317 vs. 319 OM 654

Mercedes Sprinter 3 (Typ VS30, Baumuster W907/W910) - ab 2018
Antworten
didisan
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 162
Registriert: 08 Feb 2009 17:09
Wohnort: Kasseler Berge

317 vs. 319 OM 654

#1 

Beitrag von didisan »

 Themenstarter

Hallo zusammen,

der Preisunterschied zwischen 317 und 319, beide mit dem identischen 1,9l-Motor OM 654, beträgt € 2800. Das ist ja fast so viel wie vorher vom 4er zum V6.
Wie das? Reines Gewinnstreben oder hat es, außer den 20 PS mehr, noch sonstige Vorteile? Hat schon jemand den Unterschied "erfahren"?

Danke.

Gruß
Didi
VS30 317, OM 654, 6/2023, L2H2
216, OM 651, Kombi, mittelhoch, mittellang, 7/2009

Alle, die die gleiche Meinung vertreten, können trotzdem Unrecht haben!
Benutzeravatar
Schreinz
Fast schon Admin
Fast schon Admin
Beiträge: 1313
Registriert: 17 Jan 2007 00:40
Wohnort: Eifel

Galerie

Re: 317 vs. 319 OM 654

#2 

Beitrag von Schreinz »

Um zu verhindern, das einfach jemand auf die Idee kommt dieses Geld zu sparen und einen Tuning-Chip reinzustecken, verbauen sie üblicherweise aus reiner Gemeinheit z.B. einen kleineren Kühler oder ähnliches damit sich dann die Lebensdauer verkürzt…
319 Kasten, 6-Sitzer, PKW-Zulassung
Benutzeravatar
Vanagaudi
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 7189
Registriert: 18 Mai 2013 15:34
Wohnort: Schlootkuhlen

Galerie
Fahrerkarte

Re: 317 vs. 319 OM 654

#3 

Beitrag von Vanagaudi »

Schreinz hat geschrieben: 07 Jan 2022 21:29 verbauen sie üblicherweise aus reiner Gemeinheit z.B. einen kleineren Kühler oder ähnliches damit sich dann die Lebensdauer verkürzt…
Das hat nichts mit Gemeinheit zu tun. Ein größerer Ladeluftkühler bringt kühlere Frischluft zur Verbrennung, damit eine größere Sauerstoffmenge, zusammen mit einer angepassten Einspritzung eine größere Leistung. Dabei muss auch die Mechanik, Pleul, Lager, Kühlung usw., an der höheren Leistung angepasst sein.

Man kann sich streiten, ob das bei 20PS Steigerung etwas ausmacht. Das liegt ja fast noch in der Serienstreuung.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Antworten