Zoll stellt Sprinter auf PKW um

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Steffen G.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#406 

Beitrag von Steffen G. »

Dieselolli hat geschrieben: 27 Mär 2019 12:43 ... da ich an den automatisierten Lastschrift-Verfahren teilnehmen muß, da eine andere Zahlungsart nicht akzeptiert würde...
gehört zwar nicht zum eigentlichen Thema, aber dein Aussage ist nur bedingt gültig.
Es stimmt zwar, das man ein Auto nur mit gültiger Lastschrift angemeldet bekommt, erlischt diese aber, so ist man ab dem Tag wieder selber für die Zahlung verantwortlich. Ich spreche da aus leidiger Erfahrung. Vor zwei Jahren wurde meine Lastschrift wegen mangelnder Kontodeckung nicht eingelöst. Darauf hin erhielt ich von Zoll einen Mahnung zur Zahlung, natürlich mit Zuschlägen (Mahngebühr). Hab ich natürlich überwiesen und dacht die Sache währe damit vom Tisch. Ein Jahr später wunderte ich mich das die Steuer nicht in dem erwarteten Monat eingezogen wurde. Im darauf folgenden Monat wieder eine Mahnung inc. Gebühr. Als ich beim Zoll nachfragte warum nicht abgebucht wurde, sagte man mir das bei einmaliger Verweigerung einer Lastschrift, die Einzugsermächtigung erlischt, da ja z.B. das Konto aufgelöst worden sein kann. Ich musste per Mail erneut eine Einzugsermächtigung erteilen. Mal schauen wie es diese Jahr mit dem Einzug aussieht.
Man hat also schein bar die Möglichkeit aus dem Lastschriftverfahren raus zu kommen, sollte dann aber darauf achten pünktlich zu überweisen. da sonst Mahngebühren anfallen. Eine Benachrichtigung über den fälligen Betrag, so wie es früher vor der Lastschriftpflicht war gibt es nicht mehr.

Gruß Steffen
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Dieselolli
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#407 

Beitrag von Dieselolli »

Danke Steffen, für deinen Beitrag, aber für mich gab es heute den donnernden Schicksalsschlag! Ich bin draußen! Mein Benzen wird leider ab sofort als PKW versteuert. Begründung: man hat zu der Ladefläche einfach noch nen Meter dazu gerechnet, so, als wäre da ne Sitzbank drine. Dann hat das Verhältnis von Personenfläche zur Ladefläche nicht mehr gepasst und schwupps, war ich draußen und muß für die kommenden 9 Jahre jedes Jahr 629€ kfz-Steuer hinblättern! Tja, aus die Maus, muß ich leben damit! Muß ich jetze meinen kleinen sparsamen Diesel-Oldtimer abmelden, damit ich die Mehrkosten irgendwie kompensieren kann. Nuh muß ich den Aufwand betreiben ne Sitzbank zu besorgen und ihn als Kombi umzustaffieren, damit ich von der Mehrbesteuerung wenigstens was hab! Seufz! In neun Jahren, wenn mein Bus an der Schwelle zum H-Kennzeichen steht, werden "die Karten neu gemischt"! Bis dahin simberliere ich mit dem Einbau eines Euro 3 Katalysator, um darüber wenigstens noch was zu erreichen, sofern es überhaupt noch einen Anbieter gibt, der was für meine "alte-Kiste" anbietet!
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#408 

Beitrag von jense »

Du brauchst doch die Sitze nicht ...

mach es wie von Rosi beschrieben, Sitzeaufnahmen raus, Holzplatte drüber und mit Verzurrösen festschrauben. Dann erneut vorführen! Hat bei ihm geklappt.

Wenn das nicht hilft beim Zoll, bei TÜV/DEKRA ganz offiziel umschreiben lassen zum LKW mit 3 Sitzplätzen, vorher vorbesprechen, dann wieder LKW Steuer und gut ist ... die Kosten für Gutachten und Umschreibung hast du nach einem halben Jahr wieder drin ...

Dass es so nicht klappen wird, war doch von vorneherein klar....das man es ändern kann und das das funktioniert ist auch klar, also gib Gas
Zuletzt geändert von jense am 27 Mär 2019 15:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#409 

Beitrag von Dieselolli »

Iss ja alles draußen, keine Sitzbankschienen mehr drinne, extra Holzplatten passend gesägt, ne ganze Menge Dreck reingeschmissen und verschmiert, damit es ooch noch aussieht, als ob! Nur noch zur DEKRA, wäre ne Option, aber wenn die verlangt, die Platten rauszureißen sehen sie ja auch, was darunter iss. Kann halt nur hoffen, das die DEKRA nii verlangt, die Bodenplatten rauszureißen, um darunter guggen zu wollen.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#410 

Beitrag von jense »

das ist kein Problem, die verlangen evtl., dass du die Schrauben einschweißen/punkten musst, aber auch das nur wenn du Pech hast.

Vorbesprechen ist alles! Verzurrösen reinschrauben hat ja bei einigen hier auch gereicht. Fahr mit Termin hin und frag nach, ggf. bei mehreren Stationen, das wird schon klappen!
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#411 

Beitrag von Dieselolli »

Das gibt glei wieder Hoffnung. Bei DEKRA kostet das nachguggen 64€ und beim GTÜ 40€
Das habe ich mir heute bereits in Erfahrung gebracht. Ja, das wird mein letzter mir möglicher Versuch werden. Zuschweißen wird aber definitiv nicht möglich werden, da ich mir nicht für die Zukunft, bei Eintritt ins Oldtimerzeitalter in 9 Jahren, die Möglichkeit der Sitzbanknachrüstung versperren will.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#412 

Beitrag von man_in_bleeck »

Bei den meisten reicht aber ein kleiner oberflächlicher Hefter. Den kann man bei Bedarf wieder wegschleifen oder sogar beim Rausdrehen aufbrechen. Ins Gewinde solltest du nicht schweißen, quasi nur den Schraubenkopf ans umgebende Blech heften...
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#413 

Beitrag von Dieselolli »

Hmm, (nachdenk), :?: :!: wenn aber dieser sogenannte "technische Sachverständige" an der Schweißnaht was rummoniert, daß es zum Beispiel nur gepunktet oder gar schlecht & brüchig geschweißt ist? Zwei unterschiedliche Schweißgeräte hätte ich ja, kann aber eben auch nur mehr recht als schlecht damit umgehen.
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Steffen G.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#414 

Beitrag von Steffen G. »

@Dieselolli

was ich ja interessant finde, das du lieber 9 Jahre auf dein Auto verzichtest, nur um die Option zu haben, bei einem Auto, welches dann vielleicht noch Fahrtüchtig ist, oder solch Autos überhaupt noch im Straßenverkehr zugelassen sind, eine Sitzbank einbauen zu können.
Wenn es nach Merkel geht dürfen wir in Zukunft überhaupt nicht mehr selbst fahren. Wird es in 9 Jahren überhaupt noch die Möglichkeit eines Oltimerskennzeichens geben, und wie sind dann die Anforderungen? Wenn der Dieselwahn so weiter geht, werden die 629€ Kfz-Steuer lächerlich sein, gegenüber dem was du dann für einen solchen "Stinker" bezahlen musst. Wenn die Welt sich so weiterentwickelt wie es zur Zeit aus sieht, haben wir in 10 Jahren ganz andere Problem, als eine Option auf eine Sitzbank.
Nichts ist so Beständig wie die Veränderung. Mache das Beste aus der jetzigen Situation, und wenn alles gut geht und dein Auto Oldtimerfähig ist, dann kann man sich immer noch Gedanken darüber machen wie man die Sitzbank rein bekommt.

Grüße aus dem "hier und jetzt"
Steffen
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#415 

Beitrag von Dieselolli »

Hallo Steffen, das hast du aber sehr schön formuliert und es trifft im Kern sogar zu. Mein alter MB 208D bringt derzeit vom Allgemeinzustand die besten Vorraussetzungen mit, die sich ein alter T1N für einen Oldtimerstatus nur wünschen könnte und gerade ich bin weit & breit bekannt, meine Fahrzeuge unter normalen Umständen (wenn jetze keine höhere Gewalt eintritt) sehr, sehr lange zu fahren. Bei mir hielten die Fahrzeuge länger aus, wie so manch eine weibliche Beziehungskiste meinerseits!
Weiterer recherierter Punkt ist, wenn man ein Fahrzeug einmal erfolgreich in eine andere Kategorie umschreiben ließ, geht dies nie wieder zurück. D.h. es ist nur einmal möglich, die Kategorie zu wechseln. Also, wenn ich z.B. ein Auto fest auf LKW umschreiben lasse, was bislang als PKW stand, geht es später nicht wieder auf PKW zurück umzuschreiben. So sagte es mir jedenfalls Mal irgend ein Staatsdiener vom Natürlich weiß auch ich nicht, was für Fiesimatenten mich in neun Jahren erwarten oder gar auf dem Wege dorthin. Aber ich will erreichen, daß das einstige Arbeitwirtschaftstier der Deutschen, dann, wenn es vom T1N keine weiteren 208D mehr wird geben, als Automobiles Kulturgut betrachtet und behandelt wird. Bis dahin bekommt er jeglich erdenkliche Pflege und ein Dach übern Kopf(Autodach).
Mercedes Benz T1N (kurz) Produktionsstättenverlass: 20.08.1998, W902, 208D Dieselmotor OM 601, 2300 ccm, 79 turbinenlose PS mit 58 Kilowatt, Luxusversion mit Differentialsperre, Drehzahlmesser und Zentralveriegelung.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#416 

Beitrag von Sprinter_213_CDI »

Hallo
Stellt euch mal vor jemand bekommt Post vom Hauptzollamt und weint bitterlich und muss sich erst euren D.... durchlesen.
Ist das Fair ?
Danke
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#417 

Beitrag von jense »

Dieselolli hat geschrieben: 27 Mär 2019 17:53 Hallo Steffen, das hast du aber sehr schön formuliert und es trifft im Kern sogar zu. Mein alter MB 208D bringt derzeit vom Allgemeinzustand die besten Vorraussetzungen mit, die sich ein alter T1N für einen Oldtimerstatus nur wünschen könnte und gerade ich bin weit & breit bekannt, meine Fahrzeuge unter normalen Umständen (wenn jetze keine höhere Gewalt eintritt) sehr, sehr lange zu fahren. Bei mir hielten die Fahrzeuge länger aus, wie so manch eine weibliche Beziehungskiste meinerseits!
Weiterer recherierter Punkt ist, wenn man ein Fahrzeug einmal erfolgreich in eine andere Kategorie umschreiben ließ, geht dies nie wieder zurück. D.h. es ist nur einmal möglich, die Kategorie zu wechseln. Also, wenn ich z.B. ein Auto fest auf LKW umschreiben lasse, was bislang als PKW stand, geht es später nicht wieder auf PKW zurück umzuschreiben. So sagte es mir jedenfalls Mal irgend ein Staatsdiener vom Natürlich weiß auch ich nicht, was für Fiesimatenten mich in neun Jahren erwarten oder gar auf dem Wege dorthin. Aber ich will erreichen, daß das einstige Arbeitwirtschaftstier der Deutschen, dann, wenn es vom T1N keine weiteren 208D mehr wird geben, als Automobiles Kulturgut betrachtet und behandelt wird. Bis dahin bekommt er jeglich erdenkliche Pflege und ein Dach übern Kopf(Autodach).
Selbstverständlich kannst du das wieder zurück umschreiben, was du da gehört ist hast, ist, wie so vieles was du gehört hast, völliger Unsinn.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#418 

Beitrag von Steffen G. »

Hallo Dieselolli,

erst mal schön das es noch Menschen gibt die ein Auto Pflegen um es zu erhalten, und nicht nach Ablauf der Leasingzeit sich nach was Neuem umschauen, nur weil möglicherweise Reparaturkosten anfallen. Diese haben nicht begriffen, das sie damit den Planten mehr kaputt machen als mit einem Problemdiesel.

Das man ein Auto nicht mehrmals umschreiben kann, stimmt definitiv nicht. Meiner, war mal ein "Sonder KFZ Krankenkraftwagen, Rettungswagen geschlossen". Da man so ein Fahrzeug nicht Privat fahren darf, wurde es zu einem "LKW-Geschlossen Kasten" und vor zwei Wochen zu einem "Sonder KFZ Wohnmobil über 2,8t".

Du siehst also, wenn sich der Zustand des Fahrzeuges ändert, kannst/musst du sogar eine Umschreibung machen. Wie groß diese baulichen Veränderungen sind, ist nirgendwo festgelegt.
Außerdem lässt du dein Fahrzeug ja nicht umschreiben, du lässt nur die Anzahl der Sitze geringer eintragen, und bei Bedarf halt wieder höher.
Mein Sprinter war als Krankenwagen mit 3,8t zlgG. unterwegs, als LKW, dann abgelastet auf 3,5t, so jetzt auch noch als Womo. Sollte es mal notwendig sein, das ich mehr Ladung benötige, bin ich mir sicher, das ich ihn auch wieder auf 3,8t Umschreiben lassen kann, die technische Voraussetzungen sind ja noch da.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#419 

Beitrag von Dieselolli »

...nun ja, wenn dies nun aber ein Staatsdiener sagt, der es eigentlich wissen sollte, könnte man diesen doch Glauben schenken, aber es kursieren natürlich in der Tat viele Geistermeldungen herum, wo man mühselig erst die Spreu vom Weizen auseinander klamüsern muß! Da hast du unbedingt recht!
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#420 

Beitrag von Dieselolli »

Steffen G. hat geschrieben: 27 Mär 2019 18:45 Hallo Dieselolli,

erst mal schön das es noch Menschen gibt die ein Auto Pflegen um es zu erhalten, und nicht nach Ablauf der Leasingzeit sich nach was Neuem umschauen, nur weil möglicherweise Reparaturkosten anfallen. Diese haben nicht begriffen, das sie damit den Planten mehr kaputt machen als mit einem Problemdiesel.

Das man ein Auto nicht mehrmals umschreiben kann, stimmt definitiv nicht. Meiner, war mal ein "Sonder KFZ Krankenkraftwagen, Rettungswagen geschlossen". Da man so ein Fahrzeug nicht Privat fahren darf, wurde es zu einem "LKW-Geschlossen Kasten" und vor zwei Wochen zu einem "Sonder KFZ Wohnmobil über 2,8t".

Du siehst also, wenn sich der Zustand des Fahrzeuges ändert, kannst/musst du sogar eine Umschreibung machen. Wie groß diese baulichen Veränderungen sind, ist nirgendwo festgelegt.
Außerdem lässt du dein Fahrzeug ja nicht umschreiben, du lässt nur die Anzahl der Sitze geringer eintragen, und bei Bedarf halt wieder höher.
Mein Sprinter war als Krankenwagen mit 3,8t zlgG. unterwegs, als LKW, dann abgelastet auf 3,5t, so jetzt auch noch als Womo. Sollte es mal notwendig sein, das ich mehr Ladung benötige, bin ich mir sicher, das ich ihn auch wieder auf 3,8t Umschreiben lassen kann, die technische Voraussetzungen sind ja noch da.

Hallo Steffen, mit der Umschreibung meinte ich (oder der Beamte) folgende Reihenfolge: vom PKW zum Lkw und irgendwann wieder zurück zum PKW! Vielleicht meinte es der Beamte so in diesem Zusammenhang und an diesem Beispiel.
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