Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Vanagaudi
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#16 

Beitrag von Vanagaudi »

Bartmann hat geschrieben: 18 Apr 2019 15:41Wisst ihr denn wenn ein fester Gaskocher mit ner 11kg Flasche verbaut ist, ob der TÜV dann zwangsläufig eine Gasprüfung fordert?
Wenn du eine feste Gasinstallation hast, ist immer eine Gasprüfung notwendig. Die angeschlossene 11kg Flasche reicht da schon.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#17 

Beitrag von Pitcher »

Zitat Ende:



[/quote]Bei mir war der Prüfer mega entspant und hat mir alles wie beprochen eingetragen, aber der in unzähligen Foren im Netz empfohlene und sehr häufig eingetragene Campinggaz Kartuschenkocker mit Zündsicherung, eigentlich der Klassiker zur Eintragung, war ein NoGo ... weil ihm rigendein Prüfeichen fehlte, er hat mir dann die Brücke gebaut und mir empfohlen eine 220V Elektroplatte reinzuschrauben, da gäbes es keine strengen Auflagen ... Thema erledigt.
[/quote]

Reicht es denn wenn die Elektroplatte nur an Landstrom funktioniert oder muss sie auch autark funktionieren?
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#18 

Beitrag von 14:59 »

Wie schon beschrieben mit deiner jeweiligen Prüforganisation absprechen. Bei mir in Dresden darf nur die DEKRA Umschreibungen machen und der Prüfer hat sowohl den Kartuschenkocher als auch die mitgebrachte Elektroplatte nicht durchgehen lassen. Kartuschenkocher weil nicht zugelassen für Innenraum, und Elektroplatte nicht weil da eine Elektromeisterbestätigung erforderlich ist, dass alles richtig angeschlossen ist. Da ich selbst ausgebaut habe, gibt mir das sicher keiner. Er gab mir den Tip mit Dometic/Elektrolux Spirituskocher 3000. Hab mir dann extra einen gebraucht gekauft und nach der Eintragung mit Gewinn verkauft. Das Modell gibt es nämlich nicht mehr, ist aber für Innenräume.

Ansonsten war bei mir wichtig:
- Bett
- Stauraum
- Kochstelle
- Sitze mit Tisch
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#19 

Beitrag von Darth Fader »

...als ist ulkig.
Denn bei so einem Elektroplattenkocher ist doch meist ein Schukostecker fest dran - da braucht es keine elektroinstallation ergo keinen Meister...
So zumindest auch die Diskussionslage mit dem hiesigen TÜV.
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#20 

Beitrag von Steffen80 »

Das ist richtig. Der Strom muss ja aber auch bis zum Kocher gelangen und genau da liegen die Fehler ja meistens.
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#21 

Beitrag von Surfsprinter »

Bei den Kartuschen-Kochern gibt es Unterschiede. Bei Decathlon fehlen Prüfzeichen und Zündsicherung.
Wenn aber beides vorhanden ist, z.B. bei dem Gerät von Campingaz, gestatten Tüv und Dekra meist den Gebrauch.
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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#22 

Beitrag von ruptech »

Nach meinem Wissen darf nur ein Fachbetrieb (Fahrzeugbaubetrieb) ein serienmäßiges Fahrzeug verändern. Die gesetzliche Grundlage ist in der Fahrzuegbaurichtline der EU gegeben, welche Fahrzeuge ab einem (mir inzwischen vergessenen) Produktionszeitpunkt betrifft. Seit über 10 Jahren halten müssen wir uns im Schwerverkehr daran halten.

Beispiel: Möchte ich eine Veränderung eines Kotflügel an einem Nutzfahrzeug (LKW), darf dieser nur von einem Fachbetrieb (Fahrzeugbauer - keine KFZ-Werkstatt) geändert werden und muss dann von einem Ziviltechniker abgenommen werden. Eine TÜV-Eintragung braucht es dann nicht.

Daher auch der Spielraum des TÜV bei Kasten- oder Lieferwägen, wo diese Umbauten geduldet sind und lediglich eine Eintragung in den Fahrzeugschen gemacht wird.

Sollte der Staat auf die Idee kommen, diese Richtline via Polizei zu kontrollieren, hilft der TÜV-Eintrag nicht, weil der Fahrzeugführer für die Richtigkeit seines Fahrzeuges verantwortlich ist. Was heißt: Erlöschen der Betriebserlaubnis TROTZ TÜV-EINTRAG!

Solche Fälle gibt es bei Schwerfahrzeugen Europaweit täglich.

Je mehr ausgebaute Wohnmobile auf den Straßen unterwegs sind, um so schwieriger und teurer wird es für die Handwerker, die dann ihre Regale nicht mehr selbst einbauen dürfen.

Deutschland - das Land in dem einem nichts mehr gehört, kann dir der Staat jederzeit alles weg nehmen!
ruptech

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Re: Umschreibung LKW zu WoMo - welche Kriterien ?

#23 

Beitrag von Surfsprinter »

Für die Ummeldung von LKW zum PKW gilt das mit Sicherheit so nicht.
Es gibt Richtlinien, was für eine Ummeldung erforderlich ist. Z.B. diese Kochgelegenheit, außerdem Fluchtwege, Schlafstätte, Fenster etc.

Wenn dies erfüllt ist, schreibt der Dekra/Tüv-Mitarbeiter dies um. Schließlich muss es bei der Zulassungsstelle noch verifiziert werden. Und auch die Versicherung wird in Kenntnis gesetzt.

Damit ist man safe.
Ich habe das jetzt 5x hinter mir. Zuletzt 2019.

Problematischer wird es mit den neuen Autos aufgrund der unterschiedlichen Schadstoff-Einstufung Euro6 zu Euro VI. Aber das ist ein anderes Thema.
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