Tachograph

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Bernte
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Tachograph

#1 

Beitrag von Bernte »

 Themenstarter

Hallo,

ich hätte da mal folgende Anfrage :

ein Freund wurde bei der Bestellung eines neuen NCV3 vom MB-Verkäufer
auf folgendes hingewiesen :

lt. Fahrpersonalverordnung (FPersV §1) ist bei gewerblich eingesetzten
Fahrzeugen, die der Güter-bzw.Personenbeförderung dienen und deren
zul.Gesamtgewicht einschließlich Hänger mehr als 2,8 t und weniger als 3,5 t
beträgt, bzw. die mehr als 9 Personen befördern und im Linienverkehr bis zu 50 km eingesetzt werden das Führen von einem persönlichen Kontrollbuch
oder Fahrtenschreiber oder EG-Kontrollgerät Pflicht........

Unsere Frage ist nun - trifft das auch auf uns zu ??? Gefahren werden ein
CDI 311 bzw. ein CDI 211 ( die Gewichstvorgabe trifft zu ) und zwar im Dienstleistungsbereich, also Kunden anfahren, Servicearbeiten durchführen, Anlieferung von Waren, Entsorgung von anfallendem Altmatrerial, Transport von Maschinen die zum Arbeiten gebraucht werden usw.

MfG
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Rennsprinter
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#2 

Beitrag von Rennsprinter »

Vielleicht helfen dir diese Ausführungen weiter.
Sprinter - was sonst ?
Bernte
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???

#3 

Beitrag von Bernte »

 Themenstarter

Danke erstmal,

ich lese mir das sicher noch 2 - 3 mal in Ruhe durch !!

Nochmal als Fazit bzw. Ergänzung :

1. bei mir gilt die Handwerkerregel
2. ich hab keine AHK
3. ich muß kein Kontrollbuch führen und brauche kein anal./digit. Kontroll-
gerät

Mein Freund will AHK haben - hatte ich vergessen zu erwähnen und ich glaub deshalb auch der Hinweis vom MB-Verkäufer

es gilt das gleiche, wenn er ohne Hänger fährt !

Mit Hänger - ok ich lese den Beitrag nochmal

MfG und Danke erstmal
Bernte
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hochgeholt

#4 

Beitrag von Bernte »

 Themenstarter

Hallo,

ich hol den Beitrag nochmal hoch, weil es nach Abschluß der Recherchen
noch diese Fragen gibt :

Was gilt bei Fahrzeugen und Gespannen die ein zul. Gesamtgewicht von 3,5 t
übreschreiten :

1. digit. Fahrtenschreiber ist eigentlich zwingend notwendig, weil
2. wird das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t überschritten, muß ein
digit. Fahrtenschreiber laufen, sonst nicht
2. die Ausnahmeregelungen der sg. Handwerkerregelung für den 50 km
Umkreis gelten nur, wenn das zul. Gesamtgewicht von 3,5 t nicht
überschritten wird

Auskünfte hat erteilt :

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheit und technische Sicherheit

als Ansprechpartner

MfG
Chris-HD
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#5 

Beitrag von Chris-HD »

Die Handwerkerregelung besagt das du mit deinem Bus und Hänger (wir haben einen 3,5t Bus und einen 2,8t Tandem) im 50 km Bereich ohne einen Fahrtenschreiber fahren darfst, du musst in dem Fall allerdings ein Fahrtenbuch führen, und zwar lückenlos. Weiterhin ist das Problem, wenn du (Luftlinie) auch nur bei 52 km angekommen bist wird es richtig teuer.

Wir haben deshalb alle neuen Fahrzeuge mit einem Fahrtenschreiber bestellt, somit sind wir erstens auf der Sicheren Seite, und 2 können wir die Fahrzeuge auch anderweitig einsetzen und fahren wohin wir wollen.
LG
Chris



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genau

#6 

Beitrag von Bernte »

 Themenstarter

Hallo Chris,

Danke erstmal für die Antwort !

+ der Widerspruch für mich war, daß jemand erzählt hat genau diese
Ausnahme wird durch eine neue EU-Regelung außer Kraft gesetzt
+ die vom Landesamt haben das nicht bestätigt und mir die gleiche
Antwort gegeben, wie Du es getan hast
+ statt Fahrtenbuch ginge auch ein Einzelblatt :
Aufzeichnung gemäß § 1 Abs.6 Fahrpersonalverordnung
+ ich halte Eure Lösung auch für die sinnvollste - bei uns geht es um einen
CD 311 und einen 2t Hänger - genau wenn schon denn schon

+ das einzigste Problem, was uns daran stört ist der Rattenschwanz, wenn
wir einen digitalen Tacho einbauen lassen - also
Unternehmerkarte und Fahrerkarte beantragen und besorgen, Software
für das Auslesen der Daten aus dem digitalen Tachograhpen - kostet
halt alles Geld !!

MfG
Chris-HD
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#7 

Beitrag von Chris-HD »

Der Rattenschwanz ist absolut ärgerlich, aber du bist nicht verpflichtet dein Gerät selbst auszulesen, sondern nur die Daten "aufzuheben" du kannst also schauen ob du alle 6 Wochen dein Gerät bei einer Kfz Werkstatt auslesen lässt, und die dir die Daten übermitteln (E-Mail, CD,Diskette) damit du diese "aufbewahrst" zu mehr bist du nicht verpflichtet, also auch nicht dazu, dir eine "Chefkarte" anzuschaffen. Die andere Möglichkeit ist, dich bei der Dekra oder dem Tüv anzuschliesen, hier zahlst du 9€ (glaube ich) im Monat, und diese erledigen dann das ganze Verfahren für dich. Möglichkeiten gibt es viele...
LG
Chris



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#8 

Beitrag von Evel Knievel »

Hallo,

DAG in Trier bietet dies auch an über die Fa. DAKO. :D
Anmeldung 20,00 €
Verlängerung 10,00 €/Jahr
1-4 Fahrzeuge 9,00 €/Monat

Hier benötigt´s Du keine teuer Software von 500-700 €
nur den DAKO-Key. :D :P
Einfach deine Fahrerkarte und DAKO-Key in den Terminal,
Passwort und die Daten werden per Mail nach Hause/Firma
gesandt, fertig.

DAKO Archiviert deine Daten 24 Monate inkl. erstellen einer
CD/DVD nach 12 Monaten .
Speichern der Daten musst du schon noch selber, dazu bist Du
ja verpflichtet.
Eine einfache Sache wie ich finde :?: oder :?:
Wer liest, ist klar im Vorteil.
Chris-HD
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#9 

Beitrag von Chris-HD »

Evel Knievel hat geschrieben:Hallo,

DAG in Trier bietet dies auch an über die Fa. DAKO. :D
Anmeldung 20,00 €
Verlängerung 10,00 €/Jahr
1-4 Fahrzeuge 9,00 €/Monat....................

:
Genau sowas hatte ich gemeint, ist doch der einfachste Weg
LG
Chris



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