906: Auflastung auf 5,3t zulässige Gesamtmasse

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Vanagaudi
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906: Auflastung auf 5,3t zulässige Gesamtmasse

#1 

Beitrag von Vanagaudi »

 Themenstarter

Unter gewissen Umständen ist es möglich, ein Fahrzeug mit 5t zulässiger Gesamtmasse (zGM) auf eine zGM von 5,3t erhöhen zu lassen. Die Grenzen sind dabei aber eng gesteckt:

Die Auflastung auf zGM 5300kg ist nur für bestimmte Einsatzzwecke möglich:
  • Reisemobile
  • Busse
  • Feuerwehr und andere Sondereinsatzfahrzeuge
Weiterhin können die Einsatzmöglichkeiten des Fahrzeugs weiter eingeschränkt werden, zum Beispiel eingeschränkte oder gar keine Anhängelasten, Betrieb nur auf Flughäfen, nur um einige zu nennen.

Um eine Auflastung auf 5300kg erreichen zu können, sind bereits bei der Herstellung des Fahrgestells Änderungen am Rahmen des Fahrgestells zu berücksichtigten. So ist zum Beispiel eine vorhandene, verstärkte Vorderachse (A50) notwendig, zu deren Einbau der Fahrzeugrahmen in diesem Bereich verstärkt wird.

Bescheinigungen des Fahrgestellherstellers werden erst nach Prüfung der vom Aufbauhersteller eingereichten Unterlagen ausgestellt. Vom Aufbauhersteller werden zum Beispiel folgende Unterlagen benötigt:
  • Zeichnung des Aufbaus mit Gewichtsangaben
  • bei Bussen ein Sitzlayout mit Bemaßungsangaben
  • Auslastungsberechnung mit ausreichnender Achslastreserve
  • Wiegeprotokolls des fertigen Fahrzeugs
Der Fahrzeughersteller stellt keine pauschalen Bescheinigungen aus. Erst nach Prüfung des Einsatzzweckes und der Unterlagen des Aufbauherstellers, die vom Aufbauhersteller eingereicht werden müssen, wird geklärt, ob eine Auflastung auf 5300kg möglich ist oder nicht. Die Auflastbescheinigung wird auf den Aufbauhersteller ausgestellt.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: 906: Auflastung auf 5,3t zulässige Gesamtmasse

#2 

Beitrag von Vanagaudi »

 Themenstarter

Siehe auch diesen Beitrag eines gelöschten Users zur nachträglichen Auflastung auf 5,3t mittels Gutachten eines Drittanbieters.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: 906: Auflastung auf 5,3t zulässige Gesamtmasse

#3 

Beitrag von Vanagaudi »

 Themenstarter

Vanagaudi hat geschrieben: 18 Mai 2019 12:17 Siehe auch diesen Beitrag eines gelöschten Users zur nachträglichen Auflastung auf 5,3t mittels Gutachten eines Drittanbieters.
Falls sich jemand wundern sollte, das Thema wurde gelöscht, der Link ist nicht mehr gültig.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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