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bin am Überlegen die Trennwand zu deinstallieren. Ist dies generell erlaubt? Also nehmen wir an, ich fahre hinten leer und die Polizei hält mich an...bekomme ich dann Probleme?
( Mit Ladung wird sich die Frage ja wahrscheinlich erübrigen...?)
Sorry, bin völlig neu auf diesem Gebiet...und habe 27 Fragen
Nein, die Trennwand ist weder für die Ladung, noch aus steuerlichen Gründen obligatorisch. Ladung kann man auch anders sichern. Als Mixto ist meist ohnehin keine Wand verbaut.
Um weiterhin steuerlich LKW zu bleiben, muss allerdings die Ladefläche größer sein, als die Personentransportfläche. Das könnte bei der Länge L1 ( kurze Version) knapp werden.
316 Mixto, Bj 5/18, Womo-Ausbau für 5 Personen, Heckbetten + el. Hubbett, Küche, Bad...
und VW T6 DIY-Womo
Davor T3, T4 kurz, T4 lang TDI, T5, Sprinter W903, Westfalia Nugget
Camping bedeutet, die eigene Verwahrlosung als Erholung zu empfinden...
Surfsprinter hat geschrieben: 06 Sep 2020 11:48Ladung kann man auch anders sichern.
Ladung muss dann anders gesichert sein. Airline-Schienen, Verzurrösen in ausreichender Anzahl, Antirutschmatten, Zurrnetz und so weiter. Formschlüssig beladen geht ohne Trennwand nicht mehr, aber selbst mit Trennwand sind zusätzliche Ladunssicherungsmaßnahmen notwendig.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.