Dachlukeneinbau

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Tobi316
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Dachlukeneinbau

#1 

Beitrag von Tobi316 »

 Themenstarter

Hallo

Ich möchte eine möglichst große Dachluke bzw Fenster ins Dach einsetzen. Ist es erlaubt einen der Holme/Sparren zu durchtrennen. Oder würde dies die Stabilität zu sehr beeinträchtigen? Macht der TüV sowas mit?
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Vanagaudi
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Re: Dachlukeneinbau

#2 

Beitrag von Vanagaudi »

Nein, Holme und Sparren müssen gegebenenfalls durch einen in der Stabilität gleichwertigen Rahmen ersetzt werden.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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kilian
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Re: Dachlukeneinbau

#3 

Beitrag von kilian »

@Vanagaudi
Vanagaudi hat geschrieben: 25 Jul 2019 01:34 Nein, Holme und Sparren müssen gegebenenfalls durch einen in der Stabilität gleichwertigen Rahmen ersetzt werden.
Das ist so rein technisch richtig.

@Tobi,

ja klar sagen die Aufbaurichtlinien, daß entfernte Spriegel ersetzt werden müssen....

Aber eine Dachluke lässt Du ja normalerweise nicht eintragen. :wink:

Soll heißen:
Wie Du das wieder stabil machst, das hat bei mir ein TÜV bisher nur wissen wollen, wenn ich das halbe Dach rausgesägt habe und noch keine hübsche Verkleidung drunter hatte.
Ich würde rechts und links vom Loch ein Vierkantrohr einschweißen, auch, daß es mir das Dach nicht eindrückt wenn ich drauf rumkletter oder doch mal viel Schnee darauf liegt. Sonst ist das schnell undicht.
Wenn Du nicht schweißen kannst, lass Dir was anderes einfallen. Sobald drunter wieder alles hübsch ist, interessiert das in der Regel doch eh keinen mehr.
Wenn Du mehr als einen Spriegel entfernst, dann mach es wirklich stabil!

Grüße,
Kilian
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Exilaltbier
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Re: Dachlukeneinbau

#4 

Beitrag von Exilaltbier »

..wenn in die Flachdachsprinter ein aufklappbares Schlafdach eingesetzt wird, werden auch alle Spanten rausgeflext und ein stabiler fertiger Rundumrahmen eingeklebt,genietet. Wenn du für deine Dachluke also nur eine Spant auftrennst, dann bleiben ja die angehefteten Endstücke erhalten . Daran lassen sich sehr gut Vierkantrohr als Versatz mit Sika/Loctite,Deka o.ä. Karrosseriekleber ankleben/mit Winkeln anschrauben/annieten oder punktschweissen (ohne den Dachlack zu beschädigen). Dann hast du genügend Festigkeit....
Gehst in den Baumarkt und holst dir von diesen Holzverbindern...

Bild
Quelle: GAH-Flachverbinder

ich hab da mal schnell gekritzelt, kannst statt der Winkel auch so einen Flachverbinder drunternieten...den Rest macht der Kleber :D

Bild
Bild

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Vanagaudi
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Re: Dachlukeneinbau

#5 

Beitrag von Vanagaudi »

kilian hat geschrieben: 25 Jul 2019 09:30ja klar sagen die Aufbaurichtlinien, daß entfernte Spriegel ersetzt werden müssen....
"Aufbaurichtlinien" jetzt auch mit Link zur Downloadquelle.
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Re: Dachlukeneinbau

#6 

Beitrag von ruptech »

Als Privatmann darf man gar nichts machen. Nur geeignete Aufbauer mit Fachwissen dürfen das Dach verändern. Wer selbstständig etwas verändert, hat somit seine Betriebserlaubnis gelöscht.

Meines Wissens braucht es dann einen Ziviltechniker (technischer Sachverständiger), der dann danach die Berechnung - entsprechend der Aufbaurichtlinien - durchführt. Und ja, man kann die Änderung berechnen.

Nur einen Dachquerträger heraus zu nehmen um eine Dachluke einzusetzen kann man in Zusammenarbeit mit einem TÜV-Mann machen, wenn man ihm vorrechnen kann, wie man die Karosserie in seiner Steifigkeit abgeändert wurde. Hier braucht man Wissen über das Wiederstandsmoment der verwendeten Konstruktion und Materalien.

Ich befürchte, dass in nächster Zeit, gerade die Sprinter auf Umbauten geprüft werden. Es gibt einfach kaum Ausbaumaterial mit Freigaben am Sprinter. Z. B. ist es kaum möglich, für Dachfenster einen Sikenausgleich (dies ist der Ausgleichsrahmen auf der Dachhaut für die Längsrillen) zu bekommen. Der Grund liegt an der Konstruktion des Sprinters. Andererseits legt Mercedes sehr viel Wert auf "seine Ausbauer", was z. B. die PSA-Gruppe weniger macht. Es könnte ein gutes Geschäft werden für den TÜV!

Ein schlauer Allrad-Sprinter-Verkäufer im Süden von Deutschland (der Verkäufer mit den überhöhten Preisen) hat schon vorgesorgt. Er verkauft die Fahrzeuge mit den beiden Dachfenstern im Laderaum, die es beim Sprinter ab Werk gibt. Diese leicht abzuändern - ohne einen Dachquerträger zu killen - ist möglich.

Alle anderen Fahrzeuge sind im Moment lediglich geduldet. Wenn der TÜV eine Lösung hat, wird es keinen Bestandsschutz geben.
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Vanagaudi
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Re: Dachlukeneinbau

#7 

Beitrag von Vanagaudi »

ruptech hat geschrieben: 25 Jul 2019 16:47Nur einen Dachquerträger heraus zu nehmen um eine Dachluke einzusetzen kann man in Zusammenarbeit mit einem TÜV-Mann machen, wenn man ihm vorrechnen kann, wie man die Karosserie in seiner Steifigkeit abgeändert wurde.
Ganz so einfach ist es nicht, der Fahrzeughersteller muss seine dementsprechende Zustimmung geben. In den 906 ARL steht explizit
An C- und D-Säule (Heckportal) darf inklusive der zugehörigen Dachspriegel nicht geschnitten werden.
Fahrerhausdach und Spriegel der B-Säule dürfen nur nach den Angaben in der ARL beschnitten werden. Auch ansonsten empfehle ich, die ARL genauestens zu studieren, es gibt dort genügend Hinweise zu möglichen Modifikationen.
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kilian
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Re: Dachlukeneinbau

#8 

Beitrag von kilian »

... kommt mal bitte wieder runter vom "geht nicht"

Es gibt sogar beim TÜV Prüfer einen Ermessungsspielraum.
Wie sonst sollten wir Reifen, die nicht vorgesehen sind oder all die Änderungen, die in unseren Fahrzeugen sind, eintragen lassen.
Freigaben vom Hersteller hatte ich noch nicht oft.
Selbst die Aufbaurichtlinien lassen doch noch einige Freiheiten bei Dachausschnitten.
Da steht unter 6.2.11:
Bildschirmfoto 2019-07-25 um 20.08.30.png
Kurz: Die Gesamtstruktur muss wieder stabil sein.

@Tobi316
wenn ich all die hilfreichen Bedenken und Vorschriften lese, glaube ich langsam, Du bist im Kastenwagen-Forum besser aufgehoben: Da werden Sie geholfen :wink:
Lass Dich nicht verschrecken, mach Dein Ding, Du findest einen passenden Weg.
https://www.kastenwagenforum.de/forum/f ... echer.129/

Grüße

Kilian
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Re: Dachlukeneinbau

#9 

Beitrag von ThierryG »

Verstehe immer nicht warum zu Bastellösungen geraten werden ohne das man die Fachkenntnis zum Thema besitzt.

Grundsätzlich sind alle Veränderungen an Fahrzeugstrukturen durch einen geeigneten Fachmann durchzuführen und danach abzunehmen.

Sonst erlischt die Betriebserlaubnis und bei einem Unfall gibts keine Kohle.
Und das ist nicht das schlimmste, wenn bei einem Unfall die Karre wie ein Kartenhaus zusammenklappt kann es Böse enden.

Will keiner hören, ist aber so.

Nur mal so meine Ansicht.

Grüße
Thierry
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Re: Dachlukeneinbau

#10 

Beitrag von Darth Fader »

Ist ja prinzipiell auch richtig - aber bei Selbstaus-/umbauten ist nicht immer der Prüfingeniör der heilige Gral, vor dem man niederkriechen muss.
Mit einem guten technisch/physikalischem Grundwissen ist das kein Hexenwerk - erst recht nicht, wenn man Hilfestellungen wie z.B. die Aufbaurichtlinien hat. In den meissten Fällen neigt man eh dazu, die Konstruktionen überzudimensionieren.
Eine Bastellösung wie von Exilaltbier würde ich trotzdem nicht empfehlen. Einerseits, weil Kleber & nieten/Schrauben/Holzverbinder nicht mal ansatzweise dimensioniert, sondern nur dahingepfuscht werden - viel interessanter ist aber, daß die auftretenden Kräfte ja garnicht übergeleitet, sondern in nicht dafür vorgesehene Strukturen eingeleitet werden!
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Re: Dachlukeneinbau

#11 

Beitrag von ruptech »

Vanagaudi hat geschrieben: 25 Jul 2019 18:51 Ganz so einfach ist es nicht, der Fahrzeughersteller muss seine dementsprechende Zustimmung geben. In den 906 ARL steht explizit
An C- und D-Säule (Heckportal) darf inklusive der zugehörigen Dachspriegel nicht geschnitten werden.
Fahrerhausdach und Spriegel der B-Säule dürfen nur nach den Angaben in der ARL beschnitten werden. Auch ansonsten empfehle ich, die ARL genauestens zu studieren, es gibt dort genügend Hinweise zu möglichen Modifikationen.
Machen wir es nicht komplizierter, als es ist.

Der Hersteller verlangt und ist dem Gesetz verpflichtet, Umbauarbeiten MACHBAR zu machen, die er mitverantwortet.

Dies heißt genau: Mercedes gibt eine Aufbaurichtline aus, in der die Änderungen SINNGEMÄß beschrieben werden.

Dies wiederum gibt viel Spielraum. Jetzt braucht es Fachwissen, um eine - dem Hersteller (Mercedes) entsprechende - Änderung durchführen zu können.

Theoretisch können dies Privatpersonen sein. Es steht nirgends, dass Umbauarbeiten nur von Herstellerzertifizierten Personen gemacht werden kann. Dies wäre ja einer Gehirnwäsche gleichzusetzen und würde dem Grundgesetz wiedersprechen.

Dennoch ist das Thema nicht zu vernachlässigen. Ein gutes Fachwissen sollte man "kaufen" können. Leider versperren sich alle Niederlassungen - so meine Erfahrung - der Informationspflicht, die sie im Grunde haben. Es gibt die technische Abteilung, die in der Aufbauanleitung beschrieben ist. Sie ist jedoch nicht jene Informationsquelle, die ein Aufbaubetrieb bekommt. Dafür gibt es eine eigene Abteilung, mit Außendienst, der ins Haus des Aufbaubetriebes kommt.

Und weil es eben für Private diese Dienstleistung nicht gibt, ist die TÜV-Lösung ein wahres Geschenk.
ruptech

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Exilaltbier
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Re: Dachlukeneinbau

#12 

Beitrag von Exilaltbier »

...wenn den Herren die Version mit dem Versatz nicht gefällt, dann mach es so als Rahmen-Einzelspant an die original Endstücke. Siehst ja genau, wo die Endstücke über das U-Blech geschoben und gepunktet sind. Da punktest du deinen Rahmen mit den Verbindungsenden an. Wenn du den Rahmen/Spant aus Vierkantrohr fertigst, dann ist er allemal stabiler als das Originalblechding....ansonsten wie gehabt, Kleber zwischen Vierkantrahmen und Unterseite Dachhaut( da spritzt MB auch nur bei Bedarf in die händischen Fertigungstoleranzen eine Antivibrationsmasse zwischen), die Luke(welche ja auch noch einen steifen Montagerahmen hat) aufkleben,bis durch den Vierkantrahmen durchschrauben und aussen zwischen Dachhaut und Luke rundum mit Sika o.ä. abdichten.
Und wenn du meinst, das gerne geäugen zu lassen und ein Blaukittel gerne rechnen möchte, sollte er als Prüf-Ing. ja können, dann kann er das im Kopf eben überschlagen und wird sehen, dass dieser Spant 3x so stabil ist wie die originalen ...daher wird ihm nur der pure Anblick reichen und mit seiner Erfahrung die Änderung attestieren...
Aber geh dann zur Abnahme zu einem Prüf-Ing. vom TÜV ( Termin erfragen wann einer in deiner Niederlassung ist) und lass das nicht so einen umgeschulten KFZ-Meister-Blaukittel machen...die können nur nur von mitgebrachtem Papier ablesen ...

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