Sprinter2/Crafter als Womo und S4?

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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jens_voshage
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Sprinter2/Crafter als Womo und S4?

#1 

Beitrag von jens_voshage »

 Themenstarter

hat jemand von euch schon ein wohnmobil mit der schadstoffklasse S4? müsste also die schlüsselnummern 35, 80 oder 81 haben (zulassungsbescheinigung teil I, feld 14.1, die letzten beiden ziffern).

ich habe bislang noch von keinem wohnmobil gehört, dass als EURO4/S4 daher kommt. selbst ein karmann colorado auf T5 (EZ 12/05) hat die schlüsselnummer 54 (=S2) - obwohl VW behauptet, der T5 hätte EURO4.

daher die frage: wie sieht das bei Sprinter2 und Crafter aus? es interessieren mich übrigens wirklich nur die fahrzeuge, die als So-Kfz. Wohnmobil zugelassen sind.

gruß

jens
womokiste
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#2 

Beitrag von womokiste »

Hallo Jens,

habe gestern meine neue Womokiste abgeholt - NCV 3 - 315 CDI - Schadtstoffklasse 4 - mit ´ne 81 im Kästchen 14.1. D.h.: 240 € Steuer p.a.

Fotos der neuen Kiste findest Du in der Galerie.....

Bis die Tage grüßt Franz Peter, nach drei Monaten endlich wieder mit Kiste..... :-)
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#3 

Beitrag von Cluster-Karl »

Hallo Womokiste,

kleine Korrektur, es sollten € 210,00 sein, das steht jedenfalls auf meinem Steuerbescheid...

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#4 

Beitrag von womokiste »

Cluster-Karl hat geschrieben:Hallo Womokiste,

kleine Korrektur, es sollten € 210,00 sein, das steht jedenfalls auf meinem Steuerbescheid...

mfg Kalle


..... die 30 € hau ich dann auf den Kopf.... :lol:
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Hans
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#5 

Beitrag von Hans »

Das ganze wurde längst und ausführlichst unter "Wohnmobilsteuer" behandelt !!!

Hier meine Individual-Daten für den NCV3-318 CDI-V6 Bj. 07.2006 Kastenwagenumbau-Reisemobil eingestuft in EURO 4

Laut DC EURO-4 Motor = LKW mit Rußpartikelfilter (Nicht mit EURO-4 für Pkw gleichzusetzen!)
EU-Zulassungs-Bescheinigung-Teil 1 (Kfz-Schein)
Feld 5 = Sonder-Kfz-Wohnmobil über 2,8 to
Feld J = Fahrzeugart 21 (Zuvor als LKW-Kasten =10)
Feld 14 = Schadstoff/Geräusch-Klasse im Klartext 1999/96/EG, B1, GKL G1
Feld 14.1 = Schadstoff/Geräusch-Klasse verschlüsselt 0681
Feld F = Zulässiges Gesamtgewicht = 3.500 kg
Ergibt eine Steuerhöhe von 240,00 € / Jahr in Steuerklasse S4


Laut aktuellem vorläufigen Steuerbescheid zahle ich derzeit jedoch noch 210,- € !!!

Achtung:

Die Daten gelten nicht unbedingt für alle NCV3, ist abhängig von den Komponenten Motorisierung - Gewicht - Getriebevariante und Hinterachsübersetzung welche die Schadstoff/Geräusch-Klasse im Kfz-Schein individuell beeinflussen!

Sollte es sich um einen Reisemobilaufbau oder einen Teilintegrierten und nicht um einen Kastenwagen handeln, wird die EURO-4 / S-4 nicht vergeben, da hier eine Veränderung im äußeren Erscheinungsbild erfolgt und bei gleichem Motor schlechtere Abgaswerte die Folge sind!
Zuletzt geändert von Hans am 04 Jan 2007 19:54, insgesamt 1-mal geändert.
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#6 

Beitrag von jens_voshage »

 Themenstarter

Cluster-Karl hat geschrieben:Hallo Womokiste,

kleine Korrektur, es sollten € 210,00 sein, das steht jedenfalls auf meinem Steuerbescheid...

mfg Kalle
also eigentlich wären die 240 € bei einem 3,5-tonner mit S4 schon richtig. nach dem derzeit geltenden kfz-steuergesetz. die 210 euro sind die alte steuer, die bis zum 31.12.2006 gültig war.

dann senden einige finanzämter also schon bescheide nach neuem steuerrecht raus? ich dachte bundesweit wird noch getüfftelt, woher man die information > oder < 1,70 m vor dem küchenblock bekommt ...


jens
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#7 

Beitrag von jens_voshage »

 Themenstarter

Hans hat geschrieben:Das ganze wurde längst und ausführlichst unter "Wohnmobilsteuer" behandelt !!!

Hier meine Individual-Daten für den NCV3-318 CDI-V6 Bj. 07.2006 Kastenwagenumbau-Reisemobil eingestuft in EURO 4

Laut DC EURO-4 Motor = LKW mit Rußpartikelfilter (Nicht mit EURO-4 für Pkw gleichzusetzen!)
EU-Zulassungs-Bescheinigung-Teil 1 (Kfz-Schein)
Feld 5 = Sonder-Kfz-Wohnmobil über 2,8 to
Feld J = Fahrzeugart 21 (Zuvor als LKW-Kasten =10)
Feld 14 = Schadstoff/Geräusch-Klasse im Klartext 1999/96/EG, B1, GKL G1
Feld 14.1 = Schadstoff/Geräusch-Klasse verschlüsselt 0681
Feld F = Zulässiges Gesamtgewicht = 3.500 kg
Ergibt eine Steuerhöhe von 210,00 € / Jahr in Steuerklasse S4


Der aktuelle Steuerbescheid liegt mir vor !!!

Achtung:

Die Daten gelten nicht unbedingt für alle NCV3, ist abhängig von den Komponenten Motorisierung - Gewicht - Getriebevariante und Hinterachsübersetzung welche die Schadstoff/Geräusch-Klasse im Kfz-Schein individuell beeinflussen!

Sollte es sich um einen Reisemobilaufbau oder einen Teilintegrierten und nicht um einen Kastenwagen handeln, wird die EURO-4 / S-4 nicht vergeben, da hier eine Veränderung im äußeren Erscheinungsbild erfolgt und bei gleichem Motor schlechtere Abgaswerte die Folge sind!
hallo hans,
da hast du aber noch keinen steuerbescheid nach neuem recht. sondern noch einen vorläufigen nach altem recht. denn laut www.kfz-steuer.de fallen für dein fahrzeug ja auch die 240 euro an.

würdest du dein womo netterweise in der übersicht bei camperline.de eintragen? hier geht's direkt in den entsprechenden thread im forum:

http://forum.camperline.de/viewtopic.php?p=12520#12520

danke

jens
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#8 

Beitrag von Hans »

@ jens

Im Steuerbescheid steht nicht vorlaufig sondern "Bescheid ergeht nach § 164 Abs.1 Abgabenordnung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" !!!

Dies läuft natürlich auf das gleiche hinaus!

Laut meinen eingestellten Tabellen unter der Rubrik "Wohnmobilsteuer" muß ich wohl später dann tatsächlich 240,- € bezahlen !!

Damit kann ich noch leben!
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Geert
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#9 

Beitrag von Geert »

....meiner hat auch Schlüsselnr. 81 und lt. gestrigem Bescheid vom Finanzamt PAF 210,-€ - allerdings auch mit dem Hinweis auf §164/Nachprüfung. Aber selbst 240,-€ sind noch deutlich weniger als bei meinem alten T5 California mit PKW-Zulassung, somit kein Grund zur Klage.
Gruß Geert
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#10 

Beitrag von jens_voshage »

 Themenstarter

na ja, der T5 california war ja (bislang) auch ein PKW. jetzt hast du ein (echtes) wohnmobil. also nicht äpfel mit birnen vergleichen.

grund zur klage haben alle die, die sich nicht gerade ein nagelneues wohnmobil leisten können.

jens
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#11 

Beitrag von Geert »

......aber wenn der Apfel und die Birne den gleichen(!) Preis haben, dann darf man schon vergleichen - und landet beim Sprinter :wink: .
Und wenn dann das Finanzamt noch deutlich weniger haben will freut's einen umsomehr.....
Gruß Geert
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