Hängeschränke für Sprinter W907
Hängeschränke für Sprinter W907
Hallo ich brauche Hängeschrank die ich im Innenraum hinten montieren kann. Gibts da welche fertig zu kaufen so nach dem plug and play system?
Hat jemand selber welche gebaut? Fotos?
Danke
Hat jemand selber welche gebaut? Fotos?
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Re: Hängeschränke für Sprinter W907
Schon mal bei Reimo geschaut?
https://www.reimo.com/de/G-campingbus_a ... ar_ausbau/
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keep on travelling,
Axel
seit 7/18 mit einem La Stada Nova"S" auf Sprinter 319 BlueTEC (W906/OM642) Automatik unterwegs, mein neuntes Reisemobil seit 1974
Axel
seit 7/18 mit einem La Stada Nova"S" auf Sprinter 319 BlueTEC (W906/OM642) Automatik unterwegs, mein neuntes Reisemobil seit 1974
Re: Hängeschränke für Sprinter W907
Es müsste auch welche z.B. bei Flexebu und bei cargoclips / cargocamper geben - dann sogar herausnehmbar.
Rolfi
Rolfi
Re: Hängeschränke für Sprinter W907
Hi Hades,
ich hätte mal ne Frage, ist OT aber trotzdem evtl. nicht ganz unwichtig!
Dein Sprinter ist zugelassen? Wie wurde er ausgeliefert? Als geschlossener Kasten? Ich habe irgendwo etwas gelesen von Trennwand rausnehmen!
Ich interpretiere, in zusammenhang mit dem Ladebooster: Du willst einen geschlossen Kasten zum Wohnmobil umbauen? Soll das Auto als Wohnmobil umgeschlüsselt werden? Sonstige KFZ üb. 2,8 t?
Wenn das so ist, hast Du evtl. ein großes Problem! Wenn das Auto Euro VI hat und als LKW geschl. Kasten (N1) zugelassen ist. Wirst Du keine Umschlüsselung mehr durchführen können!!!
Das Ganze sollte ggf. in einen neuen Tread! Das Problem wird in Zukunft sehr viele Selbstausbauer betreffen!
Ende OT
Chris
- Vanagaudi
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Re: Hängeschränke für Sprinter W907
Soweit ich weiß, gibt es hierzu eine Ausnahmeregelung im Gesetz. Im Falle eines WoMo-Umbaus von N1 Fahrzeugen brauchen diese nicht umgeschlüsselt werden, und haben damit die Abgasvorschriften nicht nach PKW-Grenzwerten, sondern weiterhin nach LKW-Grenzwerten einzuhalten. Auch wenn sie anschließend als Fahrzeuge zur Personenbeförderung bezeichnet werden.Gelöschter User hat geschrieben: ↑27 Nov 2019 18:55Wenn das so ist, hast Du evtl. ein großes Problem! Wenn das Auto Euro VI hat und als LKW geschl. Kasten (N1) zugelassen ist. Wirst Du keine Umschlüsselung mehr durchführen können!!!
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Re: Hängeschränke für Sprinter W907
Hi Vanagaudi,Vanagaudi hat geschrieben: ↑27 Nov 2019 19:07Soweit ich weiß, gibt es hierzu eine Ausnahmeregelung im Gesetz. Im Falle eines WoMo-Umbaus von N1 Fahrzeugen brauchen diese nicht umgeschlüsselt werden, und haben damit die Abgasvorschriften nicht nach PKW-Grenzwerten, sondern weiterhin nach LKW-Grenzwerten einzuhalten. Auch wenn sie anschließend als Fahrzeuge zur Personenbeförderung bezeichnet werden.Gelöschter User hat geschrieben: ↑27 Nov 2019 18:55Wenn das so ist, hast Du evtl. ein großes Problem! Wenn das Auto Euro VI hat und als LKW geschl. Kasten (N1) zugelassen ist. Wirst Du keine Umschlüsselung mehr durchführen können!!!
ich will den Fred hier nicht zerlabern... Ich habe meinen Sprinter als Pritsche gekauft 4,1 t ZGG. (N2). War vor der Zulassung beim TÜV, mit meinem Wohnaufbau anstatt der Pritsche, um ein Gutachten zu bekommen! Nun ist er als Wohnmobil zugelassen mit 3,5t ZGG. Der Weg wäre verschlossen gewesen, hätte ich ihn bereits als LKW offener Kasten zugelassen! Keine Ahnung ob es eine Ausnahme wie Du sie beschreibst gibt...
Hades kann das ja mal bei seinem Freundlichen oder besser beim TÜV/DEKRA klären!?! Meine Aussage habe ich aus der Homologations-Abteilung in Stuttgart bekommen!
Grüße Chris
Re: Hängeschränke für Sprinter W907
Vanagaudi hat geschrieben: ↑27 Nov 2019 19:07Soweit ich weiß, gibt es hierzu eine Ausnahmeregelung im Gesetz. Im Falle eines WoMo-Umbaus von N1 Fahrzeugen brauchen diese nicht umgeschlüsselt werden, und haben damit die Abgasvorschriften nicht nach PKW-Grenzwerten, sondern weiterhin nach LKW-Grenzwerten einzuhalten. Auch wenn sie anschließend als Fahrzeuge zur Personenbeförderung bezeichnet werden.Gelöschter User hat geschrieben: ↑27 Nov 2019 18:55Wenn das so ist, hast Du evtl. ein großes Problem! Wenn das Auto Euro VI hat und als LKW geschl. Kasten (N1) zugelassen ist. Wirst Du keine Umschlüsselung mehr durchführen können!!!
Nein es wird nichts umgeschlüsselt. Der Wagen bleibt wie er ist. Der Hängeschrank ist für Werkzeug. Und der ladebooster lädt meine Bordbatterie damit ich Akkuschrauber und sonstiges laden kann wenn ich unterwegs bin. Wollte die Trennwand evtl rausnehmen damit es einfacher im Arbeitsbetrieb ist nach hinten zu gehen.