Hochwasserschaden am Sprinter - was tun ?

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
sprinter_uwe
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Re: Hochwasserschaden am Sprinter - was tun ?

#46 

Beitrag von sprinter_uwe »

 Themenstarter

Rosi hat geschrieben: 08 Mai 2022 09:36 Wer hat diesen Restwert (wofür/warum) geboten :?: (würde ich mich fragen?)
Hi Rosi,
der Gutachter hat es mir so erklärt:
Im Rahmen der Erstellung des Gutachtens stellt die DEKRA das beschädigte Fahrzeug auf einem Portal ein, wo gewerbliche Aufkäufer Gebote abgeben können. Wenn ich mich also entscheide das Fahrzeug abzugeben, dann würde die Versicherung das beschädigte Fahrzeug an den Höchstbietenden weiterverkaufen. In unserem Fall hat das "Sportwagenzentrum OWL GmbH" diesen Betrag geboten.
Unser Fahrzeug war auf diesem Portal wohl 24h annonciert. Das Gebot ist also eine Momentaufnahme, aber von der Höhe meiner Einschätzung nach noch realistisch.
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Rosi
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WoMo ./. Geld

#47 

Beitrag von Rosi »

mpetrus hat geschrieben: 08 Mai 2022 10:32 Ein Wohnmobil "lohnt" sich nie ...
Ich höre den O-Ton meines Vaters (der ein eigenes WoMo hat). :wink:
Ich wollte ... (so, oder mit "ich dachte ..." fangen bekanntlich die meisten Irrtümer an) meinen Sprinter um-/ausbauen, sah jedoch selbst ein, daß mir Zeit + Geschick fehlen, weshalb ich auf Wunsch + zum Segen meiner Frau/Familie ein passables WoMo fand, kaufte und nun könn(t)en wir wann und wohin immer wir woll(t)en ...
Solange ich das Geld nicht brauche, steht´s eben zur Verfügung da und macht bei Benutzung Spaß. Zudem gäbe es selbst für viel zu viel Geld quasi keinen Integrierten mit V6 + Automatik <3,5t mehr zu kaufen; weder gebraucht, noch neu :!:
Insofern kann ich nachvollziehen, warum sprinter_uwe so sehr an dessen CS Rondo XL hängt, aber ein Wasserschaden ist eben ein Todesurteil :!:
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Re: Hochwasserschaden am Sprinter - was tun ?

#48 

Beitrag von Exilaltbier »

...eigentlich ist der Sinn und Zweck einer Versicherung, nach einem Schaden den Versicherten wieder so zu stellen als sei der Schaden nie eingetreten.
Bild

CamperVan, 2014 Mopf, 216CDI, 7G+, L2H1, 2x4, 100L, 245/70/16 AT
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Re: Hochwasserschaden am Sprinter - was tun ?

#49 

Beitrag von mpetrus »

Exilaltbier hat geschrieben: 08 Mai 2022 11:24 ...eigentlich ist der Sinn und Zweck einer Versicherung, nach einem Schaden den Versicherten wieder so zu stellen als sei der Schaden nie eingetreten.
Das kommt eben auf die Versicherungsbedingungen an, die der Kunde abschließt und auch die entsprechende Beiträge hierfür bezahlt.
Wir Deutsche leben ja nach Prinzip "Geiz ist Geil" und jedes Jahr im Sep. bzw. Oktober sitzen wir am Computer und bemühen die Vergleichsportale um irgendwo 10€ Versicherungsbeitrag zu sparen.

Da werden schnell mal "Fehler" gemacht und Begrifflichkeiten wie "Neuwert", "Wiederbeschaffung" oder "Zeitwert" nicht beachtet.

https://www.gev-versicherung.de/ratgebe ... fungswert/

Aber jetzt sind wir weit Off Topic vom Thema.
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Re: Hochwasserschaden am Sprinter - was tun ?

#50 

Beitrag von JanN »

sprinter_uwe hat geschrieben: 07 Mai 2022 11:25

Die Fahrt von Bastia nach Süddeutschland hat tatsächlich relativ reibungslos geklappt. Mitte der Woche waren wir bei der DEKRA in Rosenheim. Den dort zuständigen Gutachter kann ich übrigens nur empfehlen!

Zwei Tage später hatten wir dann das fertige Gutachten für die Versicherung in der Hand.

Ergebnis:
Reparaturkosten: 96.985 €
Wiederbeschaffungswert: 64.900 €
Restwert nach Gebot: 22.510 €
Schön, dass ihr es wohlbehalten zurück geschafft habt, und damit auch die Begutachtung schnell und professionell abgewickelt werden konnte. Ich wüsste auch nicht so recht, wie ich mich entscheiden sollte...
Ich wünsche euch ein glückliches Händchen bei der Entscheidung :wink:
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Re: Hochwasserschaden am Sprinter - was tun ?

#51 

Beitrag von ra-sc91 »

Weiß nicht, wie weit ihr seid, aber vielleicht wäre das Ersatz:
https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/deta ... =344837581

13er Rondo L mit 44tkm zu 58t€
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Re: Hochwasserschaden am Sprinter - was tun ?

#52 

Beitrag von sprinter_uwe »

 Themenstarter

ein vorerst letztes update zu diesem Thema:

nachdem die DEKRA in Rosenheim das Gutachten innerhalb weniger Tage erstellt hat, hat die Versicherung mittlerweile ohne weitere Diskussionen abgerechnet. Es wurde also Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert ausgezahlt.

Seitens der Versicherung hieß es, wir müssten uns selber an den Aufkäufer wenden, wenn wir das Fahrzeug abgeben wollen. Er wäre 1 Monate an sein Gebot gebunden und würde es dann vor Ort abholen.

Seitdem Hochwasser sind wir mit Sprinter jetzt schon wieder 1500 km gefahren. Insgesamt betrachtet mit erstaunlich wenig Beeinträchtigungen. Einmal war die Motorkontrollleuchte an, einen neuen Anlasser für 120€ habe ich selber eingebaut. Im Fehlerspeicher sind noch Fehler der "Oberen Bedieneinheit". Auch die Sitzheizung funktioniert aktuell nicht. Das "Anhänger- Steuergerät" unter dem Fahrersitz muss wohl ersetzt werden, im Kombiinstrument ist eine Warnlampe für ein defektes Licht an. Zu guter Letzt ist das Airbagsteuergerät vermutlich irreparabel, da es ebenfalls geflutet wurde und im gegensatz zum Motorsteuergerät nicht abgedichtet ist. Kostenpunkt bei Mercedes 1350€ nur für die Hardware.

Es gibt also noch einige Baustellen, aber unterm Strich können wir vermutlich alles wieder in Stand setzen. Zumal der Wohnmobilausbau von CS Reisemobile (alles in Pappel-Vollholz) sich als sehr robust herausgestellt hat und das Hochwasser gut weggesteckt hat.

Manchmal fühlt es sich schon komisch an, dass wir aktuell mit einem wirtschaftlichen Totalschaden unterwegs sind. Man sieht es dem Fahrzeug ja nicht an...
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Re: Hochwasserschaden am Sprinter - was tun ?

#53 

Beitrag von ra-sc91 »

sprinter_uwe hat geschrieben: 22 Mai 2022 17:40 ein vorerst letztes update zu diesem Thema:.......................
Dann biste ja für die nächsten Monate beschäftigt und auch, hoffentlich ausreichend, mit Geld versehen.

Viel Erfolg
Ralf
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Re: Hochwasserschaden am Sprinter - was tun ?

#54 

Beitrag von JanN »

Moin Uwe,
also wollt ihr ihn behalten und weiter fahren? Dann wünsche ich euch viel Glück und immer eine Handbreit Mast- und Schotbruch unterm Reifen - oder so ähnlich... :wink:
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Re: Hochwasserschaden am Sprinter - was tun ?

#55 

Beitrag von der.harleyman »

Habe mir eben erst in aller Ruhe Eure Geschichte durchgelesen. Aua...! Aus eigener Erfahrung als Kfz.-Meister rate ich eher von einer weiteren Nutzung ab. Es sein denn, Ihr seid so "cool", dass Ihr es einfach versucht und auch dann nicht flucht und verzweifelt, wenn der nächste Ausfall kommt. Ich würde jedenfalls künftig das Diagnosegerät stets im fzg. mitführen. Wenn Ihr das Fahrzeug wieder gerichtet habt, kontaktiert bitte nochmals freundlich Eure Versicherung und sprecht das mit denen durch. Vermutlich wird das Auto dort einen dauerhaften Aktenvermerk "TOTALSCHADEN ABGEWICKELT!" bekommen haben. Damit habt Ihr künftig keinerlei Anspruch mehr auf Leistungen der Vesicherung, da er ja als Totalschaden abgewickelt und vollständig ausgezahlt wurde. Um diesen Aktenvermerk loszuwerden, solltet Ihr der Versicherung die Reparatur des Fahrzeugs irgendwie "nachweisen". Dazu kann es ja auch in wochenlager Eigenleistung gekommen sein, um die Lohnkosten irgendwie zu reduzieren. Die Materialausgaben für diverse Steuergeräte bleiben ja immerhin als Kosten für Euch im Raum stehen. Ihr dürft Euch gem. den Versicherungsbedingungen eben nicht an dem Schaden bereichern. Aber selbst zu reparieren, die Kosten zu reduzieren wo es nur geht,um einen Totalschaden zu umgehen, ist auch nicht verboten... :)
Ich habe keine Ahnung wie vernetzt die Versicherer heutzutage sind (Datenschutz!). Mögl. können auch andere Versicherer den Schaden sehen, wenn es zu einem unvorhergesehenen Ereignis kommt. Dann hättet Ihr mit Eurem (abgewickelten) Totalschaden ein Problem...
Was, wenn eingebrochen wird und ein Diebstahl abgerechnet werden soll? Was, wenn die Windschutzscheibe gerissen ist und ersetzt werden muss? Was, wenn Ihr einen schuldhaften Unfall baut und die Reparatur ersetzt haben wollt? Wenigstens bei den Kaskoleistungen wird sich Euer Versicherer künftig sperren, wenn Ihr die Knete heute "einfach einsackt" und weiter fahrt. Für die Versicherung ist das Ding ausgezahlt und nicht weiter zu versichern. Euro Kaskoversicherung könntet Ihr also ebensogut mit sofortiger Wirkung kündigen...
Macht eine Fotodokumentation, listet eingebaute Ersatzteile und Arbeiten auf und meldet dies Eurer Versicherung, damit Ihr auch künftig Versicherungsschutz genießen könnt.
Was die weitere Nutzung betrifft, unterschätzt bitte niemals die Kappilarwirkung von Wasser in elektrischen Leitungen und Steckverbindungen. Aktuell ist zwar alles wieder trocken oder es erscheint wenigtens so. Aber alle Steckverbindungen, die Wasser gesehen haben, fangen erst in den nächsten Monaten an zu gammeln und bringen Euch Kontaktierungsprobleme. Diese zu finden kann außerordentlich schwierig werden. Sie zu beseitigen ist noch eine ganz andere Sache. Bedenkt bitte, dass die Kontaktbahnen der heute verwendeten Stecker kaum größer als ein Millimeter sind. Schleicht sich da etwas Oxydation ein, gibt es Übertragungswiderstände und Fehlermeldungen der übelsten Sorte. Die Fehlersuche und spätere Beseitigung kann viele Stunden Arbeit mit sich bringen. Daher schließe ich hier mit der Empfehlung "Fzg. abstoßen" ab. Das bedeutet aber nicht, dass ich Euch nicht alles Glück mit dem Fahrzeug wünschen würde.
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Hochwasserschaden am Sprinter - wie lange noch?

#56 

Beitrag von Rosi »

Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich, daß der Sprinter wieder läuft und fragt sich dennoch besorgt, wie lange noch :!:
Unstrittig versichert ist/bleibt der Restwert nach Gebot: 22.510€ zzgl. Rep., jedoch u.U. sogar der Wiederbeschaffungswert :!:

In meiner Police der ADAC-Versicherung, die inzwischen von der ALLIANZ gekauft wurde, steht wörtlich:
"Tritt innerhalb von 18 Monaten nach EZ des Fahrzeuges ein Totalschaden oder der Verlust des Fahrzeuges ein, zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungspreises den Neupreis.
Ergänzend zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungspreises den Kaufpreis, wenn das versicherte Fahrzeug gebraucht erworben wurde und innerhalb der ersten 18 Monate nach der erstmaligen Zulassung auf Sie ein Totalschaden oder der Verlust des Fahrzeuges eintritt."

Kurzum, erst nach 1,5 Jahren bekäme ich den Wiederbeschaffungspreises, statt dem Kaufpreis :!:

ABER "Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie in der Zusatzvereinbarung Komfort."
3. Erweiterte Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen auf 24 Monate
Ergänzend zu Ziffer 1.5.1 (5) des Bausteins Kasko Ihrer AKB wird vereinbart:
Anstelle des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs zahlen wir den Kaufpreis, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) Die erstmalige Zulassung des Fahrzeugs auf Sie liegt nicht länger als 24 Monate zurück.
b) Es tritt ein Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs ein.
c) Der Kaufpreis kann durch Rechnung bzw. Kaufvertrag nachgewiesen werden. Kaufpreis ist der Betrag, der für das versicherte Fahrzeug bei Anschaffung tatsächlich entrichtet worden ist."


Was früher vermeintlich vorteilhaft war, wäre m.E. heuer nachteilig :!:
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Re: Hochwasserschaden am Sprinter - was tun ?

#57 

Beitrag von Der-Chris »

Das was Harleymann beschreibt kann ich so bestätigen. Ich habe kürzlich mit einem Bekannten einen CLA wiederhergestellt, der im Ahrtal in einer Tiefgarage wsr und bei dem der komplette Steuergeräteverbund tot war.
Bei CLA waren das 17 Steuergeräte und wenn Du das bei Daimler machen lässt ist das sehr teuer und du weißt nie, wann du wirklich durch bist. Wenn man das Fahrzeug selbst hält geht das, aber man sollte sich nicht zu früh sicher sein, dass alles wieder passt.
Kosten reduzieren kann man mit gebrauchten Steuergeräten, allerdings gibts da dann keine Hilfe von Daimler und man sollte genau wissen, was man tut, weil man die ans Fahrzeug anlernen und korrekt parametrieren muss.
Beim Airbagsteuergerät geht dieser Weg allerdings eigentlich nicht, weil Softwareseitig ein Mechnismus vorgesehen ist, der die FIN nur einmal schreiben lässt.

Bei uns war es so, dass der Versicherung der neue TÜV Bericht ohne Mängel als Nachweis über die erfolgte Reparatur genügt hat (das Fahrzeug war vorher komplett tot und wirtschaftlicher Totalschaden). Aber sprich am besten mal mit deiner Versicherung. Was auf keinen Fall passieren sollte ist, dass dir jemand in einem Jahr ins Auto schießt und Du bekommst dann nur den Wert des Totalschadens, obwohl das Auto ja gar keiner mehr war.
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Re: Hochwasserschaden am Sprinter - was tun ?

#58 

Beitrag von ra-sc91 »

der.harleyman hat geschrieben: 24 Mai 2022 00:23 Habe mir eben erst in aller Ruhe Eure Geschichte durchgelesen. Aua...! Aus eigener Erfahrung als Kfz.-Meister rate ich eher von einer weiteren Nutzung ab. ..............
Die Bedenken sind sicher berechtigt, ich würde aber nicht von einer Abrechnung als Totalschaden sprechen.

Ergebnis:
Reparaturkosten: 96.985 €
Wiederbeschaffungswert: 64.900 €
Restwert nach Gebot: 22.510 €


Das Gutachten bestätigt ja, daß das Auto reparierbar ist. Nur zahlt die Versicherung nicht die gesamte Reparatur sondern nur, was ein Ersatzfahrzeug kosten würde. Eine Abrechung nach Wiederbeschaffungswert ist meiner Meinung nach nicht zwingend ein Totalschaden.

Grüße
Ralf
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Re: Hochwasserschaden am Sprinter - was tun ?

#59 

Beitrag von der.harleyman »

ra-sc91 hat geschrieben: 26 Mai 2022 09:56
der.harleyman hat geschrieben: 24 Mai 2022 00:23 Habe mir eben erst in aller Ruhe Eure Geschichte durchgelesen. Aua...! Aus eigener Erfahrung als Kfz.-Meister rate ich eher von einer weiteren Nutzung ab. ..............
Die Bedenken sind sicher berechtigt, ich würde aber nicht von einer Abrechnung als Totalschaden sprechen.

Ergebnis:
Reparaturkosten: 96.985 €
Wiederbeschaffungswert: 64.900 €
Restwert nach Gebot: 22.510 €


Das Gutachten bestätigt ja, daß das Auto reparierbar ist. Nur zahlt die Versicherung nicht die gesamte Reparatur sondern nur, was ein Ersatzfahrzeug kosten würde. Eine Abrechung nach Wiederbeschaffungswert ist meiner Meinung nach nicht zwingend ein Totalschaden.

Grüße
Ralf
Um es mal klar auszudrücken: das Ding ist für die Versicherung vermutlich abgewickelt. Punkt! Für diese Versicherung ist es damit ein wirtschaftlicher Totalschaden. Technisch kann man ja eine Reparatur versuchen. Aber die Versicherung haut hier bei Abrechnung bis zum Wiederbeschaffungswert das Maximum an Knete raus, was derzeit geht. Bei einem erneuten Schaden werden sie dies nicht wiederholen. Sonst könnte ich ja erst den Wasserschaden abrechnen, mir dabei gut 40 Mille einsacken und das Fahrzeug dann dummerweise verunfallen lassen. Meinst Du, dass die Versicherung dann nochmals Geld, vielleicht sogar nochmals 40 Mille ausspuckt? Sehr unwahrscheinlich... Dann bräuchte ich ja "nur" zwei bis drei Totalschäden an einem betagten Wohnmobil und hätte das Geld für einen Neuerwerb zusammen. Da geht keine Versicherung mit! Um dies zu verhindern, würde ich der Versicherung so schmackhaft und glaubwürdig wie möglich darlegen und beweisen, dass ich den Wasserschaden vollumfänglich repariert habe und nun wieder ein wertvoller Sprinter vor der Tür steht. Darum geht es.
Denken wir das Ganze mal pessimistisch weiter und unterstellen dabei aber mal nix böses. Es geschieht nun mal dummerweise tatsächlich ein Unfall. Der Gegner meldet Haftpflichtansprüche an die Versicherung. Würdest Du als Versicherer da nicht vielleicht auch vermuten, dass ein verkehrsunsicherer Schrotthaufen auf der Straße war? Vielleicht ist gar das ABS defekt? Oder die ganze Bremse? Schon steht der Gutachter nicht nur zur Bewertung der Schadenshöhe am Fahrzeug, sondern auch um dessen technischen Zustand mal gaaaanz genau zu durchleuchten. Und dies ganz offiziell und völlig legitim, weil im Auftrag des eigenen Versicherers...
Das muss alles nicht geschehen, klar. Aber es kann...
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Re: Hochwasserschaden am Sprinter - was tun ?

#60 

Beitrag von ra-sc91 »

der.harleyman hat geschrieben: 26 Mai 2022 10:22. ............Um dies zu verhindern, würde ich der Versicherung so schmackhaft und glaubwürdig wie möglich darlegen und beweisen, dass ich den Wasserschaden vollumfänglich repariert habe und nun wieder ein wertvoller Sprinter vor der Tür steht. Darum geht es..................
Das ist unstrittig.
Daß eine Versicherung nicht zweimal für den gleichen Schaden zahlt, wenn der nicht repariert ist, ist klar und verständlich.
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