die Ampel schaltet auf Grün und du willst anfahren. Du löst die Kupplung etwas und steigst von Brems- auf Fahrpedal um. Der Wagen bleibt stehen. Du erhöhst die Motordrehzahl und löst die Kupplung weiter, der Wagen bleibt dennoch stehen. Du hast rund zwei Sekunden um den Fehler zu bemerken und auf der richtigen Weise zu korrigieren, sonst rollt der Wagen rückwärts. Die richtige Korrektur wäre, die Fußbremse zu betätigen, die Motordrehzahl zu senken und anschließend die Kupplung durchzutreten (in dieser Reihenfolge!), einen Gang einzulegen. Eine Fehlentscheidung wäre, die Kupplung weiter zu lösen und die Motordrehzahl weiter zu erhöhen. Beide Vorgehensweisen sind leicht denkbar.
Wäre die Erkennung der Leerlaufstellung korrekt, würde der Wagen sofort, sobald die Fußbremse gelöst wird, rückwärts rollen. Der Zusammenhang ist leicht herzustellen, der Fehler kann umgehend durch Betätigen der Fußbremse behoben werden. .
.
Warum der Getriebeleerlaufsensor nicht bei jedem Getriebe eingebaut wurde, ist leicht zu erklären. Zum Ersten spart der Fahrzeughersteller an jedem Bauteil, dass nicht unbedingt eingebaut werden muss. Zum Zweiten wurde der AAS (nach Herstellerpressemitteilung 2010) für Fahrzeuge mit manueller Schaltung erst 2008 eingeführt, den NCV3 gibt es aber schon seit 2006. Zum Dritten konnte der AAS zunächst nur als Zusatzausstattung geordert werden. Ich vermute daher, dass in den älteren Baujahren der AAS eher selten anzutreffen ist.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Vanagaudi für den Beitrag (Insgesamt 2):
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
könnte die Erkennung von "N" mit einer Drehzahlerhöhung im Stand für einen Nebenantrieb oder so gedacht sein?
Hab die korrekten SA Bezeichnungen nicht im Kopf.
schmijoa hat geschrieben: ↑25 Mär 2019 13:03könnte die Erkennung von "N" mit einer Drehzahlerhöhung im Stand für einen Nebenantrieb oder so gedacht sein?
Das ist richtig, heißt offiziell Motor-Weiterlauf-Schaltung und hat den Ausstattungscode MW1. Siehe auch hier.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Vanagaudi hat geschrieben: ↑25 Mär 2019 11:20Wäre die Erkennung der Leerlaufstellung korrekt, würde der Wagen sofort, sobald die Fußbremse gelöst wird, rückwärts rollen. Der Zusammenhang ist leicht herzustellen, der Fehler kann umgehend durch Betätigen der Fußbremse behoben werden.
Danke für die Erklärung dieses merkwürdigen Features. Ich hielt es bislang für einen Bug, daß das Fahrzeug nicht umgehend losrollt und dachte an festklebende Bremsen...
Ich muss ab und an rückwärts auf einer abschüssige Einfahrt rangieren. An der Ecke, an der ich zweimal ansetzen muss, um dort herum zu kommen, habe ich bei den alten Fahrzeugen einfach per Kupplung und Gas im ersten Gang vorgesetzt und rückwärts rollen lassen. Mit der Berganfahrhilfe geht das nicht mehr, da muss ich jetzt zusätzlich im Getriebe rühren. Das hat eine Weile gedauert, bis ich das intus hatte.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.