LT2 Wohnmobilzulassung - Ärger nach Polizeikontrolle

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
grisubaer
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LT2 Wohnmobilzulassung - Ärger nach Polizeikontrolle

#1 

Beitrag von grisubaer »

 Themenstarter

Hallo,

habe meinen LT2 LKW soweit "umgebaut", dass ich eine Wohnmobilzulassung erhalten habe - Hintergrund war dass ich mit Wohnwagen auf der Autobahn Sonntags erwischt wurde und mir 3Punkte und 250€ Strafe eingefangen habe. Die einzige Lösung für Sonntags weiter mit Wohnwagen zu fahren war diie WoMo Zulassung.
Den Wagen nutze ich nicht direkt als WoMo, sondern für den Motorsport - sprich im Heck sind die Fahrzeuge untergebracht.
Gestern bin ich jedoch in eine Fahrzeugkontrolle geraten, die mir nuun Steuerhinterziehung anhängen wollen, da ich das Fahrzeug nicht als Wohnmobil nutze ?! Leider konnte ich ihm keinen Kocher und keine aktive Schlafgelegenheit zeigen. Alles weiter kommt nun wohl per Post :oops:

Mein Frage: Kann mir hier wirklich was passieren, die Steuer ist definitiv nicht günstiger als zuvor ! Muss mein Fahrzeug permanent mit allem ausgerüstet sein wie bei der Zulassung ? Kann ich nicht mal den Kocher rausnehmen zum Bsp.zur Wartung/Reinigung, ohne dass die Polizei mir hier was kann ?
Hat jemand hier schon mal Erfahrungen gesammelt ? Was kann schlimmstenfalls nun passieren ? Reicht es einfach wieder eine Gaskocher an Bord zu haben ?

Dank euch im Voraus,
Grisu
Liebe Grüße,
Volker
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LT28-Bj12/02 mittellang, Hochdach mit WoMo Zulassung und grüner Plakette ;-)
Gelöschter User

#2 

Beitrag von Gelöschter User »

Hallo grisubaer

Das tut mir echt Leid für dich. Der Bu.... hat wohl zu lange in der Sonne gestanden. Eigendlich eine Frechheit. Du bezahlst Steuern und Versicherung und selbst das, reicht denen nicht. Bist wohl an einen Stinker geraten, einer von Zehn. Die gibt es immer wieder.

Nun, wenn sie erstmal das Ding in Gang gebracht haben, werden die Amststuben ihr Gutes dazu geben. Soll heißen, da kann noch so manches hinzukommen. Ich wünsche es dir natürlich nicht, hab aber mal selbst solche Erfahrung gemacht. Man denkt es bleibt bei den 3 Punkten und den 250 €, nein, das reicht denen nicht. Da muß noch was oben drauf. :cry:

Viel Glück - Sintra_Man
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Hans
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#3 

Beitrag von Hans »

Das Problem bei der Einstufung als Wohnmobil ist, dass die Voraussetzungen bzw. Bedingungen für die Eintragung beim TÜV und die steuerliche Einstufung beim Finanzamt nicht deckungsgleich sind.

Ist ein Fahrzeug im Fahrzeugschein als Wohnmobil eingetragen, sagt das über die zu entrichtende Kfz-Steuer noch nichts aus. Es sind zusätzliche Bedingungen zu erfüllen, damit ein Fahrzeug fiskalisch als Wohnmobil gilt.

Reisemobile, Wohnmobile müssen nach den neuesten gesetzlichen Vorgaben folgende zusäztlichen Forderungen erfüllen, damit sie den Sondersteuersatz für Wohnmobile in Anspruch nehmen können:

Der Kocher bzw. die Kochgelegenheit muss fest installiert sein, während für die Zulassung auch ein mobiler Kocher genügt.
Im Bereich der Kochgelegenheit muss die Stehhöhe mindestens 1,70 Meter betragen. (Also wenigstens ein Hubdach an dieser Stelle)
Die Fläche des Wohnmobilausbaus muss den überwiegenden Teil der Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen.
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grisubaer
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#4 

Beitrag von grisubaer »

 Themenstarter

Hallo Hans, du schreibst zusätzliche Anforderungen?!

Neben dem festinstallierten Kocher, den hab ich bislang nur mobil habe aber jedoch mit einer Stehhöhe >170cm, habe ich hinter der ersten Sitzreihe eine Trennwand. Dahinter ist Ladefläche für die Motorräder, seitlich Schränke und Ablagen, sowie eine weiter Sitzbank an der Seite. Weiterhin führe ich mit einen Klapptisch sowie Isomatte, Schlafsack und Vorzelt. In den Schränken ist Pappgeschirr. Weiterhin habe ich an der Kochstelle ein Schiebfenster und Belüftungseinsätze für die Fenster vorn. Aus meiner Sicht sicher alles etwas spatanisch aber für ein Wohnen völlig ausreichend. Ich denke da habe ich eher schon zuviel mit !

Was konkret ist MUSS und was ist nice to have ?
Muss ich da nun vor jeder Kontrolle Angst haben, wenn ich dann mal die Mopeds drin habe ? :roll:

Ist das denn überhaupt eine Ordnungswidrigkeit keinen Kocher bei zu haben ? Oder kann mich der Polizist lediglich lediglich bei Finanzamt melden?
Liebe Grüße,
Volker
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#5 

Beitrag von saildownunder »

moin,
warum hast du überhaupt eine womo zulassung, wenn du eh im wohnwagen wohnst und denn lt nur zum moped-transport nutzt?
um das sonntagsfahrverbot zu umgehen sollte eine zulassung als sonstiges kfz sportgerätetransporter reichen.
damit bist du kein lkw mehr und kannst den wohnwagen legal sonntags ziehen. weiterhin wärst du die überflüssigen kilo an womoausbau los.
habe die genauen rechtlichen hintergründe grade nicht zur hand. aber deine dienststelle der rennleitung kann dir da sicher weiterhelfen....
wie du dann steuerlich behandelt wirst, kann ich dir leider nicht sagen. mein anhänger (seineszeichen sportgerätetransporter) ist steuerfrei. dein lt sollte also als lkw oder pkw versteuert werden.
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Rosi
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KEINE AUSSAGE BEI POLIZEI

#6 

Beitrag von Rosi »

Warum debattiert Ihr überhaupt mit den Bullen?
Die haben nichts, aber auch gar nichts i.d.S. zu entscheiden, sondern die Staatsanwaltschaft und letzlich das Gericht. Nur dort wird darüber gerichtet. Gerechtigkeit gibt´s letztlich nur im Himmel.
Jeglich Aussage kann nur gegen Dich verwendet werden, macht die Akte dicker und weckt nur das Interesse des Staatsanwaltes.
Details und jede Menge Beispiele erspare ich uns bei der Hitze.
Das Schlimme daran ist, daß die Bullen sich ernsthaft einbilden, diese Wegelagerei sei deren Aufgabe. Letzten Sonntag Nachmittag knattern (VW Touran TDI) die im Auto über einen Campingplatz, auf dem kein Mensch fährt und absolut friedliche Stille herrscht. Selbst wenn da irgend wo einer was Böses im Schilde geführt hätte, wäre er von Weitem durch die Bullen selbst gewarnt geworden.
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Hans
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#7 

Beitrag von Hans »

grisubaer hat geschrieben:Hallo Hans, du schreibst zusätzliche Anforderungen?!

Neben dem festinstallierten Kocher, den hab ich bislang nur mobil habe aber jedoch mit einer Stehhöhe >170cm, habe ich hinter der ersten Sitzreihe eine Trennwand. Dahinter ist Ladefläche für die Motorräder, seitlich Schränke und Ablagen, sowie eine weiter Sitzbank an der Seite. Weiterhin führe ich mit einen Klapptisch sowie Isomatte, Schlafsack und Vorzelt. In den Schränken ist Pappgeschirr. Weiterhin habe ich an der Kochstelle ein Schiebfenster und Belüftungseinsätze für die Fenster vorn. Aus meiner Sicht sicher alles etwas spatanisch aber für ein Wohnen völlig ausreichend. Ich denke da habe ich eher schon zuviel mit !

Was konkret ist MUSS und was ist nice to have ?
Muss ich da nun vor jeder Kontrolle Angst haben, wenn ich dann mal die Mopeds drin habe ? :roll:

Ist das denn überhaupt eine Ordnungswidrigkeit keinen Kocher bei zu haben ? Oder kann mich der Polizist lediglich lediglich bei Finanzamt melden?
@ Volker

Dein Fz wurde beim TÜV als Sonder-Kfz-Wohnmobil zulassungstechnisch umgeschlüsselt !

Dies genügt auch für die Umgehung des Sonntagsfahrverbotes mit Anhänger !

Aber nach Deiner Ausbaubeschreibung wird nicht der überwiegende Teil der Nutzfläche als Wohnmobil genutzt und der Kocher ist nicht fest installiert !

Damit erfüllst Du streng genommen nicht die fiskalischen Anforderungen für die steuerliche Einstufung als Sonder-Kfz-Wohnmobil und bist dann steuerlich als Pkw einzustufen !

Die Rennleitung konnte aber bei ihrer Kontrolle ja gar nicht sehen, wie Du tatsächlich steuerlich eingestuft bist sondern hatten lediglich eine Vermutung !

Sie können allenfalls eine Meldung an Dein Finanzamt machen, welches prüft, wie Du bisher steuerlich behandelt wurdest !

Vermutlich zahlst Du real gar nicht die niedrigeren Wohnmobilsteuern !

Wenn dem nicht so ist, dann kommt m. E. lediglich eine Nachzahlung für den entsprechenden Zeitraum über die Differenz in Betracht, eine Strafe wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung eher wohl nicht !
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Gelöschter User

#8 

Beitrag von Gelöschter User »

Hallo,
ich habe mir seid Jahren angewöhnt, bei einer Polizeikontrolle nicht eine einzige Ausage zu machen
Selbst bei der Nachfrage nach der tatsächen Uhrzeit, gibt es keine Aussage.

Bei dem Hinweiß,, der Diensthabende Polizist soll mich über meine Rechte aufklären, erfolgt dann ganz schnell eine Aufforderung zur Weiterfahrt.
Lust auf eine Ausstellung eines Protoll hat keiner, wo am Ende steht, daß der Fahrzeugführer über seine Rechte aufgeklärt wurde. Diese Frage soll aber am Anfang einer Vernehmung gestellt werden.
Alle Polizei-Kontrollen sind eine Art Vernehmung.

Vor Jahren wurde ich von einer Polizeistation tel. befragt (Verkehrsvorgang). Alle Aussagen wurden später am Gericht vorgetragen, auch das ich darüber belehrt wurde ,die Aussage zu verweigern. Von der Polizei wurde später einiges dazugelogen.
Ein am Gericht verwertbares Papier, bedruckt mit lauter Lügen.

2 Jahre Streit bei mehreren Gerichten und Fahrverbot waren das Ergebnis dieses Papieres.
Zuletzt geändert von Gelöschter User am 11 Jul 2010 18:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Fluse
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#9 

Beitrag von Fluse »

blue_Mouly hat geschrieben:Hallo,
ich habe mir seid Jahren angewöhnt, bei einer Polizeikontrolle nicht eine einzige Ausage zu machen
Selbst bei der Nachfrage nach der tatsächen Uhrzeit, gibt es keine Aussage.

Bei dem Hinweiß,, der Diensthabende Polizist soll mich über meine Rechte aufklären, erfolgt dann ganz schnell eine Aufforderung zur Weiterfahrt.
Lust auf eine Ausstellung eines Protoll hat keiner, wo am Ende steht, daß der Fahrzeugführer über seine Rechte aufgeklärt wurde. Diese Frage soll aber am Anfang einer Vernehmung gestellt werden.
Alle Polizei-Kontrollen sind eine Art Vernehmung.

Vor Jahren wurde ich von einer Polizeistation tel. befragt (Verkehrsvorgang). Alle Aussagen wurden später am Gericht vorgetragen, auch das ich darüber belehrt wurde ,die Aussage zu verweigern. Von der Polizei wurde später einiges dazugelogen.
Ein am Gericht verwertbares Papier, betruckt mit lauter Lügen.

2 Jahre Streit bei mehreren Gerichten und Fahrverbot waren das Ergebnis dieses Papieres.
Hallo,

genauso ist es.
Habe genau die gleichen Erfahrungen gemacht.

Auch ich mache keinerlei Aussage mehr bei den ..... :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: .

Viele machen sich einen Spaß daraus die Leute aufs Kreuz zu legen.

Da auch mir zu warm ist halte ich mich bewusst zurück mit meinen Ausführungen.
Gruß Frank
Ein Leben ohne Sprinter ist möglich, aber sinnlos.!
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#10 

Beitrag von bikeraper »

Nimm Dir nen guten Anwalt der auf sowas spezialisiert ist und das Ding geht straffrei aus.
Gruß
Christoph
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#11 

Beitrag von WilleWutz »

Hallo Volker,
mir ist`s zwar auch zu warm, deshalb ist die nachfolgende "Zitatensammlung" auch nicht so schön, nur bunt, aber ich versuch`s trotzdem mal zusammenzufasen und meinen Senf dazuzugeben.

Leider konnte ich ihm keinen Kocher und keine aktive Schlafgelegenheit zeigen. Die muß nicht aktiv sein, sie darf auch klappbar sein. Das kann z.B. auch ein höhenverstellbarer Tisch sein (hoch=Tisch, tief=Teil der Liegefläche)., oder eine aus-/umklappbare Bank.
Der Kocher bzw. die Kochgelegenheit muss fest installiert sein, während für die Zulassung auch ein mobiler Kocher genügt. Das kann z.B. auch ein festgeschraubter Einplattenkocher sein.
Die Fläche des Wohnmobilausbaus muss den überwiegenden Teil der Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen. Dein Fz wurde beim TÜV als Sonder-Kfz-Wohnmobil zulassungstechnisch umgeschlüsselt ! Dies genügt auch für die Umgehung des Sonntagsfahrverbotes mit Anhänger !
Aber nach Deiner Ausbaubeschreibung wird nicht der überwiegende Teil der Nutzfläche als Wohnmobil genutzt ...!
Das war aber u.a. die ausschlaggebende Maßnahme für die Zulassung als WoMo.
Damit erfüllst Du streng genommen nicht die fiskalischen Anforderungen für die steuerliche Einstufung als Sonder-Kfz-Wohnmobil und bist dann steuerlich als Pkw einzustufen !
Sie können allenfalls eine Meldung an Dein Finanzamt machen, welches prüft, wie Du bisher steuerlich behandelt wurdest ! ...und Dich sehr wahrscheinlich mit Fahrzeug sehen will.
Wenn dem nicht so ist, dann kommt m. E. lediglich eine Nachzahlung für den entsprechenden Zeitraum über die Differenz in Betracht, eine Strafe wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung eher wohl nicht ! ...Wenn dem aber so war und eigentlich auch immer ist, du also nur für diese eine Fahrt (Notfall, weil Hänger defekt, deshalb mußtest du ja auch den Wohnwagen mitnehmen) die Ausbauten entfernen und die Motorräder im LT transportieren mußtest.................
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Auch ich mache keinerlei Aussage mehr bei den ......
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Richtig, auch nicht auf der Linie laufen, auf einem Bein stehen, den Finger zur Nase........nichts sagen, nichts tun!
Nimm Dir nen guten Anwalt der auf sowas spezialisiert ist und das Ding geht straffrei aus.Denk`an die Fläche, den Kocher.......oder versuche dies:
um das sonntagsfahrverbot zu umgehen sollte eine zulassung als sonstiges kfz sportgerätetransporter reichen. und rechne das mal durch....Steuer, Versicherung..........
Gruß

Peter

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#12 

Beitrag von WilleWutz »

äh, gerade erst bemerkt....

Kann einer der Mod`s das mal bitte in Sprinter und LT 2 verschieben?
Gruß

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#13 

Beitrag von Hans »

WilleWutz hat geschrieben:äh, gerade erst bemerkt....

Kann einer der Mod`s das mal bitte in Sprinter und LT 2 verschieben?
Jau ! :wink:
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#14 

Beitrag von WilleWutz »

Hans hat geschrieben:
WilleWutz hat geschrieben:äh, gerade erst bemerkt....

Kann einer der Mod`s das mal bitte in Sprinter und LT 2 verschieben?
Jau ! :wink:

schwitzendes Dankeschön 8)
Gruß

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#15 

Beitrag von Max »

- und wiedermal trifft ein Spruch den Nagel auf den Kopf :lol: :lol:
Was ist von außen grün :?: :?: :?: innen hohl :?: :?: :?: und tritt nur in Bündeln auf :?: :?: :?: genau,Volltrottel,die sich Polizisten nennen dürfen.
Wie auch immer,nur Angaben zur Person machen und sonst nix....
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