Gutachten Anhängelast 3 -3,5t
- der Vahrende
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Re: Gutachten Anhängelast 3 -3,5t
Es geht hier nicht darum was original drin steht, sondern welche Möglichkeiten zur Anhängelasterhöhung bestehen und wie hoch danach das Zuggesamtgewicht sein darf. Nach der Eintragung.
Allzeit gute & sichere Fahrt wünscht
Peter
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Sprinter1: Freightliner EZ: 2001, 313 CDI MWB
Sprinter3: KnightLiner***** VIP EZ: 2010, 315 CDI LWB
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Re: Gutachten Anhängelast 3 -3,5t
Richtig. Die Sitzkiste bietet lediglich einen ersten Anhaltspunkt. Wenn die AHK Last erhöht wird (z.B. durch die hier: https://www.sk-handels-gmbh.de/shop/anh ... erhoehung/ ), geht das i.d.R auch mit der Veringerung der zulässigen Steigfähigkeit einher - das steht dann so im Gutachten. Das wird meistens etwas vernachlässigt von den Fahrzeuglenkern.der Vahrende hat geschrieben: ↑29 Mai 2021 18:27 Es geht hier nicht darum was original drin steht, sondern welche Möglichkeiten zur Anhängelasterhöhung bestehen und wie hoch danach das Zuggesamtgewicht sein darf. Nach der Eintragung.
Im alpinen Raum möchte ich nicht mit meinem 213ner und 3,5 to am Haken am Berg anfahren müssen - bei dem 513ner ist das überhaupt kein Ding. Den 213ner hätte ich auf 3,45 to AHK Last aufgelastet bekommen....ein Auflastung des Zugewichtes wäre nicht möglich gewesen und somit eine legale Fahrt mit 3,45 to am Haken nur mit leerem Zugfahrzeug möglich.....auch doof
Neben dem Gutachten muß auch die passende AHK montiert sein. Die Firmen die Gutachten anbieten, verkaufen auch gerne die Hardware (s.o.) Ob die Bosal, Dv 20,2; Stützlast 150kg vom TS das hergibt wird dann auch geprüft werden müssen.
Gruß Eck
Auf die Dauer der Zeit nimmt die Seele die Farbe deiner Gedanken an. Marc Aurel
513 Sprinter Bj 2016 Doka Kipper
216 Sprinter Bj 2018 Kasten L2H2
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Re: Gutachten Anhängelast 3 -3,5t
""Auswertung Ihrer Anfrage:Eck hat geschrieben: ↑30 Mai 2021 08:58Richtig. Die Sitzkiste bietet lediglich einen ersten Anhaltspunkt. Wenn die AHK Last erhöht wird (z.B. durch die hier: https://www.sk-handels-gmbh.de/shop/anh ... erhoehung/ ), geht das i.d.R auch mit der Veringerung der zulässigen Steigfähigkeit einher - das steht dann so im Gutachten. Das wird meistens etwas vernachlässigt von den Fahrzeuglenkern.der Vahrende hat geschrieben: ↑29 Mai 2021 18:27 Es geht hier nicht darum was original drin steht, sondern welche Möglichkeiten zur Anhängelasterhöhung bestehen und wie hoch danach das Zuggesamtgewicht sein darf. Nach der Eintragung.
Im alpinen Raum möchte ich nicht mit meinem 213ner und 3,5 to am Haken am Berg anfahren müssen - bei dem 513ner ist das überhaupt kein Ding. Den 213ner hätte ich auf 3,45 to AHK Last aufgelastet bekommen....ein Auflastung des Zugewichtes wäre nicht möglich gewesen und somit eine legale Fahrt mit 3,45 to am Haken nur mit leerem Zugfahrzeug möglich.....auch doof
Neben dem Gutachten muß auch die passende AHK montiert sein. Die Firmen die Gutachten anbieten, verkaufen auch gerne die Hardware (s.o.) Ob die Bosal, Dv 20,2; Stützlast 150kg vom TS das hergibt wird dann auch geprüft werden müssen.
Gruß Eck
Bei einem zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges von 3500 kg und einem D-Wert der Anhängerkupplung von 20,2 kN
beträgt die rechnerische Anhängelast 5002 kg.""
Also locker drin.
Wie es mit der "Steigfähigkeit" aussieht, steht auf einem anderen Blatt -- aber hier geht es nur um die rechtliche Seite.