Kfz Steuer Sprinter Kastenwagen

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Zac_McKracken
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Kfz Steuer Sprinter Kastenwagen

#1 

Beitrag von Zac_McKracken »

 Themenstarter

moin moin,
mal eine Frage:
im Fahrzeugschein eines Sprinter Transporters, 3 Sitze, Trennwand, keine Fenster im Laderaum, steht "VAN"
unter Punkt 5 im Fahrzeugschein.
Wie wird der bei der Kfz-Steuer eingestuft, als Lkw oder Pkw ??
wenn man mal googelt, kommen aussagen wie "Transporter wird als Pkw eingestuft" - das kanns ja eigentlich nicht sein oder ?

????kfz-steuer-fuer-den-zoll-ist-dieser-sprinter-ein-pkw

Ich will mir einen 316'er Sprinter, 3 Sitzer (alle vorne :-)), 3,5 to privat kaufen, hab aber keine Lust auf Diskussionen mit dem Zoll wegen der Kfz-Steuer....
Sprinter 906 L3H2, 2015
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Sprinter_213_CDI
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Re: Kfz Steuer Sprinter Kastenwagen

#2 

Beitrag von Sprinter_213_CDI »

Zac_McKracken hat geschrieben: 05 Aug 2020 22:39 Wie wird der bei der Kfz-Steuer eingestuft, als Lkw oder Pkw ??

Hallo
Kommt drauf an als was du ihn kaufst und zulässt. Als Gewerbe oder Privat. Steht dann in der Zulassung.
Zac_McKracken hat geschrieben: 05 Aug 2020 22:39 wenn man mal googelt, kommen aussagen wie "Transporter wird als Pkw eingestuft" - das kanns ja eigentlich nicht sein oder ?
kfz-steuer-fuer-den-zoll-ist-dieser-sprinter-ein-pkw
Der Staat kann das, ( Geld Mangel :wink: ) Nutze die "Suche" und finde Sprinter wird auf PKW umgestellt.
Zac_McKracken hat geschrieben: 05 Aug 2020 22:39 Ich will mir einen 316'er Sprinter, 3 Sitzer (alle vorne :-)), 3,5 to privat kaufen, hab aber keine Lust auf Diskussionen mit dem Zoll wegen der Kfz-Steuer...

Das gewöhne Dir hier in diesem Staat gleich ab. Du kannst nicht mit dem Zoll diskutieren. Er hat immer "Recht".

Gruß und viel Glück.
Bj. Juli / 2010, 201.000 km

Rückfahrkamera, C Schienen, 2DIN Radio, 4x100 Ah Batterien, Sitzbank 3-5, Drehsitze, zwei Airbag, AHK, Tempomat mit Limiter, WR 1500 W, Ladebooster WA 121525 D+, Airtronic 3900, 390W Solar mit MPPT, 2. Kupplung
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Vanagaudi
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Re: Kfz Steuer Sprinter Kastenwagen

#3 

Beitrag von Vanagaudi »

Sprinter_213_CDI hat geschrieben: 05 Aug 2020 22:56Du kannst nicht mit dem Zoll diskutieren.
Widerspruch einlegen. Und wenn der Zahlungspflichtige das richtig begründen kann, dann erhält er auch sein Recht. Diskutieren hilft nicht, begründeten Widerspruch einlegen jedoch in den meisten der Fälle.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Lars72
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Re: Kfz Steuer Sprinter Kastenwagen

#4 

Beitrag von Lars72 »

Also ich hatte in den letzten 18 Jahren noch kein einziges Mal irgendein Vorkommnis, das an der LKW-Eigenschaft (Steuer, Zulassung, Versicherung...) meiner privat genutzten Sprinter hätte zweifeln lassen. Und die Meldungen der letzen Zeit betreffen (glaube ich) auch eher die Sprintermodelle Mixto und Modelle mit mehr Sitzen und Fenstern.

Die Realität ist also meist einfacher, als es Meldungen in Foren vortäuschen.
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Tüdelbüdel
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Re: Kfz Steuer Sprinter Kastenwagen

#5 

Beitrag von Tüdelbüdel »

Der Zoll hat sich prinzipiell an das zu halten, was in den Papieren steht.

LKW = LKW-Steuer,
PKW = PKW-Steuer.

Ob Du ein Gewerbe hast, Freiberufler bist oder nur Oma Sonntags zur Kirche fährst ist vollkommen egal.

Ausnahme ist der Mixto mit einer weiteren Sitzreihe. Da sieht der Zoll in den Papieren die eingetragene Anzahl von Sitzplätzen von mindestens 4.
Und geht dann zunächst davon aus, das es ein PKW ist.

Dann musst Du nachmessen, ob die Ladefläche größer ist als die Fläche zur Personenbeförderung.
Dann ist es entweder mehr LKW oder mehr PKW.

Und danach richtet sich dann beim Mixto die Steuer.

Da braucht man auch nicht mit dem Zoll diskutieren, die wissen das sie Mist machen. Ich habe den Widerspruch sogar bewusst recht flapsig formuliert, weil es mit auf den Keks geht, dass ich Zeit investieren muss weil die zu bequem waren:

(Auszug)

"Der Steuerbescheid wurde offensichtlich ins Blaue hinein ohne Prüfung oder Ermittlung des steuerrelevanten Sachverhalts erstellt.
...
Das Fahrzeug ist ausweislich der Zulassungsbescheinigung Teil 1, 6,96 m lang, Anlage 1.
Es handelt sich nämlich um das Modell mit 4,325 Meter Radstand" (Anmerkung: ich habe L3)

"Gemäß den technischen Daten des Herstellers beträgt die Laderaumlänge hinter der verbauten 2. Sitzreihe noch 3,58 m.
...
Mithin ist die Ladefläche ganz erheblich größer als die zur Person Beförderung dienende Fläche.
Denn sie macht mehr als die Hälfte der gesamten Fahrzeuglänge aus.
Der vor der Rückenlehne der Sitzbank verbleibende Platz ist allerdings naturgemäß für die Personenbeförderung nicht vollständig nutzbar.
Vorne ist nämlich noch ein Motor eingebaut, hinter dem der Fahrer sitzt."

Beigefügt habe ich nur die Kopie vom Fahrzeugschein und so eine technische Zeichnung aus dem Mercedes Prospekt.
Nach 1 Woche kam der geänderte Bescheid...
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Vanagaudi
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Re: Kfz Steuer Sprinter Kastenwagen

#6 

Beitrag von Vanagaudi »

Tüdelbüdel hat geschrieben: 06 Aug 2020 08:30 Der Zoll hat sich prinzipiell an das zu halten, was in den Papieren steht.

LKW = LKW-Steuer,
PKW = PKW-Steuer.
Das stimmt so nicht. An den Fahrzeugklassifizierungen nach den Zulassungspapieren muss sich der Zoll nicht richten, sondern nach den Abmessungen, die im Folgenden des Beitrags beschrieben sind.

Die gesetzlichen Grundlagen und gerichtliche Fallbeispiele sind in diesem Beitrag zu finden.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Tüdelbüdel
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Re: Kfz Steuer Sprinter Kastenwagen

#7 

Beitrag von Tüdelbüdel »

Doch, das stimmt schon :)

PRINZIPIELL gilt § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG. Danach geht es nach den "Feststellungen der Zulassungsbehörde" - also was in den Papieren steht.
AUSNAHME nur wenn das KraftStG dies bestimmt. Das tut es über § 18 Abs. 12 iVm § 2 Abs. 2 a Fassung bis 2010 KraftStG für Geländewagen, Mehrzweckfahrzeuge und Büromobile wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

Dazu muss der Zoll aber erstmal "Feststellungen zur Fahrzeugklasse und Aufbauten treffen".
Problem ist ja, dass der Zoll gerade dies offensichtlich nicht tut und alle Mixto erstmal zur Ausnahme zählt.
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Zac_McKracken
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Re: Kfz Steuer Sprinter Kastenwagen

#8 

Beitrag von Zac_McKracken »

 Themenstarter

moin,
ich habe das bereits durch mit einem Pickup !
EINDEUTIG ist da in der Tat GARNICHTS, von wegen die halten sich an das, was in den Papieren steht...
Ich hab den Pickup, lt. Fahrzeugschein Lkw, erfolgreich "umschlüsseln" lassen auf "N1BE pickup", was allerdings "nur" in Zeile 22 der Zulassung steht.
Das Zollamt weigerte sich zunächst, diese Zeile zu lesen :-)
Hab dann telefonisch meinen Widerspruch reaktiviert und hatte nach 2 Wochen den angepassten Steuerbescheid im Briefkasten.
Bei einer Ummeldung DIESES FAHRZEUGES von meiner Firma auf mich privat, gleicher Zulassungsbezirk, gleiches Kennzeichen, gleiche Anschrift, kam WIEDER ein Steuerbescheid mit Einstufung als Pkw !
Erneuter Anruf beim Hauptzollamt - die Dame war übrigens ausgesprochen freundlich und konnte sich auch noch an den vorangegangenen Widerspruch erinnern - und es wurde sofort telefonisch geklärt.
Dabei erzählte sie mir, dass es weit über 1000 solcher Fälle alleine in diesem Zollamt gibt - jedes Jahr seit dieser neuen Regelung, dass ein Lkw plötzlich nicht mehr Zwingend ein Lkw ist !

Zurück zum Sprinter:
jemand hier schrieb, wenn da Lkw steht, ist es ein Lkw - aber leider steht da nirgends Lkw - da steht "VAN" !

Ich habe inzwischen beim Zollamt angerufen und mich "aufklären" lassen:
wenn der "VAN" eindeutig ein Transporter ist, gibt es keine Probleme den auch als Lkw nach Gewicht einzustufen, sollte der Bescheid falsch sein, einfach Widerspruch einlegen und eventuell Fotos mitschicken, oder beim Zoll vorführen.
Probleme "kann" es geben, wenn der Sprinter hinten Scheiben hat und es sich Schienen im Boden befinden, an denen man Sitze befestigen könnte und keine Trennwand vorhanden ist.
(so einen habe ich mir gestern angesehen, 3 Sitze vorne, aber hinten und seitlich Scheiben, fest, nicht zu öffnen, und Schienen am Boden)
Ferner steht in manchen Zulassungsscheinen scheinbar sowas wie "... mit bis zu 8 Sitzen" - obwohl nur 2 oder 3 verbaut sind.

Ich nehme jetzt einen ohne hintere Scheiben und hoffe mal, dass der gleich "richtig" eingestuft wird :-)
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Re: Kfz Steuer Sprinter Kastenwagen

#9 

Beitrag von Vanagaudi »

Zac_McKracken hat geschrieben: 06 Aug 2020 11:42Probleme "kann" es geben, wenn der Sprinter hinten Scheiben hat und es sich Schienen im Boden befinden, an denen man Sitze befestigen könnte und keine Trennwand vorhanden ist.
Alternativ kann man die Sitzbefestigungen im Boden dauerhaft verschließen.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Kfz Steuer Sprinter Kastenwagen

#10 

Beitrag von Exilaltbier »

Es gibt auch Sprinter mit Heckscheiben und der Scheibe in der Schiebetür BFS ohne Trennwand als LKW. Ist dann die sogen. " Kleine Speditionsausführung ".
Bild

CamperVan, 2014 Mopf, 216CDI, 7G+, L2H1, 2x4, 100L, 245/70/16 AT
Stete Skepsis wennmanim Netzis !
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Re: Kfz Steuer Sprinter Kastenwagen

#11 

Beitrag von Vanagaudi »

Exilaltbier hat geschrieben: 06 Aug 2020 13:50Es gibt auch Sprinter mit Heckscheiben und der Scheibe in der Schiebetür BFS ohne Trennwand als LKW.
Du kannst in jedem Kastenwagen als Sonderausstattung jede Scheibenkonfiguration einbauen lassen, die du möchtest. Auch ohne Kombi-Bodengruppe. Wird gern bei Mannschaftstransportern gemacht, Kastenwagen mit Kombi-Bodengruppe und Scheiben rundum. Scheint günstiger als ein vorkonfiguriertes Kombifahrzeug zu sein.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Vanagaudi für den Beitrag:
Exilaltbier (06 Aug 2020 14:08)
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Kfz Steuer Sprinter Kastenwagen

#12 

Beitrag von Gelöschter User »

Hallo, stimmt nicht ganz
ich habe Sprinter 2013 319 L2H1 LKW Zulassung ,Rundumverglasung , ohne Trennwand und 6 eingetragene Sitze.Eingebaut waren ab Werk Einelsitze vorn + Doppelbank hinter 2. Reihe.
In den Papieren steht Van. Steuer und Versicherung LKW.....
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Re: Kfz Steuer Sprinter Kastenwagen

#13 

Beitrag von Darth Fader »

Gelöschter User hat geschrieben: 06 Aug 2020 19:29 ich habe Sprinter 2013 319 L2H1 LKW Zulassung ,Rundumverglasung , ohne Trennwand und 6 eingetragene Sitze.Eingebaut waren ab Werk Einelsitze vorn + Doppelbank hinter 2. Reihe.
In den Papieren steht Van. Steuer und Versicherung LKW.....
Interessant wäre hier höchstens, ob du für eine 3. Reihe Aufnahmepunkte im Boden hast. Wenn nicht, dann erfüllst du die Vorgaben für eine LKW-Besteuerung, da hinter der 2. Reihe ausreichend Ladefläche ist.
Wikipedia hat geschrieben:Das Wort Van ist ein Anglizismus, der im deutschen Sprachraum die Bedeutung Großraumlimousine angenommen hat. Im US-amerikanischen Sprachgebrauch bezeichnet das Wort van hingegen Kleintransporter und große, kastenförmige Lieferwagen für den Warentransport (Kastenwagen), und ist dort aus dem Wort „Caravan“ entstanden, der früher üblichen Bezeichnung für Planwagen.[1] Fahrzeuge gleicher Bauart und Ausstattung, die für den Personentransport gedacht sind, heißen minivans, größere Varianten, wie z. B. der GMC-Vandura, nennt man hingegen conversion vans („Umnutzungsvan“). Traditionell nennt man US-amerikanisch die geräumigen Limousinen mit vielen Sitzplätzen Station Wagon (Kombinationskraftwagen), die sich von den Minivans vor allem dadurch unterscheiden, dass sie flacher sind.
Eigentlich sollte damit klar sein, daß ein als VAN zugelassenes Fahrzeug primär die Anforderungen einer LKW Zulassung erfüllt. Über die Anforderung der Besteuerung ist ja alles gesagt.
Mein Rollheim:
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Re: Kfz Steuer Sprinter Kastenwagen

#14 

Beitrag von Nomi »

Hallo zusammen,

als künftiger Sprinterfahrer freut es mich diese Beiträge zum Stichwort LKW zu lesen.
(Meinen NCV3 / 316 / L3 H3, kann ich leider erst nächste Woche zulassen um beim Verkäufer abzuholen...)

Der Sprinter 316 hat 3 Sitze, Trennwand und dahinter ist es dunkel.

Könntet ihr mir bitte vorab schon € Beträge an KFZ-Steuer und Haftpflich mit Teilkasko (%) mitteilen, dass ich weiß was auf mich zukommt?

Leasingrückläufer. Bis Juli war er in Frankreich zugelassen.

Grüße
Nomi :D
W906, 316, Bj. 2016, L3/H3, 3-Sitze, hinter der Trennwand dunkel.
Er soll bald als Cargo-Camper ausgebaut werden, zum Motorrad-Transport und als Basis-Camp beim Wandern. 8)
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Zac_McKracken
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Re: Kfz Steuer Sprinter Kastenwagen

#15 

Beitrag von Zac_McKracken »

 Themenstarter

Nomi hat geschrieben: 10 Aug 2020 21:27 Hallo zusammen,

als künftiger Sprinterfahrer freut es mich diese Beiträge zum Stichwort LKW zu lesen.
(Meinen NCV3 / 316 / L3 H3, kann ich leider erst nächste Woche zulassen um beim Verkäufer abzuholen...)

Der Sprinter 316 hat 3 Sitze, Trennwand und dahinter ist es dunkel.

Könntet ihr mir bitte vorab schon € Beträge an KFZ-Steuer und Haftpflich mit Teilkasko (%) mitteilen, dass ich weiß was auf mich zukommt?

Leasingrückläufer. Bis Juli war er in Frankreich zugelassen.

Grüße
Nomi :D
moin,
Steuer sollten bei 3,5to 210,- sein
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... chner.html

Versicherung siehe da:
viewtopic.php?f=27&t=23842
Sprinter 906 L3H2, 2015
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