Umbereifung 2WD in Richtung AT
Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Ich habe meinen crafter gebraucht bei Mercedes Nutzfahrzeuge gekauft, 2 Wochen später die coc vermisst, eine Email und besagten Scan gab's per Mail als Antwort.
Crafter 30, 2014, kurz und hoch, 136 PS BMT, Multivan XL mit WoMo-Zulassung und 2-5 Sitzplätzen (Lübeck)
BIETE linke ARMLEHNE in schwarz für ISRI Seriensitze. Interesse? PN!
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
@Cowboy: suchst Du die Probleme, oder eine Lösung Probleme, wie´s nicht geht, gibt´s beim Freundlichen und den (meisten) Prüfern. Wo willst Du Dich denn noch alles informieren, um anschließend zu hinterfragen, ob es auch stimmt
235/65R16C statt 205/75R16C sind nicht grundlos auf den stärker motorisierten Sprintern montiert und 225/75R16C auf dem Allrad, ABER das Baumuster hat m.E. alle Genehmigungen gem. COC-Papier. 225er Breite mit 75er Höhe wirst Du auf den original 6,5" schmalen Alus mit hoher ET 62 mutmaßlich fahren dürfen, fährt sich m.E. aber besch..., als 235er Breite mit 65er Höhe.
235/65R16C statt 205/75R16C sind nicht grundlos auf den stärker motorisierten Sprintern montiert und 225/75R16C auf dem Allrad, ABER das Baumuster hat m.E. alle Genehmigungen gem. COC-Papier. 225er Breite mit 75er Höhe wirst Du auf den original 6,5" schmalen Alus mit hoher ET 62 mutmaßlich fahren dürfen, fährt sich m.E. aber besch..., als 235er Breite mit 65er Höhe.
324 M272 Bj.07 H1L2 + PRINS 162tkm (immer) noch
324 M273 Bj.08 H2L2 + PRINS 50tkm (hoffentlich) bald
319 OM642 Bj.16 im HYMER ML-I 540 mit 79,5tkm (verkauft)
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Nein ich suche keine Probleme und eine mögliche Lösung haben wir doch jetzt eigentlich gefunden. Ich möchte mich nur vergewissern, ob ich die 225/75R16 einfach aufziehen lassen kann und damit herumfahren, ohne daß ich bei der nächsten HU Probleme habe. Oder was noch schlimmer wäre, im Falle eines Unfalls als Fahren ohne Betriebserlaubnis verknackt werde.Rosi hat geschrieben: ↑10 Apr 2019 08:02 @Cowboy: suchst Du die Probleme, oder eine Lösung Probleme, wie´s nicht geht, gibt´s beim Freundlichen und den (meisten) Prüfern. Wo willst Du Dich denn noch alles informieren, um anschließend zu hinterfragen, ob es auch stimmt
235/65R16C statt 205/75R16C sind nicht grundlos auf den stärker motorisierten Sprintern montiert und 225/75R16C auf dem Allrad, ABER das Baumuster hat m.E. alle Genehmigungen gem. COC-Papier. 225er Breite mit 75er Höhe wirst Du auf den original 6,5" schmalen Alus mit hoher ET 62 mutmaßlich fahren dürfen, fährt sich m.E. aber besch..., als 235er Breite mit 65er Höhe.
Das EG-Dokument habe ich leider nicht zum Sprinter bekommen, der Vorbesitzer hat es nach Rückfrage auch nicht. Für meine E-Klasse habe ich es, aber bislang auch nie beachtet.
Was in den Ausdrucken von MB drin steht, die v-dulli erwähnt hat, weiß ich noch nicht.
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W902 212 Bj. 1998 Kombi flach und mittellang von 2004-2018
W906 319 Bj. 2012 Kombi flach und kurz mit 7G-Automatik 2018 - ???
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2WD mit AT
Ich wollte/möchte Dich sensibilisieren, daß 225/75R16C auf einem Wohnmobil und/oder primär gemächlicher Anwendung durchaus akzeptabel wären/sind, jedoch möchte ich damit nicht racen. Optisch machen diese auf Werksalus zudem nicht viel her. Deshalb prädestiniere ich 255/60R18 112 auf 8x18 ET50.
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Rosi, det is abba heftich ! .....
https://www.reifenrechner.at/index.html ... b=8&2et=50
...und da schrappt nix ?
https://www.reifenrechner.at/index.html ... b=8&2et=50
...und da schrappt nix ?
CamperVan, 2014 Mopf, 216CDI, 7G+, L2H1, 2x4, 100L, 245/70/16 AT
Stete Skepsis wennmanim Netzis !
Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Ich habe jetzt die besagten Informationen von MB.
Was ich da so herauslese ist, daß ich die Reifengröße nicht einfach so fahren könnte.
Zum einen wird betont, daß die aufgeführten Reifengrößen in der Zulassungsbescheinigung und dem CoC-Papier eingetragen sein müssen.
Zum anderen ist die Reifengröße nur zulässig bei Z12 Schlechtwegausführung oder Allrad Z1 bis Z4.
Wenn ich darf würde ich die Dokumente hier hochladen. Darf ich? Soll ich? Will ich?
Resümierend würde ich jetzt sagen, wenn schon, denn schon. Soll heißen, wenn ich wegen der Angelegenheit eh beim Tüv abnehmen und eintragen lassen muß, dann kann man auch ein bischen näher an die Grenze des machbaren gehen und Rosi´s Weg einschlagen. Die Sache mit den Spurverbreiterungen hatte ich eh noch im Hinterkopf, wofür es eine Abnahme gebraucht wird.
Auf meinem 212 hatte ich CW Felgen in 7x15 mit ET 50. Da standen die Räder gut an der Linie der Karrosse. Mit Winterreifen und Stahlfelgen war der Spuk dann wieder vorbei
Was ich da so herauslese ist, daß ich die Reifengröße nicht einfach so fahren könnte.
Zum einen wird betont, daß die aufgeführten Reifengrößen in der Zulassungsbescheinigung und dem CoC-Papier eingetragen sein müssen.
Zum anderen ist die Reifengröße nur zulässig bei Z12 Schlechtwegausführung oder Allrad Z1 bis Z4.
Wenn ich darf würde ich die Dokumente hier hochladen. Darf ich? Soll ich? Will ich?
Resümierend würde ich jetzt sagen, wenn schon, denn schon. Soll heißen, wenn ich wegen der Angelegenheit eh beim Tüv abnehmen und eintragen lassen muß, dann kann man auch ein bischen näher an die Grenze des machbaren gehen und Rosi´s Weg einschlagen. Die Sache mit den Spurverbreiterungen hatte ich eh noch im Hinterkopf, wofür es eine Abnahme gebraucht wird.
Auf meinem 212 hatte ich CW Felgen in 7x15 mit ET 50. Da standen die Räder gut an der Linie der Karrosse. Mit Winterreifen und Stahlfelgen war der Spuk dann wieder vorbei
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Die haben die Mist erzählt. Die Reifen müssen nicht eingetragen werden. In den Papieren steht bei Auslieferung generell noch eine Größe drin, nämlich die mir der das Fahrzeug ausgeliefert wird. ... Dann dürfte man ja nur mit diesem einen Reifen fahren.... Die Regelung ist vergleichsweise neu und noch nicht überall durchgesickert ...
Beim TÜV haben sie mit gesagt, wenn die Größe in den coc eingetragen ist und die Traglast der Achslast entspricht muss ich das nicht eintragen lassen.
Beim TÜV haben sie mit gesagt, wenn die Größe in den coc eingetragen ist und die Traglast der Achslast entspricht muss ich das nicht eintragen lassen.
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugpapieren bis 30.9.05
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, von der Kfz-Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren (Brief und Schein) nachgetragen werden. Hierzu muss vorher ein positives Gutachten eines Sachverständigen einer amtlich anerkannten Prüfstelle (TÜV) erstellt werden. Für die vom Fahrzeughersteller frei gegebenen Umrüstmöglichkeiten liegen diese Gutachten in der Regel bei den Prüfstellen vor.
Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugpapieren ab 1.10.05
Bei Rad-Reifen-Dimensionen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, muss entweder ein COC-Papier (Übereinstimmungsbescheinigung) oder ein entsprechendes Teilegutachten vorliegen. Die zulässigen Rad-Reifen-Kombinationen müssen in
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, von der Kfz-Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren (Brief und Schein) nachgetragen werden. Hierzu muss vorher ein positives Gutachten eines Sachverständigen einer amtlich anerkannten Prüfstelle (TÜV) erstellt werden. Für die vom Fahrzeughersteller frei gegebenen Umrüstmöglichkeiten liegen diese Gutachten in der Regel bei den Prüfstellen vor.
Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugpapieren ab 1.10.05
Bei Rad-Reifen-Dimensionen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, muss entweder ein COC-Papier (Übereinstimmungsbescheinigung) oder ein entsprechendes Teilegutachten vorliegen. Die zulässigen Rad-Reifen-Kombinationen müssen in
- der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Ziffer 15 oder
- im COC-Papier unter Ziffer 32 und 50 oder
- im erforderlichen TÜV-Gutachten
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Ich habe das so verstanden, dass die Reifen in der coc stehen, bei Daimler aber gesagt wurde, die sind nur mit Schlechtwegefahrwerk zugelassen.
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Die können nicht in den COC-Papieren stehen, weil dem Wagen die Höherlegung mit Z12 fehlt. Der Freiraum der Räder ist nicht gegeben. Z12 kann man aber nachrüsten, dann steht auch einem Gutachten nichts im Wege.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Bei mir stehen sie (225/75/16) in den coc drin, ohne Höherlungen, ohne Schlechtwegefahrwerk.
Beim Sprinter von einem Kumpel von mir auch, ebenfalls ohne Höherlungen, der hat sogar den Facelift Sprinter, der ja nochmal von Hause aus 2cm tiefer ist als mein crafter. Am Freiraum der Räder wird es nicht liegen, wie sprechen hier über 1 cm mehr Radius, auto kommt 2cm höher.
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Re: 2WD mit AT
Mir dem Sprinter racen? Wer macht denn sowas? In der Ruhe liegt die Kraft, wenn man die Schrankwand gegen den Wind antreten lässtRosi hat geschrieben: ↑10 Apr 2019 14:38 Ich wollte/möchte Dich sensibilisieren, daß 225/75R16C auf einem Wohnmobil und/oder primär gemächlicher Anwendung durchaus akzeptabel wären/sind, jedoch möchte ich damit nicht racen. Optisch machen diese auf Werksalus zudem nicht viel her. Deshalb prädestiniere ich 255/60R18 112 auf 8x18 ET50.
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT
Dann verstehe ich die Diskussion hier nicht. Stehen die 225/75/16 ohne Einschränkungen im COC, sind sie auch erlaubt. Was in WIS steht ist dabei egal.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
größere Reifen am 2WD
Heftig lediglich im Vergleich zu 235/65R16C, weil der Tacho original mit diesen kleinen Reifen zu wenig anzeigt; Toleranz, oder Tachovoreilung wird dieser Betrug tituliert. Nicht alle Profile passen uneingeschränkt. MICHELIN Winterreifen (haben immer 1mm mehr und ausgeprägte Schultern) kratzen, CONTI CrossContact LX² hingegen nicht, weil diese eine relativ runde Schulter haben. Im Gutachten steht davon nix.Rosi, det is abba heftich ! ... und da schrappt nix ?
Spurverbreiterungen sind bei 8/8,5Jx18 ET50 weder notwendig, noch zulässig, wobei ich schon mal mit 5mm weniger ET experimentieren würde.Die Sache mit den Spurverbreiterungen hatte ich eh noch im Hinterkopf ...
Ich möchte ferner mal sensibilisieren, daß nicht jede Abnahme, die mal irgend jemand mit irgend einem Prüfer irgend wann gemacht hatte, deshalb gleich pa. auf alle Sprinter anwendbar ist/bleibt. Selbst finale Gutachten passen teilweise nicht. Der Prüfer kann bei dessen Abnahme durchaus mal etwas übersehen, oder überlesen.
IchMir dem Sprinter racen? Wer macht denn sowas?
Ab Faelift gab es lediglich die Option und/oder Zwang bei skurrilen Öko-Versionen, aber Standard war es nicht. Doch; es liegt am Freiraum der Räder, denn 255/60R18 passen beim abgesenkten Fahrwerk m.W. nicht.Facelift Sprinter, der ja nochmal von Hause aus 2cm tiefer ist ... Am Freiraum der Räder wird es nicht liegen ...
Im Gutachten der 8x18 ET50 steht als Voraussetzung für 255/60R18 lediglich 225/75R16C als Serie; weder Allrad, noch Höherlegung, oder dgl. Manchen Prüfern reicht 225/75R16C im COC, anderen hingegen der WIS-Ausdruck, oder Bestätigung vom Freundlichen. doof sind die auch nicht
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