Marktplatz deaktiviert - Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

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Stie
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Re: Marktplatz deaktiviert - Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

#16 

Beitrag von Stie »

kommen wir zum guten alten Persöhnlichen flohmarkt und teilebasar
zurück
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Schnafdolin
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Re: Marktplatz deaktiviert - Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

#17 

Beitrag von Schnafdolin »

Drüben im Forum der LTs der ersten Generation hat sich Stefan die Mühe gemacht und nach den Grundlagen für den Marktplatz geforscht.

Es sieht so aus, als ob wir hier, solange kein gewerblicher Verkauf erfolgt (damit sind auch größere Stückzahlen immer ein und des selben Artikels gemeint), keine Konsequenzen befürchten müssen. Flohmarkt bleibt Flohmarkt.

Ich bin aber kein Admin und muss nicht im juristischen Sinne für den Betrieb des Forums haften (hab ich aber mal, deswegen der Link zum Beitrag im LT-Forum. Die Entscheidung, den Flohmarkt zu schließen, sollte also noch mal überdacht werden, denn wie es scheint, sind solche Peanuts- Marktplätze wie unserer hier vom neuen Gesetz nicht betroffen.

Das Gesetz, dass übrigens schon seit dem 10.11.2022 gilt, erfasst Kleinanzeigenflohmärkte wie den im Forum nicht explizit, Zitat: "... Zu den bekanntesten Beispielen zählten Portale, die die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichten, der Fahrdienstvermittlung dienten oder zum Verkauf von Waren genutzt würden. Eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutze digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften."

Regelmäßige Einkünfte müssten sowieso in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, was aber im Fall des Flohmarktes zur Anwendung käme, sind "Einkünfte sonstiger Art", diese werden vom Einkommenssteuergesetz im §23 erfasst. Kurz gefasst: Wessen Gewinn 600€/Jahr übersteigt, ist steuerpflichtig. Hier der Link dazu.

Zitat aus dem Juraforum, in dem es um die Besteuerung von Flohmärkten geht;

"Fazit:

Für den normalen Flohmarktverkauf besteht faktisch keine Steuerpflicht. Lediglich bei Verkäufen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung mit Gewinn oder anderweitig großartigen Gewinnen (welche in der Regel nicht vorliegen) besteht eine Steuerpflicht. Bei wiederholtem Verkauf des gleichen Warenangebots kann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen."


Gruß aus der entflohten Lausitz
Martin
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Re: Marktplatz deaktiviert - Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

#18 

Beitrag von twinmichel »

Moin,

macht doch eine private TAUSCHBÖRSE, man hat ja immer mal was abzugeben
und wogegen dann später getauscht wird.....
Gruss,

Michael
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Rosi
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#19 

Beitrag von Rosi »

twinmichel hat geschrieben: 13 Jan 2023 11:54 ... private TAUSCHBÖRSE, ...
Daran könnte der Staat nicht schmarotzen :!:
Schnafdolin hat geschrieben: 08 Jan 2023 15:03 ... solange kein gewerblicher Verkauf erfolgt ...
... Marktplätze wie unserer hier vom neuen Gesetz nicht betroffen.
... Wessen Gewinn 600€/Jahr übersteigt, ist steuerpflichtig.
... faktisch keine Steuerpflicht. Lediglich bei Verkäufen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung mit Gewinn oder anderweitig großartigen Gewinnen (welche in der Regel nicht vorliegen) besteht eine Steuerpflicht. Bei wiederholtem Verkauf des gleichen Warenangebots kann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen."[/i][/color]
Was riefen wir Ende der 80er Jahre: "Gesetze" ./. Freiheit :?:
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/index.html
Das Bundeszentralamt für Steuern hat hierzu inzwischen eine Klarstellung veröffentlicht. :arrow: kurzum: >30 Verkäufe ODER >2T€ pro Jahr führen zur automatischen Meldepflicht des Plattformbetriebers :!:
Eine Freundin wurde beim Kauf von Büchern, die sie selbst las und anschließend wieder verkaufte, durch übäh denunziert :arrow: mußte sich sowohl bei übäh, als auch Ihrem FA rechtfertigen.
Inzwischen hat doch quasi jeder gemerkt, daß die Fabelpreise insbesondere für Markenartikel unverhältnismäßig teuer sind. Ergo kauft er diese teilweise gebraucht billiger im Internet, oder verkauft sein gebrauchtes Zeug wiederum billiger, um sich selbst neues, teureres zu kaufen, was ihn lediglich die Differenz kostet. Und genau DAS will "der Staat" abschöpfen, ergo doppelt und mehrfach besteuern :!:
Ich verkaufte meine gebrauchte TRUMA Combi 6 für 1,5T€ (aus meinem gebrauchten Wohnmobil, für das der vorherige Auto-/Erstkäufer bereits die MwSt. bezahlte) um mir eine neue TRUMA Combi 6+E für 2,4T€ bto. inkl. 383€ MwSt. zu kaufen. "Der Staat" will mithilfe dessen PStTG einerseits die 1,5T€ als Einnahme versteuert haben, läßt jedoch den steuerlichen Abzug meiner Ausgabe nicht zu :!: Noch krasser wird´s gewerblich, weil aus den 1,5T€ Verkauf erstmal 240€ MwSt. abzuführen sind, um die restlichen 1.260€ als Einnahme zu versteuern ./. die 383€ MwSt. für die neue Heizung im privaten Wohnmobil hingegen nicht geltend gemacht werden können und der Kauf schon gleich gar nicht die ESt. mindert :!: Das nenne ich mal richtig Besch..., aber ist ja mit den Renten nicht anders :!:
"Das Volk" guckt aber lieber Fußball, Handball, Eishockey ... selbst Dart ist neuerdings relevant :arrow: Panem et circenses (Brot und Zirkusspiele) :!:
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Re: Marktplatz deaktiviert - Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

#20 

Beitrag von Alkahest »

@Rosi
Guter Punkt. Auch aus Umweltaspekten sollte eigentlich der Second hand-Markt gefördert und nicht erschwert werden. Ich kaufe seit Jahren bei Ebay-Kleinanzeigen etc. ein und habe bestimmt schon tausende Euro damit gespart…
Aber wie wir oben gelernt haben, sind solche Portale ja bedauerliche, aber vertretbare Kollateralschäden im gerechten Kampf des Staates gegen den verbrecherischen Schwarzmarktsumpf :roll:
Viele Grüße, Michael
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Re: PStTG

#21 

Beitrag von MobilLoewe »

Rosi hat geschrieben: 26 Jan 2023 09:31 Ich verkaufte meine gebrauchte TRUMA Combi 6 für 1,5T€ (aus meinem gebrauchten Wohnmobil, für das der vorherige Auto-/Erstkäufer bereits die MwSt. bezahlte) um mir eine neue TRUMA Combi 6+E für 2,4T€ bto. inkl. 383€ MwSt. zu kaufen. "Der Staat" will mithilfe dessen PStTG einerseits die 1,5T€ als Einnahme versteuert haben, läßt jedoch den steuerlichen Abzug meiner Ausgabe nicht zu :!:
Wenn du als Privatmensch deine Truma verkaufst, dann musst du auch nach dem PStTG auf die Einnahme keine Steuer zahlen.

Übrigens, "Der Staat" sind wir. :lol:

Gruß Bernd
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Re: Marktplatz deaktiviert - Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

#22 

Beitrag von Schnafdolin »

Alkahest hat geschrieben: 26 Jan 2023 09:48 Ich kaufe seit Jahren bei Ebay-Kleinanzeigen etc. ein und habe bestimmt schon tausende Euro damit gespart…
Erwischt. Ich will ja nicht petzen, aber melden muss ich das. Sparen auf Staatskosten.... so weit kommts noch! :lol:
Ich hab unsere Fachwerkhaussanierung ganz bewusst mit Kleinanzeigen unterfüttert, sonst wäre die noch viel teurer geworden. Genauso habe ich aber auch unbenötigtes Zeug wieder verkauft. Ich hätte es auch wegschmeißen können.

Im Ernst: Dass man Dinge, die man nicht mehr benötigt, wieder verkauft, sollte doch eigentlich gefördert werden. Hier passiert das Gegenteil, es wird unattraktiv gemacht. Was passiert denn auf wirklichen Trödelmärkten? Da wird gefeilscht, da gibts keine Rechnung und wieviel gekauft oder verkauft wird- wie bitte soll das FA das genau herausbekommen?
Besser wäre es, sich um die legalen Schlupflöcher zu kümmern, wie zum Beispiel Dönerbuden, Asiatische Imbissbuden.... oder habt ihr da schon einmal eine von einer Registrierkasse ausgedruckte Rechnung bekommen??? Oder der Urologe, der mit Verschwörermine raunt "die Untersuchung ist aber keine IGEL-Leistung, die kostet 80€. Wenn ich das erst bei der Krankenkasse abrechnen muss, hab ich nur Verwaltungsaufwand. Ich biete sie Ihnen für 60€, sie müssen aber bar zahlen" Selbst vor Jahren erlebt.

Gruß aus der Lausitz
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Re: PStTG

#23 

Beitrag von Alkahest »

MobilLoewe hat geschrieben: 26 Jan 2023 09:53 Übrigens, "Der Staat" sind wir. :lol:
Schön, wenn es so einfach wäre. Natürlich ist unser derzeitiges Gemeinwesen im internationalen und historischen Vergleich sehr benigne. Daraus aber den Schluss zu ziehen, dass jede staatliche Handlung per se im Interesse der einfachen Bürger liegt (so verstehe ich jedenfalls das Zitat), finde ich dann doch ein bisschen gutgläubig.
Viele Grüße, Michael
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#24 

Beitrag von Rosi »

MobilLoewe hat geschrieben: 26 Jan 2023 09:53 Wenn du als Privatmensch deine Truma verkaufst, dann musst du auch nach dem PStTG auf die Einnahme keine Steuer zahlen.
Da irrst Du Dich absolut, denn wenn ich in diesem Kalenderjahr weiteres Zeug verkaufte, resp. >2T€ in einem Kalenderjahr, muß ich alles als Einnahme ohne jeglichen Freibetrag versteuern :!:
Ich hab´s selbst erlebt, daß ich gebrauchte, demontierte Elektrogeräte von 1995 beim Verkauf nach 25 Jahren <10% deren Wertes erneut versteuern mußte, weil es mehrere waren. Ich wollte tatsächlich/maßgeblich die Umwelt vorm Müll bewahren, weil die Geräte zwar noch funktionierten und neue von der Schaltermafia Fabelpreise kosten :!:
Letztendlich ist "unsere" Justiz aber käuflich, d.h. ich konnte mich nach Abwägung des Aufwandes, den ich zur Beweisführung nebst Prozeß hätte, mittels "Spende" freikaufen und habe den Schrott nachträglich versteuert, darf die "Spende" jedoch nicht als Ausgabe steuermindernd berücksichtigen :!:
MobilLoewe hat geschrieben: 26 Jan 2023 09:53 Übrigens, "Der Staat" sind wir. :lol:
Dann möchte ich gern eines der geklauten Fahrräder aus der Asservatenkammer, daß die Polizisten/Beamten "des Staates" illegal verkauften und (nicht) versteuerten :!: :lol:
Ich/wir habe(n) den Straßenausbaubeitrag beginnend in Leipzig, über Thüringen bis Bayern abgeschafft :arrow: Durch vorherige Umwidmung der Straße und manipulierte Anteile der 100%igen Tochter GmbH Stadtwerke wollte diese Stadt mir >70T€ für 35m rauben, weil sie zuvor jahrzehntelang maßgeblich deren Sorgfaltspflichten nicht nachkam :arrow: brauchte meine Beweise gar nicht, weil die anstehende Wahl des Oberbürgermeisters maßgeblich relevanter war :!: :wink:
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Re: PStTG

#25 

Beitrag von MobilLoewe »

Alkahest hat geschrieben: 26 Jan 2023 10:08
MobilLoewe hat geschrieben: 26 Jan 2023 09:53 Übrigens, "Der Staat" sind wir. :lol:
Daraus aber den Schluss zu ziehen, dass jede staatliche Handlung per se im Interesse der einfachen Bürger liegt (so verstehe ich jedenfalls das Zitat), finde ich dann doch ein bisschen gutgläubig.
Absolut so nicht gemeint. Smiley beachten.

Gruß Bernd
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#26 

Beitrag von Rosi »

Passende Meldung:
Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Paypal ein
"Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucher ...
Was habe ich davon, wenn das Kartellamt sich zuvor von mir an PayPal zu viel bezahlte "Gebühren" von PayPal einverleibt :?:
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Re: PStTG

#27 

Beitrag von MobilLoewe »

Rosi hat geschrieben: 26 Jan 2023 10:20
MobilLoewe hat geschrieben: 26 Jan 2023 09:53 Wenn du als Privatmensch deine Truma verkaufst, dann musst du auch nach dem PStTG auf die Einnahme keine Steuer zahlen.
Da irrst Du Dich absolut, denn wenn ich in diesem Kalenderjahr weiteres Zeug verkaufte, resp. >2T€ in einem Kalenderjahr, muß ich alles als Einnahme ohne jeglichen Freibetrag versteuern :!:
Richtig, erst wenn der Freibetrag überschritten wird.

Ich zitiere mal den Berliner Kurier:
Besonders unangenehm kann es für Privatanbieter werden, wenn das Finanzamt aufgrund der Zahl und Art der Transaktionen zu dem Schluss kommt, Sie seien ein gewerblicher Anbieter. Um solche Anbieter zu identifizieren, setzt das Bundeszentralamt für Steuern eine eigene Software namens Xpider ein. Selbst wenn Sie gar nicht unter ihrem Klarnamen, sondern beispielsweise als mausi123 auf Ebay anbieten, kommt Ihnen das Finanzamt auf die Schliche: Denn die Plattformbetreiber müssen auf behördliche Nachfrage die Kontaktinformationen herausgeben.

Die Schwelle, als gewerblicher Anbieter eingestuft zu werden, ist fließend und Steuerfachleuten zufolge eher hoch. Dennoch kann das Finanzamt beispielsweise aggressive Bewerbungen oder regelmäßiges Anbieten derselben Produkten als Merkmale für gewerbliches Handeln erkennen. Andererseits gerät beispielsweise eine Familie nicht automatisch ins Visier der Steuerermittler, wenn sie die Schwelle von 30 Transaktionen überschreiten.

Eine Steuerfalle, die kaum ein Privatanbieter im Blick hat: Der Wiederverkauf von Wertgegenständen – darunter fällt ein neues iPhone ebenso wie Schmuck oder wertvolle Antiquitäten – innerhalb eines Jahres ist generell steuerpflichtig, daraus erzielte Einnahmen gelten als Spekulationsgewinn und müssen in der Steuererklärung (Anlage SO) vermerkt werden.

Steuern werden allerdings nur dann fällig, wenn wiederum ein Freibetrag von 600 Euro überschritten wird. Um dies zu vermeiden, bleiben Anbietern zwei Möglichkeiten: Entweder die Verkaufsgewinne bleiben unter diesem Betrag, oder sie warten ein Jahr nach der Anschaffung ab, um den Gegenstand zu verkaufen.
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Re:

#28 

Beitrag von loki »

Rosi hat geschrieben: 26 Jan 2023 10:36 Passende Meldung:
Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Paypal ein
"Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucher ...
Was habe ich davon, wenn das Kartellamt sich zuvor von mir an PayPal zu viel bezahlte "Gebühren" von PayPal einverleibt :?:
Hoffentlich geht´s dieser kriminellen Vereinigung jetzt endlich mal an den Kragen !!! Ich habe noch nie verstanden, wie irgendjemand einem willkürlich und mit bei uns nicht legalen AGB agierenden US-Konzern freiwillig sein Geld anvertrauen kann.

Und ansonsten ist es schon so, wie von Bernd zitiert.
Es geht hierbei doch um die priverblichen Anbieter und letztendlich entscheidet das Finanzamt, wohin für den Einzelnen die Reise geht. Das Finanzamt hat schon seit ewigen Zeiten Zugriff auf die Daten von eBay und Konsorten, jetzt wird es halt gewissermaßen automatisiert. Und es gibt sicher kein Problem für Leute, die auf irgendwelchen Plattformen in normalem Umfang ihr gebrauchtes Zeugs verkaufen, auch wenn die Höchstgrenzen überschritten werden. So dämlich, unfähig oder unfreundlich, wie sie immer beschrieben werden, sind die Jungs und Mädels von den Finanzbehörden nicht.
Ich betreibe schon seit Jahrzehnten nebenbei - quasi ´hobbymäßig´ - legal ein Gewerbe mit ordentlichem Gewinn und bin froh um jeden priverblichen Anbieter den es erwischt. Wie gesagt: Ich muß Einkommen- und Umsatzsteuer auf meinen Gewinn abführen, Gewährleistung anbieten und Rücknahmen akzeptieren. Ich seh da für einen Priverblichen enorme Wettbewerbsvorteile.

Gruß
Walter
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