3500kg zulässiges Gesamtgewicht...
Verfasst: 23 Jul 2018 14:44
Die magische Zahl für:
1. neue Führerscheinklasse B-Inhaber
2. für das übnerqueren der Leverkusener Rheinbrücke
3. Höchstgeschwindigkeit 80km/h
ärgerlicherweise steht in meinen Sprinterpapieren als zulässiges Gesamtgewicht exakt 3500kg.
Darf / dürfte mein Sohn als fast noch frischer Klasse B-Inhaber den Sprinter noch fahren oder ist für ihn bei 3499,99kg Schluß??
Darf ich damit noch über die Rheinbrücke oder nicht (gesperrt ab 3500kg zGg??
Meines Wissens gilt ab 3500kg eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h ausserorts. Also eigentlich für alles über 3500kg - aber für die 3500kg "glatt" auch??
Als ich aufgrund eigener Unsicherheit einen benachbarten Ordnungshüter befragte war mehr als ein Schulterzucken nicht rauszubekommen.
Wer weiß es besser und kann sein Wissen belegen?
1. neue Führerscheinklasse B-Inhaber
2. für das übnerqueren der Leverkusener Rheinbrücke
3. Höchstgeschwindigkeit 80km/h
ärgerlicherweise steht in meinen Sprinterpapieren als zulässiges Gesamtgewicht exakt 3500kg.
Darf / dürfte mein Sohn als fast noch frischer Klasse B-Inhaber den Sprinter noch fahren oder ist für ihn bei 3499,99kg Schluß??
Darf ich damit noch über die Rheinbrücke oder nicht (gesperrt ab 3500kg zGg??
Meines Wissens gilt ab 3500kg eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h ausserorts. Also eigentlich für alles über 3500kg - aber für die 3500kg "glatt" auch??
Als ich aufgrund eigener Unsicherheit einen benachbarten Ordnungshüter befragte war mehr als ein Schulterzucken nicht rauszubekommen.
Wer weiß es besser und kann sein Wissen belegen?