Hängeschränke für Sprinter W907

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Hades
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Hängeschränke für Sprinter W907

#1 

Beitrag von Hades »

 Themenstarter

Hallo ich brauche Hängeschrank die ich im Innenraum hinten montieren kann. Gibts da welche fertig zu kaufen so nach dem plug and play system?
Hat jemand selber welche gebaut? Fotos?

Danke
Solofahrer
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Re: Hängeschränke für Sprinter W907

#2 

Beitrag von Solofahrer »

keep on travelling,
Axel

seit 7/18 mit einem La Stada Nova"S" auf Sprinter 319 BlueTEC (W906/OM642) Automatik unterwegs, mein neuntes Reisemobil seit 1974 :D
Rolfi
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Re: Hängeschränke für Sprinter W907

#3 

Beitrag von Rolfi »

Es müsste auch welche z.B. bei Flexebu und bei cargoclips / cargocamper geben - dann sogar herausnehmbar.

Rolfi
Gelöschter User

Re: Hängeschränke für Sprinter W907

#4 

Beitrag von Gelöschter User »

Hades hat geschrieben: 26 Nov 2019 15:50 Hallo ich brauche Hängeschrank die ich im Innenraum hinten montieren kann. Gibts da welche fertig zu kaufen so nach dem plug and play system?
Hat jemand selber welche gebaut? Fotos?

Danke
Hi Hades,

ich hätte mal ne Frage, ist OT aber trotzdem evtl. nicht ganz unwichtig!

Dein Sprinter ist zugelassen? Wie wurde er ausgeliefert? Als geschlossener Kasten? Ich habe irgendwo etwas gelesen von Trennwand rausnehmen!
Ich interpretiere, in zusammenhang mit dem Ladebooster: Du willst einen geschlossen Kasten zum Wohnmobil umbauen? Soll das Auto als Wohnmobil umgeschlüsselt werden? Sonstige KFZ üb. 2,8 t?

Wenn das so ist, hast Du evtl. ein großes Problem! Wenn das Auto Euro VI hat und als LKW geschl. Kasten (N1) zugelassen ist. Wirst Du keine Umschlüsselung mehr durchführen können!!!
Das Ganze sollte ggf. in einen neuen Tread! Das Problem wird in Zukunft sehr viele Selbstausbauer betreffen!

Ende OT

Chris
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Vanagaudi
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Re: Hängeschränke für Sprinter W907

#5 

Beitrag von Vanagaudi »

Gelöschter User hat geschrieben: 27 Nov 2019 18:55Wenn das so ist, hast Du evtl. ein großes Problem! Wenn das Auto Euro VI hat und als LKW geschl. Kasten (N1) zugelassen ist. Wirst Du keine Umschlüsselung mehr durchführen können!!!
Soweit ich weiß, gibt es hierzu eine Ausnahmeregelung im Gesetz. Im Falle eines WoMo-Umbaus von N1 Fahrzeugen brauchen diese nicht umgeschlüsselt werden, und haben damit die Abgasvorschriften nicht nach PKW-Grenzwerten, sondern weiterhin nach LKW-Grenzwerten einzuhalten. Auch wenn sie anschließend als Fahrzeuge zur Personenbeförderung bezeichnet werden.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Gelöschter User

Re: Hängeschränke für Sprinter W907

#6 

Beitrag von Gelöschter User »

Vanagaudi hat geschrieben: 27 Nov 2019 19:07
Gelöschter User hat geschrieben: 27 Nov 2019 18:55Wenn das so ist, hast Du evtl. ein großes Problem! Wenn das Auto Euro VI hat und als LKW geschl. Kasten (N1) zugelassen ist. Wirst Du keine Umschlüsselung mehr durchführen können!!!
Soweit ich weiß, gibt es hierzu eine Ausnahmeregelung im Gesetz. Im Falle eines WoMo-Umbaus von N1 Fahrzeugen brauchen diese nicht umgeschlüsselt werden, und haben damit die Abgasvorschriften nicht nach PKW-Grenzwerten, sondern weiterhin nach LKW-Grenzwerten einzuhalten. Auch wenn sie anschließend als Fahrzeuge zur Personenbeförderung bezeichnet werden.
Hi Vanagaudi,

ich will den Fred hier nicht zerlabern... Ich habe meinen Sprinter als Pritsche gekauft 4,1 t ZGG. (N2). War vor der Zulassung beim TÜV, mit meinem Wohnaufbau anstatt der Pritsche, um ein Gutachten zu bekommen! Nun ist er als Wohnmobil zugelassen mit 3,5t ZGG. Der Weg wäre verschlossen gewesen, hätte ich ihn bereits als LKW offener Kasten zugelassen! Keine Ahnung ob es eine Ausnahme wie Du sie beschreibst gibt...

Hades kann das ja mal bei seinem Freundlichen oder besser beim TÜV/DEKRA klären!?! Meine Aussage habe ich aus der Homologations-Abteilung in Stuttgart bekommen!

Grüße Chris
Hades
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Re: Hängeschränke für Sprinter W907

#7 

Beitrag von Hades »

 Themenstarter

Vanagaudi hat geschrieben: 27 Nov 2019 19:07
Gelöschter User hat geschrieben: 27 Nov 2019 18:55Wenn das so ist, hast Du evtl. ein großes Problem! Wenn das Auto Euro VI hat und als LKW geschl. Kasten (N1) zugelassen ist. Wirst Du keine Umschlüsselung mehr durchführen können!!!
Soweit ich weiß, gibt es hierzu eine Ausnahmeregelung im Gesetz. Im Falle eines WoMo-Umbaus von N1 Fahrzeugen brauchen diese nicht umgeschlüsselt werden, und haben damit die Abgasvorschriften nicht nach PKW-Grenzwerten, sondern weiterhin nach LKW-Grenzwerten einzuhalten. Auch wenn sie anschließend als Fahrzeuge zur Personenbeförderung bezeichnet werden.

Nein es wird nichts umgeschlüsselt. Der Wagen bleibt wie er ist. Der Hängeschrank ist für Werkzeug. Und der ladebooster lädt meine Bordbatterie damit ich Akkuschrauber und sonstiges laden kann wenn ich unterwegs bin. Wollte die Trennwand evtl rausnehmen damit es einfacher im Arbeitsbetrieb ist nach hinten zu gehen.
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