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Surfsprinter hat geschrieben: ↑19 Feb 2021 20:13
Aufbautyp BB. Weiß jemand, wofür BB odet AC steht?
Aufbauart, für den Sprinter gilt:
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
AA Limousine
AC Kombilimousine
AF Mehrzweckfahrzeug
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit besonderer Zweckbestimmung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
SA Wohnmobil
SC Krankenwagen
SD Leichenwagen
SG Sonstige
SH Rollstuhlgerecht
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu
5 Tonnen:
CA Eindecker
Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen oder mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen:
BA Lastkraftwagen
BB Van
Dein 906BB ist also ein Kastenwagen für Gütertransport.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Vanagaudi für den Beitrag (Insgesamt 2):
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Nachdem niemand auf die Frage reagiert hat muß man davon ausgehen, daß es bisher kein Rückruf - Schreiben gab. Deshalb folgende Frage: Hat von Euch jemand eine Klage oder Sammelklage angestrengt bzw. auf den Weg gebracht?
rollieexpress hat geschrieben: ↑22 Feb 2021 10:14
Meiner ist als PKW zugelassen aber bis dato kam nix.
Danke für die Rückinfo...
Mir geht es darum ab wann und wie man am besten aktiv werden sollte. Wenn ein Schreiben vom KBA kommt ist es evtl. zu spät für eine erfolgreiche Klage und eine Umrüstung wird angeordnet mit allen möglichen Folgen für Motor, Spritverbrauch etc. Die Frage ist wie verhält man sich um sich nicht Probleme einzuhandeln. Alle Aussagen sind bis dato leider ein stochern im Nebel und niemand scheint das irgendwie ernst zu nehmen.
Stand: Es gilt abzuwarten wer ein Schreiben vom KBA oder Daimler bekommt!
Große Bedeutung kommt diesem Punkt bei, Zitat ADAC:
Muss ich dem Rückruf Folge leisten?
Hier muss man zwischen freiwilliger Kundendienstmaßnahme und verpflichtendem Rückruf unterscheiden. Die freiwilligen Kundendienstmaßnahmen werden nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt überwacht, Sie sind nicht zur Durchführung verpflichtet. Bei einem verpflichtenden Rückruf hingegen droht die Stilllegung Ihres Autos, wenn Sie nicht reagieren.
Daimler hat rechtliche Schritte gegen die Anordnungen des KBA eingeleitet, die Verfahren laufen noch. Derzeit kann nicht beurteilt werden, welche Auswirkungen ein erfolgreicher Widerspruch auf die jetzt vom Hersteller angebotenen Umrüstungen hat. Wer ein betroffenes
Auto fährt, kann sich immer noch an Daimler wenden.
Was gilt, wenn es nach dem Update zu einem Schaden kommt?
Unabhängig davon, ob es sich um eine freiwillige Servicemaßnahme oder einen angeordneten Rückruf handelt, bestehen grundsätzlich keine Sachmängelhaftungsrechte für die durchgeführten Arbeiten.
Nur wenn der Kunde für die Arbeiten (teilweise) bezahlen müsste, würde ein Werkvertrag vorliegen, aus dem sich die Sachmängelhaftungsrechte nach dem Gesetz ergeben. Geht man aber davon aus, dass – wie angekündigt – die vom Hersteller veranlassten Arbeiten für Kunden kostenlos erfolgen, entstehen keine Sachmängelhaftungsansprüche.
Denkbar wäre eine Haftung, wenn die nachrüstende Werkstatt fehlerhaft arbeitet oder wenn die vom Hersteller entwickelte Nachrüst-Software sich nachteilig auswirkt. Allerdings muss grundsätzlich der Kunde den Beweis dafür antreten, dass Nachteile, wie etwa technische Defekte, auf das Update bzw. ein fehlerhaftes Aufspielen zurückzuführen sind.