Moin,Kutschi hat geschrieben:Moin,
Mein Kollege hat von Einzelsitz auf Doppelsitzbank gewechselt.
Muss er die beim TÜV eintragen lassen, wenn im Fahrzeugschein "1-2" steht?
Zur Info:
Als er noch den Einzelsitz drin hatte war auch kein Airbag angeschlossen, sprich es waren keine Stecker mit dem Sitz verbunden, aber auch keine Fehlermeldung.
Danke
auch zur Info:
Die Frage von eingetragenen 1-2 auf jetzt max. 3 Sitzplätze beantwortet sich ja wohl von selbst.
Wenn der Sitz keinen Seitenairbag hat, braucht er dazu auch keinen Stecker.
Aber das Kabel vom Gurtstraffer, bei Einzelsitz dann eins, geht ja wohl zu dem einen Gurt.
Aber was ist dann mit dem 3. Sitzplatz ???