Austattungscode und was geliefert wurde

Mercedes Sprinter 3 (Typ VS30, Baumuster W907/W910) - ab 2018
sprintling
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Re: Austattungscode und was geliefert wurde

#31 

Beitrag von sprintling »

Servus Chris,
hat funktioniert, kann man entweder digital mittig groß anzeigen lassen oder in klein als Zusatzinstrument, dann ist es am oberen Rand zwischen Aussentempertaur und Uhrzeit.
Danke Christian
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hub766
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Re: Austattungscode und was geliefert wurde

#32 

Beitrag von hub766 »

Gelöschter User hat geschrieben: 28 Okt 2019 07:19
hub766 hat geschrieben: 25 Okt 2019 22:00 Hallo crashtestdummy.

Gratuliere.

Mein Händler bietet mir für 1.340 € einen Austausch an.
Eine Stellungnahme oder Gegenargumentation gibt man mir nicht. :?:

Ich werde tiefer bohren müssen, zur Not mit Anwalt.
Vielleicht überzeugt auch dein gelöster Fall.

Grüße, hub766
Ich muss noch den Ausgang meiner Meilentacho-Misere nachtragen.

Nach einem sehr ausführlichen Brief, mit welcher Argumentation ich in einen Rechtsstreit eintreten würde, hat mir mein Händler das Angebot gemacht, die Instrumenteneinheit auszutauschen und nur 300 € für seine Arbeitszeit zu verlangen.

Da der Händler für die lausige Produktbeschreibung und deren Umsetzung ja gar nichts kann und von MB anscheinend sitzen gelassen wird, habe ich diesem Kompromiss zugestimmt. Einen Rechtsstreit zu führen, nur um auch noch diese 300 € zu behalten wäre mir zu stressig gewesen. Auch hätte dies ewig gedauert.

Grundsätzlich bin ich allerdings überzeugt, hier Recht zu bekommen. Ich hatte beruflich viel mit rechtssicheren Beschreibungen und Definitionen zu tun (auch bei einem OEM) und unter MB-Sicht findet sich praktisch nichts, aus was ein findiger Anwalt etwas zurechtbiegen könnte. Der ungeschickt simple Vertragstext "J11 Tachometer mph und km/h" und das ausgelieferte Produkt stimmen schlicht nicht überein.

Stellungnahmen wie: "wir verstehen die ganze Einheit als Tacho" sind unwirksam. Die Definition, was genau ist der Tacho und wo beginnt das eigenständige Multifunktionsdisplay liefert MB nämlich selbst in seiner Betriebsanleitung. Somit ist vom Juristen eindeutig festzustellen, wo sich die km/h-Anzeige befindet (klein und unscheinbar im Display) und wo eben nicht (im Tacho).

Gerade weil die Produktbeschreibung so kurz und eindeutig ist, kann MB sich auch nicht darauf berufen, der Kunde hätte sich intensiver informieren müssen. Doppelte Skalen sind ja nichts ungewöhnliches (°C und °F oder bar und psi…,) und entsprechen einer vorauszusehenden Erwartungshaltung. Umgekehrt hätte MB problemlos mit einem erweiterten Satz die tatsächliche Produktausführung beschreiben können („Meilentacho mit zusätzlicher km/h-Digitalanzeige im Multifunktionsdisplay“).

Egal, das Ding ist jetzt drin und bei Bedarf kann ich mir die Meilen-Geschwindigkeit per Einheitenwechsel im Display anzeigen lassen.

Viel Erfolg an alle, welche noch in die Misere geraten (sind).
hub
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