Led oder Halogen bestellen? Braucht man im Falle eines Defektes den kompletten LED Scheinwerfer?

Mercedes Sprinter 3 (Typ VS30, Baumuster W907/W910) - ab 2018
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Sprinter 419
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Led oder Halogen bestellen? Braucht man im Falle eines Defektes den kompletten LED Scheinwerfer?

#1 

Beitrag von Sprinter 419 »

 Themenstarter

Würde gerne die LED Scheinwerfer bestellen. Weiß jemand, wie es mit der Langlebigkeit aussieht?
Muß man im Falle eines Defektes, den kompletten Scheinwerfer ersetzen?

Bedanke mich für eure Antworten im Voraus.

MFG
winkelmike
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Re: Led oder Halogen bestellen? Braucht man im Falle eines Defektes den kompletten LED Scheinwerfer?

#2 

Beitrag von winkelmike »

Über die Langlebigkeit habe ich mal gelesen, dass LED Scheinwerfer am meisten Betriebsstunden halten. Danach Xenon und dann Halogen!

On man nur einzelne LEDs austauschen kann, kann ich nicht sagen - was ich sagen kann: die LED Scheinwerfer waren Ihren Aufpreis wert!!! :D

Google mal, da gibt es einige "Thesen" ;)

https://matsch-und-piste.de/was-sie-sch ... n-wolltet/
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Vanagaudi
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Re: Led oder Halogen bestellen? Braucht man im Falle eines Defektes den kompletten LED Scheinwerfer?

#3 

Beitrag von Vanagaudi »

Bei Tausch von LED-Scheinwerfern ist immer die gesamte Leuchteinheit zu wechseln. Einzelne LEDs können und dürfen nicht gewechselt werden.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Andreas H
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Re: Led oder Halogen bestellen? Braucht man im Falle eines Defektes den kompletten LED Scheinwerfer?

#4 

Beitrag von Andreas H »

Vanagaudi hat geschrieben: 03 Dez 2019 11:11 Bei Tausch von LED-Scheinwerfern ist immer die gesamte Leuchteinheit zu wechseln. Einzelne LEDs können und dürfen nicht gewechselt werden.
Das ist Quatsch, das unterstützt ja gerade die Wegwerfgesellschaft. So wie es MB im großen Stil ja auch macht.

An solchen Stellen öffnen sich immer neue Märkte, und mittlerweile (seit 2015) gibt es auch Firmen, die sich auf die Reparatur von LED Scheinwerfern spezialisiert haben. Das Problem ist in den meisten Fällen, das für den Zeitraum der Reparatur das Fahrzeug ausfällt.

Ich habe am Crafter auch LED Scheinwerfer, und es ist das Beste Licht, das ich je hatte. Ein weiterer Vorteil ist, dass man bei LED keine SRA benötigt. Also, klare Empfehlung.
Grüße Andreas

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Re: Led oder Halogen bestellen? Braucht man im Falle eines Defektes den kompletten LED Scheinwerfer?

#5 

Beitrag von TioZ »

Das war bei der Bestellung im letzten Jahr auch bei mir eine Bedingung. Zwischen den alten Scheinwerfern und den aktuellen LEDs liegen Welten.
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Re: Led oder Halogen bestellen? Braucht man im Falle eines Defektes den kompletten LED Scheinwerfer?

#6 

Beitrag von Crafter277 »

Ich habe noch jede auf dem Markt erhältliche LED Leuchte, egal ob 6 / 12 / 24 oder 240 Volt nach dem zerlegen und tausch des Vorschaltgerätes dazu gebracht mit jeder beliebigen Spannung zu arbeiten bzw. zu leuchten................. :wink:
Und auch das erneuern einer LED ist kein Hexenwerk. Vorausgesetzt man hat entsprechende Meßgeräte usw.
Momentan bin ich dabei 240 Volt / 83 Watt Strahler die bei Ikea 4,95€ kosten dimmbar für`s Wohnmobil umzubauen................

Grüße Wolfgang
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Re: Led oder Halogen bestellen? Braucht man im Falle eines Defektes den kompletten LED Scheinwerfer?

#7 

Beitrag von Vanagaudi »

Andreas H hat geschrieben: 03 Dez 2019 16:35
Vanagaudi hat geschrieben: 03 Dez 2019 11:11 Bei Tausch von LED-Scheinwerfern ist immer die gesamte Leuchteinheit zu wechseln. Einzelne LEDs können und dürfen nicht gewechselt werden.
Das ist Quatsch, das unterstützt ja gerade die Wegwerfgesellschaft. So wie es MB im großen Stil ja auch macht.
Ich darf mal kurz zitieren:

Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2016/1723]
  1. „LED-Modul“ ist ein Lichtquellenmodul, dessen Lichtquellen ausschließlich Leuchtdioden sind. Es kann jedoch fakultativ eine oder mehrere Fassung(en) für genehmigte auswechselbare Lichtquellen enthalten.
    .
  2. „Soll-Lichtstrom“ ist: Der Wert des Soll-Lichtstroms wie in der technischen Spezifikation angegeben, die mit der LED-Modul zur Genehmigung der Leuchte, deren Teil das LED-Modul ist, vorgelegt wurde.
    .
  3. Ein LED-Modul muss nicht auswechselbar sein, wenn dies im Mitteilungsblatt für die Typgenehmigung angegeben ist.
Das Problem ist
  • Es hapert an den genehmigten LED-Modulen, zu tauschbar wären
  • Die Hersteller bauen keine Scheinwerfer, an denen LED-Module tauschbar wären
Der Tausch einer einzelnen LED in einem LED-Modul führt zu einem Erlöschen der Betriebsgenehmigung der Leuchte, da die Ersatz-LED in dem LED-Modul nicht Teil der Genehmigung ist. Das ist im Prinzip genauso, als wenn du ein H4-Leuchtmittel ohne Genehmigung in den eigentlich genehmigten Scheinwerfer baust. Dem Gesamtaufbau fehlt die Erlaubnis zum Betrieb auf öffentlichen Straßen.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Led oder Halogen bestellen? Braucht man im Falle eines Defektes den kompletten LED Scheinwerfer?

#8 

Beitrag von Vanagaudi »

Crafter277 hat geschrieben: 03 Dez 2019 19:03Ich habe noch jede auf dem Markt erhältliche LED Leuchte, [...]
Das "zum Leuchten bringen"ist nicht das Problem. Es geht um die Prüfung des Leuchtmittels. Wäre es möglich, exakt die gleiche LED in dem passenden Alterungszustand in den Scheinwerfer einzubauen, wäre die Genehmigung gerettet. Aber es gibt tausende verschiedener LEDs, und die hier zutreffenden Typen sind meist noch nicht mal beschriftet. Es wäre Zufall, die richtige LED zu finden, und dann muss sie noch in dem Alterungszustand der bereits vorhandenen LEDs sein. Sonst wird das Lichtfeld fleckig. Das interessiert dem preisbewussten Autofahrer nicht, und dem fachverständigen Prüfer wird es kaum auffallen, aber so ist die Theorie und der Gesetzestext, zur Freude der Industrie.
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Re: Led oder Halogen bestellen? Braucht man im Falle eines Defektes den kompletten LED Scheinwerfer?

#9 

Beitrag von Vanagaudi »

Andreas H hat geschrieben: 03 Dez 2019 16:35Ein weiterer Vorteil ist, dass man bei LED keine SRA benötigt.
Das ist aber nicht generell so. Dazu darf ich noch einmal die ECE-Regelung zitieren:

Abblendscheinwerfer mit einer Lichtquelle oder LED-Modulen zur Erzeugung des Hauptabblend­lichtbündels, deren Soll-Lichtstrom 2000 Lumen übersteigt, dürfen nur in Verbindung mit Scheinwerfer­reinigungsanlagen nach der Regelung Nr. 45 angebaut werden.

Damit dürfte dein Scheinwerfer für Abblendlicht den Lichtstom von 2000 Lumen nicht übersteigen. Die 35W Xenon-Brenner geben einen Lichtstrom von mehr als 2000 Lumen ab, daher ist die Scheinwerfer­reinigungsanlage (SRA) notwendig. Hat man jedoch Xenon-Brenner mit lediglich 25W, bleibt man unter der 2000 Lumen-Grenze, und man kommt ohne SRA aus.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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