Digitaler Tachograph

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
Stephan Graeske
Kennt sich schon aus
Kennt sich schon aus
Beiträge: 52
Registriert: 07 Nov 2006 14:33
Wohnort: Bergisch Gladbach
Kontaktdaten:

Digitaler Tachograph

#1 

Beitrag von Stephan Graeske »

 Themenstarter

Da ich mit Anhänger unterwegs bin und sein möchte, braucht mein neuer Sprinter einen digitale Tachographen.

Meine Fragen dazu sein:

1) Wie lange werden die aufgezeichneten Geschwindigkeiten gespeichert (nicht die Lenkzeiten)?

2) Wie lange nach der Fahrt besteht rechtlich die Möglichkeit, Strafzettel wegen zu hoher Geschwindigkeit zu bekommen.

3) Sagen wir ich fahre 99km/h. Mit Sprinter kein Problem. Mit Anhänger wäre es zu schnell. Wie kann man im nachhinein feststellen, ob der Anhänger dabei war?

Viele Grüße

Stephan

P.S. Eine Horrorvorstellung ist, dass ein Prüfer am Jahresende den Fahrtenschreiber auswertet und sagt: Hier 93km/h -> zu schnell, hier 89 km/h -> zu schnell, hier 101 km/h -> zu schnell, usw. Man kann ja nicht peinlichst genau <=79,99 km/h fahren.
Alex_BT
Kennt sich schon aus
Kennt sich schon aus
Beiträge: 72
Registriert: 15 Jul 2006 23:30
Wohnort: Bayreuth/Oberfranken

#2 

Beitrag von Alex_BT »

Hallo, ich hab ja auch einen Fahrtenschreiber wegen dem Anhänger.

zu 1. 28 Tage, dann überschreibt der Fahrtenschreiber vom 1ten tag beginnend wieder neu

zu 2. keine Ahnung

zu 3. wer soll das im nachhinein prüfen, ob ein Anhänger dran war oder nicht. Ich denke da muss man schon auf "frischer Tat" ertappt werden, Sprich kontrolle durch Polizei oder BAG.

Mfg Alex
Stephan Graeske
Kennt sich schon aus
Kennt sich schon aus
Beiträge: 52
Registriert: 07 Nov 2006 14:33
Wohnort: Bergisch Gladbach
Kontaktdaten:

#3 

Beitrag von Stephan Graeske »

 Themenstarter

Danke für Deine Antwort.

Ich habe gelesen, dass man die Daten des Fahrtenschreibers als Unternehmer rechtzeitig sichern muss, bevor diese überschrieben werden. Sind diese dann nicht weiterhin in der Sicherung enthalten?

Wie geht eigentlich so eine Sicherung? Braucht man noch Computer-Hardware dazu?

Viele Grüße

Stephan
Gast

#4 

Beitrag von Gast »

...war da nicht mal was das man anhänger auch bis 100km/h zulassen kann?
ich bin kein anhängerprofi und habe den sprinter genau desshalb weil ich eben nicht mir hänger fahren will, aber ich meine das ich da mal was mitbekommen habe mit den 100km/h.

blacky
Stephan Graeske
Kennt sich schon aus
Kennt sich schon aus
Beiträge: 52
Registriert: 07 Nov 2006 14:33
Wohnort: Bergisch Gladbach
Kontaktdaten:

#5 

Beitrag von Stephan Graeske »

 Themenstarter

Diese Möglichkeit besteht tatsächlich...

Eine der Voraussetzungen ist ein ZGG in der Nähe des Leergewichtes des Fahrzeuges. Und hier bleibt dann die Frage: großer Anhänger mit 80 oder kleiner Anhänger mit 100.

Desweiteren gibt es die Frage nach wie vor. Wenn Du 100km/h fahren darfst möchtest Du ja nicht bei 105km/h nachträglich eine Strafe bekommen.

Wir müssen manchmal 2 bis 3 Tonnen transportieren. Ohne Anhänger geht das nur (wenn überhaupt) mit sehr großem Sprinter oder Vario ... welcher jedoch bei der restlichen Arbeit (ohne große Transporter) nicht wirtschaftlich wäre.
tomtravolta
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 161
Registriert: 01 Nov 2005 00:00
Wohnort: Allgäu
Kontaktdaten:

#6 

Beitrag von tomtravolta »

Also wenn ich mich an meinen LKW-Führerschein erinnere, dann muß man als Fahrzeuginhaber die Daten (Tachoscheiben) ein Jahr aufheben.
Bin mir aber nicht sicher, weil ich das ja alles beruflich nicht wirklich brauche.
Beste Grüße aus dem Allgäu
Your Life Should Be INDEMPENDENT! 156 CDI-Power-PS EZ. 2003
Zuhaus ist wo´s hackt __/)_¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸
Stephan Graeske
Kennt sich schon aus
Kennt sich schon aus
Beiträge: 52
Registriert: 07 Nov 2006 14:33
Wohnort: Bergisch Gladbach
Kontaktdaten:

#7 

Beitrag von Stephan Graeske »

 Themenstarter

Was ich bisher gefunden habe:
Wie lange speichert das digitale Kontrollgerät die Daten?
Das digitale Kontrollgerät ist so konstruiert, dass Daten bei einem durchschnittlichen Gebrauch für 365 Tage gespeichert werden. Es speichert die gefahrene Geschwindigkeit jedoch nur während der letzten 24 Stunden tatsächlicher Fahrzeit detailliert. Zur Beweissicherung nach einem Unfall ist daher die Speicherung der Daten innerhalb von 24 Stunden empfehlenswert (zum Beispiel in einer ermächtigten Werkstätte).
Muss ich als Unternehmer die Fahreraufzeichnungen/Fahrerdaten aufbewahren?
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass alle Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes spätestens alle drei Monate, beginnend mit dem ersten Tag der Aufzeichnung, zur Speicherung im Betrieb kopiert werden. Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens alle 28 Tage, beginnend mit dem ersten Tag der Aufzeichnung, zur Speicherung im Betrieb kopiert werden. Der Fahrer hat hierzu dem Unternehmer die Fahrerkarte und die Ausdrucke zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer hat alle sowohl von den Kontrollgeräten als auch von den Fahrerkarten kopierten Daten zwei Jahre lang zu speichern und auf Verlangen einer zur Kontrolle befugten Stelle entweder unmittelbar oder durch Datenfernübertragung oder auf einem durch die zuständigen Behörden zu bestimmenden Datenträger zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer hat von allen kopierten Daten unverzüglich Sicherheitskopien zu erstellen, die auf einem gesonderten Datenträger zu speichern sind.
Wie speichere ich Fahrerdaten?
Die Daten können mit zugehöriger Soft- und Hardware auf einen Computer herunter geladen und gespeichert werden. Aufgrund der Verpflichtung Daten jederzeit einem Kontrollorgan vorlegen zu können, ist Sicherung und Verwahrung nach dem Stand der Technik notwendig. Sie können aber diese Daten auch ausdrucken und sie als Ausdruck aufbewahren.
Bleibt noch die Frage, welche Hardware man für die Speicherung im Büro braucht. Ist hier ein Unternehmer, der dies macht und mir dazu was sagen kann?

Grüße

Stephan
Suerlänner
Ist öfters hier
Ist öfters hier
Beiträge: 42
Registriert: 07 Nov 2006 16:44
Wohnort: Sauerland

#8 

Beitrag von Suerlänner »

Der digitale Tachograph ist der letzte Mist, seitdem darf ich am WE nicht mehr den Vereinsbus fahren wegen Lenkzeitüberschreitung.
Grüße aus dem Sauerland

Torsten
Stephan Graeske
Kennt sich schon aus
Kennt sich schon aus
Beiträge: 52
Registriert: 07 Nov 2006 14:33
Wohnort: Bergisch Gladbach
Kontaktdaten:

#9 

Beitrag von Stephan Graeske »

 Themenstarter

Wäre das denn mit dem analogen anders? Nach dem neusten Gesetz mußt Du dort für die letzten 14 Tage die Karten mitführen.
tomtravolta
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 161
Registriert: 01 Nov 2005 00:00
Wohnort: Allgäu
Kontaktdaten:

#10 

Beitrag von tomtravolta »

@Stephan Graeske
Wenn ich mich richtig erinnere mußt du nicht die letzten 14 Tage dabei haben, sondern die aktuelle Woche und den letzten Tag aus der vergangenen Woche.

@Suerlänner
90 h in 14 Tagen das ist das geltende Recht. Aber wenn ein Fahrzeug von mehreren Fahrern bedient wird, dann muß nicht das Fahrzeug eine wöchentliche Lenkpause machen, sondern der Fahrer. Für Speditionen wäre das sehr unwirtschaftlich, denn die verdienen nur dann Geld, wenn das Fahrzeug rollt. Mir scheint das ein vorgeschobener Grund.

Die digitalen Tachografen, die derzeit gesetzlich in allen Fahrzeugen, die ausgeliefert werden, die über 3,5 t Nutzlast haben und der Beförderung von Gütern dienen, werden mit Fahrerkarten gefüttert. D.h. jeder Fahrer hohlt sich (Ich bin mir aber nicht sicher) beim Landratsamt(?) eine Chipkarte in Geldkartengröße und mit dieser werden elektronisch die Daten auf dem Gerät und natürlich Fahrerabhängig gespeichert.
Zu fahrtbeginn werden diese Fahrerkarten (30 Euro alle 5 Jahre) in den dafür vorgesehenen Schlitz im Gerät gesteckt und nach der Fahrt wieder ausgeworfen. Bei zwei Fahrern zu Fahrtbeginn beide Karten.
Your Life Should Be INDEMPENDENT! 156 CDI-Power-PS EZ. 2003
Zuhaus ist wo´s hackt __/)_¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸
Max
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 2448
Registriert: 01 Nov 2005 00:00
Wohnort: - autonome Republik Mittelfranken // Banana Republica Germania

#11 

Beitrag von Max »

Hi @ all,
- Leute ganz einfach - fahrt zu einer MB Ndl. hin,welche Nutzfahrzeuge hat,dort gibts einen kostenlosen Leitfaden über den digitalen " Schwachsinn " :( da ich nun auch mit diesen Dreck ständig zu tun habe,habe ich mir den dort auch besorgt.Viel Spaß beim Lesen dieser Lektüre :lol:
Gruss Max
ItalienSprinter
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 343
Registriert: 01 Dez 2005 00:00

Galerie

#12 

Beitrag von ItalienSprinter »

hi Leute

ich stell mir echt so langsam die Frage"dürfen Berufsfahrer überhaupt noch die Straße benützen,???????"

Kontrollen ohne Ende,sei es bei tag oder Nachts,

aber was solls,hauptsache die Bürokratie hat ihr Auskommen :wink:
PersonenBeförderung
Nürnberg - Rückersdorf - St.Pankraz /Südtirol
ein Beruf der verpflichtet ;-)
infinity
Kennt sich schon aus
Kennt sich schon aus
Beiträge: 59
Registriert: 11 Sep 2006 09:15
Wohnort: Duisburg
Kontaktdaten:

#13 

Beitrag von infinity »

...werden mit Fahrerkarten gefüttert. D.h. jeder Fahrer hohlt sich (Ich bin mir aber nicht sicher) beim Landratsamt(?) eine Chipkarte in Geldkartengröße ....
fahrerkarten gibts beim tüv.
aus meiner sicht sind diese fürn privatmann, der seinen sprinter mit anhänger durch die lande bewegt humbug. für berufskraftfahrer finde ich den digitalen jedoch sinnvoll, da weniger manipuliert werden kann, und wie ihr wisst... bei angeordneten lenkzeitüberschreitungen ist auch der arbeitgeber UND der disponent fällig, nicht nur der fahrer
grüssle chris/infi

Suzuki SJ413 (1987) | Nissan 100NX SR (1993) | Wohnwagen ISOKO Schmiedefeld QekJunior (1977)
Meikel
Kennt sich schon aus
Kennt sich schon aus
Beiträge: 92
Registriert: 01 Feb 2006 00:00

#14 

Beitrag von Meikel »

ItalienSprinter hat geschrieben:hi Leute

ich stell mir echt so langsam die Frage"dürfen Berufsfahrer überhaupt noch die Straße benützen,???????"

Kontrollen ohne Ende,sei es bei tag oder Nachts,

aber was solls,hauptsache die Bürokratie hat ihr Auskommen :wink:
Darum sind wir schon vor einiger Zeit auf runtergestufte(2,8T) 313 CDI umgestiegen,ohne Anhängerkupplung natürlich. Und schon brauchst Du als Berufskraftfahrer keine daten mehr aufschreiben, Fahrtenbuch führen o.ä.
MfG

Meikel

der FCB-Fan^^
Joker1
Lernt noch alles kennen
Lernt noch alles kennen
Beiträge: 11
Registriert: 20 Mär 2007 18:05
Wohnort: Düsseldorf

Galerie

#15 

Beitrag von Joker1 »

Hallo Stephan ,
laut meinen informationen benötigst du als Unternehmer ein Lesegerät plus Software für Deinen PC Kosten ca 350€ und dann jährlich software update ca 200€. Der Staat will ja schließlich auch leben. Der Berufskraftfahre hätte ja einen anderen Beruf wählen können wenn er in der Schule besser aufgepasst hätte ( Lach )
Antworten