bikeraper hat geschrieben: ↑15 Jul 2019 09:00
Argument des Zolldeppen war ja: Vermessung wird nicht anerkannt, weil keine 6 Sitzplätze eingebaut waren.
DAS ist ja der Lacher schlechthin, denn der Wagen hat nur theoretisch 6 Sitzplätze. Praktisch hatte er die nie.
Die Zoll“deppen“ haben leider recht.
Wenn du alles was bis jetzt hier geschrieben wurde aufmerksam gelesen hättest würdest du wahrscheinlich den richtigen Bescheid schon in der Tasche haben.
Weiterhin gibt es genug Lesematerialien vom Zoll im WWW.
Für dich extra noch einmal.
1. Es wird die Ladefläche (egal ob Regale drin sind oder nicht) vermessen.
2. Es wird die Personensitznutzfläche vermessen. Dazu ist es erforderlich das alle Sitze die zum möglichen Einbau da sind auch einzubauen. Wenn nur zwei Einzelsitze vorn, müssen bei einer vorhandenen Sitzbankeinbaumöglichkeit in der zweiten Reihe diese unbrauchbar gemacht werden. Du könntest die Sitzbank ja in die Garage abgestellt haben und hinterher wieder einbauen und das wollen die nicht. Die unbrauchbarkeit musst du dir leider auch vom TÜV oder Dekra abnehmen lassen und entsprechend muss das auch in den Papieren eingetragen werden.
Ich habe vorn 2 Einzelsitze und eine Zweiersitzbank in der zweiten Reihe. Ich habe mir vom TÜV das auch so abnehmen lassen und es wurden eben nur noch max 4 Sitzplätze in die Zulassung eingetragen. Vermessungsergebniss: 52% Ladefläche 48% Sitzfläche = LKW Besteuerung.
Persönlicher Tip von mir aus Brandenburg nach Berlin:
Eventuell solltest du dich einfach mal nur für einen kleinen Augenblick dich herablassen freundlich und nett mit dem Zoll“deppen“ zu telefonieren.