Eingebauter Werksfehler? Rechnung bezahlen?

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523tl1000
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Eingebauter Werksfehler? Rechnung bezahlen?

#1 

Beitrag von 523tl1000 »

 Themenstarter

hallo,mein sprinter 315 cdi im mai 07 neu gekauft, ließ sich im märz 2009 also nach 22 monaten nutzung, bei einem km stand von 17500km nicht mehr starten,das auto reagierte nicht und war praktisch tod, es wurde auf garantie das zündschloß, mantelrohr und die lenkspinderl erneuert.
nun trat im februar 2011 nach weiteren 23 monaten nutzung und km stand 37000km das gleich problem auf, mit identischer reparatur rechnungsbetrag ca. 800 euro.
ich habe beresa geschrieben das ich die rechnung nicht bezahlen würde und meine argumente dargelegt,darauf bekam ich ein freundliches schreiben das ich doch im unrecht sei.trotzdem bezahlte ich nicht und bekam heute die mahnung.
nun meine fragen: muß ich die rechnung bezahlen? habe ich auf die ausgewechselten teile ebenfals eine zwei jahres garantie?
ist der fehler bekannt und vielleicht schon werksseitig eingebaut?
vielen dank für eure hilfe
liebe grüße christoph+
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Antikfritze
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Re: Eingebauter Werksfehler? Rechnung bezahlen?

#2 

Beitrag von Antikfritze »

Guten Abend,
aaalso es ist aus der Ferne schwer zu entscheiden , also wasserdicht!
Fehlende Infos wären wohl in den Agb´s Deines Händlers zu entnehmen, war es ein freundlicher?
- Gewährleistung / Garantiebestimmungen solltest Du Dir mal ansehen, am besten ausdrucken und entsprechendes mit Textmarker markieren.


Wird den begründet warum Du im Unrecht bist? Wenn nicht, denke ich mal das ihnen klar ist das Du im Recht bist und sie versuchen es trotzdem.
Normalerweise wird bei so einem Schriftverkehr argumentiert?!

Grüße Claus
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Daniel
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Re: Eingebauter Werksfehler? Rechnung bezahlen?

#3 

Beitrag von Daniel »

hallo,

ich fürchte du musst zahlen.

Bei Teilen (welcher Art auch immer), die auf Garantie ersetzt wurden,
gilt weiterhin die Garantiedauer des Ursprungsteils.
Anders ist es bei Reparaturen, die von Dir bezahlt werden, bzw. Teile, die gekauft werden.
Dann beginnt wieder eine neue 2-jährige Garantie auf die gekauften Teile.


gruß

daniel
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Antikfritze
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Re: Eingebauter Werksfehler? Rechnung bezahlen?

#4 

Beitrag von Antikfritze »

Aha, das ist "das Haar in der Suppe"
Clevere Geschichte, hoffentlich hält das jetzt länger als 2 Jahre :shock:
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Gelöschter User

Re: Eingebauter Werksfehler? Rechnung bezahlen?

#5 

Beitrag von Gelöschter User »

Hallo,
Du musst zahlen.
Alle Teile und Reparaturen in der Garantiezeit verlängern nicht bzw. es gibt keine neue Garantie auf getauschte Teile.
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rossi
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Re: Eingebauter Werksfehler? Rechnung bezahlen?

#6 

Beitrag von rossi »

blue_Mouly hat geschrieben:Hallo,
Du musst zahlen.
Alle Teile und Reparaturen in der Garantiezeit verlängern nicht bzw. es gibt keine neue Garantie auf getauschte Teile.
Außer, man zahlt wenigtens einen Anteil, dann neue Laufzeit.
Also auch bei Garantiearbeiter gerne paar Prozente bezahlen :D .
Rossi
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Re: Eingebauter Werksfehler? Rechnung bezahlen?

#7 

Beitrag von Fachmann »

Wie einige schon geschrieben haben, die Rechnung ist rechtens und ist zu bezahlen. Mehr als Ärger hast du sonst nicht zu erwarten. Wenn die Teile auf Garantie schon mal gewechselt wurden ist der Garantieanspruch für diese Teile ebenfalls im Mai 2009 abgelaufen. Was sonst noch gehen könnte das dein Händler einen Kulanzantrag stellt, wenn nicht bereits geschehen, was aber zu nichts verpflichtet. Die ein Paar Prozente dazuzahlen ist auch schmarn, während der Garantie kannst du nichts dazu zahlen. Die Leistung ist entweder kostenlos oder komplett zu bezahlen. In der "Kulanzzeit" kann es sein dass man einen Teil selber trägt und somit auch die volle 2 Jahre Garantie genießen kann.
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Rechtsanspruch bei Mangel ab Werk

#8 

Beitrag von Rosi »

Meines Erachtens wäre grundsätzlich zwischen dem Anspruch gegenüber dem Freundlichen und dem Hersteller zu unterscheiden.
Die Garantie gewährt der Hersteller innerhalb der 2 Jahre. Wird ein Teil auf Garantie gewechselt, läuft diese weiter, verlängert sich aber mitnichten. Wird ein Teil hingegen gewechselt und vom Kunden bezahlt, besteht erneut voller Anspruch auf die gewechselten Teile.
Wenn dieser Mangel ohne schadhaftes Einwirken des Kunden wiederkehrend auftritt, liegt nahe, daß dieser Mangel ab Werk besteht und ggf. ein Anspruch gegenüber dem Hersteller geltend zu machen wäre.
Ich glaube, darauf will Antikfritze hinaus. Der Mangel kann jederzeit erneut auftreten und der Kunde hat quasi keinen Einfluß darauf. Es ist eine sog. Mängelhäufung. Rennsprinter und Knollo hatten selbigen Mangel des def. Zündschlosses beide ein Mal, aber kein zweites.
Selbiges betrifft genau so die Kardanwelle, klappernde Bremssättel, Reifenverschleiß aufgrund der ab Werk nicht einstellbaren Spur und beim T1N die leidige SprintMist.
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