Umbereifung 2WD in Richtung AT

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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jense
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#31 

Beitrag von jense »

Die Fachpresse hat damals berichtet, dass die Autos wegen Euro 6 und dem Flottenverbrauch alle 3cm tiefer liegen als vorher Serie war. Das stand auch so in der Presseerklärung von Daimler.
Serie ist das um 30 Millimeter abgesenkte Fahrwerk, das laut Mercedes zu einem niedrigeren Einstieg, aber vor allem einer besseren Aerodynamik und damit einem niedrigeren Spritverbrauch beitragen soll. Das gilt für alle Fahrzeuge, die nicht bei Aufbauherstellern landen oder über einen Allradantrieb verfügen.
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Almaric
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#32 

Beitrag von Almaric »

jense hat geschrieben: 11 Apr 2019 10:11 Die Fachpresse hat damals berichtet, dass die Autos wegen Euro 6 und dem Flottenverbrauch alle 3cm tiefer liegen als vorher Serie war. Das stand auch so in der Presseerklärung von Daimler.
Serie ist das um 30 Millimeter abgesenkte Fahrwerk, das laut Mercedes zu einem niedrigeren Einstieg, aber vor allem einer besseren Aerodynamik und damit einem niedrigeren Spritverbrauch beitragen soll. Das gilt für alle Fahrzeuge, die nicht bei Aufbauherstellern landen oder über einen Allradantrieb verfügen.
Oder man hat z.b. beim 907er die Stabilisierung Stufe 2 (CB8) gewählt, die dann automatisch die CW2 - Wegfall Fahrzeugabsenkung nach sich zieht. Beim Mopf ging das auch, die CW2 gab's da ebenfalls, nur die Codes für die Stabis/Dämpfer hiessen anders. Findet man auch in der aktuellen Aufbaurichtlinie zum 907er als Vergleichstabelle auf S.59
Und die CE8 gab's beim Mopf auch schon (Aufbau höhergesetzt), die meine ich ebenfalls einen Wegfall der Fahrzeugabsenkung nach sich zieht.
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#33 

Beitrag von jense »

Klar kann man das abwählen oder anders bestellen, aber die Serie, wenn man nichts extra bestellt oder abwählt, war im Vergleich zur vor mopf eben grundsätzlich erstmal 30mm tiefer. Und die 225 75 16 stehen auch bei diesen tieferen Fahrzeugen noch in der coc, am Platz für das Rad in kann es also zumindest bei dieser Größe nicht liegen.
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Rosi
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#34 

Beitrag von Rosi »

Die Fachpresse ...
ist das Propagandainstrument der Hersteller und (deren) Politik. Der Chef vom CONTI-Service beantwortete mir meine Frage, warum quasi immer CONTI die Reifentests gewinnt mit einem :wink: Jeder Journalist und auch der ADAC brauchen Reifen. Der Zahn unabhängiger Presse dürfte doch inzwischen jedem gezogen sein :!:
Ich hatte bisher einen einzigen Facelift mit abgesenktem Fahrwerk, daß wegen "Effizienzmaßnahmen" zwangscodiert war. Wenn mit dem Facelift alle Sprinter grundsätzlich 30mm tiefergelegt wären, hätten alle Gutachten für Felgen/Räder deren Gültigkeit verloren, oder wären Nachträge erforderlich gewesen.
COC ist reine Theorie des Baumusters.
Zuletzt geändert von Rosi am 12 Apr 2019 09:56, insgesamt 1-mal geändert.
324 M272 Bj.07 H1L2 + PRINS 161tkm (immer) noch
324 M273 Bj.08 H2L2 + PRINS 50tkm (hoffentlich) bald
319 OM642 Bj.16 im HYMER ML-I 540 mit 79,5tkm (verkauft)
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#35 

Beitrag von jense »

30cm ... Nun übertreib doch nicht so :-)

30mm fallen auch beim Sprinter kaum auf, die allermeisten Facelift Modelle wurden so ausgeliefert, wenn es nicht explizit auskodiert würde.

Die Gutachten werden beim Facelift eher nicht ungültig, derart marginale Änderungen sind vermutlich erlaubt, es ist und bleibt ja ein 906 mit Serienfahrwerk. Das beim Facelift auch Mal was am Fahrwerk geändert wird, kommt ja nicht nur beim Sprinter vor.

Was die Presse für Vorteile davon haben könnte, über eine Tieferlegung beim Facelift zu berichten, erschließt sich mir nicht.
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#36 

Beitrag von jense »

Vanagaudi hat geschrieben: 10 Apr 2019 22:56 Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugpapieren bis 30.9.05

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, von der Kfz-Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren (Brief und Schein) nachgetragen werden. Hierzu muss vorher ein positives Gutachten eines Sachverständigen einer amtlich anerkannten Prüfstelle (TÜV) erstellt werden. Für die vom Fahrzeughersteller frei gegebenen Umrüstmöglichkeiten liegen diese Gutachten in der Regel bei den Prüfstellen vor.

Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugpapieren ab 1.10.05

Bei Rad-Reifen-Dimensionen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, muss entweder ein COC-Papier (Übereinstimmungsbescheinigung) oder ein entsprechendes Teilegutachten vorliegen. Die zulässigen Rad-Reifen-Kombinationen müssen in
  1. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Ziffer 15 oder
  2. im COC-Papier unter Ziffer 32 und 50 oder
  3. im erforderlichen TÜV-Gutachten
aufgeführt sein. Soweit ich es verstehe, liegen Punkt 1. und 2. nicht vor, und dementsprechend soll ein TÜV-Gutachten erstellt werden.
Hast du die Quelle dazu? Danke im voraus!
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#37 

Beitrag von Vanagaudi »

jense hat geschrieben: 12 Apr 2019 08:41Hast du die Quelle dazu? Danke im voraus!
Die Quelle zu meinem Beitrag oben ist eine nicht verlinkbare Informationsschrift eines Fahrzeugherstellers.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#38 

Beitrag von Vanagaudi »

Rosi hat geschrieben: 12 Apr 2019 07:24Wenn mit dem Facelift alle Sprinter grundsätzlich 30mm tiefergelegt wären,
Es ist tatsächlich so. Zitat aus der Sprinter Broschüre 06/2013:
Daimler Sprinter Broschüre VAN/VMK 4720 · 1A301 · 00-00/0613 hat geschrieben:Das beim neuen Sprinter um 30 mm abgesenkte Fahrwerk (1) rundet den hohen Fahrkomfort ab.
(1)   Serienmäßig bei 3,5 t zGG, jedoch nicht für Allradfahrzeuge erhältlich.
Das spiegelt sich auch in den Sonderausstattungen wider (aus Aufbaurichtlinie 01/2016):
  • C15 Abgesenktes Fahrwerk bei 3,5t (Serie bei EU28 und EFTA Staaten)
  • C17 Federung für herabgesetzte Bauhöhe
  • CW2 Wegfall Fahrzeugabsenkung (C15) für BM 906.X3X
.
.

Bezüglich des COC-Papiers (EG-Übereinstimmungsbescheinigung):

COC steht für Certificate of Conformity. Ein Dokument, das die Übereinstimmung bestimmter Waren -also auch von Fahrzeugen und Aufbauten- zu den anerkannten internationalen Normen bezeugt. Sinn und Zweck dieser EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist es, die Zulassung von Waren auf den internationalen Märkten zu erleichtern. Daher benötigt man das Dokument vor allem im In- und Export als Teil der Zollabfertigung. Der Hersteller, der Inhaber einer EG-Typgenehmigung oder EG-Kleinserien-Typgenehmigung ist, ist verpflichtet jedem Fahrzeug, das einem genehmigten Typ entspricht, ein Certificate of Conformity beizulegen. Dabei bildet die Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments die Vorgabe für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.

In deinem Fall der Sonderräder musst du in den Typgenehmigungen der Räder genau darf achten, für welche Fahrzeug-Typgenehmigungen diese zur Montage zugelassen sind, und welche Beschränkungen dabei zu beachten sind. Ich will nicht ausschließen, dass in diesen Papieren auch erhebliche Fehler existieren.
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#39 

Beitrag von sebbll »

Also wir haben einen 316 aus 2014, kompakt und niedrig.

Serienbereifung war 235/65/R16 115.

In dem CoC Dokument sind bei mir u.A. auch 225/75/R16 aufgeführt.

Ich habe mir jetzt die Tage die BF Goodrich AT KO2 in 225/75/R16 aufziehen lassen.
Mit den 235/65/R16 ging der Tacho ca. 4-5 Km/h vor.
Mit den BF Goodrich AT KO2 in 225/75/R16 entspricht die Geschwindigkeit laut Tacho genau der, die das GPS anzeigt.

Das ist mein erster Reifen dieser Art, finde aber er fährt sich unauffällig und angenehm.
Die Geräuschkulisse empfinde ich als minimal lauter, dafür angenehmer in der Frequenz. (tieferes Geräusch)
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor sebbll für den Beitrag:
crafter-totte (12 Mai 2020 20:50)
Crafter 4Motion L2H2 Bj 2018
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#40 

Beitrag von jense »

Ich muss meine Erfahrungen auch noch Mal ergänzen. Mit einem anderen gps fürs Handy stimmt der Tacho bei mir auch. Ich hatte zuvor immer die Werte von Blitzer.de zum Vergleich mit dem Tacho genommen. Habe es jetzt nochmal durch Zufall mit Torque verglichen, da stimmt der Tacho 1:1.

Keine Ahnung, welche gps Geschwindigkeit nun die richtige ist. Da bräuchte man wohl ein Geeichtes GPS Gerät ...
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#41 

Beitrag von hljube »

Sowas gibt es nicht.
Die angezeigte Geschwindigkeit ist halt immer eine rechnerische, da müsste man halt wissen wie das Gerät das berechnet, und vor allem auf welchen Bezugskörper.
Wenn die Almanach (A-GPS) Daten dann auch noch zu alt sind kann das schon mal abweichen.
MFG
Julian

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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#42 

Beitrag von jense »

hljube hat geschrieben: 17 Apr 2019 18:38 Sowas gibt es nicht.
Was gibt es nicht?
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#43 

Beitrag von hymeraner »

jense hat geschrieben: 17 Apr 2019 21:11 Was gibt es nicht?
Ich nehme an, er meint ein geeichtes GPS-Gerät. Braucht man auch nicht. Mit modrrnen GPS-Empfängern ist die Geschwindigkeit bei gutem Satellitenempfang (5 oder mehr Satelliten) immer sehr genau (+/-0,1km/h). Anders als die Position, die mit A-GPS sowohl schneller als auch genauer fixiert werden kann, profitiert die Genauigkeit der Geschwindigkeitsmessung nicht von A-GPS.

Grüße von Horst
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#44 

Beitrag von jense »

Klar, sowas haben die beim TÜV in geeicht um die Tachoabweichung zu prüfen .... Hat hier im Forum schon Mal jemand berichtet.
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Re: Umbereifung 2WD in Richtung AT

#45 

Beitrag von Vanagaudi »

Klar gibt es geeichte GPS-Geschwindigkeitsmesser. Das sind aber im Prinzip nichts anderes als die handelsüblichen Empfänger, nur dass deren Ergebnisse gegenüber den gesetzlichen Normale überprüft und anerkannt wurden. Es gibt ein paar Besonderheiten, sodass Messfehler zum Beispiel durch Mehrwegempfang minimiert werden, oder Messvorschriften, die das Gleiche bewirken sollen.

Für den Hausgebrauch reichen aber die ganz normalen Empfänger, die sind nicht ungenauer, nur weil sie nicht geeicht sind. Wenn es zu einem Messfehler kommt, ist das Messergebnis normalerweise ganz offensichtlich und krass falsch.
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