Original Anhängerkupplung eintragen lassen

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Mitschi
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Original Anhängerkupplung eintragen lassen

#1 

Beitrag von Mitschi »

 Themenstarter

Guten Morgen Gemeinde!

ich bin gerade dabei eine Oris AHK mit der TN A9063100195 an meinem Sprinter zu montieren. Unter dem Heck befand sich sogar schon ein 13-poliger Stecker, nach 13 Jahren Nichtbenutzung zwar etwas gammelig, aber immerhin liegen die Kabel schon mal da.

Muss ich das Teil eigentlich im Fahrzeugschein eintragen lassen?

Danke schon mal,
Grüße Micha
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Marco12
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Re: Original Anhängerkupplung eintragen lassen

#2 

Beitrag von Marco12 »

Nein, das ist nicht notwendig.
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Re: Original Anhängerkupplung eintragen lassen

#3 

Beitrag von Mitschi »

 Themenstarter

Marco12 hat geschrieben: 31 Mai 2019 07:50 Nein, das ist nicht notwendig.
Morgen Marco. Kannst du das auch irgendwie begründen? Mein Schwiegervater meinte dass bei allen seinen bisherigen Transportern die AHK immer im Fahrzeugschein unten im Text aufgeführt war.
Andererseits habe ich auch schon bei einem Pkw eine Zubehör-AHK nachgerüstet. Damals lag eine ABE bei und somit keine Eintragung notwendig.
Jetzt habe ich jedoch keine ABE... :?
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Re: Original Anhängerkupplung eintragen lassen

#4 

Beitrag von hljube »

Wenn du auf deiner Kupplung eine Plakette mit einem E Prüfzeichen, D wert und Stützlast findest, musst du sie nicht eintragen lassen.
Dieses Modell ist dann nach EU Vorgaben geprüft und allgemein Zugelassen.
Es gelten aber für dein Fahrzeug abweichend die im Schein eingetragene Stütz- und Anhängelast als Maximum, nicht die auf der Kupplung abgedruckten.

Beispiel Sprinter:
Die meisten Anhängeböcke haben 150 kg zulässige Stützlast. Der Rahmen des Sprinters, an welchem der Bock hängt, ist aber als unverstärkte Version bei L1-3 nur bis 100 kg vom Hersteller zugelassen.
Das Steht dann auch als Maximale Stützlast im Schein. Bei L4 verringert sich die Stützlast nochmal wegen des Überhanges, wenn ich mich richtig erinnere.
Die Anhängelast ist dann wieder maßgeblich abhängig von der Kombination Motorleistung / Hinterachsdifferentialübersetzung.
Aber auch das steht im Schein.
MFG
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Re: Original Anhängerkupplung eintragen lassen

#5 

Beitrag von Mitschi »

 Themenstarter

hljube hat geschrieben: 31 Mai 2019 08:23 Wenn du auf deiner Kupplung eine Plakette mit einem E Prüfzeichen, D wert und Stützlast findest, musst du sie nicht eintragen lassen.
Dieses Modell ist dann nach EU Vorgaben geprüft und allgemein Zugelassen.
Es gelten aber für dein Fahrzeug abweichend die im Schein eingetragene Stütz- und Anhängelast als Maximum, nicht die auf der Kupplung abgedruckten.
Hab ich gefunden :mrgreen: siehe Foto
hljube hat geschrieben: 31 Mai 2019 08:23 Beispiel Sprinter:
Die meisten Anhängeböcke haben 150 kg zulässige Stützlast. Der Rahmen des Sprinters, an welchem der Bock hängt, ist aber als unverstärkte Version bei L1-3 nur bis 100 kg vom Hersteller zugelassen.
Das Steht dann auch als Maximale Stützlast im Schein.
Ja du hast recht. In meinem Fahrzeugschein steht unter 13 -> 100kg

Dann bin ich ja jetzt beruhigt! Vielen Dank für die Infos!
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Re: Original Anhängerkupplung eintragen lassen

#6 

Beitrag von Crafter277 »

Du kannst es drehen und wenden, glauben oder auch nicht, ich habe meine Anhängerkupplung selbst montiert und beim TÜV nur die Papier vom Verkäufer dabei.
In den vergangenen 10 Jahren noch nie ein TÜV Problem. :lol:
Amen

Grüße Wolfgang
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Re: Original Anhängerkupplung eintragen lassen

#7 

Beitrag von Marco12 »

Oben wurde ja schon alles wichtige erklärt.
Zumal es sich um ein original Mercedes Teil handelt, wirst du damit keine Problem beim TÜV o.ä. bekommen.

Mein L4 ist auch mit 100Kg Stützlast angegeben. :wink:
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Re: Original Anhängerkupplung eintragen lassen

#8 

Beitrag von hljube »

Dann ist das ne Fehlinfo von mir.
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Re: Original Anhängerkupplung eintragen lassen

#9 

Beitrag von Mitschi »

 Themenstarter

hljube hat geschrieben: 31 Mai 2019 23:29 Dann ist das ne Fehlinfo von mir.
Was meinst du genau? Ich fand alles sehr hilfreich, auch von dir!
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Re: Original Anhängerkupplung eintragen lassen

#10 

Beitrag von hljube »

Mit den unter 100kg Stützlast bei L4, also langer Überhang.
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Re: Original Anhängerkupplung eintragen lassen

#11 

Beitrag von Mitschi »

 Themenstarter

Ich habe jetzt eine Trittstufe übrig. Ließ sich leider nicht mit der AHK kombinieren. Das Ding ist unter der Kunststoffverkleidung zwar sehr rostig aber nicht durchgerostet. Super stabil, hält bestimmt nochmal 13 Jahre durch :wink: Auf Versand hab ich keinen Bock
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ernstl
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Re: Original Anhängerkupplung eintragen lassen

#12 

Beitrag von ernstl »

Hat sich schon mal jemand diese Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Auflastung vom Hersteller besorgt?
Aktuelles Problem: 906 / 316 4x4 Kasten mit 4,3..er Achse. Es sind nur 2000Kg und 100Kg Stützlast eingetragen -> Q22.

Die verbaute org. Kupplung kann etwas mehr: 20,20KN + 120Kg Stützlast (Träger), sowie 25KN + 120Kg Stützlast (Kugelkopf).

Gewünscht wären jetzt 3 oder besser 3,5t. Es gibt hier einige Themen, aus denen teilweise hervorgeht, das 3,5t beim 4x4 über den Hersteller problematisch werden könnten. Theoretisch fehlt wohl auch QA3 / QA7.

Die Frage ist nun, wie man am Besten vorgeht? Beim Vito gab es in den MB-Unterlagen eine Übersicht mit den verschiedenen Anhängelasten in Abhängigkeit zur Achsübersetzung / Getriebe usw. Das reichte dem Prüfer vor einigen Jahren, um die Änhängelast anzupassen. Jetzt möchte er gern wieder eine solche Übersicht oder ein Schreiben vom Hersteller oder ein Gutachten von einem entsprechenden Anbieter.

Bisher passiert:
1.) Anfrage bei einer bekannten Auflastungs-Gutachten-Vertriebs-Firma (sk..). Dort wurde mir mitgeteilt, das es momentan kein Gutachten für das entsprechende Fahrzeug geben würde. Eine Erweiterung wäre aber schon beantragt. Mit der verbauten AHK (Daten oben) wären aber 3t (ohne jegliche technische Änderung) möglich. Die D-Werte wären zwar für 3,5t (und mehr) ausreichend, aber es fehlt an Stützlast, da 4% der Anhängelast dieser entsprechen müssen. Heißt also, bei 3,5t -> mind. 140Kg; bei 120Kg gehen nur 3t. Also: 3,5t nur mit verstärkter (?) AHK dieses Anbieters (sonst keine weiteren Änderungen nötig) - aber auch hier: aktuell noch kein Gutachten verfügbar, was mich eigentlich etwas wundert.

2.) Anfrage bei einer Niederlassung. Die Dame wußte nicht so recht, was ich überhaupt wollte. Kurze Erklärung der Lage, Daten und Fakten. Ergebnis: eine solche Übersicht (siehe oben) wie beim Vito würde es nicht geben. Das gab es nur früher und wurde alles aus dem System genommen, da es jetzt nur noch über den Hersteller direkt per Antrag geht. Dieser Antrag kostet 150€ - egal mit welchem Ergebnis:
a) Auflastung der AHK ohne Änderungen möglich -> Hersteller legt die Last fest.
b) Auflastung nur durch Änderungen möglich -> Hersteller legt die nötigen Änderungen / Last fest.
c) Keine Auflastung möglich.
Auf erneute Nachfrage nach dieser Übersicht (natürlich freundlich) bzw. ob man nur schnell gucken könnte, wurde es etwas unfreundlich: keiner will etwas bezahlen...darf ja nie etwas kosten...ist doch kein Geld im Bezug auf den Fahrzeugwert... :? Es gab auch kein Verständnis dafür, das ich ungern 150€ für eine (im schlimmsten Fall) "mehr geht nicht"-Bescheinigung des Herstellers bezahlen möchte. Ich war ganz offensichtlich der Erste, der sie nach einer Auflastung fragte und sie wirkte ahnungslos (kein Problem, man kann nicht alles wissen) -> Bsp.: über 2t geht eh nur mit Fahrtenschreiber ( :D ). Trotz ihres Unwissens "weiß" sie sofort, das diese Übersichten aus dem Programm genommen worden..fand ich komisch.

3. ?

Falls ich irgendwo ein entsprechendes Thema übersehen haben sollte, bitte ich um Entschuldigung. :|
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ernstl
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Re: Original Anhängerkupplung eintragen lassen

#13 

Beitrag von ernstl »

Da es noch nicht wirklich weiter ging, nochmal die Frage: hat jemand mehr als 2t eingetragen bekommen, obwohl nur "Q22" und nicht "QA8 ANHAENGERKUPPLUNG F.ERHOEHTE ANHAENGELAST 2,8 T/3,0T" in der Werksausstattung stand?
Die Firma mit den Gutachten hat noch kein passendes, daher fällt das wohl vorerst auch aus.
Es gibt im Norden des Landes einen "4x4-Händler", der in jedem Inserat sinngemäß schreibt: "3,5t Anhängelast absolut kein Problem" und das scheinbar bei egal welcher, im Inserat angegebenen, Achsübersetzung bzw. selbst wenn dort nur "Q22" steht. Scheinbar ist es ohne großen Aufwand, bei einem dort gekauften Fahrzeug, machbar. Dort wird nicht mal eine andere AHK erwähnt, was aber eigentlich, aufgrund der zu gringen Stützlast (siehe mein letzter Beitrag -> 4%-Regel), nötig wäre. Auf Anfrage für ein bestehendes / nicht dort gekauftes Fahrzeug sah es dann scheinbar schon wieder anders aus.
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Re: Original Anhängerkupplung eintragen lassen

#14 

Beitrag von Uwe104 »

Ich weiß nicht, ob es dir direkt weiterhilft.
Hatte ein ähnliches Problem. Wollte am liebsten bei meinem 319, eine Auflastung auf 3,5T und habe mit meinem Tüver des Vertrauens gesprochen.
Ihn habe ich auf das Gutachten von den bekannten Firmen angesprochen und er meinte, dass er mir das so nicht eintragen wolle.....
Ich solle mir vom Hersteller eine Freigabe holen und dann kann er mir das vom Hersteller mögliche eintragen.

Habe von Mercedes, für 180€, eine Bescheinigung auf 2,8T bekommen. In einem Telefonat konnte mir der Techniker direkt sagen, dass nur 2,8T machbar sind und fragte ob er mir die Bescheinigung bestellen soll.

Also normalerweise solltest du auch eine solche Info unabhängig der AHK von Mercedes bekommen. In dem Schreiben stehen dann alle mindestens geforderten Werte drin.

Gruß
Uwe
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Re: Original Anhängerkupplung eintragen lassen

#15 

Beitrag von alex76 »

Hallo Uwe!

Hast du vielleicht eine Tel.Nr. von dem Techniker , der die Bestätigung schickte.

Danke!
Alex
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