Gute Nachrichten für Gebrauchtwagenkäufer: Sie können die Reparaturkosten für einen Schaden während der Garantiezeit auch dann ersetzt bekommen, wenn sie vereinbarte Inspektionsfristen nicht eingehalten haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,15 ... 61,00.html
Damit hat wieder eine Abzocke seitens der Verkäufer keinen Erfolg!
Gruß
BGH stärkt Rechte für Autokäufer
-
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 4297
- Registriert: 01 Jan 2006 00:00
- Wohnort: 78315 Radolfzell am Bodensee
- Galerie
@ Zamperl,
so schön sich das Urteil in der Überschrift liest, es schafft leider keine Klarheit.
Auch hier ist nur von "kann" die Rede.
In diesem speziellen Fall ist das Urteil für den Käufer natürlich sehr positiv ausgefallen, es war aber auch nur eine "minimale" ( 827 km) Pflichtverletzung.
Viele Grüsse,
Arne
so schön sich das Urteil in der Überschrift liest, es schafft leider keine Klarheit.
Auch hier ist nur von "kann" die Rede.
In diesem speziellen Fall ist das Urteil für den Käufer natürlich sehr positiv ausgefallen, es war aber auch nur eine "minimale" ( 827 km) Pflichtverletzung.
Viele Grüsse,
Arne
209 aus Überzeugung