Zoll stellt Sprinter auf PKW um

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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jense
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#466 

Beitrag von jense »

Du hast einen privaten LKW zum Transport von Sportgeräten.
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Darth Fader
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#467 

Beitrag von Darth Fader »

Egal was und zu welchem Zweck du damit transportierst: ein LKW bleibt ein LKW...
LASTkraftwagen. Kein Personen-Kraftwagen und auch kein SonderKFZ (neuerdings Wohnmobil).
Also: LKW Besteuerung.
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"Der Sprinter von Mercedes ist und bleibt m.E. der Einäugige unter den Blinden"
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Andreas H
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#468 

Beitrag von Andreas H »

Ich habe jetzt auf Nachfrage eine Eingangsbestätigung für 2 meiner Einsprüche erhalten:

Hier mal der Wortlaut:


Hauptzollamt Dresden Dresden, 18.04.2019
-Rechtsbehelfsstelle-

RL XXXX und XXXX

Andreas H

Betreff: 2 Kraftfahrzeugsteuerbescheide des Hauptzollamtes Dresden

Bezug: Einspruch vom 28.02.2019,
Einspruch vom 02.04.2019 mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung,
Telefonanfrage vom 17.04.2019

Geschäftszeichen: RL XXXX und XXXX - B 163002 (bei Antwort bitte angeben)


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Einsprüche werden hier wie folgt geführt:

* gegen K11111111111 (OZ XX24) vom 13.02.2019 unter RL xxxx/19 und
* gegen K11111111111 (OZ XX24) vom 02.04.2019 unter RL xxxx/19.


1. zu RL xxxx/19:

I. zum Antrag auf Aussetzung der Vollziehung:

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage erhalten Sie hierzu weiteren Bescheid. Dies wird jedoch unter Berücksichtigung der Reihenfolge sowie der Vielzahl der Eingänge voraussichtlich noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin bitte ich Sie zunächst um Geduld.

Anmerkung: Fahrzeug (Sprinter 319) wurde letztes Jahr Oktober verkauft

II. zur Sache:

Anhand der mir von der Zulassungsstelle übermittelten Daten ist ersichtlich, dass das Fahrzeug über mehr als drei Sitze (inkl. Fahrersitz) verfügt. Denn in Feld S.1 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I sind 6 Sitze erfasst. Diese höchstangegebene Sitzanzahl ist für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung Ihres Fahrzeuges bindend.

Aufgrund dieser Sitzanzahl ist anzunehmen, dass das Fahrzeug vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut ist, insbesondere, dass die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs (§ 18 Absatz 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz i.V.m. § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes). Sofern Sie dennoch der Auffassung sind, dass die Ladefläche (Bodenfläche) des Fahrzeuges trotz dieser Sitzanzahl größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ist, besteht die Möglichkeit, das Kfz in entladenem Zustand und innerhalb der Öffnungszeiten bei einer Zoll(kontakt)stelle vorzuführen.

Dazu habe ich Ihnen eine Aufstellung aller möglichen Zoll(kontakt)stellen beigefügt (Anlage). Bei der Vorführung bitte ich Sie, auf das Einspruchsverfahren (RL XXXX/19) Bezug zu nehmen.

Sollte

- das Fahrzeug gar nicht so viel Sitze, wie in der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgeführt, besitzen und
- die Ladefläche damit größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche sein,

so ist es zwingend erforderlich, dass die Sitzanzahl in der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert wird (für Änderungen / Streichungen in der Zulassungsbescheinigung ist die Zulassungsbehörde zuständig). Erst ab diesem Zeitpunkt kommt auch eine Änderung der steuerrechtlichen Fahrzeugart in Betracht.

Hinweis 1:
Sollte die Ladefläche nur geringfügig größer als die Personenbeförderungsfläche sein, könnte es bei einer geringen Zuladungsmöglichkeit weiter bei einer Besteuerung als Personenkraftwagen bleiben. Ich gebe Ihnen Gelegenheit, Ihr Fahrzeug bis zum 28.6.2019 bei einer in der Anlage aufgeführten Zollkontaktstellen vorzuführen. Sollten Sie den genannten Termin nicht einhalten können, bitte ich rechtzeitig um Information für eine etwaige Terminverlängerung. Andernfalls oder bei Nichtinanspruchnahme der Möglichkeit zur Vorführung wird im Anschluss nach Aktenlage entschieden. Bei einer solchen Entscheidung wird davon ausgegangen, dass 6 Sitze verkehrsrechtlich zugelassen sind und die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

Hinweis 2:
Die tatsächliche Verwendung des Kfz, vorliegend Transport von Werkzeug und Material, ist für die steuerrechtliche Klassifizierung LKW/PKW unerheblich.


2. zu RL XXXX/19:

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage erhalten Sie weiteren Bescheid. Dies wird jedoch unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Eingänge voraussichtlich noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin bitte ich Sie zunächst um Geduld.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Grüße Andreas

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Andreas H
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#469 

Beitrag von Andreas H »

@all: WIE wird denn eigentlich gemessen? Ich habe dazu unterschiedliche Aussagen. Anscheinend gibt es hierzu keine einheitliche Definition.

jense hat geschrieben: 25 Mär 2019 14:45


Haben wir alles schon durch, die Info findest du hier im Thread!
Dann kannst Du mir bitte mal sagen an welcher Stelle hier eine klare Antwort steht.

Gibt es dazu eine Definition oder eine Quelle? Anscheinend misst jede Zollstelle anders.
Grüße Andreas

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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#470 

Beitrag von jense »

Andreas H hat geschrieben: 25 Apr 2019 08:06 @all: WIE wird denn eigentlich gemessen? Ich habe dazu unterschiedliche Aussagen. Anscheinend gibt es hierzu keine einheitliche Definition.

jense hat geschrieben: 25 Mär 2019 14:45


Haben wir alles schon durch, die Info findest du hier im Thread!
Dann kannst Du mir bitte mal sagen an welcher Stelle hier eine klare Antwort steht.

Gibt es dazu eine Definition oder eine Quelle? Anscheinend misst jede Zollstelle anders.
Einheitlich gibt es wie immer nicht, es gibt aber eine paar Leute die im Thread beschrieben haben, wie bei ihnen gemessen wurde. Jeweils Länge mal Breite, vorne vom Gaspedal bis Ende Rücklehne und zwischen den Türverkleidungen, hinten von der Rückbank zur Hecktüre und die Breite zwischen den Wänden. Ganz findige Prüfer wollen zwischen den Radkästen messen ...... Ist wie imnmer eine Menge Ermessen im Spiel. Einige vergleichen auch nur die Längen, weil der Kastenwagen ja im Grunde überall gleich breit ist. Die ganze Aktion ist dermaßen abwegig ... Das es bei einem mittellangen Sprinter passt beim Mixto mit LKW Steuern, und beim kurzen eben nicht, könnte man auch einfach einmal für alle festlegen anstatt 10000de Autos zu vermessen... Ich würde mir an deiner Stelle von ein oder zwei Leuten, die es mit Erfolg durch haben die Unterlagen mitnehmen und mich darauf berufen oder gleich dahin fahren, wo es so gemessen wird dass es passt .....
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Andreas H (25 Apr 2019 10:06)
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#471 

Beitrag von AxelausKLM »

Mir hat man am Telefon das folgendermaßen erklärt.
Sitzraum: Gemessen wird vom Gaspedal bis hinter die letzte Sitzmöglichkeit(Rücklehne) und von links nach rechts.
Laderaum: Ab letzter Sitzmöglichkeit bis Fahrzeugende und von links nach rechts Fahrzeugwand. Dabei spielt es keine Rolle ob Regale oder sonstige Einbauten verbaut sind. Es muss nur gewährleistet sein das man auch den Meterstab in Regale oder sonstige Einbauten durchstecken kann. Regale und Schränke sind Ladungsfläche. Diese Auskunft gab mir meine sehr nette Sachbearbeiterin die meinen Einspruch bearbeitet. Und ja wir haben ein sehr nettes Gespräch geführt über Sinn und Zweck dieser Angelegenheit.
Entscheidend sind auch die eingetragenen Sitzplätze. Bei mir sind es noch 6 eingetragene aber eigentlich nur 4 vorhandene Sitzplätze. Lasse ich noch ändern weil meine Zweiersitzbank nicht so breit ist und der restliche Platz zum Ladevolumen dazu geschlagen wird.
Mit freundlichen Grüßen aus Kleinmachnow
Axel
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#472 

Beitrag von Fluse »

Moin,

eine scheinbar unendliche Geschichte die hier angeleiert worden ist.
Keine klare Grundlage zur Feststellung wie auch bei vielen anderen Dingen die von unseren Politikern auf den Weg gebracht worden sind gibt es wohl nicht.

Dazu kommt hier noch erschwerend " Gib einem Idioten eine Uniform" und er wird aufblühen um anderen einen reinzuwürgen. So wird der Willkür ein Weg bereitet.
Gruß Frank
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#473 

Beitrag von jense »

Ich bin sehr dankbar für die zahlreichen uniformierten die tagtäglich ihren Allerwertesten hinhalten und für meine Sicherheit sorgen und für die Sicherheit meiner Kinder und meines Hab und Gutes. Idioten gibt's überall....

Die Zollbeamten haben sich das nicht ausgesucht, die müssen den Dünnschiss, den die Finanzpolitik sich ausgedacht hat, jetzt ausbaden ... Bei chronischem Personalmangel und Überstunden ohne Ende ...

Und über die Bezahlung von Zoll und Polizei müssen wir nicht sprechen ... Gerade die Polizisten verdienen viel zu wenig für den Job, den sie machen. Beim Zoll weiß ich es nicht, aber die werden auch keine Großverdiener sein ...

Hier sind doch bis jetzt alle erfolgreich gewesen mit ihren Einsprüchen ....
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor jense für den Beitrag (Insgesamt 2):
Vanagaudi (25 Apr 2019 10:11), traumsprinter (25 Apr 2019 13:00)
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#474 

Beitrag von Andreas H »

@ jense; Danke für die Antwort.

Dieses Maßnehmen war mir bekannt. Aber wie Du schon sagst, gibt es unterschiedliche Beamte und Auslegungen. Ich habe auch schon von diagonalem Messen vom Gaspedal zur Oberkante Rückenlehne gehört.

Es steht auch keine Richtlinie oder auch Leitfaden für die Bemaßung öffentlich zur Verfügung. Und im § 18 Absatz 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz steht erst recht nichts.

Leider kenne ich bisher keinen, der das erfolgreich durchgeführt hat. Auch kenne ich kein Zollamt, also weiß ich auch nicht, wo ich die größeren Chancen haben werde. Vielleicht klopfe ich das vorher mal telefonisch bei den einzelnen Zollstellen ab.

Ich möchte nur nicht unvorbereitet in das Gespräch gehen. Wenn ich Erfolg haben sollte, dann werde ich das hier natürlich zur Verfügung stellen.

Danke an dieser Stelle.
Grüße Andreas

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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#475 

Beitrag von jense »

Mit deiner Kiste hatten wir noch keinen, da hast du Recht ... die neuen Crafter sind noch recht selten im Forum. Du hast aber auch den 5,80 Länge und Mixto, oder? Sollte keine Problem sein, es sei denn die Sitze sind deutlich weiter hinten.
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Darth Fader
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#476 

Beitrag von Darth Fader »

Die Beamten wissen auch oft selbst nicht so recht, wie sie messen sollen...
Richtlinien sind das eine - ob die dann vor Ort korrekt umgesetzt werden, ist was anderes.

Bei mir haben zwei Beamten ‚gemessen‘, weil der eine eh grad Pause hatte, Ich aber vorher schon mit ihm telefoniert hatte. Und das Interesse am Ausbau ‚Wohn-LKW’ war da ;-)

Meine Schiebeschränke wurden als Regal anerkannt, damit zählt die innenbreite (die Radkästen sind unerheblich für das Messen). Länge bis zur Doppelsitzbank/Rückenlehne/Hinterkante. Wer sich mal die Sitzbänke angeschaut hat, fragt sich wo er messen soll...
(Beim T5 und Konsorten gibt es ja die LKW Sitzbank, die eine Zuladung bis unter die Sitzfläche erlaubt - da wird auch diese Fläche zur Ladungsfläche gerechnet!!!)
Vorne zählt ab Gaspedal bis zur Ladefläche (wieder das Sitzbankproblem...)
Und die Breite ‚auf Fussbodenniveau‘.

Damit ist leider beim messen so viel Ungenauigkeit, dass ein paar Prozent +/- einzurechnen sind, wenn ihr ein definitives Ergebnis haben wollt.
Beim L2 Mixto ist aber ohne Trennwand deutlich das Verhältnis zugunsten der LKW Steuer.
Komisch, dass weder Höhe noch Sinatras zählt.

Und was die Zweierbank angeht: das würde ich mit den Beamten vorher klären! Und immer den jeweiligen Ansprechpartner wieder kontaktieren. Die Richtlinie sagt IMHO nichts über solche Sonderkonstellationen aus! Logisch ist es. Aber ob der jeweilige Beamte sich über die stumpfe Richtlinie Innenbreite x innenlänge der Ladefläche zu innenbreite x innenlänge Personenfläche ab Gaspedal hinaustraut, ist ja bei Radkästen schon im Einzelfall fraglich.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#477 

Beitrag von Kühltaxi »

jense hat geschrieben: 25 Apr 2019 10:10 Und über die Bezahlung von Zoll und Polizei müssen wir nicht sprechen ... Gerade die Polizisten verdienen viel zu wenig für den Job, den sie machen. Beim Zoll weiß ich es nicht, aber die werden auch keine Großverdiener sein ...
Eher sogar noch weniger als Polizei, da sind viel mehr im mittleren Dienst.
Ich war dabei:

SprinterTreffen: 2010, 2018
Weihnachtstreffen Lauf: 2007, 2008, 2010, 2012, 2013, 2014
Treffen in Bonn: 2007
Werksbesichtigung Düsseldorf: 2008, 2013
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#478 

Beitrag von Sprinter_213_CDI »

Hallo mal wieder
Heute wieder Post vom Zoll.
Erste positive Info, von der € Abbuchung ( auch die Rückwirkende ) wird abgesehen, puh, Glück gehabt ( Danke an vagundi ).
Zweite Info, ich habe jetzt bis Mitte Juni Zeit mein Sprinter "Chic" zu machen und beim Zollamt Marzahn nach Termin vorzustellen.
Dritte Info, sie gehen von 6 Sitzplätzen aus, obwohl nur 5 Sitzplätze verbaut und eingetragen ( auch in Zulassung II ) sind . Was das wieder für ein Durcheinander ist, ist zum schreien.
Vierte Info, sollte ich meine 3er Sitzbank nicht mehr haben, bzw. bei der Vorstellung nicht mitführen, wird die Stilllegung der Aufnahmen erzwungen und eine Vermessung erübrigt sich dann.
Sowas nenne ich Sauerei hoch 5. Aber keine Panik, ich habe meine 3er Sitzbank noch. :wink:

Werde nach dem Termin weiter berichten.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#479 

Beitrag von Vanagaudi »

Noch was unerklärliches vom Zoll: Habe Anfang des Monats turnusmäßig mein Obulus überwiesen, Abbuchung hatte ich schon vor Jahren widersprochen. Fünf Tage später wurde mir der Betrag zurück überwiesen, ohne jede Erklärung. Und nun?
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Zoll stellt Sprinter auf PKW um

#480 

Beitrag von Sprinter_213_CDI »

Vanagaudi hat geschrieben: 11 Mai 2019 17:55 Und nun?

Zahlungsgrund / Kennzeichen / Steuernummer vergessen ?
Aber ist auch wieder typisch. Jetzt haste du den Ärger und rennerein, was das wieder an Zeit und Nerven kostet. :|
Viel Glück
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