AT Reifen Sprinter 313

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
Sven1983
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Re: AT Reifen Sprinter 313

#16 

Beitrag von Sven1983 »

 Themenstarter

jense hat geschrieben: 19 Jun 2020 16:05 ein musst du nicht, wenn die Achslast passt, steht doch in Dokument ausführlich drin, mit Beispiel Rechnung!
Ok hab lange nichts an den Reifen machen müssen und war mir da etwas unsicher. Danke für die Hilfe
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Vanagaudi
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Re: AT Reifen Sprinter 313

#17 

Beitrag von Vanagaudi »

Naja, beim ADAC steht folgendes:
Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren oder dem CoC mit denen am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:

Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren.

Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77T.

Neuerung seit Ende 2004 (1): In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes (LI) der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 2004 (1) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index (Li) als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des LI ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den LI 87 (entspricht 545 kg pro Reifen tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl beim LI. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z.B. die Verwendung von verstärkten Reifen (rein-forced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.

(1) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG
Ein sehr interessanter Kommentar vom BRV (Bundesverband Reifenhandel e.V.) dazu ist unter diesem Link zu finden.

Übrigens war der GTÜ-Flyer Informationen rund um das Thema „Reifen“ für mich besser über die GTÜ-Webseiten zu erreichen.

Edit: Link zum BRV hinzugefügt
Zuletzt geändert von Vanagaudi am 19 Jun 2020 21:16, insgesamt 1-mal geändert.
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der.harleyman (19 Jun 2020 22:15), f54 (22 Jun 2020 11:02)
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jense
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Re: AT Reifen Sprinter 313

#18 

Beitrag von jense »

Ich sehe da keinen Unterschied? Worauf willst du hinaus?
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Re: AT Reifen Sprinter 313

#19 

Beitrag von Vanagaudi »

jense hat geschrieben: 19 Jun 2020 17:13Ich sehe da keinen Unterschied? Worauf willst du hinaus?
Ich auch nicht, ich war auf der Suche nach belastbarem Material. Und eine zweite Aussage zu dem, was der GTÜ schreibt, ist schon einmal gut zu wissen. Auch wenn es die gleiche ist.

Es muss aber einen Grund geben, warum sich sowohl Reifenhersteller als auch die Fachhändler sich dermaßen zieren, eine verbindliche Aussage zu tätigen. Ich weiß nicht, ob man bei der nächsten HU oder Verkehrskontrolle in Erklärungsnot kommt, und ob dann der Flyer vom GTÜ ausreichend sein wird. Verbindlich ist der Flyer nicht. Stehen die Reifen in den Papieren, ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
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Re: AT Reifen Sprinter 313

#20 

Beitrag von jense »

Bei mir ist der TÜV fällig, ich werde berichten.
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Re: AT Reifen Sprinter 313

#21 

Beitrag von Vanagaudi »

Vanagaudi hat geschrieben: 19 Jun 2020 13:57Es gibt auch einen passenden: Continental LM 90 225/75 R16C 116/114N, aber nur bis 140km/h. Da der nicht als Winterreifen durchgeht, und damit die StVO-Ausnahme mittels Höchstgeschwindigkeitsaufkleber nicht gilt, müsstest du dazu deinen Wagen auf 140km/h limitieren lassen. Damit wäre dieser Reifen recht einfach legalisierbar.
Da habe ich noch ein Fund in der StVZO § 36 Abs. (5) gehoben:
(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
  1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
    1. für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
    2. durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
  2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Es ist also möglich, Geländereifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex zu fahren, als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zulassen würde.
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ernstl (25 Jun 2020 21:16)
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Re: AT Reifen Sprinter 313

#22 

Beitrag von f54 »

die lm90 hätten schon etwas. als hommage schöne stunden mit dem g...
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