Zuglasterhöhung

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
Caspa_Doo
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Zuglasterhöhung

#1 

Beitrag von Caspa_Doo »

 Themenstarter

VW LT 35 2 ; Bj 2000; 2,5 TDI, 109 Ps

Hallo liebe Leute,

Ich stehe vor der Frage meine Anhängerzuglast erhöhen zu wollen von 2 t auf 2,8t.
Mir ist klar, dass ich keine Kupplung mir einem entsprechenden D-Wert montieren muss,
was ja erstmal kein Problem darstellt.

Der TÜver hätte gerne eine Freigabe vom Hersteller dazu. Die wird im Netz für 400-500€ von entsprechenden Firmen verkauft.
Gibt es einen anderen Weg? Mir scheint das sehr viel Geld für ein kopierfähiges Formular.
Hat jemand so eine Freigabe?

vielen Dank

Caspa
VW LT 2 Bj 2000; 2,5 TDI 109 PS, Bus/Kasten
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Vanagaudi
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Re: Zuglasterhöhung

#2 

Beitrag von Vanagaudi »

Kopien werden von den Prüfstellen nicht anerkannt. Warum versuchst du es nicht bei dem Fahrzeughersteller direkt? Versuche mal, ob du den "Ratgeber Anhängebetrieb" auf den Web-Seiten des Herstellers finden kannst. Dort gibt es weitere Hinweise.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Zuglasterhöhung

#3 

Beitrag von ly3d »

Hallo,

einfach eine E-Mail an VW-Nutzfahrzeuge mit Deinem Anliegen und der Kopie des Fahrzeugscheins senden. Du bekommst dann - bei mir waren es kostenfrei- das entsprechende Dokument.Kannst es ja mal mit 3t Anhängelast probieren, irgendwie soll das auch funktionieren.

Gruß
Stefan
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Kühltaxi
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Re: Zuglasterhöhung

#4 

Beitrag von Kühltaxi »

Ach, VW gibt das so einfach frei? Daimler weigert sich da strikt, auch wenn die Kupplung den nötigen D-Wert hat.
Ich war dabei:

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Re: Zuglasterhöhung

#5 

Beitrag von Vanagaudi »

Kühltaxi hat geschrieben: 26 Apr 2019 18:07Ach, VW gibt das so einfach frei?
Nein, nicht "so einfach". Es gibt Auflagen, die zur Freigabe erfüllt sein müssen, wie zum Beispiel ein ausreichender D-Wert, oder eine vorhandene Verstärkung des Rahmens, etc.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Zuglasterhöhung

#6 

Beitrag von ly3d »

Hallo zusammen,

per E-Mail habe ich von VW Nutzfahrzeuge die Freigabe für 2,8t Anhängelast unter folgenden Vorraussetzungen erhalten:


"
...
Gegen die Erhöhung der zulässigen gebremsten Anhängelast auf 2.800 kg und des zulässigen
Gesamtzuggewichts
auf 6.300 kg bestehen unter folgenden Voraussetzungen von unserer Seite keine Bedenken:
• Das Fahrzeug muss mit der Hinterachsübersetzung 4,857 (PR Nr. 0ZS) oder 4,375 (PR Nr.
0ZR) ausgerüstet sein oder werden!
• Es muss ein vom TÜV mit Gutachten genehmigter verstärkter Anhängebock der Firma
Techau oder Westfalia verwendet werden.
• Dem Sachverständigen bleibt es vorbehalten, den Rahmen und die Befestigung vor Ort zu
begutachten.
• Nach durchgeführter Erhöhung ist das Typschild des Fahrzeugs entsprechend zu
ersetzen.
...
"
Gruß
Stefan
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Re: Zuglasterhöhung

#7 

Beitrag von v-dulli »

Kühltaxi hat geschrieben: 26 Apr 2019 18:07 Ach, VW gibt das so einfach frei? Daimler weigert sich da strikt, auch wenn die Kupplung den nötigen D-Wert hat.
Warum soll MB eine Freigabe für einen VW erteilen???????????
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Re: Zuglasterhöhung

#8 

Beitrag von benjamin »

v-dulli hat geschrieben: 26 Apr 2019 19:45
Kühltaxi hat geschrieben: 26 Apr 2019 18:07 Ach, VW gibt das so einfach frei? Daimler weigert sich da strikt, auch wenn die Kupplung den nötigen D-Wert hat.
Warum soll MB eine Freigabe für einen VW erteilen???????????
Andreas wird wohl von einem T1N reden (was ja praktisch baugleich mit dem LT2 war)
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Re: Zuglasterhöhung

#9 

Beitrag von Vanagaudi »

v-dulli hat geschrieben: 26 Apr 2019 19:45
Kühltaxi hat geschrieben: 26 Apr 2019 18:07Ach, VW gibt das so einfach frei? Daimler weigert sich da strikt, auch wenn die Kupplung den nötigen D-Wert hat.
Warum soll MB eine Freigabe für einen VW erteilen???????????
Man darf doch mal die Vorgehensweisen der beiden Hersteller vergleichen :?: :?: :?:
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Re: Zuglasterhöhung

#10 

Beitrag von v-dulli »

Vanagaudi hat geschrieben: 26 Apr 2019 23:55
v-dulli hat geschrieben: 26 Apr 2019 19:45
Kühltaxi hat geschrieben: 26 Apr 2019 18:07Ach, VW gibt das so einfach frei? Daimler weigert sich da strikt, auch wenn die Kupplung den nötigen D-Wert hat.
Warum soll MB eine Freigabe für einen VW erteilen???????????
Man darf doch mal die Vorgehensweisen der beiden Hersteller vergleichen :?: :?: :?:
Und wie kommt man dabei darauf dass MB keine Anhälasterhöhung für seine Fahrzeuge genehmigt?
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Re: Zuglasterhöhung

#11 

Beitrag von Kühltaxi »

Weil das eben so ist, habe selbst schon angefragt.
v-dulli hat geschrieben: 26 Apr 2019 19:45
Kühltaxi hat geschrieben: 26 Apr 2019 18:07 Ach, VW gibt das so einfach frei? Daimler weigert sich da strikt, auch wenn die Kupplung den nötigen D-Wert hat.
Warum soll MB eine Freigabe für einen VW erteilen???????????
Es war schon so gemeint wie die anderen vermuteten, Daimler für Daimler, VW für VW.
Mit unabhängigen Gutachten geht es aber auch ohne die Sachen die VW da anscheinend verlangt wie kurze Achse, nur der D-Wert muß ausreichend sein. Die rechnen einfach nicht so großzügige Reserven überall mit rein. Ist ja auch blöd wenn man nur weil man ab und zu mal einen schweren Anhänger ziehen will ständig mit für Solobetrieb viel zu kurzer Achse rumfahren soll.

Noch was speziell für unseren Schweizer Benjamin:
Ich habe demletzt mal einen 316 der vorher in der Schweiz lief mit 3,5 t Anhängelast für ein "typisch schweizerisches Gespann" (Man muß wissen daß es in der Schweiz zwischen 3,5 und 18 t Solo- und Zugfahrzeugen praktisch nichts gibt, Benjamins ganze 46er sind natürlich alle abgelastet) solo probegefahren. Der hatte eine 5,irgendwas Achse, absolut grausam. :?
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Re: Zuglasterhöhung

#12 

Beitrag von benjamin »

Kühltaxi hat geschrieben: 30 Apr 2019 19:07
Ich habe demletzt mal einen 316 der vorher in der Schweiz lief mit 3,5 t Anhängelast für ein "typisch schweizerisches Gespann"
Andreas, war das ein T1N (Baujahr irgendwo zwischen 1996-2006)?
Falls ja, brauche ich eine Kopie vom Fahrzeugausweis, ich will sehen, wie der das eingetragen bekommen hatte :mrgreen: :lol:
(ich meine ernst, zahle auch was dafür ; ))

Beim NCV3 geht 3.5to, das habe ich auch geschafft (mit Umcodierung von MB und neuem Aufkleber für die Sitzkiste...)
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LT 46 2.8l ATA
LT 46 2.8l AUH
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LT 46 2,5l ANJ
LT 46 2.8l AUH
LT 46 2.8l AUH
LT 35 2.5l AVR
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Re: Zuglasterhöhung

#13 

Beitrag von benjamin »

Typenschild (neu) für Sprinter 3500kg Anhängelast (WDB9061331N59XXX5).jpg
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Re: Zuglasterhöhung

#14 

Beitrag von Vanagaudi »

benjamin hat geschrieben: 30 Apr 2019 23:26Typenschild (neu) für Sprinter 3500kg Anhängelast (WDB9061331N59XXX5).jpg
Moment,
  • 3500 kg ist die maximal zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
  • 7000 kg ist die maximal zulässige Gesamtmasse des gesamten Zugs
Daraus die maximal mögliche Anhängelast zu schließen wäre nicht ganz richtig. Zwar ist mindestens eine Anhängelast von 3500 kg notwendig, um auf die maximal zulässige Zuggesamtmasse zu kommen. Aber es könnten ebenso gut 4000 kg zulässige Anhängelast sein, dann aber nur mit einem Zugfahrzeug, das bei angehängten 4t nur 3t auf die Waage bringen darf. Solche Konstellationen sind durchaus an der Tagesordnung.
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Re: Zuglasterhöhung

#15 

Beitrag von Vanagaudi »

Kühltaxi hat geschrieben: 30 Apr 2019 19:07Mit unabhängigen Gutachten geht es aber auch ohne
Mir scheint, dass bei diesen unabhängigen Gutachten lediglich die maximal zulässige Steigung eingeschränkt wird, und somit die Zuglast auf dem Typenschild erhöht werden kann. Oft sieht man in den Fahrzeugunterlagen, dass bis 12% Steigung 1,8t Anhängelast zugelassen sind, bei 10% Steigung jedoch bis zu 2t Anhängelast. In den Fahrzeugpapieren findet sich dann die Anhängelast für bis zu 12% Steigung wieder. Die höheren Anhängelasten bei geringerer, zugelassener Steigung finde ich oft auch bei den Gutachten wieder, die ohne technische Änderungen ausgegeben werden.

Anders ist das bei Gutachten, bei denen echte Technik hinter steckt, also zum Beispiel Haken mit höheren D-Wert, mit Rahmenverstärkung, geänderter Hinterachsübersetzung, etc. Dort wird normalerweise keine weitere Einschränkung für den Fahrbetrieb vorgenommen.
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