Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Danke für die Info
Gruß
Peter
212D`99 >in gute Hände abgegeben<
3 D`08 Mitlhoda
Sprintertreffen 2009-11-12-13-15-17-18-19-22
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Peter
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Genau, Jense, und den PKW halte ich auch noch vor, was ich dem Amte ja auch bereits mitteilte, was sie aber wohl gar nicht interessierte, da diese ja nicht bei der Ablehnung meines Einspruches in keinster Weise darauf eingingen.jense hat geschrieben: ↑20 Feb 2019 21:19Gelöscht! Weils besser is ....
Sitzaufnahmen verschließen, Sitze austragen, bei der Zulassungsstelle einreichen, Thema erledigt > LKW Steuer
Mehr gibts eigentlich nicht zu sagen, wenn man die Sitze garnicht benötigt, kompliziert wird es, wenn ein Handwerker die Sitze tatasächlich braucht. Das sollte dann hoffentlich bei der Vorführung deutlich werden und wenn er noch privat einen PKW versteuert, spricht das auch eher dagegegen den Sprinter als PKW zu nutzen. Ich drücke alle Betroffennen die Daumen, dass es klappt, wie auch immer!
Mercedes Benz T1N (kurz) Produktionsstättenverlass: 20.08.1998, W902, 208D Dieselmotor OM 601, 2300 ccm, 79 turbinenlose PS mit 58 Kilowatt, Luxusversion mit Differentialsperre, Drehzahlmesser und Zentralveriegelung.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Wir hatten's wirklich schon oft genug jetzt: Es ist egal, wie das Fahrzeug genutzt wird. Nur auf die objektive Beschaffenheit des Fahrzeugs kommt es an. Also nachweisen, dass genug Ladefläche im Verhältnis zur Fläche für die Personenbeförderung da ist -- oder PKW-Steuer zahlen. Fertig.
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- Matthias S (21 Feb 2019 06:27)
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Ja Peter, genau so sollte es im Forum nicht sein, einen Beitrag wieder löschen, obwohl schon weitere User darauf geantwortet haben ... und andere im weiteren Verlauf dann irritiert sind !
Ansonsten appelliere ich nochmals, im Ton wieder etwas sanfter miteinander umzugehen, wieder zum Eingangsthema zurückzukehren, auf Romane außerhalb des Themas zu verzichten und ggf. einfach mal eine einem nicht genehme Aussage zu ignorieren, so halten wir es eigentlich in diesem Forum mit Erfolg seit nunmehr 16 Jahren, danke für euer Verständnis !
Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Hans, du hast Recht! Deswegen habe ich meinen Beitrag auch direkt wieder gelöscht. War nur maximal eine Minute online ... Haben wohl trotzdem einige gelesen, Sorry dafür!
Crafter 30, 2014, kurz und hoch, 136 PS BMT, Multivan XL mit WoMo-Zulassung und 2-5 Sitzplätzen (Lübeck)
BIETE linke ARMLEHNE in schwarz für ISRI Seriensitze. Interesse? PN!
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Hallo,
es war nur Panikmache !!!! Einspruch gemacht und nach etwa 4 Wochen alles wieder normal umgestellt - also wieder LKW.
Wäre bei einem Maxi-Sprinter auch irgend wie Unsinn gewesen.
Habe 6 Sitze und auch zwei Scheiben hinten, was also auch keine Rolle spielte.
Denke mal es lag an der privaten Zulassung und den Sitzen. Der Aufbau wird anscheinend erst mal nicht geprüft (Computerauswahl !!!)
Habe im Einspruch alles dargelegt und die Verwendung als Musik-Band erwähnt und alles wurde wieder ohne Weiteres auf LKW umgestellt.
Also macht Euch hier nicht so viele Gedanken über Sitze und Ösen zuschweißen - alles Unsinn !!!!
es war nur Panikmache !!!! Einspruch gemacht und nach etwa 4 Wochen alles wieder normal umgestellt - also wieder LKW.
Wäre bei einem Maxi-Sprinter auch irgend wie Unsinn gewesen.
Habe 6 Sitze und auch zwei Scheiben hinten, was also auch keine Rolle spielte.
Denke mal es lag an der privaten Zulassung und den Sitzen. Der Aufbau wird anscheinend erst mal nicht geprüft (Computerauswahl !!!)
Habe im Einspruch alles dargelegt und die Verwendung als Musik-Band erwähnt und alles wurde wieder ohne Weiteres auf LKW umgestellt.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Du gibst mir Hoffnung. Leider habe ich die kurze Version als Transporter, aber eben auch theoretisch "bis-zu-zwei-Sitzen" eingetragen. Da wird das nicht ganz so einfach gehen, ohne technische Veränderungen vorzunehmen, wie bei dir. In meiner Ablehnung des Einspruches schrieben sie etwas von "aufgrund eines Systemfehlers", dieser laut Paragraph 12 Absatz 2 Nr.4 des KraftStG vom Steuerzahler dennoch zu bezahlen ist.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
@Olli: Du meinest bis zu 6 Sitzen, oder? Bei bis zu 2 hättest du kein Probem
Der Systemfehler bestand darin, das Fahrzeuge wie deines mit bis zu sechs Sitzplätzen und kurzem Radstand als Lkw besteuert wurden, obwohl der Ladaraum kleiner als der Personenbeförderungsraum ist. Dies wird nun flächendeckend geprüft und wie bereits hier öfter berichtet dann auch wieder korrigiert, wenn der Laderaum doch größer ist. Mal abwarten was der erste kurze Radstand bei der Prüfung zu hören bekommt ... Ich glaube auch, das es da schwierig werden könnte.
Die Regelung ist auch nicht neu, mir wurde mit der gleichen Begründung vor 20 Jahren die Steuer vom Postgolf verachtfacht, der hat selbst ohne hintere Sitze nicht die LKW Anforderungen erfüllt und wurde dann als PKW besteuert, war dann wirtschaftlich sinnlos, Einspruch war ohne Erfolg...
Der Systemfehler bestand darin, das Fahrzeuge wie deines mit bis zu sechs Sitzplätzen und kurzem Radstand als Lkw besteuert wurden, obwohl der Ladaraum kleiner als der Personenbeförderungsraum ist. Dies wird nun flächendeckend geprüft und wie bereits hier öfter berichtet dann auch wieder korrigiert, wenn der Laderaum doch größer ist. Mal abwarten was der erste kurze Radstand bei der Prüfung zu hören bekommt ... Ich glaube auch, das es da schwierig werden könnte.
Die Regelung ist auch nicht neu, mir wurde mit der gleichen Begründung vor 20 Jahren die Steuer vom Postgolf verachtfacht, der hat selbst ohne hintere Sitze nicht die LKW Anforderungen erfüllt und wurde dann als PKW besteuert, war dann wirtschaftlich sinnlos, Einspruch war ohne Erfolg...
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Das sach ich dem Olli doch schon die ganze Zeit, der sitzt da an der Ostgrenze mit Zoll vor der Tür, warum war er nicht schon lange da und hat es ausmessen lassen?
Ich würde auch gar nicht sagen wie die messen sollen sondern nur die letzten Sitzbefestigungspunkte zeigen und sagen da fängt der Laderaum an, bei nicht vorhandenen Sitzen könnte Olli Glück haben und die lassen den Laderaum tatsächlich genau hinter den letzten Sitzbefestigungspunkten beginnen und nicht erst an der C-Säule wo die mittleren Fenster aufhören, dann könnte es so gerade passen.
Ich würde auch gar nicht sagen wie die messen sollen sondern nur die letzten Sitzbefestigungspunkte zeigen und sagen da fängt der Laderaum an, bei nicht vorhandenen Sitzen könnte Olli Glück haben und die lassen den Laderaum tatsächlich genau hinter den letzten Sitzbefestigungspunkten beginnen und nicht erst an der C-Säule wo die mittleren Fenster aufhören, dann könnte es so gerade passen.
Ich war dabei:
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Weihnachtstreffen Lauf: 2007, 2008, 2010, 2012, 2013, 2014
Treffen in Bonn: 2007
Werksbesichtigung Düsseldorf: 2008, 2013
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Diese Verkürzung des Sachverhalts ist leider sehr missverständlich.Dieselolli hat geschrieben: ↑22 Feb 2019 07:39In meiner Ablehnung des Einspruches schrieben sie etwas von "aufgrund eines Systemfehlers", dieser laut Paragraph 12 Absatz 2 Nr.4 des KraftStG vom Steuerzahler dennoch zu bezahlen ist.
Richtig ist: Wird die Steuer aufgrund eines Fehlers falsch festgesetzt, kann sie auch rückwirkend geändert werden.
Die Frage in den hier diskutierten Fällen ist:
- Wurde die Steuer früher falsch festgesetzt und jetzt richtig? Dann kann man wenig machen und muss die neu festgesetzte Steuer zahlen.
- Oder wurde die Steuer früher richtig und jetzt falsch festgesetzt? Dann muss man die festgesetzte Steuer trotz Einspruchs zunächst zahlen, bekommt zu viel bezahlte Beträge aber im Fall eines erfolgreichen Einspruchs zurück.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Klar, jedes Zollamt wird das wohl machen, bei Olli ist aber definitiv mindestens eins in der Nähe, wenn nicht sogar zwei, das zweite dann direkt an der A4 an der ehemaligen Grenzstation.
Die Nutzung war wohl mal für einige Finanzämter relevant als die das noch relativ willkürlich entschieden haben, deshalb geistert das noch durch alle Köpfe, ich hatte es jetzt auch in meinen Einspruch geschrieben, aber nur so "nebenher".
Wenigstens sind die Kriterien jetzt wo das in der Hand einer Bundesbehörde ist klar und eindeutig: Sitzplätze über drei + Ladefläche kleiner als Personentransportfläche, in Grenzfällen vom Zoll auszumessen, sonst reicht Foto-Gegenbeweis (Beispiel siehe unten) + Kastenwagen oder Fahrgestell mit Aufbau aber nicht Pickup bis 3,5 t = steuerliche Einstufung als Pkw trotz Lkw-Zulassung.
Die Nutzung war wohl mal für einige Finanzämter relevant als die das noch relativ willkürlich entschieden haben, deshalb geistert das noch durch alle Köpfe, ich hatte es jetzt auch in meinen Einspruch geschrieben, aber nur so "nebenher".
Wenigstens sind die Kriterien jetzt wo das in der Hand einer Bundesbehörde ist klar und eindeutig: Sitzplätze über drei + Ladefläche kleiner als Personentransportfläche, in Grenzfällen vom Zoll auszumessen, sonst reicht Foto-Gegenbeweis (Beispiel siehe unten) + Kastenwagen oder Fahrgestell mit Aufbau aber nicht Pickup bis 3,5 t = steuerliche Einstufung als Pkw trotz Lkw-Zulassung.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Eigentlich ist es ganz einfach und in den meisten Fällen bleiben die LKW Steuern wie sie sind ...
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Das ist das gute daran wenn das zentral eine Behörde macht, die müssen das irgendwie eindeutig und wasserdicht festlegen und können nicht nach Lust und Laune rumagieren wie ehedem die verschiedenen Finanzämter wo mal die Nutzung abgefragt wurde und ein andermal mußten Scheiben verblecht werden usw..
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um
Bei Gerstungen?
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