Werkverkehranmeldung
- KTM
- Fühlt sich wie zu Hause
- Beiträge: 417
- Registriert: 03 Mär 2007 12:42
- Wohnort: bei München
- Galerie
Werkverkehranmeldung
Moin Leute,
nachdem ein Kumpel mehr als einmal von der Polizei angehalten wurde (Transporter mit Anhänger, Gesamtgewicht über 3,5 to), haben die Jungs unter anderem nach einer Anmeldung beim BAG in die Werkverkehrsdatei gefragt. Hatte er natürlich nicht. Es blieb bei einem freundlichen Gespräch. Freunde und Helfer wiesen aber darauf hin, das es durchaus mit bis zu 5.000€ bestraft werden könne. Inwiefern die Höhe der Strafe jetzt wirklich für Transporter mit Anhänger gilt, sei mal dahin gestellt. Ich konnte auch nichts weiter rauskriegen über etwaige Strafen.
Zumindest sollte man sich damit mal beschäftigen. Es betrifft, wenn ich es richtig rauslese, alle LkW über 3,5to. Es gilt immer das Gesamtgewicht, Zugmaschine und Anhänger. Da ist man ja leicht drüber.
Die Frage ist noch: Was ist Werkverkehr? Das ist auf der Seite auch schön beschrieben. Meine einfache Erklärung dazu ist: Der Trockenbauer, der seine eigenen Rigipsplatten zur Baustelle fährt und auch selbst weiterverarbeitet, fällt unter Werkverkehr. Ein Spediteur o.ä., der als Hauptgeschäft Güter für andere Leute durch die Gegend kutschiert, betreibt Güterverkehr. Hier gelten dann sowieso andere Gesetze.
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/FAQ/ ... l?nn=12928
nachdem ein Kumpel mehr als einmal von der Polizei angehalten wurde (Transporter mit Anhänger, Gesamtgewicht über 3,5 to), haben die Jungs unter anderem nach einer Anmeldung beim BAG in die Werkverkehrsdatei gefragt. Hatte er natürlich nicht. Es blieb bei einem freundlichen Gespräch. Freunde und Helfer wiesen aber darauf hin, das es durchaus mit bis zu 5.000€ bestraft werden könne. Inwiefern die Höhe der Strafe jetzt wirklich für Transporter mit Anhänger gilt, sei mal dahin gestellt. Ich konnte auch nichts weiter rauskriegen über etwaige Strafen.
Zumindest sollte man sich damit mal beschäftigen. Es betrifft, wenn ich es richtig rauslese, alle LkW über 3,5to. Es gilt immer das Gesamtgewicht, Zugmaschine und Anhänger. Da ist man ja leicht drüber.
Die Frage ist noch: Was ist Werkverkehr? Das ist auf der Seite auch schön beschrieben. Meine einfache Erklärung dazu ist: Der Trockenbauer, der seine eigenen Rigipsplatten zur Baustelle fährt und auch selbst weiterverarbeitet, fällt unter Werkverkehr. Ein Spediteur o.ä., der als Hauptgeschäft Güter für andere Leute durch die Gegend kutschiert, betreibt Güterverkehr. Hier gelten dann sowieso andere Gesetze.
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/FAQ/ ... l?nn=12928
318 CDI/Bj.2007-2010/Motorschaden; 316 CDI/Bj. 2010-2013/kein Motorschaden; ab 2013 316Bluemotion 4x4/bisher noch nicht viel Theater.
-
- Fast schon Admin
- Beiträge: 1006
- Registriert: 18 Okt 2014 20:47
- Wohnort: die Lichtstadt an der Saale
Re: Werkverkehranmeldung
Namds!
Ich kenne das Thema im Zusammenhang mit der Wagniskennziffer im Versicherungsverhältnis. Hier ist das Risiko der rein privaten Nutzung dem des Werkverkehrs (also nicht Fernverkehr) gleichgestellt. Wobei in meinem Schadenfall einige graue Haare gewachsen sind den Damen und Herren plausibel zu machen, dass ich als Privatperson auch einen LKW ausschließlich rein privat nutzen kann, auch wenn ich mit diesem zum Arbeitsort (Angestellter) fahre und da ist kein Anhänger dran.
Bist du/ihr mit deinem Fahrzeug/Gespann als Privatperson oder als Unternehmer unterwegs?
Wenn ich an den Urlaub mit WoMo denke dann ist das eine ähnliche Situation, vor allem was die Gesamtmasse betrifft... Anhänger ist erstmal Anhänger.
Vielleicht gibt es ja einen Auskenner in dieser Sache?
Grüße Michael
Ich kenne das Thema im Zusammenhang mit der Wagniskennziffer im Versicherungsverhältnis. Hier ist das Risiko der rein privaten Nutzung dem des Werkverkehrs (also nicht Fernverkehr) gleichgestellt. Wobei in meinem Schadenfall einige graue Haare gewachsen sind den Damen und Herren plausibel zu machen, dass ich als Privatperson auch einen LKW ausschließlich rein privat nutzen kann, auch wenn ich mit diesem zum Arbeitsort (Angestellter) fahre und da ist kein Anhänger dran.
Bist du/ihr mit deinem Fahrzeug/Gespann als Privatperson oder als Unternehmer unterwegs?
Wenn ich an den Urlaub mit WoMo denke dann ist das eine ähnliche Situation, vor allem was die Gesamtmasse betrifft... Anhänger ist erstmal Anhänger.
Vielleicht gibt es ja einen Auskenner in dieser Sache?
Grüße Michael
Re: Werkverkehranmeldung
Moin,
Werksverkehr ist entweder der Handwerker oder Auslieferungsfahrer, der eigene Ware durch die Gegend fährt.
Güterverkehr sind Spediteure, Paketdienste und Kuriere
Gemeint ist vermutlich der Besitz und Einsatz einer Fahrerkarte (ab 3,5t Gesamt Pflicht) und die Qualifikation als Berufskraftfahrer. Als Berufskraftfahrer (alles außer einem Handwerker auf dem Weg zur Baustelle) muß eine Schulung mit entsprechenden Modulen absolviert werden. Ausbildung gibts beim TÜV, DEKRA und ADAC. Wenn nicht vorhanden, dann werden bis zu 5.000€ Strafe fällig. Wird man auch regelmäßig von der BG drauf hingewiesen.
Gruß
Thomas
Werksverkehr ist entweder der Handwerker oder Auslieferungsfahrer, der eigene Ware durch die Gegend fährt.
Güterverkehr sind Spediteure, Paketdienste und Kuriere
Gemeint ist vermutlich der Besitz und Einsatz einer Fahrerkarte (ab 3,5t Gesamt Pflicht) und die Qualifikation als Berufskraftfahrer. Als Berufskraftfahrer (alles außer einem Handwerker auf dem Weg zur Baustelle) muß eine Schulung mit entsprechenden Modulen absolviert werden. Ausbildung gibts beim TÜV, DEKRA und ADAC. Wenn nicht vorhanden, dann werden bis zu 5.000€ Strafe fällig. Wird man auch regelmäßig von der BG drauf hingewiesen.
Gruß
Thomas
- KTM
- Fühlt sich wie zu Hause
- Beiträge: 417
- Registriert: 03 Mär 2007 12:42
- Wohnort: bei München
- Galerie
Re: Werkverkehranmeldung
Bin sowohl privat als auch geschäftlich unterwegs mit dem Fahrzeug. Es ist ja immer die Frage, wie Du es den Kontrolletis verkaufst was Du gerade machst mit Deinem Auto/Anhänger und was die dann davon glauben oder auch nicht. Ist manchmal nicht so einfach. Und dann kommt noch die Gechichte mit dem Anhängerbetrieb an Sonn- und Feiertagen, das ist ja auch so ein Spezialthema.cappulino hat geschrieben:Namds!
Ich kenne das Thema im Zusammenhang mit der Wagniskennziffer im Versicherungsverhältnis. Hier ist das Risiko der rein privaten Nutzung dem des Werkverkehrs (also nicht Fernverkehr) gleichgestellt. Wobei in meinem Schadenfall einige graue Haare gewachsen sind den Damen und Herren plausibel zu machen, dass ich als Privatperson auch einen LKW ausschließlich rein privat nutzen kann, auch wenn ich mit diesem zum Arbeitsort (Angestellter) fahre und da ist kein Anhänger dran.
Bist du/ihr mit deinem Fahrzeug/Gespann als Privatperson oder als Unternehmer unterwegs?
Wenn ich an den Urlaub mit WoMo denke dann ist das eine ähnliche Situation, vor allem was die Gesamtmasse betrifft... Anhänger ist erstmal Anhänger.
Vielleicht gibt es ja einen Auskenner in dieser Sache?
Grüße Michael
318 CDI/Bj.2007-2010/Motorschaden; 316 CDI/Bj. 2010-2013/kein Motorschaden; ab 2013 316Bluemotion 4x4/bisher noch nicht viel Theater.
-
- Wird so langsam nervig
- Beiträge: 641
- Registriert: 02 Dez 2010 15:43
- Wohnort: bei Stgt.
Re: Werkverkehranmeldung
Anhängerbetrieb an sonn- und Feiertagen ist doch gar nicht so schwer.
Is nicht. Fertig
Is nicht. Fertig
Re: Werkverkehranmeldung
...aber nur bei LKW-Zulassung, und auch da gibt es wieder Ausnahmen
http://www.bussgeldkatalog.de/sonntagsfahrverbot/
http://www.bussgeldkatalog.de/sonntagsfahrverbot/
Gruß
Peter
212D`99 >in gute Hände abgegeben<
3 D`08 Mitlhoda
Sprintertreffen 2009-11-12-13-15-17-18-19-22
Familientreffen 2010
Peter
212D`99 >in gute Hände abgegeben<
3 D`08 Mitlhoda
Sprintertreffen 2009-11-12-13-15-17-18-19-22
Familientreffen 2010
- KTM
- Fühlt sich wie zu Hause
- Beiträge: 417
- Registriert: 03 Mär 2007 12:42
- Wohnort: bei München
- Galerie
Re: Werkverkehranmeldung
Bundesweit gilt grundsätzlich erstmal Fahrverbot für LKW ab 7,5to, und mit Anhänger wenn das Gesamtgewicht Zugmaschine und Anhänger mehr als 3,5to beträgt.
Bundesländermäßig wird es mal strenger mal weniger streng gehandhabt, das du Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken (Pferdeanhänger/Wohnwagen) auch am WE und an Feiertagen ziehen darfst. Grundsätzlich gilt aber erstmal ein klares NEIN.
Meinereiner dürfte am Sonntag nicht mal den firmeneigenen Kipperanhänger zu einem Möbelumzug benutzen, es sei denn, man holt sich eine einmalige Sondergenehmigung. Die Strafen können sonst ganz schön saftig ausfallen und der Anhänger bleibt stehen.
Bundesländermäßig wird es mal strenger mal weniger streng gehandhabt, das du Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken (Pferdeanhänger/Wohnwagen) auch am WE und an Feiertagen ziehen darfst. Grundsätzlich gilt aber erstmal ein klares NEIN.
Meinereiner dürfte am Sonntag nicht mal den firmeneigenen Kipperanhänger zu einem Möbelumzug benutzen, es sei denn, man holt sich eine einmalige Sondergenehmigung. Die Strafen können sonst ganz schön saftig ausfallen und der Anhänger bleibt stehen.
318 CDI/Bj.2007-2010/Motorschaden; 316 CDI/Bj. 2010-2013/kein Motorschaden; ab 2013 316Bluemotion 4x4/bisher noch nicht viel Theater.
-
- Stammgast
- Beiträge: 236
- Registriert: 12 Jul 2015 20:30
- Wohnort: Mitteldeutschland
Re: Werkverkehranmeldung
...hat der MB/VW PKW-Zulassung darf man am So mit Anhänger auf der BAB fahren.
...das haargenau gleiche Modell nur mit LKW-Zulassung dann darf man nicht...
...BananenRepublikDeutschland
...und als Krönung:jedes Bundesland kocht sein eigene Süppchen
...das haargenau gleiche Modell nur mit LKW-Zulassung dann darf man nicht...
...BananenRepublikDeutschland
...und als Krönung:jedes Bundesland kocht sein eigene Süppchen
- Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Sprintcruiser für den Beitrag (Insgesamt 4):
- OutdoorSprinter (11 Jul 2016 22:33), KTM (12 Jul 2016 08:52), Rohbau (12 Jul 2016 10:32), WilleWutz (13 Jul 2016 16:56)
MB Sprinter 413CDI Bj.03
Re: Werkverkehranmeldung
Sag ich doch, hat allerdings mit BAB nichts zu tun
sprinter-22 hat geschrieben:Anhängerbetrieb an sonn- und Feiertagen ist doch gar nicht so schwer.
Is nicht. Fertig
WilleWutz hat geschrieben:...aber nur bei LKW-Zulassung, und auch da gibt es wieder Ausnahmen
http://www.bussgeldkatalog.de/sonntagsfahrverbot/
Gruß
Peter
212D`99 >in gute Hände abgegeben<
3 D`08 Mitlhoda
Sprintertreffen 2009-11-12-13-15-17-18-19-22
Familientreffen 2010
Peter
212D`99 >in gute Hände abgegeben<
3 D`08 Mitlhoda
Sprintertreffen 2009-11-12-13-15-17-18-19-22
Familientreffen 2010
- KTM
- Fühlt sich wie zu Hause
- Beiträge: 417
- Registriert: 03 Mär 2007 12:42
- Wohnort: bei München
- Galerie
Re: Werkverkehranmeldung
Hab übrigens noch was über die möglichen Strafen rausbekommen....90€ ohne Werkverkehrsanmeldung, ca. 180€ wenns vorsätzlich ist......jetzt frag mich bloß keiner, wie man vorsätzlich ohne Werkverkehrsanmeldung durch die Gegend fährt??
318 CDI/Bj.2007-2010/Motorschaden; 316 CDI/Bj. 2010-2013/kein Motorschaden; ab 2013 316Bluemotion 4x4/bisher noch nicht viel Theater.
Re: Werkverkehranmeldung
Sprintcruiser hat geschrieben:...hat der MB/VW PKW-Zulassung darf man am So mit Anhänger auf der BAB fahren.
...das haargenau gleiche Modell nur mit LKW-Zulassung dann darf man nicht...
...BananenRepublikDeutschland
...und als Krönung:jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen
Ist bei euch ja fast wie bei uns...
LG
Benjamin
LT 46 2.8l AGK
LT 46 2.5l AHD
LT 35 2.5l ANJ
LT 46 2.8l AUH
LT 46 2.8l ATA
LT 46 2.8l AUH
LT 35 2,5l AVR
LT 46 2,5l ANJ
LT 46 2.8l AUH
LT 46 2.8l AUH
LT 35 2.5l AVR
LT 35 2.8l AUH
LT 46 2.8l ATA
LT 46 2,5l ANJ
LT 46 2.8l ATA
LT 46 2.8l ATA
(906) 313CDI
LT 46 2.5l AHD
LT 35 2.5l ANJ
LT 46 2.8l AUH
LT 46 2.8l ATA
LT 46 2.8l AUH
LT 35 2,5l AVR
LT 46 2,5l ANJ
LT 46 2.8l AUH
LT 46 2.8l AUH
LT 35 2.5l AVR
LT 35 2.8l AUH
LT 46 2.8l ATA
LT 46 2,5l ANJ
LT 46 2.8l ATA
LT 46 2.8l ATA
(906) 313CDI
-
- Stammgast
- Beiträge: 236
- Registriert: 12 Jul 2015 20:30
- Wohnort: Mitteldeutschland
Re: Werkverkehranmeldung
...wie,geht es noch schlimmer?benjamin hat geschrieben:Ist bei euch ja fast wie bei uns...
MB Sprinter 413CDI Bj.03