AHK für kurzen Crafter

VW Crafter 2 & MAN TGE - ab 2017
Antworten
Crafter_Neuling
Ganz neu hier
Ganz neu hier
Beiträge: 5
Registriert: 11 Okt 2019 20:29

AHK für kurzen Crafter

#1 

Beitrag von Crafter_Neuling »

 Themenstarter

Hallo zusammen,

ich habe zu euch gefunden, weil ich mir hier Hilfe erhoffe. Ich habe mir vor ein paar Monaten einen Crafter L1H2 geholt. Immer mit dem Gedanken damit meinen WoWa ziehen zu können. Jetzt hat die Werkstatt 2 Anhängerkupplungen nach der Schlüsselnummer bestellt und beide passen nicht :( :( Die Überlegung ist jetzt, dass es am kurzen Radstand liegen könnte. Wenn ich es richtig verstanden habe, liegt es wohlan der Radaufhängung.. ich bin sehr verzweifelt, weil ich eigentlich am Mittwoch mit Wohnwagen in den Urlaub fahren wollte.. habt ihr hier Erfahrungen oder vielleicht sogar einen Tipp für mich?

Vorab schon mal vielen Dank #hoffnungsvoll
Benutzeravatar
Vanagaudi
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 6937
Registriert: 18 Mai 2013 15:34
Wohnort: Schlootkuhlen

Galerie
Fahrerkarte

Re: AHK für kurzen Crafter

#2 

Beitrag von Vanagaudi »

Hast du noch Baujahr und zulässiges Gesamtgewicht?
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Crafter_Neuling
Ganz neu hier
Ganz neu hier
Beiträge: 5
Registriert: 11 Okt 2019 20:29

Re: AHK für kurzen Crafter

#3 

Beitrag von Crafter_Neuling »

 Themenstarter

Oh ich sehe es gerade, ich bin hier falsch, Baujahr 2014 und zulässiges Gesamtgewicht 3200kg. Muss wohl zu Sprinter2?
Benutzeravatar
Vanagaudi
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 6937
Registriert: 18 Mai 2013 15:34
Wohnort: Schlootkuhlen

Galerie
Fahrerkarte

Re: AHK für kurzen Crafter

#4 

Beitrag von Vanagaudi »

Ja, so ist es. Das Thema kann auch ein Admin in die richtige Rubrik schieben.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Antworten