gehört zwar nicht zum eigentlichen Thema, aber dein Aussage ist nur bedingt gültig.Dieselolli hat geschrieben: ↑27 Mär 2019 12:43 ... da ich an den automatisierten Lastschrift-Verfahren teilnehmen muß, da eine andere Zahlungsart nicht akzeptiert würde...
Es stimmt zwar, das man ein Auto nur mit gültiger Lastschrift angemeldet bekommt, erlischt diese aber, so ist man ab dem Tag wieder selber für die Zahlung verantwortlich. Ich spreche da aus leidiger Erfahrung. Vor zwei Jahren wurde meine Lastschrift wegen mangelnder Kontodeckung nicht eingelöst. Darauf hin erhielt ich von Zoll einen Mahnung zur Zahlung, natürlich mit Zuschlägen (Mahngebühr). Hab ich natürlich überwiesen und dacht die Sache währe damit vom Tisch. Ein Jahr später wunderte ich mich das die Steuer nicht in dem erwarteten Monat eingezogen wurde. Im darauf folgenden Monat wieder eine Mahnung inc. Gebühr. Als ich beim Zoll nachfragte warum nicht abgebucht wurde, sagte man mir das bei einmaliger Verweigerung einer Lastschrift, die Einzugsermächtigung erlischt, da ja z.B. das Konto aufgelöst worden sein kann. Ich musste per Mail erneut eine Einzugsermächtigung erteilen. Mal schauen wie es diese Jahr mit dem Einzug aussieht.
Man hat also schein bar die Möglichkeit aus dem Lastschriftverfahren raus zu kommen, sollte dann aber darauf achten pünktlich zu überweisen. da sonst Mahngebühren anfallen. Eine Benachrichtigung über den fälligen Betrag, so wie es früher vor der Lastschriftpflicht war gibt es nicht mehr.
Gruß Steffen