Umbereifung 2WD in Richtung AT

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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man_in_bleeck
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#76 

Beitrag von man_in_bleeck »

Sooo... Nun ich....
Ich will in absehbarer Zeit auf BF Goodrich AT... 245/75R16 umrüsten. Hab die 235/65R16 drauf. Hab hier nun oft genug gelesen, dass es geht. Nun wollte ich mich aber absichern, und wollte mir das CoC-Papier zu meinem Auto besorgen, da ich es nicht zum Kauf dazu bekommen habe. Also Händler angeschrieben. Der hat mich auf den nächstgrößeren verwiesen, bei dem das Auto erstmals verkauft wurde. Erfolglos. Parallel hab ich nen Kumpel bei VW (Teiledienst) beauftragt. Dieser telefonierte sogar mit der Nutzfahrzeugzentrale in Hannover. Die dort meineten, der Wagen wurde während der Produktion vom Band genommen, und es wurde irgendetwas eingebaut oder umgebaut, was sich in einer anderen Typennummer widerspiegelt. Was dort verändert wurde, konnten sie nicht sehen, und wird auch komischerweise in den Ausstattungsmerkmalen nicht ersichtlich.
Ich sollte mich nun ans Kraftfahrtbundesamt wenden, was ich tat. Dort kam heut die Antwort, dass sie mir nicht helfen können und ich mich doch bitte an Tüv oder Dekra wenden soll...
Es geht also immer noch darum die CoC-Papiere zu bekommen, von den Reifen hab ich bei allen Ansprechpartnern noch nichts erzählt.

Hat einer n Plan, was ich da noch machen kann? Tüv oder Dekra kümmern sich doch nicht um EG-Typengenehmigungen, oder?
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ernstl
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#77 

Beitrag von ernstl »

Wenn das Fahrzeug vorzeitig aus der Fertigung genommen oder nachträglich verändert wurde, dann solltest du im Serviceheft und auf dem Datenträger im Fahrzeug einen Aufkleber finden, auf dem steht:
VW Service Center
Spezialausstattung Hann.
Auftr.-Nr. xxxxx

Anhand dieser Nummer läßt sich in Erfahrung bringen, was genau gemacht wurde.

In einer Prüfstelle kann der Prüfer unter Angabe der Typschlüssel Nummern (2.1; 2.2) sehen, welche Reifen auf dem Fahrzeug zulässig sind. Wenn es nun eine andere / nicht übliche Typnummer ist, dann sollte der Rechner trotzdem etwas anzeigen - nämlich die passenden Räder zur entsprechenden Nummer. Was steht bei dir in der Zulassungsbescheinigung Teil1 im Feld 17 - K (konform), A (abweichend) oder E (Einzelgenehmigung)?



OT:
Merkmale zur Betriebserlaubnis:

K=konform. Das Fahrzeug hat eine EG-Typgenehmigung bzw. eine ABE.

A=Abweichend von der Typgenehmigung sind Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden, welche in die Fz-Papiere eingetragen sind.

E=Einzelabnahme, das Fahrzeug entspricht keiner Typgenehmigung. Es wurde von einem Sachverständigen durch eine Einzelabnahme für den öffentlichlen Straßenverkehr abgenommen.

Z =Fahrzeug ist aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil1 aus einem anderen Mitgliedsstaat zugelassen (wenn technische Fahrzeugbeschreibung unvollständig).
Zuletzt geändert von ernstl am 19 Sep 2019 17:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#78 

Beitrag von man_in_bleeck »

ernstl hat geschrieben: 19 Sep 2019 17:11 Wenn das Fahrzeug vorzeitig aus der Fertigung genommen oder nachträglich verändert wurde, dann solltest du im Serviceheft und auf dem Datenträger im Fahrzeug einen Aufkleber finden, auf dem steht:
VW Service Center
Spezialausstattung Hann.
Auftr.-Nr. xxxxx

Anhand dieser Nummer läßt sich in Erfahrung bringen, was genau gemacht wurde.

In einer Prüfstelle kann der Prüfer unter Angabe der Typschlüssel Nummern (2.1; 2.2) sehen, welche Reifen auf dem Fahrzeug zulässig sind. Wenn es nun eine andere / nicht übliche Typnummer ist, dann sollte der Rechner trotzdem etwas anzeigen - nämlich die passenden Räder zur entsprechenden Nummer. Was steht bei dir in der Zulassungsbescheinigung Teil1 im Feld 17 - K (konform), A (abweichend) oder E (Einzelgenehmigung)?



OT:
Merkmale zur Betriebserlaubnis:

K=konform. Das Fahrzeug hat eine EG-Typgenehmigung bzw. eine ABE.

A=Abweichend von der Typgenehmigung sind Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden, welche in die Fz-Papiere eingetragen sind.

E=Einzelabnahme, das Fahrzeug entspricht keiner Typgenehmigung. Es wurde von einem Sachverständigen durch eine Einzelabnahme für den öffentlichlen Straßenverkehr abgenommen.

Z =Fahrzeug ist aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil1 aus einem anderen Mitgliedsstaat zugelassen (wenn technische Fahrzeugbeschreibung unvollständig).
Bei 17 steht ein K...
Auch der Aufkleber oder das Serviceheft bieten keine diesbezüglichen Vermerke...
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ernstl
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#79 

Beitrag von ernstl »

Das ist schon mal gut, denn so betreffen die Änderungen allein das Werk und das ist, wie gesagt, alles nachvollziehbar. Wenn da jemand meint, es wäre nicht so, dann stimmt das so nicht. Eventuell möchte oder kann derjenige nur nicht auf die Daten zugreifen. Das kein Aufkleber vorhanden ist, ist aber eher ungewöhnlich und in diesem Fall auch schlecht. :?
Ist denn an dem Crafter etwas besonders oder einzigartig, das andere üblicherweise nicht haben?

Es werden durchaus mal Fahrzeuge vom Band genommen, weil Ausstattungen geordert wurden, die so nicht verfügbar waren bzw. nicht auf dem Band montiert werden konnten (Machbarkeit, Aufwand, Zeit). Das kommt oft auch bei Sonderwünschen vor, die sich der Hersteller gut bezahlen ließ.
EDIT: Jetzt hat der Autor seinen kompletten Beitrag ("vom Band genommen = wilde Sache"), auf den ich mich bezogen hatte, schon gelöscht.
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#80 

Beitrag von man_in_bleeck »

ernstl hat geschrieben: 19 Sep 2019 17:22 Das ist schon mal gut, denn so betreffen die Änderungen allein das Werk und das ist, wie gesagt, alles nachvollziehbar. Wenn da jemand meint, es wäre nicht so, dann stimmt das so nicht. Eventuell möchte oder kann derjenige nur nicht auf die Daten zugreifen. Das kein Aufkleber vorhanden ist, ist aber eher ungewöhnlich und in diesem Fall auch schlecht. :?
Ist denn an dem Crafter etwas besonders oder einzigartig, das andere üblicherweise nicht haben?

Es werden durchaus mal Fahrzeuge vom Band genommen, weil Ausstattungen geordert wurden, die so nicht verfügbar waren bzw. nicht auf dem Band montiert werden konnten (Machbarkeit, Aufwand, Zeit). Das kommt oft auch bei Sonderwünschen vor, die sich der Hersteller gut bezahlen ließ.
Ich bin der Meinung, der hat nichts besonderes.
Es ist n Mixto, 2,5l 5Zyl., elektrischer Zuheizer in 2. Sitzreihe, AdBlue, Farbe Schwarz (angeblich harley davidson edition)
Für weiteres müsste ich die Ausstattungsmerkmale einstellen.
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#81 

Beitrag von man_in_bleeck »

ernstl hat geschrieben: 19 Sep 2019 17:22
EDIT: Jetzt hat der Autor seinen kompletten Beitrag ("vom Band genommen = wilde Sache"), auf den ich mich bezogen hatte, schon gelöscht.
Jup. Hat mich auch gewundert. War doch vom jense. Der hat eigentlich immer hilfreiche Antworten.
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Rosi
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#82 

Beitrag von Rosi »

Hat einer n Plan, was ich da noch machen kann?
Gib Deine VIN mal in der ukrainischen Maschine ein. Dort siehst Du zumindest, was Dein Sprinter hat(te). https://carinfo.kiev.ua/cars/vin/mercedes/vin_check
Dann gehst Du zum Freundlichen und bittest den, RG8 für 225/75R15C zu codieren, weil Du mehr Bodenfreiheit brauchst und danach schraubst Du die 245/75R16 mal dran und guckst, ob der Tacho überhaupt noch voreilt (besch...). no risk :arrow: no fun :idea:
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324 M273 Bj.08 H2L2 + PRINS 50tkm (hoffentlich) bald
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#83 

Beitrag von man_in_bleeck »

Rosi hat geschrieben: 19 Sep 2019 19:23
Hat einer n Plan, was ich da noch machen kann?
Gib Deine VIN mal in der ukrainischen Maschine ein. Dort siehst Du zumindest, was Dein Sprinter hat(te). https://carinfo.kiev.ua/cars/vin/mercedes/vin_check
Dann gehst Du zum Freundlichen und bittest den, RG8 für 225/75R15C zu codieren, weil Du mehr Bodenfreiheit brauchst und danach schraubst Du die 245/75R16 mal dran und guckst, ob der Tacho überhaupt noch voreilt (besch...). no risk :arrow: no fun :idea:
Ich hab aber n Crafter. Die Ausstattungsmerkmale hab ich ausm ERWIN. Außerdem kackt die Ukrainische Seite rum bei VW... aber das spielt ja keine Rolle, dort kann ja auch nicht mehr angezeigt werden, als bei VW selbst, oder?
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Crafter ./. Sprinter

#84 

Beitrag von Rosi »

... Crafter ... ERWIN ... VW...
Beim Schummler kenne ich mich nicht (mehr) aus. Dort endet(e) mein Kenntnisstand quasi beim T3. :wink:
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#85 

Beitrag von Tabou »

Moin,

ich bin ziemlich überrascht von der Info, die ich von meinem Bruder zum
BF Goodrich AT erhalten habe. Er hat bei Goodrich angerufen, weil er
sich für sein Wohnmobil diesen Reifen in der Größe 225/75 16 kaufen
möchte und ihm wurde davon in der Hotline von Goodrich dringend abgeraten,
weil sämtlichen AT´s von Goodrich - so die Dame am Telefon - das "C" in der
Reifenspezifikation fehlt, was Probleme beim TÜV geben könnte! Das wäre
ihnen von Seiten mehrerer Kunden rückgemeldet worden ...

Ich habe ja schon fest im Plan, mir diesen Reifen zuzulegen, wenn meine
Contis runter sind ... aber auch bei mir im Fahrzeugschein steht
bei der Reifenbezeichnung 225 / 75 16 C, also das berüchtigte "C" ist
vorhanden.

Natürlich wundert mich, dass das hier bislang nie Thema war, es scheint
also doch viele Prüfer nicht zu interessieren, oder wie muss ich das interpretieren?
Das "C" steht für Verstärkungen besonderer Art, und bekanntermaßen ist der
AT auch besonders verstärkt, es fehlt aber nichtsdestotrotz das "C".
Ich bitte um Rückmeldungen von Seiten derer, die das schon zugelassen oder
auc geprüft bekommen haben.
Betrifft ja nicht zuletzt auch die Leute mit 4x4, die haben ja sicher auch das
"C" in der Reifenbezeichnung stehen!?

Grüße
Tabou
319 CDI (OM 642) / Baujahr: August 2016 / mittlerer Radstand / ausgebaut zu einem Hochdach-Wohnmobil (308cm Höhe) /
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#86 

Beitrag von v-dulli »

So lange der Last-Index(LI) ausreichend oder höher als die zulässige Achslast ist, spielt das C überhaupt keine Rolle.
Gruß aus OWL
v-dulli (Helmut)
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#87 

Beitrag von hljube »

Das C ist laut Merkblatt GTÜ und Promobil lediglich ein Empfehlungsding, nicht aber bindend.
Hauptsache ist, dass Last und Geschwindigkeitsindex passen. Wenn die Reifengröße noch durch die COC Eintragung abgedeckt ist, um so besser, dann muss er nicht mal im Fahrzeugschein-Teil II eingetragen werden.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... dnf7PgE_yy
https://www.promobil.de/werkstatt/leser ... wohnmobil/
MFG
Julian

-1988er T3 1.6TD (RIP)
-2012er W906 313 L2H1
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#88 

Beitrag von Tabou »

Moin in die Runde,

vielen Dank für die Rückmeldungen, insbesondere die
super Quellen in der Antwort von dir, Julian (hljube) ...!

Gruß
Tabou
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#89 

Beitrag von Exilaltbier »

https://vancompass.com/collections/spri ... 5286423619

bekommt man sowas in Deutschland vom Blaukittel eingetragen?
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Exilaltbier für den Beitrag:
Rosi (03 Okt 2019 08:18)
Bild

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Stete Skepsis wennmanim Netzis !

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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#90 

Beitrag von jense »

Nein, ohne Gutachten oder abe nur mit Einzelabnahme d.h. du müsstest mir den Teilen vor dem Einbau mit dem Prüfer sprechen. Da du die aus USA bestellst ist das natürlich eine gewaltiges Risiko, falls du keinen findest, der die das einträgt. Würde ich mit überlegen?

Sind die deutschen Lösungen den so viel teuerer? Kannst du nicht die originale Höherlegung vom 4x4 besorgen? Die ist zumindest schon Mal zugelassen, da wäre die Eintragung vermutlich einfacher.
Crafter 30, 2014, kurz und hoch, 136 PS BMT, Multivan XL mit WoMo-Zulassung und 2-5 Sitzplätzen (Lübeck)

BIETE linke ARMLEHNE in schwarz für ISRI Seriensitze. Interesse? PN!
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