BGH stärkt Rechte für Autokäufer

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Zamperl
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BGH stärkt Rechte für Autokäufer

#1 

Beitrag von Zamperl »

 Themenstarter

Gute Nachrichten für Gebrauchtwagenkäufer: Sie können die Reparaturkosten für einen Schaden während der Garantiezeit auch dann ersetzt bekommen, wenn sie vereinbarte Inspektionsfristen nicht eingehalten haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,15 ... 61,00.html

Damit hat wieder eine Abzocke seitens der Verkäufer keinen Erfolg!

Gruß
Arne
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#2 

Beitrag von Arne »

@ Zamperl,

so schön sich das Urteil in der Überschrift liest, es schafft leider keine Klarheit. :cry:
Auch hier ist nur von "kann" die Rede. :wink:

In diesem speziellen Fall ist das Urteil für den Käufer natürlich sehr positiv ausgefallen, es war aber auch nur eine "minimale" ( 827 km) Pflichtverletzung.

Viele Grüsse,

Arne
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