Digitaler Tachograph

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
Arne
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#61 

Beitrag von Arne »

@ tommy2,

wenn der Anteil der Privatfahrten eines gewerblich genutzten Fahrzeuges ein gewisses Mass übersteigt, dann kann das Finanzamt die sogenannte 1 % Regelung anwenden.
Du darfst dann ein Prozent des unverhandelten Listenpreises des Fahrzeugs monatlich Deinem Einkommen zurechnen und mit Deinem Steuersatz versteuern.

Die Grenze, wo die ein Prozent-Regel angewendet wird, ist fliessend und kann vom FA individuell festgelegt werden.

Mir wurde damit auch gedroht, daher habe ich seitdem einen Privat PKW. 8)

Viele Grüsse,

Arne
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tommy2
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#62 

Beitrag von tommy2 »

@Arne sehr schön jetzt weiß ich auch was gemeint war danke :wink: :wink: :wink: :wink: 8) 8) 8) 8) :arrow: :arrow: :arrow: :arrow:
Wir sehen uns auf der Straße,oder wo anders :-) ihm Chat zum Beispiel :-) :-) zum -beispiel bei studi vz bzw. mein vz
!
SprinterMover
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#63 

Beitrag von SprinterMover »

Moin Arne,
Solange Du ein Fahrtenbuch führst, werden Dir die Kilometer berechnet.
Ab einer gewissen Kilometerleistung macht es aber keinen Sinn mehr über Kilometer privat abzurechnen.
Ab da kommt man mit der 1% Pauschale besser weg.
Fazit:
Es ist nicht die Entscheidung des Finanzamtes sondern jedem seine eigene.

Gruss
SprinterMover
Arne hat geschrieben:@ tommy2,

wenn der Anteil der Privatfahrten eines gewerblich genutzten Fahrzeuges ein gewisses Mass übersteigt, dann kann das Finanzamt die sogenannte 1 % Regelung anwenden.
Du darfst dann ein Prozent des unverhandelten Listenpreises des Fahrzeugs monatlich Deinem Einkommen zurechnen und mit Deinem Steuersatz versteuern.

Die Grenze, wo die ein Prozent-Regel angewendet wird, ist fliessend und kann vom FA individuell festgelegt werden.

Mir wurde damit auch gedroht, daher habe ich seitdem einen Privat PKW. 8)

Viele Grüsse,

Arne
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#64 

Beitrag von Arne »

SprinterMover hat geschrieben:Moin Arne,
Solange Du ein Fahrtenbuch führst, werden Dir die Kilometer berechnet.
Ab einer gewissen Kilometerleistung macht es aber keinen Sinn mehr über Kilometer privat abzurechnen.
Ab da kommt man mit der 1% Pauschale besser weg.
Fazit:
Es ist nicht die Entscheidung des Finanzamtes sondern jedem seine eigene.

Gruss
SprinterMover
Stimmt, sobald permanent ein Fahrtenbuch geführt wird, hast Du Recht.

Wird aber keins geführt, ist es Ermessenssache des FA, ob sie Dir die 1 % Regel aufdrücken. ( Eigene Erfahrung)

Viele Grüsse,

Arne
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