Egal, wie oft das vermeintliche Argument der eingetragenen Größen im COC-Papiers wieder und wieder gequält wird, trifft es deswegen nicht um so mehr zu. Im COC-Papier bei Pos. 50 Bemerkungen stehen lediglich die möglichen Dimensionen.
Bei den 3-Tonnern stehen m.W. 205/75R16C und 235/65R16C und 225/75R16C drin, bei den 3,5-Tonnern lediglich die beiden letzteren. Deren Abrollumfänge sind jedoch so unterschiedlich, daß der Tacho mit 225/75R16C zu wenig anzeigt, wenn 235/65R16C codiert ist.
Ein Bekannter wollte unbedingt 225/75R16C codieren lassen, um legal größere Reifen montieren zu dürfen, doch dessen Freundlicher weigerte sich partout, diese zu codieren. Erst als er mit der Rückabwicklung wegen einer fehlenden Gebrauchseigenschaft drohte, ging ein Weg rein.
A/T Bereifung VW Crafter
Re: A/T Bereifung VW Crafter
324 M272 Bj.07 H1L2 + PRINS 162tkm (immer) noch
324 M273 Bj.08 H2L2 + PRINS 50tkm (hoffentlich) bald
319 OM642 Bj.16 im HYMER ML-I 540 mit 79,5tkm (verkauft)
324 M273 Bj.08 H2L2 + PRINS 50tkm (hoffentlich) bald
319 OM642 Bj.16 im HYMER ML-I 540 mit 79,5tkm (verkauft)
Re: A/T Bereifung VW Crafter
Hallo zusammen,
Ich stehe aktuell vor einem ähnlichen Problem. Aktuell sind 235 60 R17 Sommerreifen drauf (Hymercar GCS). Im Winter würde ich gerne die 225 75 R16 fahren da bereits vorhanden inklusive Schneeketten. Im "Schein" eingetragen sind die 235er 60 R17. Leider konnte mir der freundliche Mercedes Mann nicht wirklich weiterhelfen. Zuerst meinte er wenn die Dimension im COC eingetragen ist muss nichts weiter unternommen werden. Beim Blick in den "Schein" war er sich dann jedoch nicht mehr sicher und wollte eine Anfrage im Werk starten. Hier kam dann jedoch noch keine Rückmeldung. Werde da wohl nochmal nachhaken. Ob hier im Endeffekt Hymer oder Mercedes zuständig/ verantwortlich sind konnte auch nicht wirklich beantwortet werden.
Laut Telefonat mit der DEKRA können alle im COC eingetragen Dimensionen ohne irgendeine Änderung oder Anpassung gefahren werden.
Was mich aber dennoch interessiert: welche Kosten entstehen in etwa für die Tachoangleichung falls doch erforderlich?
Schöne Grüße
Ich stehe aktuell vor einem ähnlichen Problem. Aktuell sind 235 60 R17 Sommerreifen drauf (Hymercar GCS). Im Winter würde ich gerne die 225 75 R16 fahren da bereits vorhanden inklusive Schneeketten. Im "Schein" eingetragen sind die 235er 60 R17. Leider konnte mir der freundliche Mercedes Mann nicht wirklich weiterhelfen. Zuerst meinte er wenn die Dimension im COC eingetragen ist muss nichts weiter unternommen werden. Beim Blick in den "Schein" war er sich dann jedoch nicht mehr sicher und wollte eine Anfrage im Werk starten. Hier kam dann jedoch noch keine Rückmeldung. Werde da wohl nochmal nachhaken. Ob hier im Endeffekt Hymer oder Mercedes zuständig/ verantwortlich sind konnte auch nicht wirklich beantwortet werden.
Laut Telefonat mit der DEKRA können alle im COC eingetragen Dimensionen ohne irgendeine Änderung oder Anpassung gefahren werden.
Was mich aber dennoch interessiert: welche Kosten entstehen in etwa für die Tachoangleichung falls doch erforderlich?
Schöne Grüße
Re: A/T Bereifung VW Crafter
Ich fahre jetzt mit Tachometer 1-2 kmh zu schnell Rum ... Bei jedem Wechsel die Kosten habe ich keine Lust drauf. Die coc liegt im Handschuhfach und beim nächsten TÜV werden wir sehen, wie legal das ist. Bei einer normalen Prüfung fällt diese Abweichung nicht auf.
Crafter 30, 2014, kurz und hoch, 136 PS BMT, Multivan XL mit WoMo-Zulassung und 2-5 Sitzplätzen (Lübeck)
BIETE linke ARMLEHNE in schwarz für ISRI Seriensitze. Interesse? PN!
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Re: A/T Bereifung VW Crafter
Hast du da eine Quelle dazu, ich habe da unterschiedliche Aussagen gehört, auch hier im Forum gibt es widerspüchliche Aussagen, steht das irgebndwo in der STVO oder so? Wäre Klasse wenn wir das mal rectssicher untermauern könnten. Dann lasse ich das vielleicht doch eintragen ...Rosi hat geschrieben: ↑10 Mai 2018 07:14 Egal, wie oft das vermeintliche Argument der eingetragenen Größen im COC-Papiers wieder und wieder gequält wird, trifft es deswegen nicht um so mehr zu. Im COC-Papier bei Pos. 50 Bemerkungen stehen lediglich die möglichen Dimensionen.
Bei den 3-Tonnern stehen m.W. 205/75R16C und 235/65R16C und 225/75R16C drin, bei den 3,5-Tonnern lediglich die beiden letzteren. Deren Abrollumfänge sind jedoch so unterschiedlich, daß der Tacho mit 225/75R16C zu wenig anzeigt, wenn 235/65R16C codiert ist.
Ein Bekannter wollte unbedingt 225/75R16C codieren lassen, um legal größere Reifen montieren zu dürfen, doch dessen Freundlicher weigerte sich partout, diese zu codieren. Erst als er mit der Rückabwicklung wegen einer fehlenden Gebrauchseigenschaft drohte, ging ein Weg rein.
Ich habe das bei reifen.de gefunden und dachte, das würde stimmen, weil das ja ein Riesenladen ist ...
https://www.reifen.de/forschung-und-ber ... gen-lassen
Da steht das so:
Weitere zulässige Reifen finden
Weitere erlaubte Größen finden sich nämlich in der EWG- oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch CoC-Papier (Certificate of Conformity) genannt. Autohersteller müssen diese Auflistung seit 2005 beim Verkauf eines Neuwagens mit aushändigen. Sie enthält allerlei technische Daten zum Fahrzeug, darunter bei Punkt 32 und Punkt 50 die Angaben zu allen zugelassenen Reifendimensionen. Wer sein CoC-Papier nicht hat oder verliert, kann es gegen Gebühr beim Autohersteller anfordern. Viele Hersteller haben zudem entsprechende Datenbanken mit Suchfunktion online gestellt. Ist der nicht in der Zulassungsbescheinigung I vermerkte Reifen in den CoC-Papieren zu finden, kann er ohne weiteres montiert werden. Als Nachweis für die Polizei und ganz besonders den TÜV sollte das CoC-Papier als Kopie immer mitgeführt werden. Die Reifengröße kann aber auch nachträglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt werden, dann erübrigt sich das Mitführen des CoC-Papiers. Der Nachtrag ist jedoch nicht verpflichtend.
Einzelgutachten bzw. Einzelabnahme
Sind die Reifen nicht im Fahrzeugschein und auch nicht in den CoC-Papieren vermerkt, dann muss ein Experte ein Gutachten über die Verkehrssicherheit des Reifens erstellen. So ein „Ausnahmetatbestand“, der in Ziffer 22 in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt wird, ist immer kostenpflichtig. Der Gutachter prüft die Eignung des Reifens und checkt die Montierbarkeit auf der Felge – dazu muss der Reifenhersteller den Nachweis liefern. Ist alles in Ordnung, stellt der Experte das Gutachten – landläufig auch ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) genannt – aus. Die Änderung wird dann unter Vorlage der ABE in die Zulassungsbescheinigung Teil I bei Ziffer 22 eingetragen und ist damit offiziell.
Crafter 30, 2014, kurz und hoch, 136 PS BMT, Multivan XL mit WoMo-Zulassung und 2-5 Sitzplätzen (Lübeck)
BIETE linke ARMLEHNE in schwarz für ISRI Seriensitze. Interesse? PN!
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