DPF entfernen/AGR stilllegen - Rechtslage
DPF entfernen/AGR stilllegen - Rechtslage
Hallo,
hier im Forum wurde schon viel zu der Frage "DPF entfernen/AGR stilllegen" gepostet und nicht wenig Forumsmitglieder (insbesondere Fernreisende) haben ihre DPF inzwischen ausbauen lassen bzw. spielen mit dem Gedanken, dies zu tun. Ich würde gerne einmal über die rechtlichen Risiken und Konsequenzen dieser "Umrüstung" diskutieren. Ich nehme an, die Leute, die ohne DPF/AGR unterwegs sind, haben sich diesbezüglich Gedanken gemacht oder gar rechtlichen Rat eingeholt. Es tut dabei nichts zur Sache, dass die Umrüstung (jedenfalls derzeit) kaum zu entdecken bzw. nachzuweisen ist. Bei einem Unfall mit Personenschaden, gar mit Todesfolge, wird das Auto in jedem Fall von einem Gutachter untersucht. Und wer weiß, wie genau der hinschaut und was der dann findet ... Ich möchte einfach wissen, welche Konsequenzen bei einer solchen Umrüstung schlimmstenfalls drohen.
Mein Wissensstand zu diesem Thema ist folgender:
1. DPF entfernen/AGR stilllegen führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wer ohne BE fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 50 € bestraft wird.
2. Ohne DPF/AGR ist der Schadstoffausstoß höher als in der Kfz-Steuer zugrunde gelegt. Eigentlich müsste die Kfz-Steuer höher sein, d.h. der Halter begeht eine Steuerhinterziehung von vermutlich weniger als 1.000 € pro Jahr. Strafrahmen: Einstellung bis Geldstrafe in Höhe von 5 - 20 Tagessätzen.
3. Versicherung: DPF-Entfernung/AGR-Stilllegung stellt versicherungsrechtlich eine Gefahrenerhöhung dar, die der Versicherte der Versicherung von sich aus melden muss. Tut er das nicht, ist das eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung, die die Versicherung im Schadensfall erstmal von der Zahlung befreit. Aber es gibt Ausnahmen/Sonderregelungen:
3a. Kfz-Haftpflicht: Hier muss die Versicherung immer an den Geschädigten zahlen, kann sich aber von ihrem Versicherungsnehmer bis zu max. 5.000 € zurückholen (Regress).
3b. Kasko-Versicherung: Hier darf die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn die Gefahrenerhöhung (also die Umrüstung) wenigstens ein bisschen den Schadensfall oder die Schadenshöhe mitverursacht hat. Sie muss also nur dann zahlen, wenn die DPF-Entfernung nicht der Grund für den Schaden (Unfall, Diebstahl ...) oder für die Höhe des Schadens war. Das dürfte aber wohl in 99,9% aller Fälle so sein.
3c. Die Versicherung muss jedoch in beiden Fällen (3a. und 3b.) gar nichts zahlen (bzw. kann sich mehr als 5.000 € bis zur vollen Schadenssumme alles zurückholen), wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung zuvor arglistig getäuscht hat. Die spannende Frage ist jetzt also: liegt beim Verschweigen der DPF-Entfernung/AGR-Stilllegung nur eine vorsätzliche Pflichtverletzung oder eine arglistige Täuschung vor?
Wer weiß mehr darüber bzw. wer kann das, was ich geschrieben haben, korrigieren, ergänzen, weiter ausführen?
Gruß
Hartmut
hier im Forum wurde schon viel zu der Frage "DPF entfernen/AGR stilllegen" gepostet und nicht wenig Forumsmitglieder (insbesondere Fernreisende) haben ihre DPF inzwischen ausbauen lassen bzw. spielen mit dem Gedanken, dies zu tun. Ich würde gerne einmal über die rechtlichen Risiken und Konsequenzen dieser "Umrüstung" diskutieren. Ich nehme an, die Leute, die ohne DPF/AGR unterwegs sind, haben sich diesbezüglich Gedanken gemacht oder gar rechtlichen Rat eingeholt. Es tut dabei nichts zur Sache, dass die Umrüstung (jedenfalls derzeit) kaum zu entdecken bzw. nachzuweisen ist. Bei einem Unfall mit Personenschaden, gar mit Todesfolge, wird das Auto in jedem Fall von einem Gutachter untersucht. Und wer weiß, wie genau der hinschaut und was der dann findet ... Ich möchte einfach wissen, welche Konsequenzen bei einer solchen Umrüstung schlimmstenfalls drohen.
Mein Wissensstand zu diesem Thema ist folgender:
1. DPF entfernen/AGR stilllegen führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wer ohne BE fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 50 € bestraft wird.
2. Ohne DPF/AGR ist der Schadstoffausstoß höher als in der Kfz-Steuer zugrunde gelegt. Eigentlich müsste die Kfz-Steuer höher sein, d.h. der Halter begeht eine Steuerhinterziehung von vermutlich weniger als 1.000 € pro Jahr. Strafrahmen: Einstellung bis Geldstrafe in Höhe von 5 - 20 Tagessätzen.
3. Versicherung: DPF-Entfernung/AGR-Stilllegung stellt versicherungsrechtlich eine Gefahrenerhöhung dar, die der Versicherte der Versicherung von sich aus melden muss. Tut er das nicht, ist das eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung, die die Versicherung im Schadensfall erstmal von der Zahlung befreit. Aber es gibt Ausnahmen/Sonderregelungen:
3a. Kfz-Haftpflicht: Hier muss die Versicherung immer an den Geschädigten zahlen, kann sich aber von ihrem Versicherungsnehmer bis zu max. 5.000 € zurückholen (Regress).
3b. Kasko-Versicherung: Hier darf die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn die Gefahrenerhöhung (also die Umrüstung) wenigstens ein bisschen den Schadensfall oder die Schadenshöhe mitverursacht hat. Sie muss also nur dann zahlen, wenn die DPF-Entfernung nicht der Grund für den Schaden (Unfall, Diebstahl ...) oder für die Höhe des Schadens war. Das dürfte aber wohl in 99,9% aller Fälle so sein.
3c. Die Versicherung muss jedoch in beiden Fällen (3a. und 3b.) gar nichts zahlen (bzw. kann sich mehr als 5.000 € bis zur vollen Schadenssumme alles zurückholen), wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung zuvor arglistig getäuscht hat. Die spannende Frage ist jetzt also: liegt beim Verschweigen der DPF-Entfernung/AGR-Stilllegung nur eine vorsätzliche Pflichtverletzung oder eine arglistige Täuschung vor?
Wer weiß mehr darüber bzw. wer kann das, was ich geschrieben haben, korrigieren, ergänzen, weiter ausführen?
Gruß
Hartmut
Achleitner Crafter Bj. 2/2015 (kurzer Radstand, Normaldach)
Umbau zum Reisemobil mit Aufstelldach
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Re: DPF entfernen/AGR stilllegen - Rechtslage
Hartmut,
wenn ich mal den DPF ausbauen sollte, mache ich mir nur darüber einen Kopf wo ich den TÜV finde der mir ohne den Filter den Aufkleber gibt.
Und was die Versicherungen betrifft: Die Versicherung muß Schäden abdecken die zum Beispiel bei einem Unfall entstehen. Der Versicherungs ist es daher völlig wurscht ob ein DPF eingebaut ist oder nicht.
Und zum Schluss: Es ist dem deutschen Michel vorbehalten sich über Dingen einen Kopf zu machen die den Menschen in anderen Ländern so was von egal ist.
Gruß Wolfgang
wenn ich mal den DPF ausbauen sollte, mache ich mir nur darüber einen Kopf wo ich den TÜV finde der mir ohne den Filter den Aufkleber gibt.
Und was die Versicherungen betrifft: Die Versicherung muß Schäden abdecken die zum Beispiel bei einem Unfall entstehen. Der Versicherungs ist es daher völlig wurscht ob ein DPF eingebaut ist oder nicht.
Und zum Schluss: Es ist dem deutschen Michel vorbehalten sich über Dingen einen Kopf zu machen die den Menschen in anderen Ländern so was von egal ist.
Gruß Wolfgang
2,5 L Crafter 35 -164 PS / 2009 / Westfalia Sven Hedin
Re: DPF entfernen/AGR stilllegen - Rechtslage
Wolfgang,
Ich kann nichts verkehrt daran finden, wenn sich Leute über die Risiken und rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns Gedanken machen bzw. darüber hier im Forum Informationen suchen. Ich würde deshalb die Debatte über Sinn und Unsinn meiner Anfrage gerne beenden und einfach abwarten, ob das Problem auch noch andere interessiert, so dass hier zur Sache noch ein paar Infos zusammenkommen. Wenn nicht, stirbt der Thread ja ganz schnell von alleine.
Nichts für ungut
Hartmut
Ist recht, aber warum schreibst du mir das in diesen Thread, wo ich gerade darüber Infos von Leuten suche, die sich darüber einen Kopf machen?wenn ich mal den DPF ausbauen sollte, mache ich mir nur darüber einen Kopf wo ich den TÜV finde der mir ohne den Filter den Aufkleber gibt.
Da täuscht du dich aber sehr!Und was die Versicherungen betrifft: Die Versicherung muß Schäden abdecken die zum Beispiel bei einem Unfall entstehen. Der Versicherungs ist es daher völlig wurscht ob ein DPF eingebaut ist oder nicht.
Menschen in anderen Länder müssen sich andere (oder auch keine) Gedanken machen, weil es dort andere (oder auch keine) Gesetze gibt.Und zum Schluss: Es ist dem deutschen Michel vorbehalten sich über Dingen einen Kopf zu machen die den Menschen in anderen Ländern so was von egal ist.
Ich kann nichts verkehrt daran finden, wenn sich Leute über die Risiken und rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns Gedanken machen bzw. darüber hier im Forum Informationen suchen. Ich würde deshalb die Debatte über Sinn und Unsinn meiner Anfrage gerne beenden und einfach abwarten, ob das Problem auch noch andere interessiert, so dass hier zur Sache noch ein paar Infos zusammenkommen. Wenn nicht, stirbt der Thread ja ganz schnell von alleine.
Nichts für ungut
Hartmut
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Re: DPF entfernen/AGR stilllegen - Rechtslage
Hallo Hartmut,
schildere mir bitte einen oder besser mehrere, nachprüfbare Fälle in dem sich die Versicherung geweigert hat eine Schaden Vollständig zu begleichen weil an dem Fahrzeug der DPF ausgebaut wurde.
PS: Ich habe die Möglichkeit mir entsprechende Gerichtsurteile vorlegen zu lassen.
Gruß Wolfgang
schildere mir bitte einen oder besser mehrere, nachprüfbare Fälle in dem sich die Versicherung geweigert hat eine Schaden Vollständig zu begleichen weil an dem Fahrzeug der DPF ausgebaut wurde.

PS: Ich habe die Möglichkeit mir entsprechende Gerichtsurteile vorlegen zu lassen.
Gruß Wolfgang
2,5 L Crafter 35 -164 PS / 2009 / Westfalia Sven Hedin
Re: DPF entfernen/AGR stilllegen - Rechtslage
VVG §23(1), §26(1) und (3), §28(1) und (3)
Achleitner Crafter Bj. 2/2015 (kurzer Radstand, Normaldach)
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Re: DPF entfernen/AGR stilllegen - Rechtslage
wie du schon einführend anmerkst trifft dieses Thema vor allem für Fernreisende zu. Da stellen sich deine Fragen gar nicht. Nachdem viele ihre Autos in Deutschland abmelden sind sie ohnehin nicht steuerpflichtig bzw. fahren nicht in D und können dementsprechend auch nicht belangt werden. Auch die Versicherung gilt ausserhalb Europas nicht und kann sich daher auch nicht weigern zu zahlen. Ausserhalb Europas interessieren sich nur ganz wenige Länder für den Schadstoffausstoss, dementsprechend werden dort auch Sprinter zwar als z.B. "Euro-5" angeboten, allerdings ohne DPF.
Was Deutschland betrifft ist es glaube ich müßig sich über die Folgen des Ausbaus des DPF zu unterhalten, da die Folgen (abgesehen von der Steuerhinterziehung) wohl auch nicht anders sind als bei jeglicher Art von nicht zugelassenem Tuning, nicht eingetragenen Reifen, Sitzen usw. ........ und mir auch der Sinn eines DPF-Ausbaus in D nicht klar ist.
Gruß
Georg
Was Deutschland betrifft ist es glaube ich müßig sich über die Folgen des Ausbaus des DPF zu unterhalten, da die Folgen (abgesehen von der Steuerhinterziehung) wohl auch nicht anders sind als bei jeglicher Art von nicht zugelassenem Tuning, nicht eingetragenen Reifen, Sitzen usw. ........ und mir auch der Sinn eines DPF-Ausbaus in D nicht klar ist.
Gruß
Georg
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Re: DPF entfernen/AGR stilllegen - Rechtslage
An die "Rechtsberater" hier im Forum der folgende Hinweis, den ich aus Wikipedia zitiere:
"In Deutschland ist die außergerichtliche Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gesetzlich reglementiert, das zum 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte. Wer unentgeltliche rechtliche Beratung (Rechtsdienstleistungen) außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt."
Gruss SprinterBonn
"In Deutschland ist die außergerichtliche Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gesetzlich reglementiert, das zum 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte. Wer unentgeltliche rechtliche Beratung (Rechtsdienstleistungen) außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt."
Gruss SprinterBonn
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Re: DPF entfernen/AGR stilllegen - Rechtslage
Wenn der DPF von einem ChipTuner sauber ausprogrammiert wird, fällt das niemandem auf. Du wirst sogar weiterhin über die ODB Diagnose eine saubere AU bekommen. Bedenke aber, dass gerade darüber nachgedacht wird, wieder eine echte Abgasmessung am Auspuff einzuführen.Iglmoos hat geschrieben:Hallo,
hier im Forum wurde schon viel zu der Frage "DPF entfernen/AGR stilllegen" gepostet und nicht wenig Forumsmitglieder (insbesondere Fernreisende) haben ihre DPF inzwischen ausbauen lassen bzw. spielen mit dem Gedanken, dies zu tun. Ich würde gerne einmal über die rechtlichen Risiken und Konsequenzen dieser "Umrüstung" diskutieren. Ich nehme an, die Leute, die ohne DPF/AGR unterwegs sind, haben sich diesbezüglich Gedanken gemacht oder gar rechtlichen Rat eingeholt. Es tut dabei nichts zur Sache, dass die Umrüstung (jedenfalls derzeit) kaum zu entdecken bzw. nachzuweisen ist. Bei einem Unfall mit Personenschaden, gar mit Todesfolge, wird das Auto in jedem Fall von einem Gutachter untersucht. Und wer weiß, wie genau der hinschaut und was der dann findet ... Ich möchte einfach wissen, welche Konsequenzen bei einer solchen Umrüstung schlimmstenfalls drohen.
Mein Wissensstand zu diesem Thema ist folgender:
1. DPF entfernen/AGR stilllegen führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wer ohne BE fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 50 € bestraft wird.
2. Ohne DPF/AGR ist der Schadstoffausstoß höher als in der Kfz-Steuer zugrunde gelegt. Eigentlich müsste die Kfz-Steuer höher sein, d.h. der Halter begeht eine Steuerhinterziehung von vermutlich weniger als 1.000 € pro Jahr. Strafrahmen: Einstellung bis Geldstrafe in Höhe von 5 - 20 Tagessätzen.
3. Versicherung: DPF-Entfernung/AGR-Stilllegung stellt versicherungsrechtlich eine Gefahrenerhöhung dar, die der Versicherte der Versicherung von sich aus melden muss. Tut er das nicht, ist das eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung, die die Versicherung im Schadensfall erstmal von der Zahlung befreit. Aber es gibt Ausnahmen/Sonderregelungen:
3a. Kfz-Haftpflicht: Hier muss die Versicherung immer an den Geschädigten zahlen, kann sich aber von ihrem Versicherungsnehmer bis zu max. 5.000 € zurückholen (Regress).
3b. Kasko-Versicherung: Hier darf die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn die Gefahrenerhöhung (also die Umrüstung) wenigstens ein bisschen den Schadensfall oder die Schadenshöhe mitverursacht hat. Sie muss also nur dann zahlen, wenn die DPF-Entfernung nicht der Grund für den Schaden (Unfall, Diebstahl ...) oder für die Höhe des Schadens war. Das dürfte aber wohl in 99,9% aller Fälle so sein.
3c. Die Versicherung muss jedoch in beiden Fällen (3a. und 3b.) gar nichts zahlen (bzw. kann sich mehr als 5.000 € bis zur vollen Schadenssumme alles zurückholen), wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung zuvor arglistig getäuscht hat. Die spannende Frage ist jetzt also: liegt beim Verschweigen der DPF-Entfernung/AGR-Stilllegung nur eine vorsätzliche Pflichtverletzung oder eine arglistige Täuschung vor?
Wer weiß mehr darüber bzw. wer kann das, was ich geschrieben haben, korrigieren, ergänzen, weiter ausführen?
Gruß
Hartmut
Du begehst dann zwar die Ordnungswidrigkeit und die Steuerhinterziehung, aber es wird nicht auffallen. 1 uns 2 sind ja auch überschaubar von den finfnziellen Risiken.
Versicherungstechnisch wird auch nichts passieren, weil der fehlende DPF nicht ursächlich für irgdnwelche Unfälle sein kann. Auch ein Gutachter wird das nicht merken, da müsste beim Unfall das Gehäuse des DPF aufreißen, das bleibt ja vorhanden, wird ja nur leer geräumt. Das ist noch unwahrsheinlicher als die 99,9% die du angesprochen hast. Zumal ein Gutachter erst kommt, wenn der Wagen in der Werkstatt wieder auf seinen Rädern steht.
Eine arglistige Täuschung liegt in keinem Fall vor, da der DPF versichrungstechnisch nicht relevant ist, die von dir angenommene Gefahrenerhöhung müsstest du mal erläutern? Warum soll die Gefahr bzw. das Risiko für den Versichrerer höher sein? Die versichrungstechnisch relevanten Daten des Fahrzeugs bleiben doch alle indentisch.
Wenn du es machen willst, musst du mit den Folgen leben. Es ist und bleibt illegal, das Risiko, das es auffällt ist schon sehr recht gering. Mach den DPF vor der Reise raus und nach der Rückkehr wieder rein, wenn du dann länger wieder in d fahren willst, dann bist u auf der sicheren Seite!
Crafter 30, 2014, kurz und hoch, 136 PS BMT, Multivan XL mit WoMo-Zulassung und 2-5 Sitzplätzen (Lübeck)
BIETE linke ARMLEHNE in schwarz für ISRI Seriensitze. Interesse? PN!
BIETE linke ARMLEHNE in schwarz für ISRI Seriensitze. Interesse? PN!
Re: DPF entfernen/AGR stilllegen - Rechtslage
Soweit ich gehört habe kommt ein Dummy rein oder der bestehende DPF wird aufgeschnitten, ausgeräumt und wieder verschweißt wobei die Naht nach oben gedreht wird. Beim TÜV soll es nicht erkannt werden. Die EU überlegt ja schon länger zur OBD Auslesung wieder eine Messung am Auspuff vorzuschreiben. Allerdings war das hochdrehen der Motoren nicht der Weisheit letzter Schluß. Auf Grund der anstehenden Problematik durch den Weltweiten Betrug mit Abgas- und Verbrauchswerten muß man aber sowieso erstmal abwarten.
Beitrag von heute: http://www.spiegel.de/fotostrecke/auch- ... 37253.html
Auf einer Reise außerhalb Europas würde ich mir überhaupt keinen Kopf machen. Nach Rückkehr kann man das ganze ja wieder umrüsten
Eine vielleicht andere Lösung hatte ich bereits eingestellt. Einer unserer Mitschreiber läßt sich das einbauen man darf gespannt sein.
http://www.sprinter-forum.de/viewtopic.php?f=11&t=17974
Gruß Vagabundo
Beitrag von heute: http://www.spiegel.de/fotostrecke/auch- ... 37253.html
Auf einer Reise außerhalb Europas würde ich mir überhaupt keinen Kopf machen. Nach Rückkehr kann man das ganze ja wieder umrüsten

Eine vielleicht andere Lösung hatte ich bereits eingestellt. Einer unserer Mitschreiber läßt sich das einbauen man darf gespannt sein.
http://www.sprinter-forum.de/viewtopic.php?f=11&t=17974
Gruß Vagabundo
Re: DPF entfernen/AGR stilllegen - Rechtslage
Moin,
hat zwar nichts mit dem Sprinter zu tun aber.....http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65850/3325933
hat zwar nichts mit dem Sprinter zu tun aber.....http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65850/3325933
Gruß Frank
Ein Leben ohne Sprinter ist möglich, aber sinnlos.!
99 % iger, Seit 1996 mit Sprintern unterwegs!
319 CDI Edition20 Bj.10/2015 Mitlhoda .
Sprintertreffen 2010-11-12-13-15-16-17-18-19
Wer flauschiges Fell hat, ist klar im Vorteil.
Ein Leben ohne Sprinter ist möglich, aber sinnlos.!
99 % iger, Seit 1996 mit Sprintern unterwegs!
319 CDI Edition20 Bj.10/2015 Mitlhoda .
Sprintertreffen 2010-11-12-13-15-16-17-18-19
Wer flauschiges Fell hat, ist klar im Vorteil.
Re: DPF entfernen/AGR stilllegen - Rechtslage
Hy
Gebe zu bedenken das die allgemeine Betriebserlaubnis erlöscht.Also , sollte ein Unfall geschehen und das Auffallen ..... möcht ich nicht ihn deiner Haut stecken

Gebe zu bedenken das die allgemeine Betriebserlaubnis erlöscht.Also , sollte ein Unfall geschehen und das Auffallen ..... möcht ich nicht ihn deiner Haut stecken

Liebe grüße Renate und Schorsch 
Alle Angaben ohne Gewähr
Vita : 307 D Bj 78 , 209 D Bj 88, 312 D Bj 97 , 316 CDI Bj 01, 318 CDI Bj 07, 319 CDI Limited Edition Bj 15 , 316 CDI BJ 19

Alle Angaben ohne Gewähr

Vita : 307 D Bj 78 , 209 D Bj 88, 312 D Bj 97 , 316 CDI Bj 01, 318 CDI Bj 07, 319 CDI Limited Edition Bj 15 , 316 CDI BJ 19
Re: DPF entfernen/AGR stilllegen - Rechtslage
Smile.... dann ist ja vermutlich bei allen Fahrzeugen aus dem momentanen Abgasskandal die Betriebserlaubnis erloschen
Und sicher auch bei tausenden von Motorrädern die mit unerlaubten Auspuffanlagen durch die Gegend röhren. Wo kein Kläger da kein Richter
Gruß Vagabundo




Gruß Vagabundo
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- Registriert: 06 Feb 2016 15:55
Re: DPF entfernen/AGR stilllegen - Rechtslage
@ Vagabundo: genauso sehe ich das auch. Wir leben in Deutschland in einem freien Land, in dem jeder tun darf was er will, solange er andere nicht belästigt oder gegen die Gesetze verstösst -wenns jemand merkt-.
Insofern ist jeder frei in der verantwortlichen Entscheidung über sein Handeln.
Gruss SprinterBonn
Insofern ist jeder frei in der verantwortlichen Entscheidung über sein Handeln.
Gruss SprinterBonn
- Hans
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- Registriert: 01 Jan 2003 00:00
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Re: DPF entfernen/AGR stilllegen - Rechtslage
Also auch ich bin mutig und sehe das eine oder andere nicht ganz so eng, dennoch gibt es inzwischen rechtskräftige Urteile genau zu dem Szenario wie es Iglomoos eingangs beschrieben hat !
Erwischt ohne DPF mit Anzeige und Stillegung des Fahrzeuges bis DPF wieder eingebaut war, natürlich sofort weitergeleitet an zuständiges Finanzamt, Anzeige wegen Steuerbetruges mit saftiger Strafe und Nachzahlung der nicht unerheblichen Steuerdifferenz !
Versicherung wird meist nicht relevant, da i.d.R. kein verschuldeter Unfall verbunden ist, dennoch ein Fall in Motortalk, den hat es voll erwischt, schwerer Unfall auf der Autobahn mit Toten, Schwerverletzten und hohem Sachschaden, Fz wurde beschlagnahmt und begutachtet, da ohne DPF Leistung erhöht und Betriebserlaubnis erloschen musste nach deutschem Recht Versicherung zwar leisten, aber sofort Fahrzeugführer in Regress genommen, kann er im ganzen Leben nicht mehr abzahlen !
Wie gesagt, jeder muss seine Risikobereitschaft selbst festlegen ...
Erwischt ohne DPF mit Anzeige und Stillegung des Fahrzeuges bis DPF wieder eingebaut war, natürlich sofort weitergeleitet an zuständiges Finanzamt, Anzeige wegen Steuerbetruges mit saftiger Strafe und Nachzahlung der nicht unerheblichen Steuerdifferenz !
Versicherung wird meist nicht relevant, da i.d.R. kein verschuldeter Unfall verbunden ist, dennoch ein Fall in Motortalk, den hat es voll erwischt, schwerer Unfall auf der Autobahn mit Toten, Schwerverletzten und hohem Sachschaden, Fz wurde beschlagnahmt und begutachtet, da ohne DPF Leistung erhöht und Betriebserlaubnis erloschen musste nach deutschem Recht Versicherung zwar leisten, aber sofort Fahrzeugführer in Regress genommen, kann er im ganzen Leben nicht mehr abzahlen !
Wie gesagt, jeder muss seine Risikobereitschaft selbst festlegen ...

Re: DPF entfernen/AGR stilllegen - Rechtslage
Mal wieder PKW oder LKW Zulassung sollten hier unterschieden werden was das Steuer nachzahlen betrifft.
LKW nach Gewicht besteuert da sollte die Abgasklasse egal sein das die BE erlischt ist klar.
LKW nach Gewicht besteuert da sollte die Abgasklasse egal sein das die BE erlischt ist klar.