Verkauf an Export welche Papiere

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annatiko
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Verkauf an Export welche Papiere

#1 

Beitrag von annatiko »

 Themenstarter

Es hat sich so ergeben, das ich eine der Sprinter zum Verkauf annonciert habe. Der Käufer war schnell gefunden und
wir sind über dEN Kaufpreis einig geworden. Da das Fahrzeug nach nicht EU Ausland geht, will der Käufer nach dem
ordnunggsgemeser Ausfuhr die MWst zurück haben, was ok ist, da ich einen Ordentlichen Rechnung schreiben
werde mit Netto/Brutto Preis. So weit so gut.
Ich Habe bisher noch nie was ins Ausland verkaufen müssen. Jetzt müsste ich leider feststellen, das ich als erstes
einen EORI nummer vom Zoll brauche. Diese wurde beim Zentral Zollamt Dresden online beantragt und kommt
wahrscheinlich Anfang nächste Woche.
Was muss ich danach machen? Welche Papiere muss ich fertig machen und dem Verkäufer mitgeben um die
MwSt nach dem erfolgten Ausfuhr wieder zu bekommen?
Wer kennt sich damit aus?
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Darth Fader
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Re: Verkauf an Export welche Papiere

#2 

Beitrag von Darth Fader »

..wieso willst DU die USt (Mehrwertsteuer) zurückbekommen? Du führst die ordnungsgemäß an dein Finanzamt ab und behältst den Netto-Preis.
Der Käufer muss sich dann mit dem Kaufvertrag mit seinem Finanzamt rumärgern, was die Rückzahlung der USt und evtl. die Zahlung von Einfuhrsteuern betrifft.
Fairerweise würde ich dem Käufer noch eine Email Adresse geben, dann kann er dich nachträglich noch nerven, falls ihm etwas fehlt... :mrgreen:

Was bei solchen Verträgen wichtig ist: Ort der Übergabe/Gefahrenübergang. Wenn du das Ding in D übergibst, bist du mit deutschem Recht am Start - sonst wird es u.U. ganz kompliziert...
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annatiko
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Re: Verkauf an Export welche Papiere

#3 

Beitrag von annatiko »

 Themenstarter

Dann habe ich was falsch verstanden? Ich dachte die MwSt muss der Käufer von mir zurück bekommen. Ich habe den Bruto Kaufpreis bereits erhalten.
Der Käufer führt das Auto nach Georgien aus, bringt mir Aufuhrbescheinigungen zurück, ich gebe das meinen Finansamt ab und krieg die Steuer zurück und zahle an Käufer. Ist das Falsch?
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Darth Fader
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Re: Verkauf an Export welche Papiere

#4 

Beitrag von Darth Fader »

Ich bin kein ExportExperte, finde aber deinen Ansatz interessant. So rein von der Sache her. Der Käufer zahlt ja die Steuer, du kassierst sie ja nur im Auftrag des Finanzamtes und führst sie dorthin ab. Wenn du sie dann zurück erhalten würdest, ist ja nicht sichergestellt, dass du sie an den Käufer weiterleitest...
Dann hättest du mal mehr verdient.

Ist der Käufer Firma oder Privatperson? Sitzt er in D oder Georgien?
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Re: Verkauf an Export welche Papiere

#5 

Beitrag von Vanagaudi »

annatiko hat geschrieben: 13 Aug 2019 21:13da ich einen Ordentlichen Rechnung schreiben werde mit Netto/Brutto Preis.
Daher gehe ich davon aus, dass der Wagen aus Firmenbesitz heraus verkauft wird. Du verkaufst den Wagen nicht als Privatperson.

Informationen bezüglich der Rückerstattung der Umsatzsteuer findest du auf der Webseite der DIHK. Dabei ist interessant, dass Rechnungen für Unterhaltung und Geschenke, Anschaffung und Betrieb von KFZ, Bewirtung, Verpflegung und Übernachtung häufig nicht erstattungsfähig sind.

Die IHK Bonn schreibt:
Einem Unternehmer, der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig ist, wird die Vorsteuer nur vergütet, wenn in dem Staat, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, keine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuer erhoben wird oder dieser Staat die erhobene Umsatzsteuer auch an in Deutschland ansässige Unternehmen vergütet (Gegenseitigkeit § 18 Absatz 9 Satz 4 UStG).
Die Ukraine gehört nicht zu den Drittstaaten, bei denen die Voraussetzungen des § 18 Absatz 9 Satz 4 UStG vorliegen.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Verkauf an Export welche Papiere

#6 

Beitrag von annatiko »

 Themenstarter

Der Käufer sitzt in Georgien und ist Firma. Ich habe das Fahrzeug über meine Transportfirma erworben und
werde entsprechend über die Firma verkaufen und das Gewinn versteuern.
Die Fahrzeuge (und natürlich Waren), die von Deutschland aus nach den drittländern verkauft werden, können
MwSt zurück bekommen, es sei den, Verkäufer ist privat und kein Unternehmen . Darum bin ich mir ganz sicher,
da mein Verwandschaft aus Armenien kommt und in den letzten Jahren ne menge Fahrzeuge hier gekauft und
ausgeführt hat. Die Verkäufer in D. haben jedes mal die notwendige Papiere ausgehändigt, die man an EU Aussengrenze
stempeln lassen solte beim verlassen des EU. Dann werden die Papiere an Hendler gesendet oder gebracht und die Steuer
wird erstattet.
Mir geht es nur darum, welche Papiere muss man zum Ausfuhr anfertigen? Ich habe was von MRN oder ähnliches gehört.
Aber egal, ich muss mal gucken, dass ich mit den im ort ansässigen Autohändler mal drüber sprechen muss.
Dannach berichte ich dann hier.
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Re: Verkauf an Export welche Papiere

#7 

Beitrag von Exilaltbier »

Du musst eine Rechnung mit MwSt. schreiben und die fürs Finanzamt eingezogene Steuer an selbiges abführen. Wenn der Käufer über eine anerkannte MwSt. iD verfügt, darfst du netto berechnen. Über anerkannte IDs sollte dir das Finanzamt, derZoll oder auch deine zuständige IHK Auskunft geben können.
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Re: Verkauf an Export welche Papiere

#8 

Beitrag von Exilaltbier »

Du verkaufst nicht an Export, sondern an Jemanden, reale Person (Privatmann)oder juristische Person(Firma= egal welche, ob Handwerker oder Im/Export) . Du bist Privat dann der Verkaufspreis utomatisch incl. deutscher MwSt., bei Firmenwagen MwSt. extra ausgewiesen. Also privater Verkaufspreis = 10tsd und Firma eben 10tsd incl. MwSt dementsprechend die Rechnung = ~ 8400,- plus 19% ~1600 = 10tsd. Du nimmst die MwSt. nur stellvertretend für das Finanzamt ein und führst diese im Rahmen deiner Buchführung ans FA ab. Der Käufer kann in Georgien mit deiner Rechnung machen was er will und im Rahmen seiner Möglichkeiten bei seinem Staat evtl. Einfuhrzölle, MwSt. und was weiss ich bezahlen zurück fordern oder oder...Du über gibst das Fahrzeug ja auch hier oder fährst du zum Verkauf und Übergabe nach Tiflis?!?
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Re: Verkauf an Export welche Papiere

#9 

Beitrag von tercedes »

Das Ungerechte ist das man für die *Mehrarbeit* nicht bezahlt wird . :wink:
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Rosi
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Re: Verkauf an Export welche Papiere

#10 

Beitrag von Rosi »

Ich verkaufte meinen 216CDI von 2004 vor >10 Jahren als selbstständiger Unternehmer direkt aus dem Betriebsvermögen an einen Käufer aus Weißrussland.
Wir machten lediglich einen Kaufvertrag mit netto und brutto. Der KÄUFER kümmerte sich beim deutschen Zoll um Papiere, die ich ihm unterschrieb und holte sich m.W. beim deutschen Zoll die deutsche MwSt. zurück, die ich in Deutschland abgeführt hatte, weil es ja ein Firmenwagen war. Er hatte jedoch auf dessen Papieren lediglich 1/4 des tatsächlichen Kaufpreises angegeben, um was weiß ich zu sparen, worüber ich mich später etwas ärgerte, denn ich führte die MwSt. aus dem vollen Kaufpreis ab und versteuerte letztlich die gesamte Betriebseinnahme. Ich hätte dem Käufer vertrauen können/sollen, statt aus Gehorsam unsere Schmarotzer zu mästen.
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Re: Verkauf an Export welche Papiere

#11 

Beitrag von tercedes »

Du willst das *Weltklima* nicht retten ? Tzzzzzz

Zum Export kann ich wenig sagen aber alles was ich mit ausgewiesener Mwst für die Firma gekauft habe verkaufe ich wieder mit ausgewiesener Mwst selbst wenn es ein besch.... Kugelschreiber ist. Wie das dann der Steuerberater verbucht weiss ich ehrlich gesagt nicht .
Gruss
Micha
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Exilaltbier
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Re: Verkauf an Export welche Papiere

#12 

Beitrag von Exilaltbier »

tercedes hat geschrieben: 14 Jan 2020 08:15

..... Wie das dann der Steuerberater verbucht weiss ich ehrlich gesagt nicht .
Gruss
Micha
Solltest du aber wissen, weil DU bist letztendlich gegenüber dem FA verantwortlich und wirst an den Hammelbeinen gepackt.....
Dein Steuerverräter sollte regulär eine Versicherung für unabsichtlich entstandenen finanziellen Schaden haben...aber den musst du dann verklagen.....und das kann schwierig werden.
Ich habe schon von Mähdrescherausfuhren netto gehört, da hat das deutsche FA den hiesigen Verkäufer mit der Nachzahlung der MwSt. an die Hammelbeine gekriegt, weil im Ausland der Käufer seine MwSt. nicht entrichtet hat und hier wohl trotz Cash-Zahlung mit einer getürkten USt-ID eingekauft hat.....
Da freut man sich dann sehr über das gelungene Geschäft....
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Re: Verkauf an Export welche Papiere

#13 

Beitrag von tercedes »

Nu nu ich verkauf ja mit Mwst . Wolle Kuli für ´nen Hunni + Mwst ? Überweist du 119 Euronen :lol:
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Re: Verkauf an Export welche Papiere

#14 

Beitrag von Exilaltbier »

... für n Rotring!? :oops:
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Re: Verkauf an Export welche Papiere

#15 

Beitrag von tercedes »

Na, komm. Ich leg noch mal nach. Extra für dich ! 3 Stk für den einmaligen Sonderpreis von 385 euronen inc. Märchen :lol:
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